Kizashi CVT Probleme

  • Der Thread scheint allmost dead... (CVT Getriebe bringt keinen Vorschub mehr)
    Daher meine Antwort hier in einem neuen.

    Ich glaube, aus Beobachtung und Erfahrung mit meinem Kizashi 4x4 (bisher ca. 165Tkm) Substanzielles dazu sagen zu können, wenn auch ohne letzte Gewissheit - es sind alles meine persönlichen Mutmaßungen.


    Das Auto war ursprünglich nicht für den deutschen Markt konzipiert und wurde nach meiner Info erst von einigen SUZUKI-Händlern auf eigene Kappe nach Deutschland importiert.

    Dabei offenbarte das CVT-Getriebe eine Schwachstelle, die speziell in Deutschlang mit seinen vergleichsweise hohen erlaubten Autobahngeschwindigkeiten zu tun hat:

    Die Überhitzung durch eine für solche Dauerbelastungen zu schwach dimensionierte Kühlung.


    Dazu muss man wissen, dass die Kraft bzw. das vom Motor erzeugte Drehmoment innerhalb des Getriebes in Vorwärtsrichtung über eine durch Öldruck betätigte Mehrscheiben-Ölbadkupplung zur Getriebeausgangsseite übertragen wird.

    Wenn nun, bedingt durch über längere Zeiträume (ca. 10-15 Minuten) andauernde hohe Belastungen die Öltemperatur über einen bestimmten Wert ansteigt, wird das Öl derart dünnflüssig, dass von der Ölpumpe nicht mehr genügend Druck aufgebaut werden kann, um die Lamellen der Kupplung ausreichend zusammendrücken zu können.

    Die Kupplung beginnt zu rutschen und verbrennt die Beläge der Reibscheiben.

    Das äußert sich dann auch durch ein singendes Geräusch beim Fahren, welches bei hohen Geschwindigkeiten und ev. Musik aber schnell überhört oder aus anderen Gründen nicht beachtet wird.

    Zunächst reduziert dann nach einiger Zeit das Steuergerät deutlich die Motorleistung, aber man kann nach Abkühlung die Fahrt ohne Probleme fortsetzen.
    Auf Dauer wird durch den starken Verschleiß der Kupplungsbeläge und ev. beteiligter Lager aber unvermeidlich ein Getriebeschaden entstehen.


    Suzuki hat zwar auch für Getriebeprobleme eine Warnleuchte in der Armaturentafel vorgesehen, leider wird diese durch das ursprünglich montierte Getriebe-Steuergerät aber anscheinend in diesem Fall (oder aber überhaupt) nicht angesteuert...!
    Als Abhilfe bot SUZUKI befristet einen Austausch der Ölwanne gegen eine größere (mehr Ölvolumen läßt eine längere Belastungszeit ohne kritische Überhitzung zu) und ein geändertes Steuergerät an - gegen erhebliche finanzielle Beteiligung der Kunden.

    Ich selbst habe das oben beschriebene Geräusch bei längerer forcierter Autobahn-Fahrt glücklicherweise rechtzeitig gehört, es entsprechend eingeordnet, anscheinend richtig reagiert, das Getriebe durch sofortige Lastreduzierung (langsamer fahren < 170km/h) abkühlen lassen und längerfristige große Belastungen vermieden.

    Dadurch gab es bei mir keinen Ausfall, trotzdem nahm das Getriebeöl einen leicht brenzligen Geruch an.

    Inzwischen hat es mein Getriebe aber auch ereilt, nur ist das eine längere und äußerst ärgerliche Geschichte.

    Wenn die jemand hören möchte, bitte gerne bei mir melden.
    Es ist dramatisch, mindestens...

    2 Mal editiert, zuletzt von Grip (30. August 2023 um 14:43)

  • Moin Grip ,

    mich würden weitere Details schon interessieren, da wir in - hoffentlich - 5 Wochen unseren Ignis mit dem CVT bekommen. Ok, da bewegt man sich auf der BAB bei eher 130 km/h und das Motörchen reißt auch keine Bäume aus. Aber wenn es wissenswertes zu diesem Getriebe und eventuelle Schwachstellen gibt, nur raus damit, der Kleine wird gekauft und soll uns ein paar Jahre begleiten…

    Oldschool

    - Suzuki Ignis Comfort mit CVT, EZ 09/2023

    - Mazda CX-5 Newground 2,5l AWD, EZ 03/2022

    • Offizieller Beitrag

    Denn erzähle doch mal von deinen Erkenntnissen mit dem Getriebe.

    Mir ist nur bekannt, dass die max. Drehzahl beim CVT auf 6000 U/Min begrenzt ist.

    Würde es nur am Getriebe Öl liegen hätte man dies doch sicherlich durch ein besser geeignet ersetzen können, welches nicht so extrem dünnflüssig wird unter Last.

    Glücklicherweise haben wir den klassischen Schalter und nichts mit dieser Problematik zu tun.

    Allzuviel "geforscht" wurde von Suzuki vermutlich ohnehin nicht, da es in keinem Verhältnis steht du den sehr überschaubaren Zulassungen beim Kizashi. ( weniger als 800 mit CVT wurden verkauft)

  • Ich kann in deinen Beitrag nicht ersehen, ob das Getriebesteuergerät schon getauscht wurde. Da gab es 2018 eine Rückrufaktion. Da wird man i. d. R. angeschrieben oder es wird im Rahmen der Inspektion einfach mitgemacht. Das ist normalerweise kostenlos.

