Fahrradträger Anhängerkupplung

  • was so ein kleiner Fahrradträger alles auslösen kann........:/


    Lg

    Als Gott mich schuf sagte Er nur: " Hoffentlich geht das gut !!! "
    Als ich geboren wurde sagte der Teufel: " na, schöne Scheiße..... Konkurrenz !!!

    Suzuki Swift Sport 1.4 Hybrid ( 129 Ps ) , orange metallic , EZ. 23.12.2023

    Nissan Townstar 1.3 Dig Tec ( 131 Ps ) , Tekna , white metallic , EZ. 20.03.2024

  • Es hängt immer davon ab wie man fährt und ob man die Fahrweise an den Fahrradträger anpasst.

    Wenn man sportlich fährt wie ohne , dass ist es ziemlich egal mit welchem Auto man fährt.

    Darüber hat der Öamtc, bei euch ADAC mal ausführlich berichtet.

    Ja. Solang man so fahren kann ist das alles kein Problem.

    Wenn du ein Ausweichmanöver fahren MUSST, weil dir jemand in die Spur zieht oder auf einmal ein Hindernis auftaucht, dann kannst du kein Rücksicht mehr auf Beladung nehmen. Und genau das sind die gefährlichen Momente.

    Daher mache ich mit jeder unbekannten Beladung - egal ob Heckträger, Anhänger oder Dachlasten - immer einen kleinen Ausweich- und Bremstest.

    Darauf bezogen sich auch meine Aussagen.

    Ich bin mit Sicherheit kein Unschuldslamm, und es werden hier im Forum viele bestätigen können, dass ich es früher auch nie so genau genommen habe (Anhänger waren immer deutlich schwerer als die zul. Anhängelasten - und ich rede nicht von 100kg oder 200kg).

    Lag damals auch daran, dass das Geld gefehlt hat um nen anständiges Zugfahrzeug und den Anhänger zu mieten.

    Zum Glück kann ich sagen - und darüber bin ich selbst sehr erstaunt - dass nie etwas passiert ist.

  • [Erweiterungdesschwarzmalmodusumvergessenesachen]

    Ausserdem musst Du ins Krankenhaus ( was du auch zahlen musst), und es müssen Dir beschädigte Organe entfernt werden - z.B. das Gehirn. Da du als Macho sowieso mit dem ...ähh.....weiter unten gelegenem Teil denkst als Mann, ist das nicht weiter schlimm und nicht überlebensnotwendig. Und da Du denen hier im Forum damit gezeigt hast, das der Ignis überhaupt keine Probleme physikalischer Art beim Schleudertest mit 3 E-Bikes auf der Kupplung und 2 weiteren auf dem Dach hatte, sondern Du nach einem Meteor geschaut hast, den Du überholt hast, und nur dadurch die Kurve nicht gekriegt hast, hast Du eh den grössten! Die Luschen ! Führerschein - welchen Führerschein!? [Erweiterungdesschwarzmalmodusumvergessenesachen\end] 8|:evil:;);):saint::saint:

    Und die Moral von der Geschicht'

    faht mit überladenem, lautem Ignis nicht !

    Denn sonst geht es ricke-racke

    gansz schnell in die größte......

    Einen schönen Abend noch :)

    3 Mal editiert, zuletzt von Suzikunde (7. April 2019 um 20:27)

  • Sensationell was ihr aus dem Thema alles rausholt. Und ich dachte, ich wär ein Spießer ?....???

    Da kann ich dir nur Recht geben. Gab ja einige die meinten es wurde schon früher wo anders behandelt und ich soll die Suchfunktion verwenden ^^

    Fuhrpark:

    Skoda Kodiaq Scout 4x4 DSG

    Lada Urban als (Jagdauto)

    Suzuki Ignis Allgrip Hybrid

  • Wer von euch hat denn überhaupt schon mal ein Sicherheitstrainig gemacht mit PKW LKW

    dann könnt iht mitreden ,im normalen fährt man da vernünftig ,wer es übertreibt merkt schon was passiert ,wird er aber nicht machen weils sein Fahrzeug ist

  • So ich habe jetzt auch endlich eine offizielle Antwort von Suzuki Österreich bekommen

    Sehr geehrter Herr Clemens,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Die Montage eines Fahrradträgers auf der Anhängekupplung des SUZUKI IGNIS ist vom Hersteller, der SUZUKI Motor Corporation, nicht freigegeben. Die genauen Gründe hierfür sind uns nicht bekannt, da solche Entscheidungen eigens und allein vom Hersteller getroffen werden.

