• Die einzige Möglichkeit, beim Swift Sport ein Parklicht zu bekommen, ist es, den Scheinwerferhebel auf Stellung 1 zu drehen.

    Doch dann leuchten vorne beide Parkleuchten, hinten die Rückleuchten, die Kennzeichenleuchten und die Innenarmaturen.

    Was soll das für einen Sinn haben, wenn ich einfach nur Parklicht bräuchte? Wozu sind die Kennzeichen und die Innenarmaturen beleuchtet? Noch dazu kann man sich bei den Parkleuchten nicht auf rechts oder links beschränken.

    Ist das vielleicht in Japan so üblich und man spart es sich, auf deutsche Begebenheiten umzurüsten?

    Ist diese Festtagsbeleuchtung batterierelevant?

  • wie du schon geschrieben hast ist es halt nen standlicht. der sinn ist, wenn man kurz steht, halt nicht ganz das licht abschalten zu müssen.

    sieht scheiße aus das so als parklicht zu benutzen. und ich schätze mal die ganzen lampen auf 30-40 W. kannst dir ja ausrechnen wie lange die batterie es macht.

    • Offizieller Beitrag

    Parkleuchten gibts hauptsächlich bei VW. Etliche Hersteller haben das nciht, so auch Suzuki. Da musste im Fall des Falles das erwähnte Standlicht mit all seinen Lampen einschalten.
    Obs batterierelevant ist, kommt auf die Zeit an.
    Probieren geht über studieren;) *scherz*

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...

    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994

  • Alternative wäre alles auf LED's umzurüsten ;) .. also Standlichter, Nummernschildbeleuchtung, Amaturenbeleuchtung, Rückleuchten etc... dann dürfte das nicht mehr so extrem im Verbrauch sein.

    Im Stino-Zustand sind das aber locker mal 60-70 Watt ! Und das über Nacht...macht sich sicher bemerkbar.

  • Danke für die schnellen Antworten.
    Nun mal weiter gedacht, in der StVO steht:

    "Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen."

    Das heißt ich bin tatsächlich in manchen Situationen gezwungen, dieses dubiose Standlicht einzuschalten und evtl. zu riskieren, dass die Batterie geleert wird. Oder aber man kann halt mit einem Suzuki nicht überall parken ...

  • Wenn es rechtlich so eine Grauzone wäre, dann hätte man für den deutschen Markt bestimmt ne dementsprechende Anpassung gebracht. Oder es hat sich wirklich niemand darüber Gedanken gemacht... Wobei das Reglement da bestimmt die Automobilindustrie darauf aufmerksam gemacht hätte.

  • Das haste aber nich nur bei den Japanern, bei Smart z.B. isses auch so.

    Teste mal, ob beim betätigen des Blinkers ohne Zündung irgendwas passiert.
    Ich kanns net, da ich noch auf meinen Swift warte...

  • Ich hab das Parklicht auch noch nicht vermisst (wenn man nicht direkt am Fahrbahnrand steht, braucht man es auch außerorts nicht). Standlicht sind 2*5W vorn, 2*5W hinten, 2*5W Nummernschild und Armaturenbeleuchtung. Rund 40W, also sind 60-70W zu hoch gegriffen. Und bei modernen Autos ist die Armaturenbeleuchtung oft schon mit LEDs. Aber auch ohne LED-Umrüstung hält eine "gesunde" Batterie das mind. 2-3h aus.

  • nunja, die StVO ist eindeutig:
    innerorts muß man das licht anmachen, z.b. wenn nachts irgendwann die laternen ausgehen, was in vielen gemeinden mittlerweile der fall ist. und außerorts muß man das standlicht immer anhaben.

    also habe ich durchaus ein problem, wenn ich über nacht entsprechend parken will.

    klar, ich kann das licht auch auslassen, aber wenn mir dann einer reinfährt, zahlt die versicherung wohl nicht, wenn ich mich nicht an die StVO gehalten habe und die ursache des unfalls das dunkle auto ist.

    ich finde also schon, dass dies kein unerheblicher fehler ist.

    ja, das standlicht rechts oder links, das haben viele andere herrsteller auch nicht, aber dass zusätzlich auch noch kennzeichen- und innenbeleuchtung brennen, zeigt, dass dies nicht als parklicht gedacht ist, und somit ein parklicht geeignet für mehrere stunden über nacht völlig fehlt.