    In the beginning I looked around, but couldn't find the car I dreamt of, so I decided to build it myself. (Ferry Porsche)

    Einmal editiert, zuletzt von Jörg L. (31. August 2023 um 14:21)

  • Hi Oldschool (und alle anderen),

    dann also...

    Nach ca. 165.000 glücklich zurück gelegten Kilometern stellte sich bei langsamer Fahrt (ca. Schrittgeschwindigkeit) eine Art tickendes Geräusch ein, dass sich drehzahl-synchron eher mit der Rad- als mit der Motordrehzahl veränderte.

    Ganz so, als würde sich ein Keilriemen langsam auflösen, indem er langsam "Federn läßt", die dann beim ständigen Umlauf irgendwo gegenschlagen.

    Und so ähnlich sieht es ja in einem CVT-Getriebe auch aus.

    Das Ganze passierte also anscheinend innerhalb des Getriebes und wurde über einen Zeitraum von mehreren tausend Kilometern langsam etwas lauter.

    Auch wenn rein funktional keinerlei Veränderung wahrzunehmen was und das Auto prima vor sich hin schnurrte (soweit man das im täglichen Stop-and-Go-Verkehr sagen kann, bei dem naürlich eine Automatik ein Segen ist), begann es doch mit der Zeit zu nerven.

    Da ich in der Vergangenheit mit sogenanntem Werkstatt-"Service" fast durchweg schlechte Erfahrungen gemacht und daher fast alles an Wartung und Instandhaltung selbst gemacht habe (was nach wie vor kein großes Problem ist, sofern man über technisches Verständnis, ein Werkstatt-Handbuch oder Ähnliches, Zeit, Geduld, keine zwei linken Hände und ordentliches Werkzeug verfügt), habe ich die am Horizont drohende neue Auseinandersetzung mit diesem Gewerbe heraufziehen sehen.

    Nach mehreren "einschlägigen" Erfahrungen mit anderen Autos im täglichen Berufsverkehr (seltsamerweise hatten sie es stets auf die hintere linke Ecke abgesehen und trafen dort - bisher - schon 3 Mal...), schickte mich in einem Fall die gegnerische Haftpflichtversicherung, nachdem ich sie selbst aktivieren mußte, da der Unfallgegner offenbar keinerlei Lust dazu verspürte, zu einer ortsansässigen Werkstatt, die den entstandenen Schaden abschätzen sollte.

    Dieser belief sich auf eine vierstellige Summe, die ich natürlich angesichts in freudiger Erwartung weiterer "Gäste" lieber kassierte als sie denen in den offenkundig gefräßigen Rachen zu werfen.

    Und BINGO! - ein paar Monate später "klopfte" dann auch schon der Nächste an - diesmal ein Verkehrsrichter (!), dessen SUV ihn beim rückwärts ausparken wohl etwas überfordert hatte.

    Es könnte doch so einfach sein - parkte man mal rückwärts ein...

    Zumindest war er anständig und suchte aktiv nach dem Besitzer und fand mich dann auch bald.

    Das kenne ich auch anders.

    Der Schaden selbst, die durch die Hängerkupplung erneut eingedrückte hintere linke Kotflügelecke, ließ sich erneut mit einer Holzleiste und etwas Geschick bei warmem Wetter und etwas Geduld wieder herausdrücken.

    Nur langsam litt auch der Lack...

    Dessen Haftpflicht, die HuK, meldete sich bei mir zwar schriftlich, wollte aber telefonisch unter einer im Schreiben angegebenen

    Nummer zurückgerufen werden.

    Aha, man bevorzugte also eine "ganz unbürokratische" Abwicklung (nichts Schriftliches)...

    Trotz ungezähter Versuche habe ich dort jedoch nie jemanden erreicht...

    Die Huk hat inzwischen also eine neue Masche der Kostenvermeidung und -begrenzung.

    Bisher löste die HuK (und vermutlich nicht nur die) das nach meiner persönlichen Erfahrung über sogenannte Gefälligkeitsgutachten "geneigter" Sachverständiger, namentlich der DEKRA (ich habe Fakten, Namen und Adressen) und vertraglich verbundener Werkstätten. Aha.

    Da fallen dann nach einem Unfall beschädigte Lenkungen und Radaufhängungen (also sicherheitsrelevante Teile), deren Beurteilung dem unverständigen Kunden (der sich über eine schwergängige Lenkung und mangelnden Geradeauslauf noch nach der Instandsetzung beklagte) natürlich nicht zusteht, schon mal unter den Tisch.

    Und man wehrt sich nach Kräften gegen jeden Verdacht.

    Wenn es sein muss, auch jahrelang.

    Und mit allen Mitteln.

    Sorry - rein geschäftlich - nichts Persönliches!

    Beim "Dienstleister des Vertrauens" (zumindest der gegnerischen Versicherung) erkundigte ich mich bei dieser Gelegenheit bei einem der dort beschäftigten Kundendienst-Meister über seine Einschätzung zu meinem vermeintlichen Getriebeproblem.

    Er teilte meine Vermutung und bot an, die Sache zu übernehmen.

    Ich wollte es mir aber zuvor (natürlich reiflich) überlegen.

    Als meine Entscheidung dann entsprechend gefallen war, hieß es, dass wegen Personalmangels die Getriebeinstandsetzung bzw. Überholung mit bei diesem Kilometerstand und dem Aufwand natürlich sinnvoller Begutachtung aller Teile und ggf. Austausch nicht direkt dort (an meinem Heimatort) durchgeführt werden könne.