    Über Zubehörteile anderer Hersteller können wir leider keine Aussage treffen, da uns für diese Teile keine Angaben vorliegen. Dies müssten Sie bitte beim jeweiligen Hersteller erfragen.

    Wir hoffen Ihnen damit geholfen zu haben.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Suzuki-Team

    Ihre Anfrage vom 08.04.2019 06:17 wird bearbeitet.

    Nachricht

    Wieso darf ich beim Suzuki Ignis auf der Anhängerkupplungstauglich keinen Fahrradträger montieren? Ist es Verboten oder eine Empfehlung? Mein Träger würde zusammen mit 2 Rädern nur 30 kg wiegen, also würde es sich locker mit den 50 kg Stützkraft ausgehen. Dürfte bei einer anderen Ahk so einen Träger montieren wenn es der Hersteller erlaubt?


    Sehr spannend finde ich den unteren Satz über das Zubehör anderer Hersteller, demnach darf nur auf der von Suzuki vertriebenen AHK kein Träger montiert werden, auf einem anderen Fabrikat, wenn es der Hersteller freigibt, sehr wohl :)

    Fuhrpark:

    Skoda Kodiaq Scout 4x4 DSG

    Lada Urban als (Jagdauto)

    Suzuki Ignis Allgrip Hybrid

  • Das ist so eine typische "Nichtaussage" eines Call-Centers, dass für Suzuki arbeitet und letztendlich nur vom Blatt abliest. Wenn man es genau nimmt, haben sie dir die Betriebsanleitung der AHK vorgelesen.

    Eine ordentliche Antwort wäre gewesen: "wir wissen nicht warum, aber wir leiten Ihr Anliegen an den Hersteller weiter..."

    Aber so eine Antwort macht mehr Arbeit. Ich hatte in einem anderen Fall auch so eine Antwort von denen bekommen <X.

  • ... das ist das Problem - jeder liest da wieder raus was ihm am besten gefällt.

    Ich lese aus der Aussage raus, dass es generell für die Montage von Fahrradheckträgern am Ignis MF keine Freigabe gibt und diese Aussage überlagert alles, egal welche Hängerkupplung von welchen Hersteller da am Ignis dran ist. Außerdem gibt es keine original von Suzuki für den Ignis hergestellte Hängerkupplung - die Autohäuser nehmen aus dem Zubehörsortiment was gerade günstig greifbar ist, es sei denn, man will eine speziell nach Wunsch verbaut haben.

    Ich hab z.B. original ab Autohaus eine ARAGON 1100/75 dran, welche für Heckträger freigegeben ist, aber mit dem Hinweis, die Vorgaben des Autoherstellers zu beachten. Es wird wohl schwer werden, 2 Leute zu finden, welche ihren Ignis mit Hängerkupplung bestellt haben, die den gleichen Typ von Hängerkupplung angebaut haben.

    Und der letzte Satz - sie machen keine Aussagen über Teile der Zubehörhersteller, logisch, das können nur die jeweiligen Hersteller selber. Aber die Aussage des Zubehörherstellers kann nicht die Freigabe des Autoherstellers überlagern.

    Es geht ja nicht um die Fähigkeiten einer Hängerkupplung, sondern um die Kräfte, die durch einen Heckträger erzeugt werden. Eine Hängerkupplung ist kein Upgrade was die Leistungsparameter oder Fähigkeiten Kräfte zu händeln, verbessert, sondern nur ein Verbindungsteil, mit dem zusätzliche Massen in problematischer Position dem Fahrzeug hinzugefügt werden. Und Suzuki sagt, eine zusätzliche Masse an dieser Position können wir nicht freigeben.

    Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

    Nur mal so als Beispiel, ich kann auch am Ignis Reifen montieren, die 270 km/h laufen dürfen - das heißt dann aber nicht, dass der Ignis dann für 270 km/h ausgelegt ist, denn die Reifen haben nichts an der Leistungsfähigkeit des Fahrwerkes, z.B. der Bremsen, Lager, Aufhängungen, verändert und Suzuki wird da auch mit dem Kopf wackeln, da die den Ignis nur für Geschwindigkeiten im 170 km/h-Bereich freigegeben haben.

