Dringend!! abgeschleppt ... und nu?

  • Hallo ...

    gestern abend, gegen 21:00, wurde mein Auto von einem Privatgelände entfernt. Die Parkplätze waren als Kundenparkplätze von einem Möbelhaus ausgewiesen und auch mit den bekannten Schildern (Fahrzeuge werden kostenpflichtig ... blabla) versehen. Allerdings war das nach Ladenschluß, womit auch keine, sowie auch überhaupt keine generelle, Behinderung mehr bestand. Zusätzlich hab ich bei sowas auch immer einen Zettel mit meiner Telefonnummer hinterlegt.
    Ich finde das schon eine ziemliche Frechheit, da keine behindert wurde, eine Zettel auslag (ich hätte das Auto in 3mins entfernen können) und sowieso keiner mehr diese Parkplätze gebraucht hat, da Ladenschluß war.
    Abgeschleppt wurde also von privat ohne Anzeige oder sowas bei der Polizei.

    Ist es möglich, sein Auto ohne Bezahlen der Gebühren wieder zu bekommen?
    Ein Freund hat mir erzählt: ne Freundin von ihm, ist zu der Aufbewahrungsstelle hin und hat die Polizei gerufen und bekam dann ihr Auto ausgehändigt.
    Wißt ihr dazu etwas? Bitte schreibt nur, wenn ihr euch eindeutig sicher seid!

    Besten Dank ... ich hoffe mir kann jemand helfen!

    MFG
    Roland

  • Von einem Privatgelände ohne Verkehrsbehindertung abgeschleppt? Das ist hart! Wer hat denn abgeschleppt, die Polizei? Weißt Du wo das Auto steht? Ich würde es auf jeden Fall mal mit der örtlichen Polizei klären, auch wenn die nicht abgeschleppt haben bzw. haben lassen, was ich für recht wahrscheinlich halte! Unangemessen ist das m. E. mindestens mal wenn sichtbar der Zettel mit der Tel.nr. auslag, aber die Rechtslage ist da m. W. ziemlich uneindeutig und wenn der Verwahrer sagt \"Auto nur gegen cash\" kannst Du auf die Schnelle (!) wohl nix anderes machen als zahlen und dann versuchen es auf dem Klageweg zurück zu bekommen, wenn Du jedoch eine gewisse Ausfallzeit überbrücken kannst würde ich das mal vorher rechtlich abklopfen ob die das so einfach durften, ich tippe eher nicht.

  • hallo

    also ich seh das so.

    rein rechtlich gesehen hast du schon verloren und mußt froh sein das du nur die abschleppgebühren bezahlen mußt. weil sie könnten dir dafür noch eine besitzstörungsklage anhängen und den prozess würden sie auch gewinnen. also meine empfehlung bezahl die abschleppgebühr hol dein auto so schnell wie möglich sonst wirds noch teurer und sei froh das nicht mehr passiert ist.

    aja schau dir das auto ganz genau an bein abholen ob sich beschädigungen durch das abschleppen ergeben haben.

    mehr kannst und solltest du nicht unternehmen.

    mfg Martin

  • hey arne...danke erstmal
    die polizei hat nicht abgeschleppt ... bei denen hab ich schon angerufen und die ham gesagt, kam von privat der auftrag.
    und wenn ich zum Verwahrer hingehe und die Polizei da antanzen lasse, und sie sollen mir mein Auto aushändigen ... geht das?
    Muß der, der abschleppen lässt nich gleich bezahlen? weil dann kann der, der hat abschleppen lassen, sich doch die kohle von mir holen.

    Bitte weitere tipps

  • @ raziel
    ... du nimmst mir die hoffnung :(

    schöne shite ... und wie will ich denen beweisen, dass (falls welche da sind) die beulen vom abschleppen stammen? und dann müßte ich die ja anzeigen, oder?!

  • also der der abschleppen lässt bezahlt nicht sondern immer der der abgeschleppt wird.

    das mit der beweisführung ist sicher nicht einfach geht meist nur mit zeugen die bestätigen das diese beulen zum zeitpunkt des entfernens des fahrzeugs noch nicht vorhanden waren. wegen anzeige kommt darauf an das sagt dir das abschleppunternehmen den seine versicherung müsste für die schäden aufkommen und da kommts daraufd was in deren bedingungen steht wie in einem solchen fall vorzugehen ist. im normfall müsste der abschlepper eine besichtigung vor dre schleppung machen und bereits vorhande schäden protokolieren. hat er das nicht gemacht und liegt ein solches protokoll nicht vor hat man gute chancen schäden auch bezahlt zu bekommen da ein verfahren im den fall zu meist teurer ist. allerdings schick ich da jetzt mal voraus das es sich bei meinem wissen um österreichische gesetze handelt. denke aber das das bei euch nicht anders aussieht, zumindest daswas ich im ersten beitrag geschrieben habe ist sogar mit sicherheit so.