    So wurde ich an deren Berliner Standort verwiesen und machte mit denen einen Termin.

    (Fortsetzung folgt)

    An Jörg:
    Von Suzuki oder KBA habe ich (Kizashi 2013 mit ca. 30Tkm gebraucht gekauft) leider nie etwas gehört, nur im damaligen Kizashi-Forum (dessen Aufruf mein Browser seit einiger Zeit leider blockiert, existiert das überhaupt noch?) erfahren, dass gegen eine Selbstbeteiligung von ca. 1000€ Ölwanne und Steuergerät getauscht werden würden.

  • Habe das Auto dann Anfang Mai 2022 dort abgegeben mit dem entsprechenden Auftrag, also Zerlegen, Fehlerursache ermitteln und beseitigen, alle Teile begutachten und bei Mängeln tauschen - eine klassische Überholung also.

    Auf ein Austausch-Getriebe mit unbekannter "Vorgeschichte" wollte ich mich natürlich nicht einlassen und bat auch um die Möglichkeit, mir das zerlegte Getriebe selbst ansehen zu können.

    Damit hätte eine Werkstatt ev. viel Geld sparen, mir etwas vom Gebrauchtmarkt unterschieben und trotzdem die volle Summe (mit ca. 4500€ mußte ich rechnen) abkassieren können.

    Der Kundendienst-Mensch saß hinter einer großen Plexiglas-Scheibe - alles ganz sicher und hygienisch.

    Eine schriftliche Auftragsbestätigung bekam ich - auch auf Nachfrage - nicht.

    Man wolle erstmal eine Diagnose stellen...

    Die kam dann telefonisch am nächsten Tag.

    Man hatte das Auto dazu (ohne mein Einverständnis) an einen "Spezialisten" weitergereicht.

    Ein paar Tage später konnte ich mir dort das teilzerlegte Getriebe ansehen.

    Entgegen meiner Erwartungen schienen sowohl die Oberflächen beider hydraulisch verstellbaren Kegelscheiben als auch das Metallgliederband unbeschädigt und anscheinend nicht an dem Störgeräusch beteiligt.

    Auch die anderen Teile machten, soweit ich das erkennen konnte, einen unbeschädigten Eindruck.

    Die Ursache war also noch nicht erkannt worden, jedenfalls erfuhr ich (auch später) nichts darüber.

    4 Wochen später sollte ich das Auto abholen kommen.

    Ich wollte vor der Bezahlung der wie üblich noch um ein paar Euro über die veranschlagte Summe erhöhten Rechnung

    eine Probefahrt machen, konnte meine Wagen aber auf dem überschaubaren Parkplatz der Werkstatt nicht entdecken.

    Mit dem Hinweis auf die beengten Verhältnisse schickte man mich auf den nahe gelegenen Parkplatz eines Baumarktes, es mir dort

    selbst zu suchen - eine ordentliche Fahrzeugübergabe hielt man anscheinend für überflüssig.

    Nach ca. 10min vergeblicher Suche auf dem Baumarkt-Gelände erwartete man mich mit fuchtelnden Armen und präsentierte mir mein Auto - genau vor dem Kundendienst-Büro - ich hätte es wohl "übersehen"...

    Die Probefahrt verlief ohne besondere Vorkommnisse, alles schien nun in Ordnung.

    Als es zur Bezahlung kam, verlangte ich natürlich eine ordentliche Rechnung mit allen darauf ausgewiesenen Arbeiten, Neuteilen und Kosten als Grundlage für ev. Gewährleistungsansprüche.

    Statt dessen präsentierte man mir einen Zettel mit der Notiz "Diagnose" und der verlangten Summe von knapp 4600€.

    Natürlich habe ich einen solchen Wisch als Rechnung nicht akzeptiert, schon in Angedenken der mir hartnäckig noch immer vorenthaltenen Auftragsbestätigung.

    Nun wurde ich sowohl vom Kundendienst-Meister also auch vom Chef des Ladens übel beschimpft und bedrängt.

    Da ich aufgrund einer Knieverletzung nicht gut zu Fuss war und den anterthalbstündigen Rückweg nach 4 Wochen Wartezeit nicht wieder ohne mein Auto antreten wollte, habe ich mich nach Aushändigung einer schriftlichen Erklärung, dass man mir die verlangten Unterlagen per email nachschicken wolle, "sobald man sie erhalten habe", schließlich auf die Bezahlung eingelassen und dann das Auto mitgenommen.

    Schon auf dem Rückweg nachhause wurde mir dann klar, dass im Falle eines Problems diese windelweiche Erklärung keinerlei Nutzen haben würde.

    Am nächsten Tag trat ich eine schon länger geplante geschäftliche Reise in Richtung Westen an, aufgrund eines untrüglichen Bauchgefühles nicht ohne zuvor diese Werkstatt per Einschreiben zur postalischen Nachreichung einer vollständigen und ausführlichen Rechnung mit Aufführung aller durchgeführten Arbeiten und ausgetauschten Teile mit Fristsetzung innerhalb von 14 Tagen aufgefordert zu haben.

    Nur wenige Stunden und knapp 400 Autobahn-Kilometer später kam es dann zum Getriebeausfall...

    Freundlicherweise erlaubte mir ein nahe gelegenes Unternehmen das vorübergehende Abstellen meines Autos auf deren Kunden-Parkplatz.

