http://cgi.ebay.de/Suzuki-Swift-C…0QQcmdZViewItem
nettes gefaehrt^^
http://cgi.ebay.de/Suzuki-Swift-C…0QQcmdZViewItem
nettes gefaehrt^^
Joa..nettes Auto.....das nächste mal aber bitte die Suche vorher benutzen...es gibt hier nen Thread für Autos bei eBay, Mobile usw.
und bitte ordentliche threadnamen.
Falls jemand etwas Flottes sucht:
Falls jeman noch nen Wandhalter für seinen Flatscreen braucht, sollte schnell zuschlagen. Is nen Tippfehler vom Verkäufer. ![]()
http://www.ebay.de/itm/360668666015?ssPageName=STRK:MEWNX:IT&_trksid=p3984.m1439.l2649
Gruß Bruce
GEKAUFT!
...mal sehen was passiert. Für 'nen EURO ist es der Spaß wert.
Merci nochmal!
Beste Grüße,
Fabian
lustiger Weise wird aber die Menge der verfügbaren Stücken bzw gesamt immer mehr ![]()
Ja kein Problem, hab auch einen gekauft. Mal sehen was passiert aber der 1€ wars mir wert.^^
Sind nur noch 2 verfügbar ![]()
Gruß Bruce
Alle weg! ![]()
BTW: für 59,- EUR gibt es den noch zum SOFORT -KAUF. ![]()
Beste Grüße,
Fabian
Bei mir ham die angerufen und alles storniert. Schade.
Ich bin zwar kein Jurist, aber gilt das ganze bei Ebay nicht als Kaufvertrag? Den kann die eine Seite doch nicht ohne weiteres kündigen.
genau so sehe ich das auch da hat auch mal einer versehentlich ein Haus für 1€ verkauft obwohl es nur der Startpreis war
wer falsch klickt hat Pech
normalerweise kannst du auf eine Lieferung bestehen
Ein Stornierung ist rechtlich gesehen vollkommen in Ordnung.
§119 BGB - Anfechtbarkeit wegen Irrtums
§120 BGB - Anfechtbarkeit wegen falscher Übertragung
Ganz so einfach ist es denn aber auch nicht, der Irrtum muss ja bewiesen werden. Sonst kann man ja zu allem und jeden sagen das es ein Irrtum war/ist. Ich habe mal ein wenig nachgeforscht:
Beispiel 1: Ähnlich dem Beispiel mit der Wandhalterung hier (wie gesagt ähnlich, nicht gleich)
http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/10/19/geg…reise-bei-ebay/
Beispiel 2: Auktion wurde vor Ablauf beendet
http://openjur.de/u/143921.html
Gerade Beispiel 1 zeigt wie kompliziert das ganze an sich ist.
Also meine "Bestellung" haben sie auch storniert... aber deswegen nun alle Rechtslagenregister auszuziehen, ist mir die Sache nicht wert.
Ob nun rechtens oder nicht... einen Versuch war es wert.
...und gebrauchen konnte ich das Teil sowieso nicht, wenn ich mal ehrlich bin ![]()
Beste Grüße,
Fabian
wenn du es drauf anlegst gewinnst du, vor jeden gericht....
In diesem Fall wird's schwer, weil ihr hier öffendlich darüber geschrieben
habt und schon vorher von einem Irrtum ausgegeangen seid.
Ich weiß, die 50 Euro sind es natürlich nicht wert. Aber mal angenommen es geht um 1000€ und wir würden hier nicht drüber schreiben, was dann?
Ein Bekannter von mir hat bei Ebay Brennholz ersteigert für 1 Euro, Lieferung frei Haus. Der Warenwert lag bei 200 Euro. Die wollten natürlich auch nicht liefern.
Nach einem kleinen Brief, der vom Anwalt aufgesetzt wurde kam die Ware ![]()
Das ist für den Verkäufer dumm gelaufen aber Recht muss Recht bleiben.
Ganz so einfach ist es denn aber auch nicht, der Irrtum muss ja bewiesen werden. Sonst kann man ja zu allem und jeden sagen das es ein Irrtum war/ist. Ich habe mal ein wenig nachgeforscht:
Beispiel 1: Ähnlich dem Beispiel mit der Wandhalterung hier (wie gesagt ähnlich, nicht gleich)
http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/10/19/geg…reise-bei-ebay/Beispiel 2: Auktion wurde vor Ablauf beendet
http://openjur.de/u/143921.htmlGerade Beispiel 1 zeigt wie kompliziert das ganze an sich ist.
War die Wandhalterung zum Sofortkauf oder zum Bieten?
Bei einer Auktion ist das natürlich etwas anderes. Hier geht der Verkäufer natürlich wissentlich davon aus, dass er auch zu wenig bekommen kann.
Bei einem Sofortkauf ist es aber wie beschrieben. Hat er sich hier bloß vertippt, wollte er die Ware ja nicht zu dem angegebenen Preis anbieten und es ist dem entsprechend von ihm aus vollkommen rechtens das zu stornieren. Da wird man gerichtlich auch nicht so viel Chancen haben.
Hier an diesem Zitat aus dem ersten Artikel auch gut zu erkennen:
ZitatDas OLG Köln verneinte einen Erklärungsirrtum, da es dem Verkäufer in
dem vorliegenden Fall an einem zur Anfechtung berechtigenden Irrtum
fehlte. Der Verkäufer habe den Startpreis von 1 € nicht versehentlich
eingegeben, ohne eine derartige Erklärung abgeben zu wollen, sondern
seine Eingaben bewusst wahrgenommen und bestätigt, ohne den Inhalt genau
zu prüfen oder etwas dagegen zu unternehmen.