    also ich wüede zusehen das ich das auto schellst möglich abhole egal was es kostet, weil es wird nicht billiger jeder tag den das fahrzeug dort steht kommt ein saftiger tagessatz dazu. mal ein österreichisches beispiel. weis die preise allerdings nur uin der alten währung ös.

    abschleppen plus stanngebühr für einen tag ( es zählt jeder begonnene) 2250.- ös ( euro 163,52) + anzeige von polizei damals 800.- ös ( euro 58 ) jeder weitere tag 350 ös (25.43) und das sind die preise von vor gut 5 jahren also wirds nicht billiger geworden sein. ich denke bei euch wirds ca das selbe kosten wenn nicht mehr.

    mfg Martin

  • naja, ich werde es auf jeden heute holen!
    hab nur gehofft, dass ich um die kosten drum rum komme ... da es eigentlich nicht verhältnismäßig war.
    Ich werde einfach zu der Verwahrstelle fahren, die Polizei anrufen und wenn sie mir nicht helfen kommen, dann muß ich halt blechen :(
    protokolliert haben die vorher sicher nix. bei 10 autos, die die da abgeschleppt haben, war denen das sicher zu aufwändig.

    Danke erstmal bis hierher

    Falls noch jemand etwas weiß ... immer her!

  • Also wenn es von einem Privatparkplatz von Privat abgeschleppt wurde...kannst du mit der Polizei sicher was erreichen...bei uns in der CH dürfen die das nicht mal. Wenn du jemand von deinem Privatplatz runterholen willst musst du zuerst die Polizei rufen und die schauen dann wem das auto gehört und rufen dann diesem an. Und erst dann wird unter usmtänden das auto abgeschleppt.
    und ich denke auch in DE hätte der Privat ezuerst die Polizei holen müssen! von dem her, ich würd das auto heute holen und ev. mit polizei und spätestens nachher noch zur polizei gehen

  • Hmm, 10 Autos. Also sozusagen eine Massenveranstaltung?

    Wie schon geschrubt, willst Du Dein Auto schnell wieder haben wird Dir nicht viel was anders übrig bleiben als zu blechen.

    Grundsätzlich sehe ich das aber mal so, wenn dieser Parkplatz so massiv von Falschparkern genutzt wird dass am Ende für Dich bei oberflächlicher Betrachtung gar nicht mehr erkennbar ist dass er nicht-öffentlich ist um am besten solche Abschleppaktionan auch noch regelmässig durchgeführt werden dann ist m. E. der Eigentümer auch irgendwann in der Pflicht den halt zu sperren, denn letztlich kannst Du Dich ja auch schwerlich darüber beklagen dass Dir Dein Portemonaie gestohlen wurde weil Du´s paterre auf die Fensterbank gelegt hast ... !

    Aber das durchzupauken dürfte nur auf dem üblichen - langwährigen und teuren - juristischen Weg möglich sein.

    Wenn Du im Rechtsschutz bist könntest Du damit ja mal bei dem Anfragen, oder im/über den ADAC!

  • jop ... die ham den ganzen platz da leer geräumt

    ne rechtsschutz hab ich nich und beim adac bin ich auch nich
    dann kann ich quasi nur hoffen, dass mir von unseren freunden und helfern geholfen würd

    ich seh in dem laden immer kaum kunden und der parkplatz is immer voll.

  • Also ich wußte nich, das man \"von privat\" abgeschleppt werden kann, schon gar nich, wenn man keine Einfahrt oder einen anderen Wagen blockiert... :d_gutefrage:

    Und in so ner Reportage letzt waren auch Fälle, wo die Handynr. im Wagen auslag. Da mein ich lag das im Ermessen der Politessen (guter Reim :biggrin: ), aber pauschal wurde gesagt, wenn man innerhalb von 5 Minuten nach dem Anruf am Wagen sein kann, sollten die Politessen anrufen, weil das einfacher und vor allem SCHNELLER ist, als einen Abschleppwagen zu rufen. Und den Politessen sollte es ja dadrum gehen, die Blockade schnell zu beseitigen und nicht möglichst viel zu kassieren..naja..wie gesagt: SOLLTE :d_zwinker:

  • moin

    also hab gestern mein auto geholt. die hams auf nen \"öffentlichen parkplatz\" (direkt an ne straße) gestellt ... meinen kleinen! ... zettel am scheibenwischer gewesen, ich eingestiegen, aufgemacht, tot umgefallen! ... die wollen 289,14eur von mir ... für n abschleppen, was max 5 mins mitm auto entfernt liegt ... gehts noch bei denen?
    jetzt steh ich da ... f*ck

  • Zitat


    Original von rolewinski:
    moin
    ... die wollen 289,14eur von mir ...

    Hallo!

    Das hats ja früher in DM gekostet! 8o War damals mit meinem Nachbarn im Kino. Wir waren spät dran und er is dann grad auf einen Behindertenparkplatz...