    Der Rückweg per Bahn wurde durch das dort übliche Chaos noch zu einem Glücksspiel, klappte aber letztendlich und ich gelangte am frühen Morgen doch noch nach hause.

    Die Werkstatt liess die 14-tägige Frist geflissentlich verstreichen, ohne meiner Forderung nachzukommen.

    Es gab von dieser Seite zwar ein paar Versuche telefonischer Kontaktaufnahme, aber nach meiner Erfahrung mit diesen unverschämten Leuten würde ich mit denen kein weiteres Wort ohne Beweismittel wechseln, bis meine unmissverständliche Forderung erfüllt wäre.

    Nach verstrichener Frist beauftragte ich einen Rechtsanwalt mit der Beibringung der ausstehenden Rechnung, was auch umgehend erfolgreich war.

    Nun erst konnte ich endlich die Werkstatt über den zwischenzeitlich eingetretenen Getriebeschaden informieren und sie zur Bergung und Instandsetzung im Rahmen einer Nacherfüllung auffordern.

    Zuvor wollte ich bei diesen Leuten aber sicher gehen, ob es nicht noch eventuelle juristische Stolperfallen zu berücksichtigen gäbe und versuchte dahingehend, meinen Anwalt zu kontaktieren, was schließlich nach weiteren 14 Tagen gelang...

    Er hatte keine Einwände und so informierte ich die Werkstatt dann umgehend über die neue Situation.

    Nachdem sie sich längere Zeit über die Kostenübernahme der Bergung (ich hatte das Auto nach Fristablauf kostenpflichtig bergen und gesichert aufbewahren lassen) und Überführung zurück nach Berlin gewunden hatten, geben sie schließlich unter dem Vorbehalt der Verantwortlichkeit für den Getriebeschaden nach und holten das Auto nach Begleichung der dort inzwischen aufgelaufenen Kosten von mehreren hundert Euro (das hatte ich vorsorglich zur Bedingung für die Herausgabe gemacht) ab.

    Ende Juli konnte ich dann mein nun wieder fahrbereites Auto erneut entgegennehmen.

    Wiederholt gab es keinerlei Übergabe, sondern lediglich zornige Gesichter.

    Von einer Entschuldigung oder gar Angeboten zum Ersatz der mir entstandenen Kosten und des erneuten wochenlangen Nutzungsausfalles keine Spur...

    Zunächst war nun eine Hauptuntersuchung fällig, bei der das Auto wegen erheblicher Mängel durchfiel.

    Die Pumpe für die Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Pflicht bei Fahrzeugen mit Xenon-Schenwerfern) hatte sich unmerklich durch Korrosion an einem Kabelanschluss verabschiedet, das Tragbild der hinteren Bremsen wurde moniert (inzwischen ein weit verbreitetes Problem bei vielen Fahrzeugen) und: das Getriebe war undicht...!

    Das wollte ich mir genauer ansehen, und beim fälligen Motorenöl- und Filterwechsel (den ich seit Jahrzehnten immer selbst mache, seitdem ich mal gesehen habe, wie es manchmal in Werkstatten "abläuft"), bot sich die Gelegenheit dazu.

    (wird gern fortgesetzt)

    2 Mal editiert, zuletzt von Grip (1. September 2023 um 14:46)



  • Wie üblich habe ich die mobilen Rampen aufgestellt und das Auto warm- und dann raufgefahren, Auffangwanne, frisches Öl und Filter sowie das Adapter mit Ablassschlauch für das sehr empfehlenswerte Ölablassventil (STAHLBUS/M14x1,5) bereitgelegt.

    Dieses habe ich mal beschafft, nachdem ich den ersten Ölwechsel an diesem Auto nur durch Absaugen über das Peilstab-Rohr bewerkstelligen konnte:

    In der letzten Werkstatt, die da laut Serviceheft vor mir dran war (SUZUKI, in der Nähe von Frankfurt/M.), hatte jemand die normale Ablassschraube derart angezogen, dass ich sie mit einer normalen Sechskant-Nuss trotz aller üblicher Tricks nicht los bekam, sondern statt dessen den Kopf rund machte.

    Als ich dort vorsorglich anrief, um mich zu erkundigen, ob man dort vielleicht "versehentlich" die Schraube überdreht und eingeklebt habe, wußte der Mitarbeiter, der für den ordnungsgemäßen Service unterschrieben hatte, von nichts...

    Offenkundig hatte die Fachwerkstatt das Teil jenseits von gut und böse "angeknallt" - an einer Aluminium-Ölwanne...

    Das vom Hersteller dafür vorgesehene Drehmoment liegt meiner Erinnerung nach laut "Drehbuch" normalerweise um die 35Nm (man möge mich bestätigen oder berichtigen).

    Erst in einem späteren Anlauf mit einem zwischenzeitlich extra beschafften speziellen Linksdreher für Aussen-Sechskant (gibt's wirklich!) und viel gutem Zureden + Wärmebehandlung bekam ich das Teil heraus.

    Die gute Nachricht: Das Gewinde war noch heil...

    Nach dieser Aktion jedoch wurde mir der Sinn eines solchen Ablass-Ventils sofort klar, auch wenn ich selbst im Umgang mit dem Drehmomentschlüssel lange Jahre vertraut bin.

    Eine feine und vergleichsweise saubere Sache.

    [Blockierte Grafik: https://m.media-amazon.com/images/I/61QZrxczzoL._AC_SL1500_.jpg]

    Zurück zum Thema!

