Suzuki Deutschland erweitert Garantieleistungen

  • Suzuki Deutschland führt mit dem neuen Programm SUZUKI Pro eine erweiterte Garantie für alle Modelle ein. Kundinnen und Kunden können den Garantieschutz nach Ablauf der Neuwagengarantie jährlich verlängern – bis zu einem Fahrzeugalter von acht Jahren bzw. einer definierten Laufleistung. Voraussetzung sind regelmäßige Wartungen nach Herstellervorgaben. Die Garantie ist zudem übertragbar und steigert damit den Wiederverkaufswert der Fahrzeuge.

    Quelle: https://presse.suzuki.de/collection/new…lle-Modelle-ein

  • Mein Fahrzeug hat die 3+2 Jahres Garantie. Diese läuft im Herbst aus. Ich finde es gut wenn es so eine Garantieverlängerung geben wird. Honda macht dieses Garantiemodell auch. Toyota, Hyundai, KIA, Mazda usw geben schon längere Garantieversprechen. Ich bin mal gespannt was so alles dann abgedeckt ist und bis wieviel Prozent. Auf alle Fälle werde ich dies in anspruch nehmen, da ich meine Wartungen eh regelmäßig machen lasse.

    Danke Akrep das Du darüber berichtet hast.

  • Neu ist die Kostenlosigkeit dieser Garantieverlängerung. Bisher mußte man dafür einige 100 Euro pro Jahr zahlen, allerdings war sie wohl sogar bis zum 12. Zulassungsjahr abschließbar, jedoch mit ähnlicher Laufleistungsbegrenzung.

    Die jetzige Form ist für die Kunden zumindest eine gute Sache und für die Suzuki-AH eine gute Kundenbindungsmöglichkeit.

  • Ich meine, sowas hatte Suzuki schonmal angeboten, aber nur in der Schweiz.

    Ich hätte die auch gerne für meinen Kizashi gehabt, aber der ist leider etwas älter als 8 Jahre.

  • Das ist von Suzuki ein super Service 😀

    Meiner soll auch nur beim örtlichen Suzuki Händler wo ich ihn gekauft habe gewartet werden.

    Der Händler verabschiedet sich immer mit " bis nächstes Jahr zur Wartung " 😁

  • Nochmal zum mitschreiben :

    Angenommen man hat ein Suzuki S-cross oder Swift besitzt die 3+2 Jahre Neuwagengarantie.

    Sollte nach den 5 Jahren die Inspektionen weiterhin bei Suzuki gemacht werden können weitere 3 Jahre die Garantie also insgesamt bis zu 8 Jahre die Garantie aufrecht gehalten werden ?

    Das ganze muss nicht extra bezahlt werden sondern ist im Preis der regelmäßigen Inspektion enthalten. Jetzt stellt sich nur eine Frage muss das ganze eine Suzuki Vertragshändler Werkstatt sein oder reicht es wenn es nach Suzuki Vorschriften durchgeführt wurde.

    Meine Frage an dieser Stelle ist aber nur folgende, macht die Suzuki Pro Garantie die Anschluss Garantie nicht vollkommen unnötig ? :D Warum sollte ich dann zusätzlich Geld für die +2 oder +3 Jahre Anschlussgarantie ausgeben wenn ich weiß ich muss nur Regelmäßig Inspektion nach Herstellervorgaben durchführen ?

    Damit ich noch bisschen meckern kann, fände eine Alternative zur Toyota Relax Garantie mit lebenslanger Garantie tatsächlich noch schöner :D Aber man kann ja nicht alles haben, vielleicht erweitert Suzuki das im laufe der Jahre noch :)


    Akrep Vielen Dank für das regelmäßige Updaten der Community <3 Nur durch solche Updates bleibt man auf dem neusten Stand, finde diese Info wirklich sehr wichtig

    2 Mal editiert, zuletzt von MRC (6. Juli 2026 um 08:49)

  • Da die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, wird und kann sie an Bedingungen geknüpft sein. In dem Fall die Wartung in der Markenwerkstatt. Mit einem Kontroll-Check in der Markenwerkstatt kann wohl auch ein extern gewarteter oder auch ein nicht regelmäßig gewartetet Wagen die Garantie erhalten.