  • also mir ist es noch nie in den sinn gekommen außerorts mein auto am straßenrand zu parken. und dann noch nachts. ist mir mein auto viel zu schade für.

    und ortschaften wo das licht nachts ausgeht kenne ich nicht eine. aber lampen die ausgehen sind ja mit einem rot/silbernen ring gekennzeichnet. such dir einfach eine die das nicht hat :lach:

  • Der Swift und viele andere asiaten haben einfach kein parklicht! Das ist da nicht üblich und wurde für den verkauf im deutschen raum nicht extra geändert. Das standlicht, wie er die stvo erfordert mit seitlichen markierungsleuchten und kz beleuchtung, haben alle. Damit soll das auto beim abstellen an dunklen stellen, zusätzlich zu den vorgeschriebenen reflektoren, gesichert werden.
    Wer damit nicht leben kann, muss sich ein anderes auto kaufen oder nachrüsten!

    Gruß, Dreffi

  • wer lesen kann ist klar im vorteil...

    klar hat der swift das standlicht, das er laut stvo haben muß, wenn man entsprechend parkt oder hält. nur ist es nicht geeignet, das auto über nacht abzustellen, denn zusätzlich zum vorgeschriebenen standlicht brennen zusätzliche leuchten.

    man muß wohl alles dreimal wiederholen, wenn immer wieder welche posten, die nicht alles gelesen haben oder verstanden, worum es hier geht...

  • Dann sag doch einfach deinem freundlichen beim Kauf des Autos er solle dir doch bitte Seitenmarkierungsleuchten anbauen, diese per Schalter, mit 3 Stufen (Links, Rechts und aus) auf nen Dauerplus legen und gut. Das sind nämlich mitweilen die unnötigen Sahcen die andere Autos die es haben nur teurer macht.

    Wie weiter oben schon erwähnt, sollte durch sowas der Versicherungsschutz erlöschen dann dürfte keine Strassenzulassung existieren. Oder seh ich das falsch.

  • du hast es nicht verstanden. der versicherung zahlt dann nicht, wenn ich über nacht das standlicht auslasse (weil sonst evtl. die batterie entleert wird) obwohl es laut stvo dort nötig wäre (wegen unzureichender straßenbeleuchtung) und mir dann deswegen einer reinfährt. dann darfst natürlich den schaden selber zahlen.

    natürlich erlischt die zulassung nicht, damit hat das thema hier doch gar nix zu tun. es gibt ja keine vorschrift, dass ein standlicht viele stunden über nacht bez. der batterie halten muß.

    es ist sicherlich unstrittig, dass es parksituationen gibt, bei denen man das standlicht braucht. der witz ist nun, dass man mit einem suzuki an solchen stellen nicht die ganze nacht über parken kann, weil die batterie diese festbeleuchung so lange nicht durchhält.

    es ist sicher nicht zuviel verlangt, daß ein beleuchtungsmodus vorgesehen ist, bei dem nur die vorderen parkleuchten und die hinteren leuchten brennen, zudem wahlweise rechts oder links. denn das ist für die batterie kein problem.

    beim standlichtmodus des suzuki aber brennen z.b. auch die armaturen und schalter. also ist das standlicht nur für den fall gedacht, dass der fahrer drinsitzt.

  • deswegen sag ich ja, lass dir seitenmarkierungsleuchten und nen passenden schalter einbauen^^...dann kannste bedenkenlos das auto selbst inner höhle abstellen...

  • Find dich damit ab, der Swift hat kein parklicht! Nur das vorgeschriebene standllicht. Er erhebt auch keinen anspruch eines zu haben, da er heute kaum noch genutzt wird. Wenn andere autos das haben, müssen nicht alle hersteller nachziehen.

    Gruß, Dreffi

  • damit liegst du leider falsch. es ist umgekehrt, es gibt keine vorschrift für ein standlicht, denn wenn ich nur stehe, aber drinnen sitze, dann kann ich auch mein ganz normales licht brennen lassen, ist dann eh nur kurz, z.b. an der ampel oder am bahnübergang, wenn ich den motor abschalte. die stvo schreibt aber in einigen fällen beim parken innerorts und immer außerorts vor, dass man eine parkbeleuchtung einschalten muß. das fazit ist ganz einfach:

    1. mit dem suzuki kann man nicht überall über längere zeit parken
    2. oder man riskiert eine leere batterie
    3. oder man läßt es stvo-widrig aus und riskiert eine (Teil-)Schuld wenn einer drauffährt.

  • 10 stunden sind möglich und dann wirds auch schonwieder hell. (wir sind ja nicht in island)

    und ne seitenstrasse sollte es auch in den unbeleuchteten gegenden geben, wo niemand mit 70 vorbeifährt und die polizei nicht alle 10 minuten vorbeifährt.

    nichts desto trotz kann dir einer mit geringer geschwindigkeit in einer seitenstrasse drauffahren, aber ob du dann teilschuld bekommst wenn dir einer mit 30 kmh auf gerader strecke draufknallt??

    p.s. ich kenn kein dorf, das nicht beleuchtet iss.