E2 Prüfzeichen ?

  • hy,

    ist es richtig das alle teile mit einem E2 Prüfzeichen nicht eintragungspflichtig sind ? sozusagen einbauen losfahren ?

    Es geht um Sabelt 3 punkt gurte ohne ABE aber mit besagtem E2 Prüfzeichen.

    mfg

    • Offizieller Beitrag

    also ich habe in letzter Zeit gelesen, das es auch wichtig sein kann, welche Nummer dahinter steht. Konkret ging es da um Heckleuchten, die das E-Zeichen von UK hatten und in D rumgemosert wurde, das nur welche mit deutschem E-Zeichen zulässig wären. ABer wie gesagt...alles Gerüchte, am besten immer einen zuständigen Prüfingenieur fragen, dann ist man auf dre sicheren Seite.

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...

    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994

  • hy, danke für die antworten.

    eine nummer wurde mir auch genannt 041993 :biggrin: aber damit kann bestimmt niemand was anfangen...

    ich werd mich mal erkundigen und poste dann was dabei rausgekommen ist...

    mfg

  • Wenn die Gurte ein Prüfzeichen habn dann darfst du sie auch ohne Eintragung verwenden wenn du eine ABE dabei hast, es gibt jedoch auflagen zum Einbau. Du musst die Seriengurte in unverändertem Zustand lassen. dann gehts gehts mit ABE, wenn du die orginal rausbaust dann musst du sie eintragen lassen.

  • hy,

    war heute beim tüv... der sagte zu mir, alle gurte die ein euro prüfzeichen (entweder in einem kreis oder auf einem orangenem schild) haben, müssen nicht eingetragen werden und benötigen auch keine ABE. Einbauen und fahren... wie das mit den seriengurten aussieht hab ich vergessen zu fragen... :augenroll:

    und er sagte auch das es schwer wird jemanden zu finden der diese H-gurte einträgt weil das nicht gut für die wirbelsäule wäre... ist anscheinend wiedermal so eine ansichtssache des jeweiligen prüfers... aber das muss ja man nicht unbedingt machen also völlig egal !

    mfg uwe

  • erstens: ich kenn keine \"hinterhof-Tüvtler\"...

    daraus ergibt sich das ich bei einem richtigen war...

    zweitens: ich geh doch nicht zu irgendner nase die mir sagt sagt ja kannst du einbauen dann hält mich die plizei an und sagt kohle her...
    da hab ich doch selber nichts gekonnt.... wie doof wär das denn ?

  • Na denn bau doch ein die Dinger. Aber du solltest dann den Landkreis Steinfurt nicht verlassen. ;)
    Achso...weiß nich genau wo du herkommst, aber der Vogel von der DEKRA in Rheine wollte mir auch mal erklären, dass ich auf meinem MK1 nur 12-Zöller eigentragen bekomme, weil ja auch nur 12er im Fzg.Schein stehen.

  • Einem Tüvfer, der behauptet, H-Gurte wären schlecht für\'n Rücken, würde ich keine einzige Aussage abnehmen.

    Und dann widerspricht der sich auch noch. H-Gurte mit Prüfzeichen müssen nicht eingetragen werden, aber es wird schwer jemanden zu finden, der es macht?!

    Wenn man möchte, kann man sich jeden Mist eintragen lassen. Also, wenn man damit fahren kann, dann kann man sie auch eintragen lassen. Und warum sollte das dann schwer sein?
    Weil H-Gurte schlecht für\'n Rücken sind? Das glaub ich mal einfach nicht bzw. bin mir sicher, dass das falsch ist, denn im Normalbetrieb haben Gurte keine stützende Funktion und im Notfall halten sie Dich (imho logischerweise) besser als stinknormale Dreipunkt-Gurte, weil sie den Menschen am Becken und an beiden Schultern halten. Wenn was schlecht für\'n Rücken ist, dann doch wohl eher die fast liegende Position mancher obercoolen Tiefflieger, denn die Wirbsäule kann Erschütterungen besser in der Senkrechten abfedern, denn dafür ist sie gebaut (normalerweise aufrechter Gang des Menschen). Was in der Schräglage bei Erschütterungen mit der Wirbelsäule passiert, kann sich jeder vorstellen, der halbwegs weiß, wie die Wirbelsäule aufgebaut ist.

  • So dann will ich auch mal was sagen... *g*
    Hab vor paar Wochen die Schroth 3-Punkt Gurte (mit E Zeichen und nummer) reingemacht... hab sie net eingetragen, aber ich muss dafür die originalen Gurte mit drin lassen und die ABE mitführen. Polizei hatte mich angehalten, hat ABE verlangt und gut. Allerdings muss du beachten, das du die Gurte an den in der ABE vorgeschriebenen Punkten befestigst. Also dürfte es eigentlich keine Probleme geben..... wenn du:

    - die ABE mitführst
    - die orginalen Gurte mit drin lässt
    - die vorgeschriebenen Befestigungspunkte beachtest

    Soweit ich weiß,gilt das nur für die 3-Punkt Gurte, 4-Punkt Gurte , zumindest die von schroth muss man eintragen lassen... denn für diese gibt es keinen erlaubten Befestigungspunkt ohne das du sie eintragen lässt!

