Angebliche Fahrerflucht

  • Also ich war letzten Mittwoch mit meiner mutter am einkaufen, und naja da haben wir dann papas auto genommen und um aus der parklücke heraus zu kommen bin ich stück zurück gefahren, um dann vorwärts heraus zu kommen. und die karre hat einparksensoren, die nicht losgingen, ich hab auch nichts gespürt. auf jeden fall ich aus der parklücke raus und dann am samstag der schreck mein vater kriegt post von polizei, fahrerflucht. ich hätte den wagen hintermir angemackt, beim rückfahren und ich wäre noch ausgestiegen. also ich kann nur sagen ich bin nicht dran gekommen. warum ausgestiegen, ist ganz einfach der bordcomputer sagte der kofferraum wäre nicht richtig zu und so bin ich nochmals ausgestiegen und hab ihn richtig zu gemacht. toll das hat wahrscheinlich ein zeuge als unfallschadenbegutachtung auf zu nehmen gesehen. sonen scheiß ich habe das jetzt so zurückgeschrieben, wie ich es wirklich erlebt habe. probezeit habe ich rum, aber trotzdem. was kann mich jetzt erwarten?? hattet ihr sowat schonmal?? wenn ich geguckt hätte oder was verspürt hätte, dann wüsste ich ja auch was hintermmir für ein auto stand, und daas weiß ich nicht selbst de farbe, war zwar aber dunkel aber trotzdem, das merkt man ja dann. aber nichts ich hab überhaupt nichts verspürt. ich hab gelesen bei fahrerflucht wo man sich 24h danach meldet gibt es strafmildernd 7 punkte aber ich wussste doch gar nichts davon und so hab ich auch nichts gemeldet. bei 8 punkte wird man aufgefordert einen idiotentest zu machen. was soll der scheiß?? bin ich jetzt wirklich am arsch?? führerschein ade?? ich brauche den, das ist mein ein und alles. bin viel fahrer-beruflich und auch privat. wie hoch ist bußgeld??

  • Da du mit deiner Mutter unterwegs warst, sollte sich das mit nem guten Anwalt regeln lassen. Dann hast du ja nen Zeugen, der deine Version der Geschichte bestätigt.

  • ja bloß das problem ist, das meine mutter familienangehörige ist und die doch nicht als zeuge verwendet werden dürfen oder?? ojh man ich hab richtig schrecken.

  • Also eigentlich dürfen Familienangehörige als Zeugen verwendet werden (zumindest ist das in Ö so).
    Es ist halt nur so, dass deine Mum die Aussage verweigern kann, wenn sie dich damit belasten würde.

    Ist an deinem Auto ein Schaden sichtbar?

    Aber wenn es einen anderen Zeugen gibt, der behauptet, er habe gesehen, wie du den Parkschaden verursacht hast, dann kommt es auf die Beweiswürdigung an.. weil dann Aussage gegen Aussage steht..
    Also würd ich mir einen guten Anwalt suchen, der die Sache überzeugend rüber bringt..

    Und ich würde den Schaden an deinem Auto und an dem anderen begutachten lassen.. vielleicht stellt sich dann heraus, das diese unmglöglich vom selben Unfall stammen, zb. wegen Höhe, Farbspuren etc.

    bye bye

  • natürlich dürfen sie, haben auch ein zeugnisverweigerungsrecht, sollen sie halt beide autos auf Lackstellen überprüfen wenn sie an beiden autos keine Übereinstimmung finden dann wird scho nix passieren, n spezl von mir ham sie das auto ca. 2 std. nach der angebl. tat zur verwahrungsstelle von seiner Haustür aus weggeschleppt, ham aber auch nix gefunden.

    Viel Glück

    mfg

    Oldi

  • So, ich arbeite ja nu im Rechtsanwaltsbüro und ich hab mein Chef mal gefragt und zitiere mal:

    1.
    Deine Mutter kann selbstverständlich als Zeugin auftreten, denn sie war ja deine Beifahrerin. Sie hat jedoch gemäß § 52 I Ziff. 3 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht, da sie mit dir in gerader Linie verwandt ist. Wenn du also den Unfall tatsächlich verursacht haben solltest, dann kann sich deine Mutter auf dieses Recht berufen.

    2.
    Ausgangstatumstand des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist ein vorausgegangener Unfall im Straßenverkehr. Dieser Unfall darf zu einem nicht nur völlig belanglosen Schaden geführt haben. Also bei belanglosen Schäden (Grenze ca. 30 EUR) scheidet § 142 StGB von vorneherein aus.

    Wenn an dem anderen Auto ein Schaden vorhanden ist, der über dieser Bagatellgrenze liegt, dann muss man schaun, ob an deinem Fahrzeug im Heckbereich ebenfalls ein Schaden oder zumindestens eine Anstoßstelle festzustellen ist. Ist ein solcher Schaden oder eine solche Anstoßstelle bei deinem Auto nicht festzustellen, kannst du den Schaden am anderen Pkw natürlich verursacht haben.

