Beiträge von splash_2008

    @ omasrennbroetchen
    Bei mir ist das eher ein schnappendes Geräusch, welches eindeutig von hinten kommt. Ich deute das als eine Funktion von der Zentralverriegelung. Vielleicht ein Test ob die Heckklappe eingerastet ist??

    @ Quertreiber
    Ob bei dem Tachotausch "nur" die Uhrzeit nicht korrekt angezeigt wurde, kann höchstens der Vorbesitzer verraten. Im Serviceheft habe ich lediglich: Tacho Kombiinstrument gewechselt am xxx2009 bei 30xxx tausend KM - absichtlich verkürzt dargestellt.

    Wenn ich ein Fahrzeug beim Vertragshändler kaufe, der hochwertige Gebrauchtfahrzeuge anbietet, dann mache ich eine Probefahrt. Drehe den Zündschlüssel und erwarte das der Motor anspringt. Springt dieser nicht an, dann ist der eventuell kaputt. Es kommt also kein Kauf zustande.
    Mache ich eine Probefahrt mit einem Fahrzeug, bei dem keinerlei Mangel, auch keine Warnlampe anzeigt, erkennbar ist, dann gehe ich davon aus, dass alles in Ordnung ist. Gibt dann auch noch der TÜV seine Plakette, dann ist die Welt in Ordnung. Ist allerdings, trotz keinerlei Warnlampen-Hinweis z.B. das ESP überhaupt nicht intakt, was ich aber bei einer Probefahrt, da ich den Wagen dabei nicht zu Schrott fahren will und ich somit vorsichtig damit umgehe weil er mir ja nicht gehört, nach dem Kauf (2 Jahre später) vom ESP nichts zu spüren und plötzlich die ESP-Lampe angeht und einen Fehler im Bremsdrucksensor aufgrund der ausgelesenen Fehlermeldungen anzeigt, dann darf vermutet werden dass, bereits beim Kauf ein erheblicher Mangel vorlag. Für mich besteht der Verdacht einer (bewussten oder unbewussten) Verbrauchertäuschung. Wenn ich das aufgrund eines Gutachtens beweisen kann, dann ist der Kaufvertrag anfechtbar. Es geht hier schliesslich nicht um einen neuen Schminkspiegel! Ich habe durch diese (vermutete) Täuschung einen Kostenvoranschlag von rund 2000€ an der Backe! Und das ist für mich kein Sturm im Wasserglas.
    Und dazu wär ich DIE GANZE ZEIT!! rein rechtlich gesehen ein erhebliches Haftungsrisiko wegen eines funktionslosen ESP/ABS-Systems eingegangen. Ob eine Lampe an ist oder nicht. Meine Meinung zumindest.

    Möglich, dass ich dabei bin mich in der Sache zu verrennen. Aber ich habe über das Wochenende mir das Serviceheft nicht nur genau angesehen sondern auch mit hoher Auflösung eingescannt um die teilweise schwer lesbare Schmiererei entziffern zu können. Dazu meinen aktuell gültigen TÜV-Bericht und den von vor rund 2,5 Jahren als bei der Fahrzeugübergabe auch ein frischer TÜV gemacht wurde. Die eigenartigen Kilometerangaben sind zum Teil sehr widersprüchlich. Dazu kommt noch eine völlig andere Kilometerangabe im Kaufvertrag. Das werde ich auf alle Fälle genau prüfen lassen. In der Elektronik müßte der tatsächliche Kilometerstand ja gerichtsfest darstellbar sein.

    Es kann allerdings tatsächlich so sein wie Du schreibst: Eventuell ist das Ding (ESP) jetzt schlicht und ergreifend kaputt gegangen. Aber der Zweifel nagt......

    Trotzdem Danke für die Tipps.....

    Moin,

    Hatte das gleiche jetzt bei meinem Swift.