    Bisher war der gesamte Unterboden ohne Makel gewesen, lediglich die untere Abdeckung der Motorenölwanne hatte einen wenige Zentimeter langen Riss, den ich nach seiner Entdeckung bei meinem ersten Ölwechsel mit Gaffa-Tape erfolgreich fixiert hatte

    Sofort fiel mir nun eine schief herunter hängende untere Getriebeabdeckung auf - eine der Befestigungsschrauben war festgerostet und vermutlich beim Versuch des Rausdrehens (um das Getriebe auf der Bühne nach unten herausnehmen zu können) abgerissen worden und hatte an dieser Stelle gleich noch ein Stück der Abdeckung herausgebrochen.

    Der Schraubenrest steckte weiterhin verrostet im Unterboden - es sieht ja niemand...

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    Die Abdeckung selbst war (nach diesen wenigen Tagen seit der Fahrzeugrückgabe) auf der Oberseite mit einer dicken ölgetränkten Sandschicht gefüllt - als das Bild entstand, hatte ich die schon entfernt, die Ränder aber sind noch gut zu sehen.

    Die Ölspur darüber führte direkt zum Ausgang der linken vorderen Antriebswelle.

    Am Gehäuse waren mehrere Schlagspuren erkennbar, vermutlich vom unsachgemäßen Einsetzen der Antriebswelle ins das innerhalb befindliche Differential.

    Ich machte nun meinen Ölwechsel, wobei der Wechsel des Filters wegen seiner Lage immer etwas tricky ist.

    Ich behelfe mir dabei immer mit einem Stück halbrund gebogener Wellpappe, welche ich unterhalb des noch eingebauten Filters positioniere, um die unvermeidlich auslaufenden Restölmengen möglichst aufzufangen.

    Trotzdem sollte man immer noch etwas unterlegen und nach dem Filterwechsel alle Teile abwischen - soweit zugänglich, es geht dort eng zu und der heisse Krümmer ist dort immer in der Nähe...

    Eine weitere, noch ergiebigere Undichtigkeit fand sich schließlich am Ausgang des Verteilergetriebes zur Kardanwelle.
    Man bedenke, dies nur wenige Tage nach der nun schon zweiten "Instandsetzung"...
    Selbst wenn diese offensichtlichen Undichtigkeiten bereits vorher bestanden haben sollten, warum hat man sie dann bei der Instandsetzung nicht beseitigt?

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    Offenbar waren also die Radialdichtringe beider Wellen (oder die Wellen an den Laufflächen selbst) beschädigt.

    Schließlich entdeckte ich einige weitere abgebrochene Schrauben an der vorderen Unterbodenabdeckung.
    Soetwas kann man ausbohren und ersetzen - diese Werkstatt hielt das offenkundig für nicht erforderlich.

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    Ich hatte genug gesehen...

    3 Mal editiert, zuletzt von Grip (2. September 2023 um 10:12)

  • Oldschool gefällt das. - Mir gefällt das nicht.

    Auf dem Weg zur Arbeit im offenkundig durch zahlreiche tote Baustellen eskalierten Berliner Verkehrsstau angekommen machte sich bei inzwischen warm gefahrenem Fahrzeug bei Geschwindigkeiten unterhalb 20km/h deutlich ein neues, reproduzierbares mahlendes oder schabendes Geräusch bemerkbar.

    Dafür hatte ich nun über viereinhalb Tausend Euro ausgegeben...?

    Umgehend informierte ich die Werkstatt per Einschreiben über die neuen Mängel und erfragte einen Termin für eine 2. Nacherfüllung.

    Auf mündliche Vereinbarungen mit diesen Herrschaften wollte ich mich angesichts solcher Entdeckungen natürlich nicht mehr einlassen.

    Der Termin kam.

    Ich bot an, die beanstandeten Geräusche bei einer Probefahrt zu demonstrieren, aber das war dem Kundendienst-Meister nach seinen Worten "nicht möglich".

    Auch lag ihm mein Schreiben mit der Mängelliste angeblich nicht vor (...), so dass ich sie noch einmal mündlich herunterbeten mußte.

    Diesmal bekam ich dafür immerhin eine schriftliche Auftragsbestätigung.

    Am nächsten Tag konnte ich mein Auto abholen:

    Man erklärte mir schriftlich, dass man für die Undichtheiten nicht zuständig sei, da man daran nicht gearbeitet habe.

    Auch für die beschädigte Unterbodenabdeckung des Getriebes und die abgebrochenen Schrauben fühle man sich nicht zuständig - das sei schon so gewesen...

    (Selbst wenn dem so gewesen wäre, hätte es einer ordentlichen Werkstatt gewiss gut zu Gesicht gestanden, auch solche Mängel zu beheben und ggf. zu berechnen - aber nix da.)

    Für das von mir beanstandete Geräusch habe man ein Hitzeschutzblech der vorderen Bremse verantwortlich gemacht und dieses gerichtet - für mich kostenfrei, wie man extra betonte.

    Man fühlte sich also nicht zuständig...

    Eine Probefahrt machte ebenso wenig Sinn wie eine Diskussion mit solchen Leuten, also fuhr ich nach hause.

    Bereits unterwegs zeigten sich auch wieder die inzwischen vertrauten mahlenden Geräusche.
    Warum war ich nicht überrascht...?

