Wie viele Inspektionen für die Herstellergarantie?

  • Hallo zusammen,

    habe einen Suzuki S-cross 2023 1.4 Boosterjet BJ 2023. Erstzulassung 12/2023

    Gekauft habe ich das Fahrzeug im Januar 2024.

    Nun zu meiner Frage:

    Garantie startet ja ab dem Erstzulassungsdatum das wäre 01.12.2023

    Insgesamt 5 Jahre, 3 Jahre Suzuki + 2 Jahre Extra Garantie. Bei mir also 01.12.2028

    1. Inspektion 01.12.2024 - 01.12.2025

    2. Inspektion 01.12.2025 - 01.12.2026

    3. Inspektion 01.12.2026 - 01.12.2027

    4. Inspektion 01.12.2027 - 01.12.2028

    Benötige ich eine 5. Inspektion oder reichen die 4 Inspektionen bei Suzuki ? Möchte nicht unnötig Geld für teure Herstellerinspektionen ausgeben :D

  • Sie haben als Pkw-Fahrer das Recht, auch während der Herstellergarantie eine freie Werkstatt für Wartung und Reparatur zu wählen, solange die Arbeiten nach Herstellervorgaben ausgeführt werden; eine Klausel, die nur Vertragswerkstätten erlaubt, ist unwirksam, aber bei Kulanz ist die Vertragswerkstatt oft bevorzugt. Für Reparaturen selbst gilt die gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung) von zwei Jahren, die Mängel behebt, die durch die Reparatur selbst verursacht wurden (Arbeit und Material), wobei die Werkstatt die Kosten trägt und Sie bei Mängeln Nachbesserung verlangen können. Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Herstellers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.

    Herstellergarantie & Freie Werkstatt

    Recht auf freie Wahl: Nach EU-Recht dürfen Hersteller die Neuwagengarantie nicht an die Nutzung einer Vertragswerkstatt binden.

    Voraussetzung: Die Arbeiten (Inspektion, Reparatur) müssen nach den Vorgaben des Herstellers erfolgen.

    Software/Teile: Freie Werkstätten können oft die Original-Software nutzen, um die Garantie zu erhalten.

    Kulanz: Bei Kulanzleistungen (nach Garantieablauf) können Hersteller eine lückenlose Vertragswerkstatt-Historie verlangen.

    Gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung)

    Dauer: 2 Jahre auf Reparaturen, oft vertraglich auf 1 Jahr verkürzbar.

    Anspruch: Bei Mängeln, die durch die Reparatur verursacht wurden, muss die Werkstatt diese kostenlos beheben (Arbeit & Material).

    Beweislast: Innerhalb der ersten 12 Monate nach Reparatur liegt die Beweislast bei der Werkstatt.

    Folgeschäden: Schadenersatz (z.B. Mietwagen) gibt es nur bei Verschulden der Werkstatt.

    Was Sie tun sollten

    Dokumentation: Lassen Sie sich die Gewährleistung schriftlich bestätigen und halten Sie die Garantiebedingungen fest.

    Vorab klären: Klären Sie vor der Reparatur schriftlich die Gewährleistung und Garantieteile mit der Werkstatt ab.

    Belege aufbewahren: Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege gut auf.

    Bei Mängeln: Fordern Sie die Werkstatt zur Nachbesserung auf.

  • Damit hast du dir Dir Frage ja selbst beantwortet :)

    Mit dem 01.12.2018 sind deine 5 Jahre Garantie rum. Ob du dann noch eine 5. Inspektion machen lässt, ist für die Garantie egal.

    Zudem gilt was Naff geschrieben hat.

    Anders ist es bei dem Thema Kulanz. Wenn dir 2 Monate nach Ablauf der Garantie was hopps geht und du alles bei Suzuki hast machen lassen, inkl. der 5. Inspektion, stehen die Chancen auf Kulanz höher. Aber sicher ist das nicht. Muss man selbst entscheiden.

  • um es mit den Worten eines bekannten, der Suzuki Händler ist zu sagen: " Warum soll ich mich um die Kiste kümmern, die nicht bei mir zur Inspektion kommt.. Soll er doch dahin gehen wo er die ganze Zeit Inspektion gemacht hat... " Zum Thema Kulanz Antrag..

    Ich sag mal so, ich kenne mehrere Händler, bin aber nur mit einem befreundet..

    Gruß

    Quertreiber

    Der Drift ist die schnellste Art der Fortbewegung

    Walter Röhrl

  • Also.. ich gehe, solange mein S-Cross in der Gewährleistung ist, zum Suzuki-Händler. Schon deshalb weil er sich ins Zeug gelegt hat und sich innerhalb der Gewährleistung und in 3 Tagen (ich wollte in Urlaub) um ein defektes Radlager (vorne links) und um mein Android-Auto Problem gekümmert hat. Obwohl ich den Wagen bei einem anderem Vertragshändler gekauft habe. Was nach der Gewährleistung ist kann ich noch nicht sagen.

    Viele Grüße

    S-Cross 1.4 Comfort Mildhybrid Bj. 09/23 - EZ 09/24