  • Das ist so eine typische "Nichtaussage" eines Call-Centers, dass für Suzuki arbeitet und letztendlich nur vom Blatt abliest. Wenn man es genau nimmt, haben sie dir die Betriebsanleitung der AHK vorgelesen.

    Eine ordentliche Antwort wäre gewesen: "wir wissen nicht warum, aber wir leiten Ihr Anliegen an den Hersteller weiter..."

    Aber so eine Antwort macht mehr Arbeit. Ich hatte in einem anderen Fall auch so eine Antwort von denen bekommen <X.

    ... was sollen die denn sonst schreiben, wenn Suzuki das montieren eines Heckträgers nicht freigegeben hat.:/ Diese Aussage ist doch eindeutig.

  • Nein diese Aussage ist nur von Suzuki ,wenn der Hersteller und der TÜV dir das frei gibt ist doch alles Ok ,was wird denn da wieder rein interpretiert.

    Reifen Höher tiefer legen ,wird alles nicht von Suzuki freigegeben ,aber von Fehlgenhersteller schon.

    Suzuki gibt Dinge nicht frei ,aber es gibt Zubehörteile die Freigegeben sind da sie eine Abnahme haben ,nur muss man da wieder Aufpassen wenn was mit ABE ist die zählt nur für die EU in der Schweiz kannste Ärger bekommen ,deshalb alles eintragen lassen.

    Suzuki gibt für meinen S Cross keine 215/60 R 16 Frei habe aber die Felgen und Reifen drauf ,geht sogar mit Originalfelgen ,dann aber 215/65 R16

    dazu muss er aber höher gelegt sein.

    Also wenn SUZI es nicht freigibt ist das nicht das Ende der Welt ,was undwie das in Austria ist weis ich nicht

  • Also wenn deine These stimmen würde, da würde Suzuki in meiner Antwortschreiben aber schreiben, dass die Fahrradtransport auf einem Träger für die AHK generell nicht freigeben ist. Das steht aber nicht in dem Schreiben.

    In Österreich bezieht sich die nicht Freigabe nur auf das Teil im Suzuki Ignis Zubehör Katalog und nicht auf das Teil eines anderen Herstellers.

    Würde das Auto die Kräfte nicht aushalten, würden sie wie andere Hersteller den Hängerbetrieb völlig verbieten und keine AHK Freigabe erteilen,

    Fuhrpark:

    Skoda Kodiaq Scout 4x4 DSG

    Lada Urban als (Jagdauto)

    Suzuki Ignis Allgrip Hybrid

  • Würde das Auto die Kräfte nicht aushalten, würden sie wie andere Hersteller den Hängerbetrieb völlig verbieten und keine AHK Freigabe erteilen,

    Das ist ja mal völliger Quatsch.

    Der Unterschied zwischen einem Anhänger und einem AHK-Fahrradträger wurde ausführlich erläutert.

  • [...]

    Die Montage eines Fahrradträgers auf der Anhängekupplung des SUZUKI IGNIS ist vom Hersteller, der SUZUKI Motor Corporation, nicht freigegeben.

    [...]

    Über Zubehörteile anderer Hersteller können wir leider keine Aussage treffen, da uns für diese Teile keine Angaben vorliegen. Dies müssten Sie bitte beim jeweiligen Hersteller erfragen.

    Wir hoffen Ihnen damit geholfen zu haben.

    Das sagt mir, dass Suzuki als Fahrzeughersteller den Betrieb mit einem AHK-Heckträger nicht freigibt.

    Wenn ein Hersteller einer AHK dies explizit freigibt, und sich über die Freigabe des Fahrzeugherstellers hinweg setzt, dann übernimmt Suzuki keinerlei Haftung.

    Also sind wir wieder an der Stelle angekommen, wo wir vor zwei Seiten schon einmal waren. ;)

  • die Autohäuser nehmen aus dem Zubehörsortiment was gerade günstig greifbar ist, es sei denn, man will eine speziell nach Wunsch verbaut haben.

    Das ist so nicht richtig!

