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Im September ließ ich in einer anderen Werkstatt, dessen Inhaber mir gut bekannt ist, das Getriebe abdichten und einen weiteren Mangel (Pumpe der Scheinwerfer-Waschanlage defekt), der ebenso das Bestehen der Hauptuntersuchung im August verhindert hatte, beheben, wobei allein die Kosten für die Getriebeabdichtung, 2 offenbar bei dersogenannten Instandsetzung beschädigte Wellendichtringe, für die Abdichtung der linken Antriebswelle und der Kardenwelle, mit 384Euro zu Buche schlugen.
Um das schlechte Tragbild der hinteren Bremse - ein anscheinend konstruktiv bedingter Mangel, der viele Fahrzeuge verschiedener Marken mit derselben Bremssattel-Konstruktion betrifft, hatte ich mich selbst gekümmert.
Danach bestand das erneut zur Prüfung vorgestellte Auto auch die Hauptuntersuchung.
Im Oktober - ich war ein erstes Mal nach der Getriebe-Instandsetzung/Überholung bei nasser Witterung unterwegs - versagte bei der üblichen Getriebeeinstellung Automatik die elektronisch geregelte automatische Übersetzungssteuerung:
Das Getriebe steckte in einer mittleren Übersetzungsstufe sozusagen fest.
Natürlich fiel mein Verdacht sofort auf den vorausgegangenen Eingriff, der offenkundig äußerst nachlässig, um nicht zu sagen, schlampig, durchgeführt wurde.
Nach einigen Kilometern des Nachdenkens wechselte ich testweise in den nur selten benutzten manuellen Modus, bei dem das Verhalten eines normalen Schaltgetriebes mit mehreren festen Übersetzungsstufen elektronisch nachgebildet wird.
Dieser funktionierte anscheinend einwandfrei - ich konnte bei Bedarf per Schaltwippen zwischen mehreren Stufen wechseln.
Längere Zeit später wechselte ich versuchsweise wieder in den Automatik-Modus - der nun wieder normal funktionierte und die Übersetzung linear passend zum Verhältnis zwischen Gaspedalstellung und Fahrgeschwindigkeit für einen möglichst niedrigen Kraftstoffverbrauch entsprechend anpasste.
Dieses Verhalten wiederholte sich ähnlich jedes Mal, wenn ich bei Regen oder zumindest feuchter Witterung unterwegs war.
Oft zeigten sich bei Nutzung des "Tempomaten" bei gleichmäßigem Fahren deutliche Regelschwingungen, bei denen die Drehzahlmesser-Nadeln um mehrere hundert Umdrehungen pro Minute hin und her pendelte.
Offenkundig reagierte die normalerweise gut geschützte Regelelektronik auf eingedrungene Feuchtigkeit.
Anscheinend wurde bei dem vorausgegangenen katastrophalen Werkstatt-Eingriff also auch die Abdichtung der Elektronik selbst oder zumindest eine Steckverbindung zwischen dem Getriebe-Steuer-Modul und dem Getriebe selbst beschädigt.
Natürlich machte es nach der Weigerung der Werkstatt, für die Behebung der bereits erkannten und gemeldeten Mängel innerhalb einer 2. gewährten Möglichkeit zur Nacherfüllung aufzukommen, wenig Sinn, sie darüber noch weiter zu informieren.
Statt dessen war bereits der schon einmal zur Beibringung einer ordentlichen Rechnung in Aktion getretene Anwalt mit einer Klagevorbereitung beauftragt worden und erhielt natürlich umgehend auch über diese neue Erkenntnis Bescheid.
Inzwischen ist nicht nur der Anwalt (nach offenkundiger Untätigkeit, erwiesener Unzuverlässigkeit durch Nichteinhaltung von Zusagen und damit Vertrauensverlust => Mandatsentzug), sondern auch das Getriebe erneut komplett ausgefallen - mit demselben Fehler, der bereits einen Tag nach der ersten Instandsetzung auftrat, die den Fakten nach eigentlich bereits eher einer Sachbeschädigung glich.
Offenkundig war also bereits die erste Nachbesserung ein kompletter Fehlschlag.
Die darüber informierte und erneut zur Kostenrückerstattung (Rücktritt vom Vertrag gemäß § 346 BGB) und vollständigem Schadenersatz (§ 249, § 823 BGB) aufgeforderte Werkstatt verweigert weiterhin jedes Entgegenkommen.
So steht mein Fahrzeug erneut schon seit Monaten fahruntauglich und es fallen zu dem bereits entstandenen massiven Schaden weitere Nutzungsausfallkosten an...