• Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von madeck:
    ...damit liegst du leider falsch. es ist umgekehrt, es gibt keine vorschrift für ein standlicht...

    Damit liegst du leider falsch. Wenn man es korrekterweise als Begrenzungslicht bezeichnet ist es auf einmal vorgeschrieben ;)

    Über Nacht Begrenzungslicht brennen zu lassen ist mit einer intakten Batterie drin. Willst du den länger stehen lassen, würde das die Batterie auch mit ne Parkbeleuchtung nicht lange mitmachen.
    Wo war jetzt nochmal das Problem?

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...

    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994

  • bitte nochmal nachlesen worum es ging:

    der eine meinte, es gäbe eine vorschrift für ein standlicht im sinne eines lichtes für einen haltenden, aber keine vorschrift für ein parklicht im sinne eines parkenden. ich habe aber recht, es ist umgekehrt: wer nur hält, braucht kein standlicht und es ist auch nicht vorgeschrieben, man kann einfach das normale abblendlicht anlassen. wenn ich allerdings parke, dann brauche ich ggf. laut stvo eine beleuchtung, diese unterscheidet sich dann natürlich vom abblendlicht zwecks batterie.

    zur erinnerung: halten = kurz, ich sitze drin, parken = ich bin dann mal weg. standlicht des suzuki gedacht fürs halten, parklicht fürs parken nicht vorgesehen.

    naja, für längeres parken und die batterie ist schon ein unterschied ob:

    1) vorne und hinten je nur eine parkleuchte
    oder
    2) vorne und hinten beide plus 2mal kennzeichen plus armaturen (auch Radio-Navi-Klima)

  • natürlich ist das standlicht pflicht, das ist die beleuchtung die auch die stvo meint, von einen parklicht wo nur die linke seite leuchtet steht da nix, womal du dieses parklicht wie du es willst nur im bereich geschlossener ortschaften verwendet werden darf, ausserhalb musst du trotzdem standlicht benutzen.

  • Zitat


    Original von madeck:

    zur erinnerung: halten = kurz, ich sitze drin, parken = ich bin dann mal weg.

    ok wenn dann aber richtig.
    stoppen -z.b. ampel o.ä im auto bleiben
    halten - max 3 min in rufreichweite
    parken- länger 3 minuten oder/und weiters weg..

  • ich glaube das ist ne neverendingstory.

    mir fällt echt überhaupt keine gelegenheit wo ich so ein parklicht brauchen würde. an den interessanten orten die ausserorts liegen ist immer ein parkplatz und orte wo das licht ausgeht kenne ich auch nicht.

    aber warum man nachts sein auto ausserorts abestellen muss, dazu fällt nicht ein klitzekleiner grund ein.....

  • Ich fahr jetzt seit 14 Jahren Auto und hab das Parklicht auch noch nie gebraucht.

    Außerdem wars bei meinem alten Fiesta auch so (Es brannten: Kleine Glühlampe in den Scheinwerfern, Rücklichter, Armaturenbrettbeleuchtung, Kennzeichenbeleuchtung - KEIN einsiteiges Parklicht) ist also keine Suzukibesonderheit.

    Zuletzt habe ich auch nach längerer Recherche kein Urteil gefunden daß sich mit erloschenem Versicherungsschutz wegen fehlendem Parklicht oder generell mit fehlender Beleuchtung beim Parken befasst. In allen Urteilen zum Thema geht es um "Fahren mit Standlicht". Das sind dann die Jungs mit dem 5er BMW... :k_biggrin:

  • Ich fahr auch seit ca. 11Jahren Auto, und hab noch nie ein Parklicht oder Standlicht gebraucht.
    Kann aber auch aus Erfahrung sagen, das ca.80% aller Autos nur das normale Standlicht, wie auch alle Suzuki,haben!
    Ich weiß es zu 100% nur von VW und vom Trabant.

    Chemnitzer dürfen das !

    http://www.suzukink.de/ Fahrzeuge: Toyota Avensis Kombi 2.0 (Bj.04)& Toyota Aygo (Bj.11)