Qual der Wahl: welche Winterräder sind geeignet

  • Das heisst die Räder kommen in der Breite jeweils 10mm weiter nach aussen, als mit den original ET50. Ich meine das ist technisch zwar kein Problem (Platz hat es genug), aber ich glaube diese Radkombi will der TÜV dann sehen.

    Suzuki Swift Sport AZ SwissEdition silber met. 06.2018

    Audi RS3 Sportback 8VFL daytonagrau met. 11.2017 (ohne OPF)

    Porsche 718 Spyder miamiblau 07.2020

  • ich meine Du musst die Räder, sobald sie am Auto sind "zeitnah" aktiv von Dir aus dem TÜV vorführen bzw. eintragen lassen. Ich weiss jetzt nicht wie schwierig das ist betreffend Termin etc.,aber solltest Du damit in eine Kontrolle der Rennleitung kommen und die Felgen sind nicht eingetragen, kann es unter Umständen sehr dumm laufen für Dich. Denn wenn sie wollen können sie das Auto an Ort und Stelle einziehen, da Du keine ABE damit hast. Und so eine Geschichte kann teuer werden, auch solltest Du damit einen Unfall haben oder auch nur darin verwickelt sein. Im Prinzip muss das jeder selber wissen was man riskiert. In Deinem Fall ist es ja nicht so dass das Auto damit nicht Betriebssicher ist, aber eben wenn es dumm läuft.

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  • Ok, ich bin verwirrt.

    Müssen die Felgen und Räder genau gleich sein als die die eingetragen sind vom Suzuki ohne irgendwie Problemen zu bekommen?

    Person A sagt: das geht

    Person B sagt: geht aber sollte eingetragen werden

    Person c sagt etwas anderes.

    Die Alutec Monstr mit 195/50 R16H 6.5 "16" ET50 passt aber es ist 6,5J statt 6J. Ist dass in Ordnung ohne eintragen oder nicht??

  • Wenn im COC-Zertifikat eine keine 6,5Jx16ET50 Felge drin steht, ist es eintragungsplichtig.

    Grundsätzlich gilt für Deutschland:

    Wenn die Zubehörfelge mit dem Reifen die gleichen Dimensionen haben, die auch im COC-Zertifikat stehen, liegt in der Regel bei den Felgen eine ABE für das jeweilige Fahrzeug bei. Es entstehen keine weiteren Kosten.

    Wenn ET, Felgenbreite, Bereifung usw. abweicht, sollte ein Teilegutachten passend für das Fahrzeug dabei liegen, mit dem man beim TÜV/Dekra/GTÜ usw. die Veränderung am Fahrzeug ohne Probleme eintragen lassen kann. Kostet aber ein wenig.

    Ist kein Teilegutachten vorhanden, gibt es die Möglichkeit der Sondereintragung. Diese ist teurer und liegt oft im Ermessen des Prüfers. Oft wird dann zumindest ein Festigkeitsgutachten verlangt.

    In the beginning I looked around, but couldn't find the car I dreamt of, so I decided to build it myself. (Ferry Porsche)

    3 Mal editiert, zuletzt von Jörg L. (7. Oktober 2021 um 17:45)

  • Hier ist ein ABE vorhanden und eine Meldung von der TÜV Austria.

  • Wenn eine ABE vorhanden ist, kurz reinschauen, ob die Daten der Rad-/Reifenkombination zur ABE passen und gut ist.

    In the beginning I looked around, but couldn't find the car I dreamt of, so I decided to build it myself. (Ferry Porsche)

  • Also nochmals

    die original Felge hat 6.5 x 17 ET50 da drauf sind Reifen 195 45 R17.

    Du willst jetzt eine Felge mit 6.5 x 16 ET40 mit Winterreifen 195 50 R16.

    So und gemäss dem Gutachten von Dir steht klar dass diese Felge mit den genannten Reifen eintragungspflichtig ist. Du muss da also vorbei und das prüfen und eintragen lassen.

    Hätte jetzt die gleiche Felge 6.5 x 16 nicht ET40 sondern ET50, dann wäre sie nicht eintragungsplichtig und Du könntest einfach ohne weiteres einfach damit rumfahren.

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  • Also, dann ist es egal ob 6,5J oder 6J?

    Alutec Monstr hat alle daten richtig, außer 6J.

    The dimension 195/50R16 is already entered in the documents when you buy the car.

    I have 195/50 R16H 6.5 "16" ET50 for winter (Alutec monstr black).

    Diese würden dann nicht eintragunspflichtig sein, wenn ich es richtig verstehe (obwohl 6,5J statt 6J wie im COC-Brief)??

  • Hätte jetzt die gleiche Felge 6.5 x 16 nicht ET40 sondern ET50, dann wäre sie nicht eintragungsplichtig und Du könntest einfach ohne weiteres einfach damit rumfahren.

    Das stimmt definitiv nicht!

    Selbst wenn die Felge dimensionsgleich ist, darf sie nicht einfach so verwendet werden.

    Man darf nur die vom Fahrzeughersteller genehmigten Felgen ohne Weiteres verwenden.

    Für dimensionsgleiche Räder benötigt man zumindest eine ECE-R124 Genehmigung.

    Wenn die Felge andere Dimensionen hat benötigt man entweder eine ABE o. ein Teilegutachten.

    Räder mit ABE sind i.d.R. eintragungsfrei. Aber nicht immer, da muss man sich die ABE schon genau durchlesen, insbesondere die Auflagen!

    Bei Rädern mit Teilegutachten benötigt man immer eine Änderungsabnahme gemäß §19 Abs.3 StVZO.

    Räder ohne ECE/ABE/Teilegutachten müssen per Einzelabnahme gemäß §21 StVZO abgenommen werden. Dafür dürfte der aaS zumindest ein Festigkeitsgutachten verlangen.

    In manchen Bundesländern (z.B. Hessen) muss man dann anschließend noch zur Bündelungsbehörde.

  • ja, natürlich nur mit der entsprechenden ABE etc. . Das ist jedoch bei identischen Dimensionen nie ein Problem, zumindest ist mir so ein Fall noch nie untergekommen.

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  • aber höchstwahrscheinlich auch nur weil die ABE nicht aktualisiert wurde. Es gibt ansonsten wohl kaum einen anderen vernünftigen Grund, da die Fahrzeuge Raddimensionstechnisch identisch sind.

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