The dimension 195/50R16 is already entered in the documents when you buy the car.
I have 195/50 R16H 6.5 "16" ET50 for winter (Alutec monstr black).
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Die Felge sind ET40
Das heisst die Räder kommen in der Breite jeweils 10mm weiter nach aussen, als mit den original ET50. Ich meine das ist technisch zwar kein Problem (Platz hat es genug), aber ich glaube diese Radkombi will der TÜV dann sehen.
TÜV ist erst in 2023. Oder meinst du was anderes? Wo ich vorhabe die Räder zu bestellen, ist ein Werkstatt und die Angebote sind via Alcar erstellt worden.
ich meine Du musst die Räder, sobald sie am Auto sind "zeitnah" aktiv von Dir aus dem TÜV vorführen bzw. eintragen lassen. Ich weiss jetzt nicht wie schwierig das ist betreffend Termin etc.,aber solltest Du damit in eine Kontrolle der Rennleitung kommen und die Felgen sind nicht eingetragen, kann es unter Umständen sehr dumm laufen für Dich. Denn wenn sie wollen können sie das Auto an Ort und Stelle einziehen, da Du keine ABE damit hast. Und so eine Geschichte kann teuer werden, auch solltest Du damit einen Unfall haben oder auch nur darin verwickelt sein. Im Prinzip muss das jeder selber wissen was man riskiert. In Deinem Fall ist es ja nicht so dass das Auto damit nicht Betriebssicher ist, aber eben wenn es dumm läuft.
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Where did you buy them?
And is 6,5J instead of 6J no problem?
Ok, ich bin verwirrt.
Müssen die Felgen und Räder genau gleich sein als die die eingetragen sind vom Suzuki ohne irgendwie Problemen zu bekommen?
Person A sagt: das geht
Person B sagt: geht aber sollte eingetragen werden
Person c sagt etwas anderes.
Die Alutec Monstr mit 195/50 R16H 6.5 "16" ET50 passt aber es ist 6,5J statt 6J. Ist dass in Ordnung ohne eintragen oder nicht??
Wenn im COC-Zertifikat eine keine 6,5Jx16ET50 Felge drin steht, ist es eintragungsplichtig.
Grundsätzlich gilt für Deutschland:
Wenn die Zubehörfelge mit dem Reifen die gleichen Dimensionen haben, die auch im COC-Zertifikat stehen, liegt in der Regel bei den Felgen eine ABE für das jeweilige Fahrzeug bei. Es entstehen keine weiteren Kosten.
Wenn ET, Felgenbreite, Bereifung usw. abweicht, sollte ein Teilegutachten passend für das Fahrzeug dabei liegen, mit dem man beim TÜV/Dekra/GTÜ usw. die Veränderung am Fahrzeug ohne Probleme eintragen lassen kann. Kostet aber ein wenig.
Ist kein Teilegutachten vorhanden, gibt es die Möglichkeit der Sondereintragung. Diese ist teurer und liegt oft im Ermessen des Prüfers. Oft wird dann zumindest ein Festigkeitsgutachten verlangt.
Alles anzeigenWie anders als in Holland: einfach Räder wählen die du schön findest und fertig ist man.
Das Angebot handelt sich um folgendes:
Dezent RE 6,5 x 16 mit Pirelli W210 Snowcontrol 3, 195/50R16 88H
Bei den Rädern steht nur TÜV und Radabdeckung VA prüfen
Ist diese Kombination dann in Ordnung??
Bei der Bereifung 185/55R16 steht übrigens eine Unterlage von Kraftfahrt-Bundesamt mit ABE. Bedeutet dass das diese Reifen dann genehmigt sind??
Müssen diese dann noch geprüft werden??
Hier ist ein ABE vorhanden und eine Meldung von der TÜV Austria.
Wenn eine ABE vorhanden ist, kurz reinschauen, ob die Daten der Rad-/Reifenkombination zur ABE passen und gut ist.
Hier sind die Unterlagen von Alcar.
Seite 3 (59973535.pdf) ist mit dem Sport.
Also nochmals
die original Felge hat 6.5 x 17 ET50 da drauf sind Reifen 195 45 R17.
Du willst jetzt eine Felge mit 6.5 x 16 ET40 mit Winterreifen 195 50 R16.
So und gemäss dem Gutachten von Dir steht klar dass diese Felge mit den genannten Reifen eintragungspflichtig ist. Du muss da also vorbei und das prüfen und eintragen lassen.
Hätte jetzt die gleiche Felge 6.5 x 16 nicht ET40 sondern ET50, dann wäre sie nicht eintragungsplichtig und Du könntest einfach ohne weiteres einfach damit rumfahren.
Also, dann ist es egal ob 6,5J oder 6J?
Alutec Monstr hat alle daten richtig, außer 6J.
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Diese würden dann nicht eintragunspflichtig sein, wenn ich es richtig verstehe (obwohl 6,5J statt 6J wie im COC-Brief)??
Wurde doch ausführlich beschrieben und wenn du immer noch nicht sicher bist, frag deinen vertrauten SUZUKIHÄNDLER👍
ich frage da mal nach. Danke für alle Infos.
Unfortunately I don't know. It is marked as "Eintragungsfrei".
Hätte jetzt die gleiche Felge 6.5 x 16 nicht ET40 sondern ET50, dann wäre sie nicht eintragungsplichtig und Du könntest einfach ohne weiteres einfach damit rumfahren.
Das stimmt definitiv nicht!
Selbst wenn die Felge dimensionsgleich ist, darf sie nicht einfach so verwendet werden.
Man darf nur die vom Fahrzeughersteller genehmigten Felgen ohne Weiteres verwenden.
Für dimensionsgleiche Räder benötigt man zumindest eine ECE-R124 Genehmigung.
Wenn die Felge andere Dimensionen hat benötigt man entweder eine ABE o. ein Teilegutachten.
Räder mit ABE sind i.d.R. eintragungsfrei. Aber nicht immer, da muss man sich die ABE schon genau durchlesen, insbesondere die Auflagen!
Bei Rädern mit Teilegutachten benötigt man immer eine Änderungsabnahme gemäß §19 Abs.3 StVZO.
Räder ohne ECE/ABE/Teilegutachten müssen per Einzelabnahme gemäß §21 StVZO abgenommen werden. Dafür dürfte der aaS zumindest ein Festigkeitsgutachten verlangen.
In manchen Bundesländern (z.B. Hessen) muss man dann anschließend noch zur Bündelungsbehörde.
ja, natürlich nur mit der entsprechenden ABE etc. . Das ist jedoch bei identischen Dimensionen nie ein Problem, zumindest ist mir so ein Fall noch nie untergekommen.
Ist die Frage, wie man "Problem" definiert.
Die Brock RC27 haben z.B. eine ABE, mit der sie eintragungsfrei auf dem AZ bis MY19 gefahren werden dürfen, auf dem Hybrid jedoch nicht.
aber höchstwahrscheinlich auch nur weil die ABE nicht aktualisiert wurde. Es gibt ansonsten wohl kaum einen anderen vernünftigen Grund, da die Fahrzeuge Raddimensionstechnisch identisch sind.