    Wenn ein solcher Schaden oder eine solche Anstoßstelle bei deinem Pkw festzustellen ist und sich auf der gleiche Höhe wie der Schaden am anderen Pkw befindet, kommt es darauf an, ob du dieses Anstoßen auch gemerkt hast.

    Angenommen du hast beim Rückwärtsfahren tatsächlich das andere Auto beschädigt, diesen Anstoß nicht gemerkt und bist dann weggefahren, liegt ein \"unerlaubtes Entfernen vom Unfallort\" nicht vor. Dies wäre nur gegeben, wenn du in Kenntnis des Unfalls weggefahren wärst, denn § 142 StGB setzt ein vorsätzliches Entfernen vom Unfallort voraus.

    Fazit:
    Du hast von einem Anstoß nicht gemerkt und hast hoffentlich an Paps Auto keine Schäden, so dass davon auszugehen ist, dass du dich nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt hast. Zur Sicherheit würde ich mit Paps Auto zur Polizei fahren und die können sich dann das Auto ansehen (aber nur wenn wirklich keine Schäden an Paps Auto sind ;))

    Die Chancen für eine Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 II StPO sind mehr als gut!

    Also mach dir nicht nen allzu großen Kopp! Positiv denken sag ich immer :)

  • hatte auch mal das gleiche problem. war bei uns an der bank soll auch beim ausparken einen golf angerummst haben. das beste was du machen kannst ich habe mir einen termin bei der dekra geben lassen bei einem unfallgutachter. dort mussten beide parteien vorstellig werden und die autos wurden von allen möglichen seiten aneinander ran gefahren und zig mal vermessen, ergebniss war das ich es unmöglich sein konnte da die stelle an der sich der schaden befand unmöglich von meinem pkw stammen konnte und so war ich aus dem schneider

  • so also danke für die ganzen tipps vielleicht bin ich ja drauf gefahren, bloß dann wundere ich mich aber darüber das ich die heckklappe vom van aufbekommen habe und das die rückfahrsensoren nicht gewarnt haben und darüber das ich und meine mutter nichts gespührt haben. naja auf jeden fall bin ich ausgestiegen um den kofferraum richtig zu zu machen und nicht um mir ein anderes auto anzu gucken. so und nach dem schreiben habe ich mir unser auto genau angeguckt. es ist keine kratz oder stoßspur oder beule zu erkennen. wie das andere auto aussieht kann ich doch nicht sagen, ich bin doch weggefahren. und was ist wenn dann plötzlich 5 zeugen das gesehen haben wollen?? ich meine der typ der dat angeblich gesehen hat der könnte ja andere leute aufgeschwätzt haben ich hätte dies gemacht und so gehts dann los. aber ihr habt recht ich darf mich jetzt nicht verrückt machen. denn solange kein schaden an unserem auto ist, kann doch auch kein chaden am anderemn fahrzeug sein oder??

  • Es gibt wirklich solche Leute die sich mit ihren Autos relativ nah
    an dich dran stellen und irgendwo warten bis du raus fährst und dann behaupten
    du hättest ihnen eine Schramme ans Auto gemacht.
    Nur damit sie den Schaden den sie vielleicht ein paar Tage
    zuvor selbst an ihr Auto gemacht haben von dir bezahlt bekommen.

    Das ist jetzt in deinem Fall ein bissel anders aber wenn einer
    steif und fest behauptet du seist an sein Auto gefahren und du selbst
    hast nichts bemerkt oder gespürt dann immer gleich die Bullerei rufen.
    Meist hat der andere dann schiss und sagt es wäre doch nichts passiert.

    So ist es mal einer Bekannten von mir gegangen, der Typ wurde dann richtig
    nervös und wollte nur schnell weg.

    Leute gibt es, ne ne ne

  • wenn du nen Panzer fährst, dann schon...

    nein, mal im ernst... meine ex hat mal (noch während ihrer Probezeit) nen Auto Kaput (richtig kaput 2.500EUR schaden) gefahren... da standen dann die Sherrifs abends bei ihr auf der arbeit und haben das aufgenommen.
    Sie hatte dann aber glück das der typ im halteverbot stand... so gab es nur sozialstunden... sie durfte in der Jugendherber 60 Fahrräder putzen *ggg*. Aber sie hat es bemerkt und panik bekommen, bei dir ist es denke ich was anderes... und vieleicht will der dir ja auch nur nen alten schaden anhängen..
    ich wünsche dir auf jeden fall viel erfolg!!!

    Meine Suzukis:
    91' Swift 1,0 - verkauft
    91' Swift GTi - geschlachtet
    93' Swift 1,3 mit Faltdach - GTi (umbau) - verkauft
    05' 1,3'er New Swift - gewonnen (!) in der TV-Show "Touch the Car"
    88' Swift GTI <3

  • Ich würde einfach erstmal nen Gutachten anfordern, um zu checken ob der andere Wagen überhaupt von der kiste die du gefahren hast beschädigt wurde. Wenn das positiv ist, dann kannste anfangen dir Gedanken zu machen.
    Wenn an dem Gegnerfahrzeug ein (erheblicher) Schaden entstanden ist, dann hättest du in dem Auto was merken müssen.

