Servicezeitpunkt überziehen

  • Theoretisch für die Garantie garnicht! In den Garantiebedingungen sind die Wartungen aufgeführt: nach spätestens 20.000 km oder einem Jahr. Im Gegensatz zur Gewährleistung (6 Monate bzw. 2 Jahre mit Nachweis das Fehler von Anbeginn bestand) ist die Garantie eine Leistung des Garantiegebers und an seine Bedingungen gebunden. Zumindest sollte eine Absprache zum alsbaldigen Termin mit der Markenwerkstatt erfolgen, wenn innerhalb der km- oder Zeitgrenze eine Wartung nicht möglich ist. Besonders kritisch wird es zum Garantieende, Mängel, die erst danach erkannt werden, laufen dann i.d.R. nicht mehr über Garantie sondern nur noch über Kulanz. Garantiekritisch könnte auch ein überzogenes Wartungsintervall bei Ausführung in einer Nicht-Vertragswerkstatt sein.

    Das alles hat natürlich nur Bedeutung, wenn ein Garantieschaden eintritt. Dann ist es aber um so ärgerlicher, wenn mit Hinweis auf Verletzung der Garantiebedingungen (überzogenes/überfälliges Wartungsintervall) selbige abgelehnt wird.

    Etwas anders läuft's mit der HU, da kann problemlos im Folgemonat nach Ablauf der Termin sein, gibt weder ein Ordnungsgeld noch ein "Strafgeld" beim TÜV, die Plakette "gilt" somit straffrei 25 Monate. Bei weiterer Überziehung kostet es ggf. bei der Polizeikontrolle und beim TÜV, dort wird dann eine "Erweiterte HU" berechnet/durchgeführt. Für Saisonkennzeichen mit Ablauf HU während der Standzeit gilt der 1. "Saisonmonat" als ausreichend für die HU, um Ärger zu ersparen, sollte da aber die erste Fahrt möglichst zum TÜV sein...

  • Jop

    Lg

    Als Gott mich schuf sagte Er nur: " Hoffentlich geht das gut !!! "
    Als ich geboren wurde sagte der Teufel: " na, schöne Scheiße..... Konkurrenz !!!

    Suzuki Swift Sport 1.4 Hybrid ( 129 Ps ) , orange metallic , EZ. 23.12.2023

    Nissan Townstar 1.3 Dig Tec ( 131 Ps ) , Tekna , white metallic , EZ. 20.03.2024

  • Überziehen musste ich mit meinem Swift Sport auch.

    Auto möchte Inspektion und Händler keine Zeit