    Lass dir das ganze von ner freien Werkstatt machen.
    Bei mir wurde der abs Block ausgebaut und eingeschickt.
    Hat mit allem drum und dran 980,- gekostet und ist besser als neu

    Grüße

    Jay

    Danke Simonjay,

    ich habe mehrere Werkstätten angefahren und um eine Problemlösung gebeten. Hier das Ergebnis:
    Beim Opel-Händler (wegen Baugleichheit Opel-Agila / Suzuki Splash)
    Der Händler hat aus Haftungsgründen abgelehnt. Er sagte: (Gedächtnisprotokoll) Selbst wenn sie ein Opel-Fahrzeug hätten und diesen, von Opel nicht autorisierten Reparaturweg nähmen, würden wir die fragliche Einheit ausbauen, sie dürfen das dann an eine dieser Spezialwerkstätten schicken, bekämen das "repariert" zurück, wir würden das dann einbauen.

    So, und jetzt kommt der Haken an der ganzen seltsamen Prozedur. Das Risiko eines einwandfreien Funktionierens, es handelt sich hier um ein sicherheitsrelevantes Teil, liegt dann nicht beim Opel-Händler sondern beim Fahrzeughalter!! Will heissen, dass bei einem Unfall, bei dem ein nicht korrekt arbeitendes ESP gutachterlich als Ursache festgestellt wird, der Fahrzeughalter ein existenzbedrohendes Problem hat.

    Diese ähnlich lautende Aussage bekam ich auch bei einer freien Werkstatt. Das ist denen so heiss, dass da keiner dran geht!

    So viel vielleicht zu den zahlrei geschilderten Clever-Lösungen die viel billiger sind!!

    Aber wie soll es nun weiter gehen? Ich habe mittlerweile den Verdacht, dass das ESP/ABS von Anfang an, also schon beim Kauf, nicht funktionierte - auch bei nicht leuchtender Warnlampe. Ich besitze das Fahrzeug jetzt seit etwas mehr als 2 Jahren und ich habe ehrlich gesagt noch nicht ein einziges Mal etwas von einem ESP/ABS gemerkt.

    Hier auch gleich die erste Frage an die Splash-Fahrer mit funktionierendem ESP: Wenn ihr im Rentnermodus fahrt, merkt man dann irgend eine Veränderung am Fahrverhalten des Splash (normal bremsen, normal beschleunigen)? Bei mir reagierte das Fahrzeug von Anfang an wie immer; wie bei allen Fahrzeugen die ich in den vergangenen Jahrzehnten fuhr.

    Von Interesse könnte zudem ein im Service-Heft eingetragener ominöser Tachoaustausch sein. Der fand beim Vorbesitzer in meiner Vertragswerkstatt statt. Das Nachfragen im Bekanntenkreis ergab, dass der Tacho eigentlich selten bis nie "kaputt" geht. Der Tacho wird doch bestimmt über diese elektronische Blackbox gesteuert?? Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Tacho bei einem Fahrzeug das mit dieser Elektronik ausgestattet ist, über eine mechanische Tachowelle gesteuert wird.

    Auch hier wär eine erhellende Anwort aus den Suzuki-Splash-Fachkreisen hilfreich.

    Abschliessend:
    Ich glaube, dass mit dem Fahrzeug irgendwas nicht stimmt. Deshalb werde ich in der nächsten Zeit mit der Dekra Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob man in dieser Computersteuerung diesbezüglich Abweichungen z.B. ob die Fehlermeldungen (ohne ESP-Fehlerlampe) viel weiter zurückreichen. Das wird dann im Rahmen eines gutachterlichen Beweissicherungsverfahren ein (teurer) Rechtsstreit.

    Die Antwort vom Kraftfahrt-Bundesamt:

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    vielen Dank für Ihre oben genannte Nachricht an das Kraftfahrt-Bundesamt, mit der Sie von einem technischen Problem an Ihrem Fahrzeug berichten.

