Wieder mal Rückgabe

  • So nun mal was von mir.

    Habe vor ca. 1 1/2 Monaten im Ebay mein altes Navi versteigert, und im Text ausdrücklich darauf hingewiesen dass der Käufer mit Abgabe seines Gebotes auf jegliche Garantieansprüche verzichtet.

    "Das Gerät hat bei mir bis zu seinem Ausbau einwandfrei funktioniert. Da das Gerät gebraucht ist übernehme ich keinerlei Haftung, der Bieter ist mit Abgabe seines Gebotes damit einverstanden auf jegleiche Garantieansprüche zu verzichten."

    Link zur Auktion

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2427129399

    Nun aber meldet er sich und meinte zuerst dass ich das Navi zurücknehmen soll da es keine Updates annimmt, wobei ich das auch nie behauptet habe, danach kam er und meinte dass er das Navi prüfen hat lassen und es hieß es sei hin, und jetzt kommt er und droht mir mim Anwalt und sagt dass sich das Navi um ca. 2km verrechnet. Aber das ist ja immerhin noch kein Grund dafür dass ich es zurücknehmen solle, obwohl das Navi bei mir zuvor gefunzt hat. Schätze mal eher dass es ein Bedienungsfehler sei. Muss ich trotz diesem Text, den ich extra eingefügt habe für solche Sch... haften?

  • bei verkauf von privat gibts keine gesetzliche gewährleistungspflicht. PUNKT.
    es sei denn es wurde im vertrag etwas anderes festgehalten...
    zweitens sind zwei kilometer nicht die welt wenn man von hamburg nach münchen fährt ;D
    desweiteren ist der verkäufer für das korrekte einstellen des angebotes verantwortlich (ebay agb) , das heisst er müsste dir vorsätzliche täuschung nachweisen (was imho so gut wie impossible ist) um dir mit nem anwalt querkommen zu können...
    damit gilt bei ebay gekauft wie gesehen/gelesen...
    das ist halt risiko wenn man bi ebay kauft, wer auf nummer sicher gehen will muss zum fachhändler gehen... :rotate: :smokin:
    --
    Robert
    [Blockierte Grafik: http://robert.waldheim.bei.t-online.de/hmm.gif][f1] Einmal möchte ich mit Profis arbeiten, nur einmal... ![/f1][Blockierte Grafik: http://robert.waldheim.bei.t-online.de/motzgreen.gif]

  • Wer mit so ´nem Scheiss kommt sollte sich wohl besser nix bei e-bay kaufen!

    Aber das sind immer die richtigen, die Kohle für neu nicht locker machen wollen, aber dann beim preiswert gekauften rumstinken! Ich liebe es! :rolleyes:

    Lass den doch zum Anwalt laufen. 8)
    --
    Grußsz, @rne

    "Die Lage ist hoffnungslos aber nicht ernst!"

  • So, jetzt flipp ich langsam aus. Jetzt schreibt er mir schon wieder und zwar folgendes:


    Hallo, das ist nun meine letzte aufforderung zur rücknahme des defekten artikels!

    sollte bis zum 24.10.03 keine lösung vorgeschlagen werden, werde ich das gerät zu einem gutachter geben und werde zeitgleich eine betrugsanzeige gegen sie bei der polizei stellen!

  • hm erkundige dich bei einem anwalt und sonst laß es doch drauf ankommen schreib ihm das du im recht bist und keine angst vor der polizei hast
    --
    Grüße André

    Der Ralleypilot ist gut *g ab dem 13.11. darf ich wieder und ich werde noch schneller sein ;)

  • ich denke ma da kann er rotieren wie er will.... denke nicht dass er da was machen kann. wäre mir neu...

    Sonst muss mir dringend einer sagen wo es ne PYLE 4400II gibt... meine iss ja kaputt ich ersteiger dann ne neue und sage sie iss kaputt dann bekommt der meine alte :-D...

  • Zitat


    Original von Oldi:

    Hallo, das ist nun meine letzte aufforderung zur rücknahme des defekten artikels!

    sollte bis zum 24.10.03 keine lösung vorgeschlagen werden, werde ich das gerät zu einem gutachter geben und werde zeitgleich eine betrugsanzeige gegen sie bei der polizei stellen!


    Cool bleiben und abwarten

    Wenn er meint es war Betrug so muss er das beweisen, da Du ausdrücklich auf den privaten Charakter der Auktion verwiesen hast sehe ich da keine Probleme .
    Sicher wird ein findiger Anwalt an der Formulierung des Zusatzes versuhen zu drehen, aber im Endeffekt könnte man Dir vielleicht nur eine gewisse Sorglosigkeit und Unwissentheit beim Abschluß von Kaufverträgen unterstellen.
    Voraussetzung natürlich, das Du Dich an die Ebay-Geschäftsbedingungen für den Verkauf/Abwicklung gehalten hast.
    Was könnte passieren :
    a) Rücknahme des Artikels und Erstattung der Kosten ( auch der des Verfahrens :lickout: )

    P.S.:
    Die Formulierung "Da ich diesen Artikel nun zum 2. mal inserieren muss, weise ich darauf hin dass jeder weitere Spassbieter mind. 50% der Kaufsumme zahlen muss, und sie mit Abgabe des Gebotes einen gültigen Kaufvertrag eingehen und zur Abnahme verpflichtet sind." ist so rechtswidrig, da sie den Käufer einseitig benachteiligt und unter Zwang setzt. Damit kann der Käufer den Kaufvertrag jederzeit widerrufen!