    Einmal editiert, zuletzt von Grip (2. September 2023 um 13:13)

  • Moin,

    Ich habe Dir ein 👍 gegeben, weil das Thema interessant ist und nicht, weil ich Dir den Ärger und den ganzen Stress gönne. Da haste was mißverstanden

    Oldschool

    - Suzuki Ignis Comfort mit CVT, EZ 09/2023

    - Mazda CX-5 Newground 2,5l AWD, EZ 03/2022

  • Ich habe Dir ein 👍 gegeben, weil das Thema interessant ist und nicht, weil ich Dir den Ärger und den ganzen Stress gönne. Da haste was mißverstanden

    Keine Sorge, ich habe Dich schon richtig verstanden. :)
    Dachte mir aber, durch dieses kleine Wortspiel dieser an sich ziemich üblen Sache mal etwas Aufmunterndes abzugewinnen.
    Und erzähle auch gern, wie es weiter gegangen ist und worauf man sich im "Rechtsstaat" leider einstellen muss.
    Das scheint den wenigsten bekannt zu sein und das möchte ich ändern.

  • Widerstrebend hatte ich dieser Werkstatt nun schon die zweite erfolglos endende Gelegenheit zur Nacherfüllung meines Instandsetzungsauftrages gegeben.

    Bereits nach dem ersten Getriebeausfall, bereits einen Tag nach der Auslieferung nach "Instandsetzung" hatte ich nicht den Eindruck, von diesen Leuten noch eine ordentliche Reparatur bzw. Überholung erwarten zu können.

    Aber der für die nachträgliche Beschaffung einer ordentlichen Rechnung hinzugezogene Anwalt riet mir, mein Fahrzeug erneut dieser Werkstatt anzuvertrauen, da die juristischen Hürden, ohne die Möglichkeit zu einer Nachbesserung, lt. Gesetzestext Nacherfüllung, zu gewähren, sehr hoch lägen...

    Wie hoch liegen eigentlich die Hürden, sich ohne Aushändigung einer ordentlichen schriftlichen Auftragsbestätigung und ohne Rechnungslegung zum Zeitpunkt der Zahlung, also des Gefahrenüberganges, und sich ohne sorgfältige Erledigung des erteilten Auftrages unbehelligt von Kunden, Anwälten, Richtern und der Staatsanwaltschaft unbeschadet aus der Affäre ziehen zu können?

    Aus rein rechtlicher Sicht waren damit jedenfalls alle Voraussetzungen erfüllt und der Weg frei für den Rücktritt vom Instandsetzungsauftrag nach § 323 BGB mit Rückforderung aller geleisteten Zahlungen sowie Schadenersatz für die mir entstandenen Folgekosten und den inzwischen erheblichen Nutzungsausfall.

    So dachte ich und beauftragte folglich meinen Anwalt mit den entsprechenden Vorbereitungen.

    Das Geräusch ließ mir allerdings keine Ruhe.

    Was wäre, wenn ich mich in eine falsche Vorstellung verrannt hätte und es wirklich an den Bremsen oder etwas ganz anderem liegen sollte...?

    So machte ich einen Termin mit einem SUZUKI-Autohaus im Berliner Süden, um mir sicherheitshalber eine zweite Meinung einzuholen.

    • Offizieller Beitrag

    Das Geräusch ließ mir allerdings keine Ruhe.

    Was wäre, wenn ich mich in eine falsche Vorstellung verrannt hätte und es wirklich an den Bremsen oder etwas ganz anderem liegen sollte...?

    So machte ich einen Termin mit einem SUZUKI-Autohaus im Berliner Süden, um mir sicherheitshalber eine zweite Meinung einzuholen.

    Na da bin ich mal gespannt was das Suzuki Autohaus diagnostiziert hat.

    Der erste wohl nicht ganz so qualifizierte Betrieb...

    Was ist das denn für eine Werkstatt gewesen?

    Ebenfalls eine Suzuki Vertragswerkstatt, ein auf Getriebe spezialisierte Werkstatt oder eine freie Werkstatt?

    Das könnte ich aus deinem Text nicht wirklich herausfinden.

  • Na da bin ich mal gespannt was das Suzuki Autohaus diagnostiziert hat.


    Der erste wohl nicht ganz so qualifizierte Betrieb...

    Was ist das denn für eine Werkstatt gewesen?

    Mein "Amiga-4-ever"-Aufkleber (mal Anfang der 90er mitgenommen auf der C-Bit in Hannover) zierte noch viele Jahre meinen Spiegel - und einen A500 habe ich inzwischen auch wieder - schon wegen der großartigen Grafik-und Musik-Demos, gerade denen von Mahoney & Kaktus... ;)

    Die Firma, der ich mein Fahrzeug für die Instandsetzung und Überholung des CVT-Getriebes anvertraut hatte, war eine sogenannte (Marken-) freie Werkstatt, die mir zunächst von einer "gegnerischen" Versicherung zugewiesen wurde, um dort den Schaden nach einem kleinen Unfall begutachten zu lassen.

    Im Berliner Stadtverkehr hatte jemand, der die Ausmaße seines Wagens wohl falsch eingeschätzt hatte, am linken hinteren Kotflügel/Stoßfänger "angeklopft"...

    Ich hatte die Erfahrung gemacht, dass freie Werkstätten im Allgemeinen nicht nur günstiger waren, sondern sich Kunden gegenüber anscheinend auch umgänglicher und entgegenkommender verhielten.

    Vielleicht hat das damit zu tun, dass sie sich deutlich mehr um Kunden und deren Zufriedenheit bemühen müssen.