    Angaben ohne Gewähr :)

    LG philipp

  • Zitat

    4-Punkt Gurte , zumindest die von schroth muss man eintragen lassen... denn für diese gibt es keinen erlaubten Befestigungspunkt ohne das du sie eintragen lässt!

    Werden die nicht über einen Verlängerungsgurt mit dem Gurt auf der Rücksitzbank festgehalten?

    => vorgeschriebener Befestigungspunkt?

    [f4]?[/f4]

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • Zitat


    Original von gangsta bill:
    So dann will ich auch mal was sagen... *g*
    Hab vor paar Wochen die Schroth 3-Punkt Gurte (mit E Zeichen und nummer) reingemacht... hab sie net eingetragen, aber ich muss dafür die originalen Gurte mit drin lassen und die ABE mitführen. Polizei hatte mich angehalten, hat ABE verlangt und gut. Allerdings muss du beachten, das du die Gurte an den in der ABE vorgeschriebenen Punkten befestigst. Also dürfte es eigentlich keine Probleme geben..... wenn du:

    - die ABE mitführst
    - die orginalen Gurte mit drin lässt
    - die vorgeschriebenen Befestigungspunkte beachtest

    Soweit ich weiß,gilt das nur für die 3-Punkt Gurte, 4-Punkt Gurte , zumindest die von schroth muss man eintragen lassen... denn für diese gibt es keinen erlaubten Befestigungspunkt ohne das du sie eintragen lässt!

    Angaben ohne Gewähr :)

    LG philipp


    Ja, dass mit den Originalgurten ist ein alter Hut, hab ich weiter oben schon gesagt das dass so ist. Das mit den Rückenproblemen ist ein absoluter Schwachsinn und außerdem dein Problem und nicht das des Prüfers, hab ich noch nie gehört.. ist so als würde er sagen du darfst deine Scheibe ab 100 nicht mehr öffnen weil du sonst Zug bekommst und dich erkältest*loool* Wenn du Gurte hast die keinen Markennamen tragen einfach ABE mitführen.. ich habe Schroth drinnen..die kennt jeder Depp..da wollen will die Polizei nich mal eine ABE sehen weil sie es eh wissen..also hinten fest machen (Nicht an Punkt D, sonst muss im Fahrzeugschein ein 2-Sitzer eingetragen werden) und Gutachten mitführen und Thema ist geklärt..

  • Chris...das was du meinst is nen 3-Punkt-H-Gurt..weil nur an drei mit der Karossierie verschraubt.
    Der 4-Punkt-Gurt hat an jeweils jedem Schulterende nen karossiere-verschraubungspunkt. Aber auch für diese gibts ne ABE glaub ich.

  • Befestigungspunkt hinten ist vom Fzg. und den Sitzen abhängig. Genug SerienSitze halten im ernstfall die Belastung nicht aus, wenn am Punkt C (Sitzbank) befestigt wird.

    Eintragung, ob 2-Sitzer hängt davon ab, wenn Gurt an Punkt D muss, ob die H-Gurte zusätzlich oder als Ersatz verwendet werden.

    2-Sitzer
    - Punkt C oder D
    - entweder sind die Gurt hinten nicht trennbar
    - sie sind als Ersatz drin (Seriengurte sind draussen)

    4-,oder 5-Sitzer
    - Punkt C- oder -D
    - Gurte hinten trennbar


  • Ja, stimmt schon..aber das selbe sagte ich ja grad..solange die Original drinnen bleiben ist keine Eintragung erforderlich! Wenn die Original draussen sind und nur 3 punkt drin sind an punkt D wird er als 2 Sitzer eingetragen ( wie bei meinem Mazda).

  • Wieso sagst DU dasselbe? Mit viel Mühe sagst Du was Ähnliches.

    Lies meinen Quark nochmal...

    Wenn Deine H-Gurte hinten nicht trennbar sind (gibt auch noch anderes als Schroth), und an C- oder D- angeklemmt sind, dann wirds auch dann ein Zweisitzer, wenn Deine 3-Punkt noch drin sind.
    Selbst wenn Du die dann nicht einträgst, ist es dann zwangsweise auch ohne Umtragung nur ein Zweisitzer...

  • Chris_SJ: das was du meinst sind glaub elektr. die werden mit ner spannrolle auf der rücksitzbank festegemacht.

    da mich der tüv-mann ja anscheinend verarscht hat.... kauf ich mir einfach welche mit ABE und lass die originalen drin...

    danke für die antworten mfg