Was nun sicherlich Hilfreich wäre ist warum du denn dein Auto überhaupt in eine Werkstatt gebracht hast? Wegen einem defekt?
Wegen irgendetwas musst du ja auch die Rechnung bekommen haben. Wenn er einen Fehler gesucht hat dann ist die Rechnungslegung entsprechend richtig. Fehlersuche. Wenn er dazu auch noch sagt es kann dies oder das sein lässt sich dies sicherlich erst bei entsprechender Instandsetzung herausfinden was dann schon keine Fehlersuche sondern einer Fehlerbeseitigung nahe kommt welche du ja scheinbar nicht beauftragt hast.
Es ist ein sehr komplexes Thema aber hier zu fragen ob dies oder das gerechtfertigt ist ohne Überhaupt die genauen Umstände zu kennen ist eben schwierig.
Ich persönlich, und ich glaub das sagte ich schonmal irgendwo, kann es nicht leiden wenn ich Kunden frage ob ich ihnen dies oder das einrichten/installieren darf (natürlich gegen Entgelt) und sie meinen "Nein das kann ich selber" oder "Ne ne ich kenne da jemanden" und dann biste ne Woche später wieder da und nichts geht. Dann darfs aber auch wieder nichts kosten.