Hallo Leute!
Hab mal a Frage zu Gutachten und deren Bedingungen.
hab von Borbet Felgen ein Gutachten bei der Hand für meinen MA für 195 45 R 15er und da steht unter anderem:
[mark=red]
\"K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.\"[/mark]
Heisst das ich muss auf jeden Fall Bördeln?
Dann...
[mark=red]\"K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.\"[/mark]
Ok, K45/K46 und K49/K50, muss das nun auch gemacht werden oder wie? Wie wird das bei euch gehandhabt? Bin schon am Anfragen deswegen weil ich ja noch den Nachteil habe das ganze in Österreich einztragen zu müssen...
Danke für jede Hilfe ...