    Mit dieser Garantie erübrigt sich dann auch die kostenpflichtige Garantieverlängerung. Ob es da aber Geld zurück gibt oder es bei den Wartungskosten gegengerechnet wird??? Eher wohl nicht.

    Trotzdem ein gute Sache für beide Seiten. Der Kunde erhält mit der ggf. etwas teureren Markenwartung eine bis zu achtjährige Garantie, die Markenwerkstatt sichert sich den Kundenstamm längerfristig. Und das Auto ist nach Herstellervorschrift gewartet, interne "Rückrufe" werden automatisch "eingepflegt". Bisher gab es nach Wartung in der Vertragswerkstatt "nur" eine einjährige Mobilitätsgarantie von Suzuki, die die Reparaturkosten in der Werkstatt nicht abdeckte.

    Zumindest einer unserer 3 Suzukis kommt noch in den Zeitrahmen, da regelmäßig beim Suzuki-Vertragspartner gewartet. Aber leider auch nur noch für etwas über ein halbes Jahr ... Aber wahrscheinlich wird sie eh nicht gebraucht, die Fahrzeuge von Suzuki sind ja überwiegend sehr zuverlässig.:)

  • Wenn ich es richtig verstanden habe, ist nicht einmal die Wartung in der Markenwerkstatt notwendig, also letztendlich ein Vorteil für den Halter ohne Vorteile für die Markenhändler. Fragt sich dann, wo die Garantieleistungen erbracht werden müssen und wie sie dann für die Werkstatt abgerechnet werden. Aber das letztere muß uns als Halter ja nicht interessieren.

    Was für mich nicht eindeutig aus den Garantiebedingen hervorgeht, ist die Frage, ob sie "abgeschlossen" werden muß oder automatisch läuft? Werde ich mal meinen Händler kontaktieren.

  • So, gerade Rückruf erhalten.

    Die Pro-Garantie gilt ab 01.07.2026 und wird automatisch mit der Wartung "aktiviert". War die letzte Wartung vor dem 01.07.2026 muß ein Pro-Check gemacht werden, der 75€ kostet (und nicht die jährliche Wartung ersetzt). Muß sich also jeder selbst ausrechnen, ob er ihn machen läßt oder ohne die Garantie bis zur nächsten turnusmäßigen Inspektion wartet. Leider versagt Suzuki da auch bei lt. Scheckheft gepflegten Wagen, selbst bei regelmäßiger Wartung in der Vertragswerkstatt, den Automatismus und verlangt einen kostenpflichtigen Zwischencheck, auch wenn die turnusmäßige Wartung erst Ende Juni diesen Jahres war.

  • PS: Wie die Handhabung bei Wartungen nach dem 01.07.2026 in Nicht-Vertragswerkstätten läuft, hatte ich nicht erfragt. Der Garantievertrag muß wohl lt. oben verlinkten Garantiebestimmungen in jedem Fall mit Suzuki geschlossen werden.

  • Lt. Garantiebedingungen doch, allerdings dann wohl nur nach dem kostenpflichtigen Pro-Check. Ist nicht ganz eindeutig zu verstehen. Die Bedingungen sind in einem Post weiter oben verlinkt. Die Durchsichten müssen nur nach Werks-Vorgabe erfolgt sein. Auch fehlende Wartungen spielen keine Rolle für die Garantie. Bei Fehlerfreiheit oder nach Fehlerbehebung wird nach der Wartung oder dem Check ab dem 01.07.2026 die einjährige Garantie gegeben.

  • Habe gerade eine Mail von Suzuki erhalten, in der steht:

    "Scheckheft-gepflegte Fahrzeuge sind sofort bereit für die neue Garantie. Für andere Gebrauchte beginnt die Garantie mit dem Suzuki Pro Check. Ihr Suzuki Partner prüft das Auto nach unseren Qualitätsstandards. Danach sind Sie bereit für die Garantie und können ganz ohne Extrakosten einfach beruhigter fahren. Details zu Umfang und Voraussetzungen finden Sie in den Garantiebestimmungen."

