Hallo werte Forengemeinschaft,
Ich besitze einen Suzuki-Splash 1.2 5T Comfort - Erstzulassung 2008 welchen ich vor rund 2 Jahren bei einem Händler gebraucht gekauft habe. Vor etwa 4 Wochen ging wie aus heiterem Himmel die ESP-Leuchte an. Diese brennt seitdem im Fahrbetrieb dauerhaft. Ich suchte zeitnah meine Fachwerkstatt auf um mein Problem zu analysieren.
Das Ergebnis lautete: ABS-Einheit defekt / Kosten Austausch 1900€ incl. Mwst. Fehlernummern: C1037 C1024 C1018 C1028
Dass mir bei dieser Hiobsbotschaft beinahe die Tasse aus der Hand fiel, dürfte verständlich sein. Aufgrund dieser veranschlagten absurd hohen Summe habe ich erstmal keinen Reparaturauftrag unterzeichnet. Ich ging, neben den üblichen Recherchen im Internet, auch noch zu anderen Werkstätten. Diese erbrachten entweder eine ähnliche Einschätzung oder einen Verweis auf eine Vertragswerkstatt.
In der darauffolgenden Zeit stellte ich eine Anfrage an Suzuki mit der Bitte um eine Kulanzprüfung. Diese wurde mit dem Hinweis auf das Alter des Fahrzeugs abgelehnt. Da ich in solchen Fällen nicht so gerne schnell aufgebe und mir ein aktueller Rückruf beim Suzuki Jimny aufgrund eines ESP-Problems bekannt ist stellte ich beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Anfrage im Rahmen einer Risikobewertung. Also ob es sich hier um ein nicht sicheres Produkt, von dem eine ernste Gefahr ausgeht, handeln könnte. Eine Antwort steht bis dato aus.
Sollte das KfB die Ansicht vertreten, dass es sich hier um ein sicheres Produkt handelt für das kein Rückruf erforderlich ist, dann stellt sich die Frage, ob mein Splash in diesem Zustand TÜV-fähig ist. Schliesslich handelt es sich um einen Teil der Bremsanlage.
Ein Löschen des Fehlers stellt übrigens keine Alternative dar. Laut Auskunft der Werkstatt aus folgendem Grund: Es gibt in diesem Embedded-System ein Journal mit einem nur lesefähigen Bereich. Dieser kann telefonbuchähnliche Ausmasse annehmen. Darin wird bei jedem Motorstart bei Auftreten einer oder mehrerer Fehlernummern ein Eintrag vorgenommen. Und der ist nicht löschbar! Deshalb beschreibt eine bekannte Werkstattkette beim Angebot "Fehlercode auslesen und Fehlercode löschen" diesen Vorgang NACH!! einer erfolgreich durchgeführten Reparatur. Sonst steht in diesem Journal ein Eintrag "Fehlercode gelöscht" und danach sofort wieder "Fehlercode eintrag" ohne Reparaturerfolg. Deshalb verwies mich diese Werkstattkette direkt wieder an die Vertragswerkstatt.
Ob Verbraucherorgenisationen, TÜV (Dekra)-Gutachterstellen oder Automobilclub (hier AvD) nach erfolgloser KfB-Anfrage ebenfalls angefragt werden, bleibt abzuwarten.
Deshalb meine Frage speziell hier im Suzuki-Splash-Forenbereich: Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und einen bezahlbaren Weg aus diesem, wie ich meine, unerträglichen Kostendesaster gefunden?