    Das KBA ist die in Deutschland zuständige Marktüberwachungsbehörde für alle Produkte im Sinne von § 3 Abs. 1 Produktsicherheitsgesetz, soweit sie dem Straßenverkehrsgesetz unterliegen. Der vom KBA zu betrachtende Produktbereich des ProdSG umfasst alle Fahrzeuge und Fahrzeugteile (ausgenommen schienengebundene Fahrzeuge), die zum Betrieb auf öffentlichen Verkehrswegen zweckbestimmt sind. In seiner Zuständigkeit untersucht das KBA Mängel an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen und damit Maßnahmen nach dem ProdSG nach sich ziehen. Auf der Grundlage des ProdSG kann das KBA dann in Deutschland Maßnahmen ergreifen, wie das Veranlassen von Warnungen und/oder Rückrufen.

    Eine Gefahr ist insbesondere dann als erheblich einzuschätzen, wenn Mängel plötzlich, unerwartet und damit für den Fahrer vorher nicht erkennbar auftreten und unabwendbar eine unmittelbare Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern hervorrufen.

    Sie schreiben, dass Ihr Pkw einen ESP Fehler hat, die Kontrollleuchte auf diesen Mangel hinweist und ggf. die gesamte ABS Einheit getauscht werden muss. Gerne werde ich versuchen, Ihnen anhand der vorliegenden Informationen weiter zu helfen und auf Ihre Frage zur Risikobewertung einzugehen.

    Wie oben beschrieben, ist es im Wesentlichen davon abhängig, ob Sie aufgrund des Mangels nicht mehr in der Lage sind, Ihr Fahrzeug zu beherrschen und Personden gefährdet werden. Das setzt voraus, dass der Mangel plötzlich auftritt ind Ihnen keine Möglichkeit zum sicheren Handeln bleibt.
    Grundsätzlich fordert der Gesetzgeber bei Kraftfahrzeugen keine 100%ige Ausfallsicherheit bei allen Komponenten. Ich gebe Ihnen Recht, dass die Bremsanlage aufgrund Ihrer Relevanz zu den wenigen Ausnahmen gehört. Jedoch auch hier nicht allumfassend bei jeglichen Bauteilen. Sie werden bereits durch eine Kontrollleuchte darauf hingewiesen, dass in Ihrem Bremssystem ein Fehler vorliegt. Somit sind Sie darüber informiert worden, dass etwas nicht mehr wie gewohnt funktioniert. Ein Ereignis träfe Sie nicht mehr unerwartet.
    Weiter gehört es zu den gesetzlichen Anforderungen an die Bremsanlage, dass nach Auftreten von Mängeln im Bremssystem mindestens ein Bremskreis funktionstüchtig bleiben muss. Dies bedeutet in Bezug auf die Betriebsbremsanlage vom Pkw, dass dann nur noch zwei Räder ohne Bremskraftunterstützung abgebremst werden können. Der Kraftaufwand wird dadurch wesentlich grösser, die Bremsleistung des Fahrzeugs aber dabei naturgemäß wesentlich geringer als mit vollständig funktionstüchtiger Betriebsbremse und mit deren Assistenzsystemen wie ABS und ESP. Auch mit diesen "Notfalleigenschaften" entspricht die Bremsanlage noch den gesetzlichen Minimalanforderungen. Die vorgenannte Anforderung wird bei der Typprüfung (Grundlage für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen) der Fahrzeuge überprüft und mit der Erteilung der Betriebserlaubnis (Typgenehmigung) bestätigt. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass der Fahrzeugführer sein Fahrzeug auch beim Ausfall einzelner Komponenten noch sicher beherrschen kann. Das Bremsverhalten des Fahrzeugs ist für den Fahrzeugführer nicht wie gewohnt, das Fahrzeug lässt sich aber im Rahmen der gesetzlichen Mindestvorgaben abbremsen und zum Stehen bringen. Einer unabwendbaren Gefahr würde dieser Zustand jedoch nicht entsprechen.

    Bitte betrachten Sie diese gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf den Mangel an Ihrem Fahrzeug. Hat der von Ihnen beschriebene Zustand bisweilen nicht zum Ausfall der Bramsanlage geführt, lässt die von Ihnen beschriebene Erscheinung die von mir beschriebene unabwendbare und unmittelbare Gefährdung beim derzeitigen Kenntnisstand nicht erwarten. Das bedeutet keineswegs, dass Ihr Fahrzeug weiterhin voll verkehrstauglich ist, sondern nur, dass gemäß ProdSG keine Möglichkeit für das KBA besteht, in Ihrem Fall vom Fahrzeughersteller das Einleiten von Maßnahmen zu verlangen, da die gesetzlichen Minimalanforderungen an die Bramsanlage von Pkw auch bei Eintritt des Mangels erfüllt wurden.

