Das ist nicht mal Bösartigkeit der Garagenvermieter, sondern Gesetz. Zumindest in D schreibt es vor, das eine Garage als Einstellraum für ein Kraftfahrzeug genutzt werden muß. Dazu dürfen auch kraftfahrzeugtypische weitere Dinge "eingelagert" werden, z.T. mengenbegrenzt wie Kraftstoff in Kanistern. Eine alleinige Nutzung einer Garage als Abstellraum für Möbel, Kartons, Gartengeräte usw. ist nicht gestattet und könnte ggf. geahndet werden. Wen's interessiert, mal googeln. Ob im grünen Zeitalter die Unterstellung von Fahr- und Lastenrädern schon ausreicht???
hallo,
also Fahrräder zählen nicht dazu, weil mein Nachbar angehängt wurde von einer neuen Nachbarin, die jeden hier anzeigt.
Problem ist, sie war Anwältin und kennt sich mit gesetzen aus..
Die haben Theke drin gehabt, Fahrräder, usw.
Kraftstoff nur in kleinen Mengen wegen Brandgefahr, wie auch Reifen..
Aber das geht doch am Thema vorbei..
Es geht doch um die Novelle?
Gruß
Quertreiber