  • Mit den Zeugen glaub ich auch nicht dran. Bei meinen Unfall wolten 6 Leute gesehn haben das ich zu schnell wahr. Wos dann soweit war hatten die aufeinmal Angst. Und die stande alein da. Kein Chance hatte die dann.

    mfg Stefan

  • so nun also ich habe mir also gestern eine lupe genommen und unser auto auf kratzer untersucht und siehe da ich habe nichts gefunden. noch nicht mal ne delle oder so. nicht kein lack ab oder nen kleiner kratzer. aus diesem grunde werde ich heute ganz sorglos zur polizei fahren und dann können die sich das auto angucken.
    @nasenbär, du hast recht das könnte wenn nur eine so kleine macke sein das man die nicht gemerkt hat, denn sonst hätte ich was merken müssen. sonen blöder espace wiegt doch auch nur 1,6, oder 1,7 tonnen. also deswegen, ich bin schon mal mit nen firmenwagen leicht gegen ne rampe gefahren. und da weiß ich wie sich das auswirkt, also ich glaube ich bin bestimmt noch icht mal dran gekommen. wollen wir mal abwarten.
    ist nur blöd, das die immer den kleinen jungen (18-25J) was anhängen wollen. diese ungerechtigkeit kennen wir doch alle oder??

  • Wichtigester Tip bei sowas: Nicht rumheulen und cool bleiben. Das ist die halbe Miete. Und für den Rest logisch denken.

    Wenn man ein Auto anditscht (also mit optischen sichtbaren Folgen), dann merkt man das, selbst wenn gefühlsmindernde Hornhaut am Hintern hat. Weiterhin hast Du eine Zeugin. Also, was soll passieren?

  • Richtig! Nicht anmachen lassen sondern die ganze Sache völlig entspannt angehen lassen. Polizeibeamte sind keine Rechtsanwälte - und ich würde auf keinen Fall etwas aussagen, was mir irgendwann mal auf den Fuß fallen könnte.

    Dreh\' doch den Spieß mal um und erstatte Anzeige wegen falscher Verdächtigung UND Vortäuschung einer Straftat!!! Wenn der \"Unfallgegner\" die Anzeige gegen Dich zurückzieht dann kannst Du immer noch überlegen, ob Du die Anzeige aufrecht hältst. Du kannst sie schadenfrei jederzeit wieder zurück ziehen, solange sich noch kein Gericht damit befaßt hat.

    Falsche Verdächtigung heißt, daß man jemand einer Tat bezichtigt, die er nicht begangen hat. Vortäuschung einer Straftat ist, wenn man Dir einen Unfall unterschieben will und Du unerlaubt vom Unfallort weggefahren bist. Denn Unfallflucht ist eine Verkehrsstraftat...


    Bitte berichte weiter!

    |SUZUKI| |Swift MZ Sport|

  • So hallöchen, also ich habe bis jetzt kein Schreiben bekommen von den netten bullen. Ich war zwar auch noch mal da unten im revier aber die hielten mich alle für total bescheuert. wie macke zeigen?? was für fahrerflucht. die wussten gar nicht wovon ich redete. naja egal, auf jeden fall habe ich bis jetzt kein schreiben bekommen auf den drauf steht das ich was machen müsste und so werde ich da auch nichts weiter machen.

  • Typisch Beamten halt.. die brauchen immer für alles etwas länger... :lach: :lach:

    Mein Freund is auch im Dezember 2003 durch eine Zone durchgefahren, wo man dass eigentlich nicht darf, sonder wo eben nur die Anrainer durch dürfen..
    Die haben das irgendwie auf Video aufgenommen und das Schreiben mit der Anzeige is dann auch erst im Juni 2004 gekommen.. :)

    Ne, aber brauchst in der Zwischenzeit nix machen, wenn die nicht mal gewusst haben wovon du redest.. das spricht schon für sich! :biggrin:

  • Zitat


    Original von ~~Baby~~:
    Typisch Beamten halt.. die brauchen immer für alles etwas länger... :lach: :lach:

    :d_neinnein:
    ... nicht alle auf eine Stufe stellen ... 8)

  • Is eh klar...
    Und Ausnahmen bestätigten ja die Regel! :d_zwinker:

    Aber ich habe es ja schon selbst erlebt und auch live mitbekommen, da ich mal auf einen Amt gearbeitet habe..
    Da habe ich gesehen wie es da abläuft.. hätte eh zuerst auch ned gedacht, das es soo extrem is.

    Aber da is es schon des öfteren vor gekommen, das mir ein Kollege gesagt hat, er sei KURZ auf Kaffeepause, falls jemand anruft und zurück von der Kaffeepause kam er dann 2 Stunden später und hat zu mir gesagt \"Ich bin jetzt wieda da, jetzt müss ma wieder mal a bissi was arbeiten!\" :biggrin:

    Sicher is es ned überall so.. aber bis jetzt hatte ich nur solche Erfahrungen mit den Beamten.. (is ned böse gemeint).