    Denen liefen ja die Kunden nicht "automatisch" zu, anders als den Marken-Werkstätten, denen nach einem Neukauf vorgeschriebene Service-Termine die Kunden zuspülte, um Gewährleistungsansprüche nicht zu gefährden.

    Doch nun hatte ich einen Termin bei SUZUKI.

    Dem netten Kundendienst-Meister dieses Hauses (adrett gekleidet in weissem Hemd, gewiss ein "Praktiker") konnte ich bei einer gemeinsamen Probefahrt das fragliche Geräusch vorführen und er konnte es, nachdem er das Steuer übernommen hatte, auch selbst herbeiführen.

    Seiner Meinung nach wären es die Bremsen...

    Er bot an, diese noch einmal in ihrer Werkstatt auf der Bühne zu überprüfen und verwies mich solange in den weitläufigen Wartebereich des Hauses.

    Nach etwa 15 Minuten stand seine Diagnose fest:

    Ursache seien die vorderen Bremsscheiben, an denen sich durch den Verschleiß ein Grat gebildet hätte, der an den Belegen schliff und das Geräusch verursachte.

    Er bot mir sogleich einen neuen Termin zum Austausch der Bremsscheiben und Belege an oder als kurzfristige Zwischenlösung das Brechen der Kanten der Scheiben, wodurch die Grate verschwinden würden.

    Ich lehnte dankend ab und gab etwas in die Kaffeekasse, fest entschlossen, zurückzukehren und noch was draufzulegen, wenn sich die Werkstatt-Diagnose bewahrheiten und diesen Ärger tatsächlich beenden sollte.

    Zwar hatte ich meine Zweifel an der durchaus verlockenden Vorstellung, durch Austausch der Bremsscheiben und Belege das neue nervende Problem aus der Welt schaffen zu können, aber damit stand auch mein Verdacht anscheinend auf tönernen Füssen.

    Die Werkstätten sind schließlich laut weit verbreitetem Glauben die allwissende hochbezahlte Profi-Liga, die all das kann, was der Laie inzwischen angeblich nicht mehr können und selbst machen sollte.

    Ich dagegen bin nur ein aus der Not geborener "Hobby" -Schrauber, wenn inzwischen, nach 40 Jahren Praxis, auch ein recht erfolgreicher und erfahrener.

    Obwohl mir andere Hobbys inzwischen lieber - weil weniger erzwungen - sind.

    Die Bremsscheiben und Belege habe ich dann umgehend selbst erneuert, eine mir vertraute Arbeit, die auch nicht allzu aufwändig zu erledigen war.

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    Das Ergebnis:

    Es war, als würde man ein faules mit einem frischen Ei mischen - das Ergebnis blieb weiterhin ungenießbar.
    Das nervende Geräusch, welches auf einen ernsthaften Mangel bei der Montage hinwies, der zu einem erneuten Ausfall des Getriebes zu führen drohte (den ich durch die vorbeugende Instandsetzung gerade zu vermeiden suchte!), blieb unverändert...

    Im Übrigen konnte ich bei dieser Gelegenheit nochmal einen Blick auf beide Bremsabdeckbleche werfen, von deren einem der Behauptung der freien Werkstatt nach die beanstandeten Geräusche gekommen sein sollen und das man angeblich gerichtet und so das Problem behoben habe:

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    Wie Sie sehen, sehen Sie nichts.
    Da war ganz sicher nie etwas verbogen und mußte deshalb auch nicht gerichtet werden - eine glatte Lüge...

    Die vermeintliche Ursache habe ich durch den Austausch vorsorglich selbst behoben (ich hatte auch nie ein solches Geräusch-Problem an den Bremsen, wenn man mal von dem gefürchteten Bremsen-Rubbeln absah, vermutlich verursacht durch Materialveränderung infolge Überhitzung an einem früheren Auto, meinem geliebten Starion).

    Das Problem blieb erhalten und hatte also eine andere Ursache.

    Somit führte auch mein Besuch bei SUZUKI nur zu einem (weiteren) Versuch einer Werkstatt, mir bei passender Gelegenheit eine unnötige Dienstleistung aufzuschwatzen, die mich zwar um mein Geld, nicht aber um mein Problem erleichterte.

    Entweder wussten sie tatsächlich nicht, was sie da Unsinniges "diagnostiziert" haben - dann sind sie schlicht unfähig.

    Oder aber sie wussten es - dann sind sie Betrüger, oder?

    Der noch selbst denkende und urteilende Leser kann das sicher leicht für sich selbst entscheiden...

    • Offizieller Beitrag

    Mein "Amiga-4-ever"-Aufkleber (mal Anfang der 90er mitgenommen auf der C-Bit in Hannover) zierte noch viele Jahre meinen Spiegel - und einen A500 habe ich inzwischen auch wieder - schon wegen der großartigen Grafik-und Musik-Demos, gerade denen von Mahoney & Kaktus... ;)

    ^^

    Mein A1200 steht leider auch fast nur noch zur Deko rum. Da nehmen andere mehr oder weniger freiwillige Hobbys einfach zu viel Zeit in Anspruch.

    Das schaut doch sehr nach ATE Teilen aus, die ich bei unserem kizashi letztes Jahr auch erst (hinten) erneuert habe. Wahrlich keine Arbeit, die man nicht selbst in Ruhe erledigen kann 😜

  • AMIGA ist auch bei mir überwiegend Deko (man könnte, wenn man wollte...), da gebe ich Dir recht.

    Im Zweifel (und auch sonst) greife ich immer zu ATE.