    Es gibt eine im ORIGINAL-SUZUKI-IGNIS-Zubehör-Katalog angebotene unter Artikel-Nr. 72901-62R00-000 für 2-Rad-Antrieb und 72901-62R50-000 für 4-Rad-Antrieb als ORIGINAL-SUZUKI-Zubehör. Wenn ein Händler auf Kundenwunsch auf andere Produkte zurückgreift, dann mag das sein, ändert aber nichts daran, dass es ORIGINAL-SUZUKI-Zubehör gibt!

    Dass SUZUKI die Teile nicht selbst herstellt, ist fast logisch, dafür gibt es Zulieferer! (Bei meinem VITARA ist der Hersteller AlKo. Mit den Herrschaften habe ich selbst gesprochen. Mir wurde bestätigt, dass sie die Kupplung für den VITARA herstellen und SUZUKI-labeln!)

    Ich verweise weiter gern auf en Hersteller der Dachgepäckträger: Das ist MontBlanc, auch wenn „SUZUKI“ drauf steht! Und trotzdem spricht man dann von einem ORIGINAL-SUZUKI-Zubehör!

    Würde das Auto die Kräfte nicht aushalten, würden sie wie andere Hersteller den Hängerbetrieb völlig verbieten und keine AHK Freigabe erteilen,

    Genau so sehe ich das auch.

    Das Schreiben bringt aber tatsächlich wenig Licht ins dunkel und ist im Falle eines Rechtsstreits recht schwammig formuliert!

    Überhaupt werde ich speziell in diesem Fal aus SUZUKI nicht schlau:

    Lese ich den deutschen und den österreichischen Zubehörkatalogen, finde ich da schon unterschiedliche Aussagen zur Anhängerkupplung des IGNIS (zu Art.-Nr. 72901-62R00-000:( in Deutschland wird auf Seite 28 geschrieben „Die Verwendung der Anhängerkupplung in Kombination mit einem Fahrradheckträger, der auf der Anhängerkupplung montiert wird, wird nicht empfohlen." und in Österreich schreibt man auf Seite 30 „Nicht in Verbindung mit einem Heckfahrradträger zu verwenden“.

    Für den Allrad-IGNIS scheint es in D und AT unterschiedliche Anhägkupplungen zu geben.

    Merkwürdig finde ich zudem die Auskunft des "Suzuki-Team", dass sie nicht wissen, warum der Hersteller die "SUZUKI Motor Corporation" etwas nicht freigegeben hat. ("Die genauen Gründe hierfür sind uns nicht bekannt, da solche Entscheidungen eigens und allein vom Hersteller getroffen werden.") Kommunizieren denn die Jungs nicht untereinander? ||

    Mir ging das damals bei meiner Anfrage zur Anhängerkupplung des VITARA ähnlich. Recherchen im Netz haben mich dann anhand von Bildern auf AlKo gebracht und dort konnte mir eine Antwort gegeben werden (leider nicht zufriedenstellend - ich war auf der Suche nach einer Möglichkeit die abnehmbare Kupplung abzuschließen. Sinngemäße Antwort: "Suzuki hat die Kupplung explizit bei uns so geordert und wir stellen diese wie gewünscht so her");(

    Vitara S Allgrip 2016

    Ignis C+ Allgrip 2017

  • Das ist ja mal völliger Quatsch.

    Der Unterschied zwischen einem Anhänger und einem AHK-Fahrradträger wurde ausführlich erläutert.

    Das ist kein völliger Quatsch, denn dann müsstest du die Gesetze der Physik neu schreiben bzw. erfinden

    Kräfte wirken immer egal was du da anhängst oder ob es auf keinen oder 8 Rädern steht.

    Fuhrpark:

    Skoda Kodiaq Scout 4x4 DSG

    Lada Urban als (Jagdauto)

    Suzuki Ignis Allgrip Hybrid

  • Ja. Kräfte wirken immer. Die Größe der Kräfte ändert sich aber erheblich.

    Wurde bereits erläutert. Kannst gern nachrechnen.

    Schon allein wenn man es statisch bzw. quasi-statisch berechnet kommt man auf einen Unterschied in Höhe Faktor ca. 2.

    Dynamisch geht es vermutlich eher in Richtung Faktor 3 bis 4.

  • Merkt ihr , dass der Konjunktiv und Worte wie vermutlich, vielleicht usw. die Überhand gewinnen ?

    Der Sachverhalt ist eigentlich bekannt und wurde mehrfach geschrieben.

    Was nicht verboten ist, liegt in der Hand des Fahrzeugführeres.