Interessantes bei ebay

  • lustiger Weise wird aber die Menge der verfügbaren Stücken bzw gesamt immer mehr :huh:

  • genau so sehe ich das auch da hat auch mal einer versehentlich ein Haus für 1€ verkauft obwohl es nur der Startpreis war
    wer falsch klickt hat Pech

    normalerweise kannst du auf eine Lieferung bestehen

    Suzuki Fahrzeughistory
    1996er Baleno -> 2004er Liana -> 2009er SX4 City -> 2016 Mitsubishi ASX All Star+

  • Ganz so einfach ist es denn aber auch nicht, der Irrtum muss ja bewiesen werden. Sonst kann man ja zu allem und jeden sagen das es ein Irrtum war/ist. Ich habe mal ein wenig nachgeforscht:

    Beispiel 1: Ähnlich dem Beispiel mit der Wandhalterung hier (wie gesagt ähnlich, nicht gleich)
    http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/10/19/geg…reise-bei-ebay/

    Beispiel 2: Auktion wurde vor Ablauf beendet
    http://openjur.de/u/143921.html

    Gerade Beispiel 1 zeigt wie kompliziert das ganze an sich ist.

  • Also meine "Bestellung" haben sie auch storniert... aber deswegen nun alle Rechtslagenregister auszuziehen, ist mir die Sache nicht wert.

    Ob nun rechtens oder nicht... einen Versuch war es wert. :D ...und gebrauchen konnte ich das Teil sowieso nicht, wenn ich mal ehrlich bin ^^


    Beste Grüße,
    Fabian

  • In diesem Fall wird's schwer, weil ihr hier öffendlich darüber geschrieben
    habt und schon vorher von einem Irrtum ausgegeangen seid.

    Meine Suzukis:
    91' Swift 1,0 - verkauft
    91' Swift GTi - geschlachtet
    93' Swift 1,3 mit Faltdach - GTi (umbau) - verkauft
    05' 1,3'er New Swift - gewonnen (!) in der TV-Show "Touch the Car"
    88' Swift GTI <3

  • Ein Bekannter von mir hat bei Ebay Brennholz ersteigert für 1 Euro, Lieferung frei Haus. Der Warenwert lag bei 200 Euro. Die wollten natürlich auch nicht liefern.
    Nach einem kleinen Brief, der vom Anwalt aufgesetzt wurde kam die Ware ;)
    Das ist für den Verkäufer dumm gelaufen aber Recht muss Recht bleiben.

  • Ganz so einfach ist es denn aber auch nicht, der Irrtum muss ja bewiesen werden. Sonst kann man ja zu allem und jeden sagen das es ein Irrtum war/ist. Ich habe mal ein wenig nachgeforscht:

    Beispiel 1: Ähnlich dem Beispiel mit der Wandhalterung hier (wie gesagt ähnlich, nicht gleich)
    http://www.shopbetreiber-blog.de/2007/10/19/geg…reise-bei-ebay/

    Beispiel 2: Auktion wurde vor Ablauf beendet
    http://openjur.de/u/143921.html

    Gerade Beispiel 1 zeigt wie kompliziert das ganze an sich ist.


    War die Wandhalterung zum Sofortkauf oder zum Bieten?
    Bei einer Auktion ist das natürlich etwas anderes. Hier geht der Verkäufer natürlich wissentlich davon aus, dass er auch zu wenig bekommen kann.

    Bei einem Sofortkauf ist es aber wie beschrieben. Hat er sich hier bloß vertippt, wollte er die Ware ja nicht zu dem angegebenen Preis anbieten und es ist dem entsprechend von ihm aus vollkommen rechtens das zu stornieren. Da wird man gerichtlich auch nicht so viel Chancen haben.

    Hier an diesem Zitat aus dem ersten Artikel auch gut zu erkennen:

    Zitat

    Das OLG Köln verneinte einen Erklärungsirrtum, da es dem Verkäufer in
    dem vorliegenden Fall an einem zur Anfechtung berechtigenden Irrtum
    fehlte. Der Verkäufer habe den Startpreis von 1 € nicht versehentlich
    eingegeben, ohne eine derartige Erklärung abgeben zu wollen, sondern
    seine Eingaben bewusst wahrgenommen und bestätigt, ohne den Inhalt genau
    zu prüfen oder etwas dagegen zu unternehmen.