    Mit denen bin ich seit Jahrzehnten immer gut gefahren.

    Hatte für meinen Eclipse D30 (der wirklich gefährlich schwache Bremsen hatte) mal bei einem vermeintlich günstigen anderen Anbieter von geschlitzten und gelochten Bremsscheiben zugegriffen.
    Es hat leider nix gebracht, nur die Erfahrung, dass 256 x 24er Scheiben an sich viel zu schwach dimensioniert sind, um 1400 in sportlicher Manier bewegte Kilogramm längerfristig im Zaum halten zu können.
    Der Kizashi ist in diesem Punkt schon deutlich besser ausgestattet.

  • ...weiter im Text:

    Im September ließ ich in einer anderen Werkstatt, dessen Inhaber mir gut bekannt ist, das Getriebe abdichten und einen weiteren Mangel (Pumpe der Scheinwerfer-Waschanlage defekt), der ebenso das Bestehen der Hauptuntersuchung im August verhindert hatte, beheben, wobei allein die Kosten für die Getriebeabdichtung, 2 offenbar bei dersogenannten Instandsetzung beschädigte Wellendichtringe, für die Abdichtung der linken Antriebswelle und der Kardenwelle, mit 384Euro zu Buche schlugen.

    Um das schlechte Tragbild der hinteren Bremse - ein anscheinend konstruktiv bedingter Mangel, der viele Fahrzeuge verschiedener Marken mit derselben Bremssattel-Konstruktion betrifft, hatte ich mich selbst gekümmert.

    Danach bestand das erneut zur Prüfung vorgestellte Auto auch die Hauptuntersuchung.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist. Die defekte Pumpe - ein Kabel ist am Anschluss korrodiert.

    Im Oktober - ich war ein erstes Mal nach der Getriebe-Instandsetzung/Überholung bei nasser Witterung unterwegs - versagte bei der üblichen Getriebeeinstellung Automatik die elektronisch geregelte automatische Übersetzungssteuerung:

    Das Getriebe steckte in einer mittleren Übersetzungsstufe sozusagen fest.

    Natürlich fiel mein Verdacht sofort auf den vorausgegangenen Eingriff, der offenkundig äußerst nachlässig, um nicht zu sagen, schlampig, durchgeführt wurde.

    Nach einigen Kilometern des Nachdenkens wechselte ich testweise in den nur selten benutzten manuellen Modus, bei dem das Verhalten eines normalen Schaltgetriebes mit mehreren festen Übersetzungsstufen elektronisch nachgebildet wird.

    Dieser funktionierte anscheinend einwandfrei - ich konnte bei Bedarf per Schaltwippen zwischen mehreren Stufen wechseln.

    Längere Zeit später wechselte ich versuchsweise wieder in den Automatik-Modus - der nun wieder normal funktionierte und die Übersetzung linear passend zum Verhältnis zwischen Gaspedalstellung und Fahrgeschwindigkeit für einen möglichst niedrigen Kraftstoffverbrauch entsprechend anpasste.

    Dieses Verhalten wiederholte sich ähnlich jedes Mal, wenn ich bei Regen oder zumindest feuchter Witterung unterwegs war.

    Oft zeigten sich bei Nutzung des "Tempomaten" bei gleichmäßigem Fahren deutliche Regelschwingungen, bei denen die Drehzahlmesser-Nadeln um mehrere hundert Umdrehungen pro Minute hin und her pendelte.

    Offenkundig reagierte die normalerweise gut geschützte Regelelektronik auf eingedrungene Feuchtigkeit.

    Anscheinend wurde bei dem vorausgegangenen katastrophalen Werkstatt-Eingriff also auch die Abdichtung der Elektronik selbst oder zumindest eine Steckverbindung zwischen dem Getriebe-Steuer-Modul und dem Getriebe selbst beschädigt.

    Natürlich machte es nach der Weigerung der Werkstatt, für die Behebung der bereits erkannten und gemeldeten Mängel innerhalb einer 2. gewährten Möglichkeit zur Nacherfüllung aufzukommen, wenig Sinn, sie darüber noch weiter zu informieren.

    Statt dessen war bereits der schon einmal zur Beibringung einer ordentlichen Rechnung in Aktion getretene Anwalt mit einer Klagevorbereitung beauftragt worden und erhielt natürlich umgehend auch über diese neue Erkenntnis Bescheid.

    Inzwischen ist nicht nur der Anwalt (nach offenkundiger Untätigkeit, erwiesener Unzuverlässigkeit durch Nichteinhaltung von Zusagen und damit Vertrauensverlust => Mandatsentzug), sondern auch das Getriebe erneut komplett ausgefallen - mit demselben Fehler, der bereits einen Tag nach der ersten Instandsetzung auftrat, die den Fakten nach eigentlich bereits eher einer Sachbeschädigung glich.

    Offenkundig war also bereits die erste Nachbesserung ein kompletter Fehlschlag.

    Die darüber informierte und erneut zur Kostenrückerstattung (Rücktritt vom Vertrag gemäß § 346 BGB) und vollständigem Schadenersatz (§ 249, § 823 BGB) aufgeforderte Werkstatt verweigert weiterhin jedes Entgegenkommen.

    So steht mein Fahrzeug erneut schon seit Monaten fahruntauglich und es fallen zu dem bereits entstandenen massiven Schaden weitere Nutzungsausfallkosten an...

    Einmal editiert, zuletzt von Grip (30. Oktober 2023 um 15:15)