Hier noch ein Hinweis zum "Schlafen in Fahrzeugen", weil da bestimmt der ein oder andere Einwand kommt.
In Deutschland ist es nicht verboten, in einem ordnungsgemäß geparkten Fahrzeug wie PKW, Wohnmobil oder Wohnwagen auf öffentlichen Parkplätzen zu übernachten, wenn es nicht explizit auf diesen Parkplatz durch Hinweisschilder verboten ist. Das gilt auch für ordnungsgemäß am Straßenrand geparkte Fahrzeuge.
Ein Dachzelt ist da nicht mit eingeschlossen - das fällt unter "Zelten" und das ist nur auf den dafür ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
Siehe: http://www.schlafenimauto.de/wo-ist-schafen-im-auto-erlaubt/