Nebenbedingungen beim Gutachten!

  • Hallo Leute!

    Hab mal a Frage zu Gutachten und deren Bedingungen.

    hab von Borbet Felgen ein Gutachten bei der Hand für meinen MA für 195 45 R 15er und da steht unter anderem:
    [mark=red]
    \"K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
    Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

    K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
    Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.\"[/mark]

    Heisst das ich muss auf jeden Fall Bördeln?


    Dann...
    [mark=red]\"K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
    Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
    vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

    K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
    Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


    K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen
    oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

    K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
    oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.\"[/mark]

    Ok, K45/K46 und K49/K50, muss das nun auch gemacht werden oder wie? Wie wird das bei euch gehandhabt? Bin schon am Anfragen deswegen weil ich ja noch den Nachteil habe das ganze in Österreich einztragen zu müssen...

    Danke für jede Hilfe ...

  • K41/42: IMHO Ermessenssache, mit ´nem nicht so breit bauenden Reifen kann so was auch mal ohne Bördeln klappen. Platz muss da sein, schon mal alleine aus eigenem Interesse! Evtl. mal beim Reifenhändler nach Reifen fragen die nicht so breit bauen, speziell für solche Fälle! Die Baubreiten der einzelnen Profile differiert teilweise erheblich!

    K45/46: Jou, ist pillepalle!

    K49/50: Schon ziemlich eindeutig formuliert, stände da nur "ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen ist sicherzustellen" würde ich sagen mit ´nem schmaler bauenden Reifen probieren ob´s so klappt und der Sachverständige das abnickt. Aber so wird wohl an Radlaufverbreiterung oder Ziehen kein Weg dran vorbei führen lt. dem Gutachten.

    Was haben denn andere hier für Erfahrungen mit der Rad/Reifen-Kombination?
    --
    Grußsz, @rne

    • Offizieller Beitrag

    zu K49 und K50
    Also ich hatte bei meinen Felgen von Dezent (7,25*15)
    auch genau diese Formulierung im Gutachten stehen.
    Hab auf den Felgen auch die genannten 195 45 15 drauf
    und der TüF-Prüfer meinte da müßte nichts gemacht werden.
    Der hielt diesen Punkt übrigens für ziemlichen Blödsinn,
    denn die Hauptsache sei, dass die Freigängigkeit der Räder
    gewärleistet ist.
    Denke mal du brauchst dir da keine großen Sorgen machen.

    • Offizieller Beitrag

    K49 und K50 haben aber nix mit freigängigkeit zu tun! Das ist einfach ne Voschrift, dass Reifenlaufflächen von oben bedeckt sein sollen(d.h. wenn man von oben aufs Auto schaut, darf man kein Reifenprofil sehen).
    Der Rest zeigt sich, wenn die Felgen drauf sind. Erst dann kann man genau sagen ob gebördelt werden muss, oder Radhausinnenverkleidungen entfernt werden müssen!
    --
    Frank [Blockierte Grafik: http://www.swiftmania.de/forum/pics/sheep.gif]

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    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...

    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994

  • Worüber wird hier debattiert?

    Ob da was gemacht werden muß, hängt von Felgenbreite, ET und Reifenquerschnitt und vom Prüfer ab. Also hier nicht wirklich zu klären.

    Passt der Mist so drunter, muß auch nichts gemacht werden.

    Bei meinem EA (Das Blech is wohl dasselbe) passt 7,5Jx15 ET33 drunter und es mußte nur hinten umgelegt werden. Was aber auch nur Prophylaxe war und noch mit dem ersten Satz Reifen passierte. Meine jetzigen Reifen haben eine schrägere Flanke und damit wär das Umlegen wohl ausgefallen. Alles mit 195/45R15

    Lange Rede, gar kein Sinn: Sollen die Felgen genutzt werden, Reifen nach Wahl kaufen, alles montieren und vorstellen und der Prüfer sagt, was er will oder nicht.

    Alles andere ist nur warme Luft.....
    --
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  • jepp...seh ich auch so.....hab auch borbet druff (allerdings nur 14zoll
    185/55) .....bei mir steht auch irgendwas von kanten umlegen usw.....is abba nie gemacht wurden.....trotzdem noch nie probleme bei bullerlei und tüff......is also alles relativ mit den vorschriften.....
    --
    ***Swift!! Was sonst??***

  • also ich denk auch:
    als erstes mal die reifen druff, dann schauen
    - hinten 3 leute reinsetzten und kucken ob es schleift, wenn ja dann plasik wegmachen, sonst dem prüfer sagen: bei maximaler beladung schleift nix
    - von oben draufschauen: profil nicht zu sehen -> ok
    profil ganz klein weing zu sehen - mal abwarten was der prüfer sagt
    man kann schon mehr als 3 mm profil sehen, versuchen den kotflügel etwas zu ziehen, so dass der lack nicht abgeht.

    aber bei 195 breite ist alles eine sache der ET der felgen und der reifenmarke.


    --
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