    Das lese ich entgegen der Aussage vom Händler eindeutig so, daß nur nichtcheckheftgeplegte Fahrzeuge den Pro-Check brauchen, bei checkheftgepflegten die Garantie automatisch läuft. Wobei "sofort bereit" wieder sehr unklar formuliert ist.

    In den Garantiebestimmungen heißt es weiterhin, die Garantie wird gewährt, wenn das Fahrzeug das 8. Betriebsjahr noch nicht vollendet hat (bei der Wartung bzw dem Pro-Check), gilt dann also für weitere 12 Monate und somit auch im 9.Betriebsjahr. ???:/

    Vielleicht hat jemand noch eindeutigere Auskünfte?

  • Nein ich denke die meinen damit wenn das Fahrzeug noch keine 8 Betriebsjahre nach der Erstzulassung erreicht hat wird die Garantie gewährt alle Fahrzeuge die älter als 8 Jahre sind oder 140.000 KM sind von der Garantie ausgeschlossen.

  • Bei der Wartung darf es nicht älter als 8 Jahre sein:

    "Es ist, jeweils zum Zeitpunkt der
    Wartung, nicht älter als 8 Jahre ab
    Beginn der SUZUKI Neuwagengarantie
    und seine Laufleistung beträgt weniger
    als 120.000 km für die Modelle ACROSS
    und SWACE bzw. 140.000 km für die
    übrigen Modelle."

    Dann läuft die Garantie über 12Monate ab dieser Wartung, also auch im 9. Jahr:

    "3.1 Die Garantiezeit beginnt mit Abschluss der

    im Garantie- und Service-Scheckheft

    vorgeschriebenen periodischen Wartung durch

    einen SUZUKI Servicepartner oder einer

    sonstigen Fachwerkstatt, die nach den jeweils

    gültigen SUZUKI Wartungsplänen durchgeführt

    und im Garantie- und Service-Scheckheft

    dokumentiert wurde, sofern nicht in Ziffer 3.2

    oder Ziffer 3.3 etwas anderes bestimmt ist."

    "3.6 Die SUZUKI Pro Garantie gilt im Falle der

    Ziffer 3.1 für eine Dauer von 12 Monaten oder

    einer Laufleistung von 15.000 km für die

    Modelle ACROSS und SWACE bzw. 20.000 km

    für die übrigen SUZUKI Modelle (je nachdem,

    was zuerst eintritt)."

    Und auch die Händler scheinen diesbezüglich keine weiterreichenden Informationen erhalten zu haben. Alles schön gummiartig formulieren, damit man später keine Leistungen geben muß. Unter Auschlüssen steht z.B. auch "übermäßige Belastung, Kurzstreckenbetrieb", wie auch immer der definiert sein soll:

    "zu einem übermäßigen Verschleiß führende

    Nutzung (z. B. Kurzstreckenbetrieb)"

    (alle Zitate aus den offiziellen Garantiebedingungen von Suzuki)

    Einmal editiert, zuletzt von dav1963 (9. Juli 2026 um 09:53)

  • Hallo, ich habe mein Fahrzeug heute früh beim Suzuki Händler zur Wartung und HU+AU abgegeben . Da ich mein Fahrzeug nicht bei einen deutschen Suzukihändler gekauft habe sondern bei EU-Händler, gilt die Garantie nicht. So stand es gleich mit großen Buchstaben am Tresen der Serviceannahme. Ich werde mich trotzdem erkundigen und Suzuki direkt kontaktieren, ob das so ist. So richtig eindeutig ist in den Bedingungen nichts geschrieben, ob hier gekauft bei D-Händler oder hier gekauft bei EU-Händler.

  • Melde mich nochmal. Habe mir die Garantiebedingungen gerade durchgelesen und unter der Rubrik Fragestellungen zu Importfahrzeugen, gilt diese Pro Garantie hier auch, steht (Leider Nein, gilt nicht für Importfahrzeuge sonder nur von deutschen Suzukihändlern und direkt Deutschland).