    Bitte seien Sie sich stets bewusst, dass die Verantwortung für einen sicheren Betrieb des Fahrzeugs primär bei Ihnen als Verwender liegt.

    Hallo werte Forengemeinschaft,

    Ich besitze einen Suzuki-Splash 1.2 5T Comfort - Erstzulassung 2008 welchen ich vor rund 2 Jahren bei einem Händler gebraucht gekauft habe. Vor etwa 4 Wochen ging wie aus heiterem Himmel die ESP-Leuchte an. Diese brennt seitdem im Fahrbetrieb dauerhaft. Ich suchte zeitnah meine Fachwerkstatt auf um mein Problem zu analysieren.
    Das Ergebnis lautete: ABS-Einheit defekt / Kosten Austausch 1900€ incl. Mwst. Fehlernummern: C1037 C1024 C1018 C1028

    Dass mir bei dieser Hiobsbotschaft beinahe die Tasse aus der Hand fiel, dürfte verständlich sein. Aufgrund dieser veranschlagten absurd hohen Summe habe ich erstmal keinen Reparaturauftrag unterzeichnet. Ich ging, neben den üblichen Recherchen im Internet, auch noch zu anderen Werkstätten. Diese erbrachten entweder eine ähnliche Einschätzung oder einen Verweis auf eine Vertragswerkstatt.

    In der darauffolgenden Zeit stellte ich eine Anfrage an Suzuki mit der Bitte um eine Kulanzprüfung. Diese wurde mit dem Hinweis auf das Alter des Fahrzeugs abgelehnt. Da ich in solchen Fällen nicht so gerne schnell aufgebe und mir ein aktueller Rückruf beim Suzuki Jimny aufgrund eines ESP-Problems bekannt ist stellte ich beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Anfrage im Rahmen einer Risikobewertung. Also ob es sich hier um ein nicht sicheres Produkt, von dem eine ernste Gefahr ausgeht, handeln könnte. Eine Antwort steht bis dato aus.

    Sollte das KfB die Ansicht vertreten, dass es sich hier um ein sicheres Produkt handelt für das kein Rückruf erforderlich ist, dann stellt sich die Frage, ob mein Splash in diesem Zustand TÜV-fähig ist. Schliesslich handelt es sich um einen Teil der Bremsanlage.

    Ein Löschen des Fehlers stellt übrigens keine Alternative dar. Laut Auskunft der Werkstatt aus folgendem Grund: Es gibt in diesem Embedded-System ein Journal mit einem nur lesefähigen Bereich. Dieser kann telefonbuchähnliche Ausmasse annehmen. Darin wird bei jedem Motorstart bei Auftreten einer oder mehrerer Fehlernummern ein Eintrag vorgenommen. Und der ist nicht löschbar! Deshalb beschreibt eine bekannte Werkstattkette beim Angebot "Fehlercode auslesen und Fehlercode löschen" diesen Vorgang NACH!! einer erfolgreich durchgeführten Reparatur. Sonst steht in diesem Journal ein Eintrag "Fehlercode gelöscht" und danach sofort wieder "Fehlercode eintrag" ohne Reparaturerfolg. Deshalb verwies mich diese Werkstattkette direkt wieder an die Vertragswerkstatt.

    Ob Verbraucherorgenisationen, TÜV (Dekra)-Gutachterstellen oder Automobilclub (hier AvD) nach erfolgloser KfB-Anfrage ebenfalls angefragt werden, bleibt abzuwarten.

    Deshalb meine Frage speziell hier im Suzuki-Splash-Forenbereich: Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und einen bezahlbaren Weg aus diesem, wie ich meine, unerträglichen Kostendesaster gefunden?