    Vielleicht sind ja HIER noch ein paat brauchbare Tipps... :d_gutefrage:

    Aber jetzt erst einmal eine Nacht darüber schlafen!


    Liebe Grüße,

    Christian

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • Soweit ich weiss, dürfen die dein auto nach dem abschleppen nür auf deren Privaten Parkplätzen abstellen, weil sobald die dein auto abschleppen sind die auch dafür verantwortlich. sollte was passieren haben die dafür eine Versicherung, aber die gilt nur wenn die autos auf deren Privatgelände stehen so weit ich weiss. Frag mal deinen Anwalt ob man da was drehen kann.

    Und guck ob du immer noch den selben Spritstand hast. Habe mal bei so einer Abschleppfirma Ferienjob gemacht und die arbeiter haben, soweit es ging, manchmal Sprit für den Eigenbedarf abgepumpt.

    Und guck natürlich ob du irgendwelche schäden am auto hast.

    Ausserdem ist das ein Bisschen überteuert. Abschleppen in Köln kostet ca.160 €. egal ob die nachts oder Tagsüber abschleppen. und standgebühr können die von dir nicht verlangen. erkundige dich erst mal genau bevor du das zahlst. Am besten anwalt fragen.

  • Tja, nun haste´s ja bezahlt.

    Ohne Rechtsschutz und/oder ADAC-Mitgliedschaft da gegen anzugehen halte ich allerdings für aussichtslos.

    Falls nicht sowieso schon gemacht gib doch mal bei google \"abschleppen privatgrundstück\" ein, da kommt einiges, evtl. ist ja was dabei was die Rechtslage eindeutiger klärt als unsere ganzen Vermutung hier und ob´s dann Sinn machen würde da gegen an zu gehen oder ob Du´s so hinnehmen musst!

  • nene, bezahlt hab ich noch nich, deswegen hoffe ich ja weiter auf tipps

    werde heute erstmal die verkehrsrechtsschutz meiner mutter anrufen ... ma sehen, was die sagen

    schäden sind keine am auto und sprit is auch noch soviel drin wie vorher
    (könnte den aber n paar kleine beulen anrechnen ;) allerdings lässt sichs schwer beweisen

    sobald ich was neues weiß, oder ihr ... wird gepostet

  • nochmal da gibts nichts zu rütteln. es ist ein privat grundstück das auch noch dazu als solches ausgeschildert war und da kann der besitzer wegschleppen lassen wen er will. das wäre ungefähr so wie bei einem einfamilienhaus wo vor dem zaun noch ein grünstreifen oder ein asphaltierter streifen ist der aber noch zum grungstück gehört. wenn man dort eine tafel anbringt achtung privatbesitz wiederrechtlich abgestellte fahrzeuge werden abgeschleppt. liegt eine eindeutige warnung vor somit kann auch niemand behaupten er wäre nicht informiert gewesen oder es war nicht ersichtlich. nehmen wir an der besitzer ist ein mieser vogel und macht sich einen spaß draus jeden der dort parkt abschleppen zu lassen dann ist der voll im recht und man kann zwar versuchen mit einem anwalt die kosten wieder reinzubekommen aber sicher nicht von grundstücksbesitzer der ist voll aus dem schneider der darf das. ja und den abschlepper zu verklagen ist auch eher vergebene liebesmühe weil der kann wenn es sich um eine private anordnung zur entfernung eines fahrzeugs handelt nehmen was er will, der ist in dem fall nicht an die sätze der gemeinde oder stadt gebunden. ich sprech da aus erfahrung mir ist das auch schon so gegangen.

    ich will ja niemanden die hoffnung nehmen aber in dem speziellen fall würd ich zahlen mich ärgern und es bdabei belassen. alles andere macht es noch teurer. weil zahlst du nicht in einer festgelegten frist kommen noch mahngebühren dazu nach der dritten mahnung bekommts ein inkassobüro und dann wirds erst so richtig teuer.

    mfg Martin

  • ja ... so der ansicht bin ich auch mittlerweile.

    bezahlen bis zur frist (nächster Montag) is eh nich möglich (gehalt kommt erst ende des Monats) ... deswegen kann ich getrost die 1. mahnung abwarten ... oder ich bezahl halt noch bevor die 1. mahnung kommt, dann brauch ich nich auch noch die mahngebühren bezahlen

    trotzdem werd ich noch versuchen, mir n rat von jemand zu holen, dessen fachgebiet das ist.
    geht jetzt nicht gegen euch! ich brauch nur diese meinung für mich selber um mich zu beruhigen und das geld auch bezahlen \"will\"

    danke trotzdem allen bis hier hin

  • @raziel - ich will auch nichts schön reden oder so und ich weiss ja nicht wie es bei euch in Ö ist. aber hier in der schweiz zumindets bei mir in der nähe weiss ich es mit sicherheit dass, man auch von einem privatgrundstück nicht so ohne weiteres abschleppen kann.