Verdammt gute Wahl! ![]()
Beste Grüße,
Fabian
Verdammt gute Wahl! ![]()
Beste Grüße,
Fabian
Uuuuund wieder hinüber. Links hats nur noch geblinkt rechts gings noch.
Habs rausgenommen, man sieht aber nix. Keine Ahnung, woran das liegt...
Ich hab jetzt Philips Blue Vision Glühbirnen drin und damit wars das mit LEDs im Scheinwerfer, jedenfalls für mich.
Dito. Eine läuft noch und die andere ist defekt. Hitzeschäden sind nicht zu erkennen. Bei der defekten ist ein Kontaktbeinchen lose. Also irgendwie muss es sich von der Trägerplatte gelöst haben. Irreparabel, also Mülltonne.
Ich habe wieder die Glasbirnchen eingebaut.
Soooo...ich bin jetzt auch ganz offiziell ein böser Bube
Da ich mit den "legalen" Lösungen überhaupt nicht zufrieden war, hab ich meine Standlichter auch mal mit LEDs bestückt ![]()
@ Sharx tztztz wenn ich dich mal Anhalte schau ich genauer hin xDDD bla bla
welche hast du drin ?
Ich hab jetz die drin. sind zwar nicht die hellsten, aber dafür halten sie ![]()
http://www.ebay.de/itm/150901466939?ssPageName=STRK:MEWNX:IT&_trksid=p3984.m1497.l2649#ht_1145wt_1136
Also ich habe jetzt die hier montiert, bin zufrieden, nicht übermäßig hell, passt von der Optik sehr gut zum Xenon
Hallo zusammen ![]()
Will mir das Parklicht auch auf LED umbauen ![]()
Sind diese Leuchten geeignet für das Parklicht?
https://www.amazon.de/INTENSE-Halogen-Kennzeichen-Positionslicht-2825HCBI-02B-Doppelblister/dp/B005OK4PR0?ie=UTF8&SubscriptionId=AKIAJK7LXLSCC4XIPC7A&camp=2025&creative=165953&creativeASIN=B005OK4PR0&linkCode=sp1&psc=1&tag=tuningsuchede-21
Will mir das Parklicht auch auf LED umbauen
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Leider sehe ich da keine LED's.
Aber W5W sollte richtig sein.
Such mal nach Philips X-tremeVision LED W5W.
Grüße
Leider sehe ich da keine LED's.
Aber W5W sollte richtig sein.
Such mal nach Philips X-tremeVision LED W5W.
Grüße
Das wär dann diese hier: https://www.amazon.de/Philips-X-tremeVision-8000K-127998000KX2-Karton/dp/B00OYT10HK/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1468214071&sr=8-1&keywords=Philips+X-tremeVision+LED+W5W
Hätten auch gute Bewertungen ![]()
Die von Philips hatte ich zuerst als Standlichter verbaut, sind aber für die OEM Xenonbrenner zu hell.
Habe die nun als Kennzeichenbeleuchtung drinne. Bisher keine Mängel feststellbar. Will mir die auch noch in die Leselampen bauen und dann die 6000k als Standlicht zusammen mit den Cool Blue Intense Xenon Brennern..
Grüße
Also um das Thema mit LEGAL/Illegal nochmal aufzufassen, folgendes...
Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z. B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.“ Das Fahren nur mit Standlicht stellt dann eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach Bußgeldkatalogverordnung mit 10 Euro Verwarngeld belegt ist (Tatbestand Nr. 74). Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt der Satz auf 15 bzw. 35 Euro.
Lg Sebi
Quatsch ! Nur mit Standlicht fahren ist nie erlaubt !
Dann macht man eben zusätzlich die Nebler mit an.
Noch schlimmer.
Das geht mir richtig auf den Pinsel, diese ganzen Heinis die mit Standlicht und Nebler fahren.
Sollen sie ein paar Euro in die Hand nehmen und Nebler mit TFL kaufen.
Ist genauso wie diese Proleten, die Große Karren fahren, aber das Handy am Ohr haben, obwohl diese ganzen teuren Autos alle eine Freisprecheinrichtung haben ![]()
Ich möchte hier bei uns mal einen Tag Polizist sein.
Aber selbst die Polizei geht mit der Zeit, die werden schon genau so faul wie diese rotzigen Kinder/Jugendlichen die hier durch die Gegend laufen und so komische Musik, über Bluetooth Lautsprecher hören, die kaum einer Versteht ![]()
Schönen Sonntag.
Jan , du sprichst mir aus der Seele. Hier im Süden ist es leider auch nicht anders.
Steht doch da! Wieso sollte es bei Tageslicht verboten sein mit Standlicht zu fahren, dafür gibts rein gar keine Anhaltspunkte. Gesetzt ist Gesetzt und es gibt immer irgendwo Grauzonen und dies ist eine.
Standlicht und Nebelscheinwerfer können zusammen (ohne Abblendlicht) benutzt werden, wenn z. B. dichter Nebel, starker Schneefall oder starker Regen die Sicht erheblich behindern. Die vom Abblendlicht unweigerlich erzeugte Eigenblendung durch reflektiertes Licht direkt vor den Scheinwerfern ist durch die niedrigere Anbauhöhe der Nebelscheinwerfer für den Fahrzeugführer beim Fahren mit Nebelscheinwerfern und ausgeschaltetem Standlicht geringer.
Damit das funktioniert und sicher ist, sollte die Leuchtweite der Nebelscheinwerfer dafür tauglich eingestellt sein und die Fahrweise einschließlich der Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen angepasst werden.
richtig und das macht manchmal auch Sinn. Aber Standlicht allein geht nicht.