  • laß ihn doch, es giebt so viele S****** bei ebay, da sind immer solche sprallos dabei!

    wie schon gesagt, soll er doch! den gutachter zahlt er :))


    müssen wir n gebot auf eine seiner auktionen setzen und zurück ziehen, dann kann mann ne bewertung abgeben, wenn das jeder von uns macht verkauft dem nie wider einer was *g*

    hehe..

    ps: spigel sollten morgen unterwegs sein wenn mein kumpel nich gelogen hat!

    mfg
    --
    kontrolle ist eine illusion. um so größer die kontrolle umso grö0er ist die illusion.

  • In seiner neuesten mail meinte er nun, dass das Gerät nie fun ktioniert hat, und in den davor dass sich das Navi um ca. 2 km verschätzt. Bei dem Typen blick ich nimmer durch.

    Hallo,


    ich werde es ihnen jetzt zum allerletzten mal erklären!


    wenn das gerät funktioniert hätte und nach ner woche kaputt gegangen wäre, nann wär das mein problem.

    aber das ding hat noch nicht einmal funtioniert!

    ich kann ihnen auch gerne ein gutachten zukommen lassen!

    das sie keine garantie übernehmen ist schon okay, aber wenn das ding garnicht funktioniert hat das nix mit garantie zu tun, sonder in augen meines rechtasanwaltes mit betrug!

    also mein anwalt sagt das sie es zurücknehmen müssen , ebay sagt das gleiche!

    weil es sich ja nicht um einen garantieanspruch handelt sondern um einen defintitv defekten artikel!

    also reden sie jetzt nicht immer im kreis herum!

    ich habe einen gutachter , die aussage vom rechtsanwalt, und die zustimmung von ebay!

  • Das sind seine Gründe

    1. das scheiß ding zeigt ein bild , und berechnet die route mit falschem standort!

    2. das ding sagt das ich angeblich ca. 5-7 km wo anderst bin!

    3. des weiteren liest das gerät das update nicht, das aber exakt für dieses gerät ist!

    4. es liest auch keine neueren karten obwohl es das tun sollte!

    5. sprachausgabe geht mal und dann wieder nicht!

    6. satellitenortung dauert bis zu 15 minuten, das darf maximal 1 minute dauern!

    ALSO, wissen sie jetzt was sache ist oder muß es der anwalt schreiben, hab keine lust mehr immer nen roman zu schreiben wenn sie eh nicht verstehen was ich meine!

    entweder sie machen jetzt nen vernünftigen vorschlag oder es macht mein anwalt und die polizei!

    ganz einfach , das ding is schrott, um es mal ganz eindeutig zu sagen!

    wenn sie das immer noch nicht glauben dann rufen sie bei vdo an und lassen sich die nummer vom vertragshänler in augsburg geben, der kann ihnen das bestätigen!

  • junge, junge !
    is dat deine schuld das dat ding müll is ?? NEIN !

    ........also soll er seinen VDO-kundendienst in hintern tretten und gut !

    --
    .........[f1]unterwegs im Namen des Herrn[/f1]

    [f1]so long[/f1]......

  • Hm..hat er zuerst versucht das Navi alleine einzubauen und ist dann erst zu VDO gelatscht ? Weil dann soll er erstmal beweisen,
    das er das Ding nicht selbst gebraten hat..und das könnte er wohl nicht.
    --
    [i]Ich bin umweltbewußt! Mein Sparmobil hat nur 1.3 Liter Hubraum[i]

  • ich hätte den schon lange nach seiner nummer gefragt und ihn angerufen. sowas lässt sich immer besser per gespräch klären.
    dann wird der andere wenigstens nich falsch verstanden.

    normalerweise muß er dir beweisen, das es schon kaputt war, als er es bekommen hat. das wird er wohl nich mehr können. gutachten hin oder her. du hast dich jeglicher garantie ausgeschlossen, somit bist du raus. es ist ein privat verkauf und du hast gesagt, das es bis zum ausbau funktioniert hat.
    es kann ja auch auf dem post weg kaputt gegangen sein.

    am besten wärs, du wartest ab

    schreib ihm, das er ruhig ein gutachten machen soll. er damit aber nichts beweisst. außer das es halt einen defekt hat. vielleicht hat er es auch einfach bloß falsch installiert. weil sicher hat er es nicht einbauen lassen, sondern selber es in sein auto gefriemelt hat.

    viel glück

    MFG
    Roland

    PS: mich wollt auch schonma einer ank****n. hat aber nich geklappt ;)
    --
    rot wie der Blitz ;)

  • hallo...


    immer mit der ruhe....
    der kann dir GAAARNIX....
    0.00000
    der kann sich 10000 anwälte nehmen.

    du hast in dem vertrag (der link bei ebay) die rücknahme verweigert, und er hat mit seinem gebot sozusagen unterschrieben...

    sein pech, lass dich ja nicht heiß machen :)

    wenn dir mal ein anwalt schreibt. reagierst du erstmal nicht drauf.
    sobald nochwas kommt würde ich ein anwalt in betracht ziehen.
    die kosten übernimmt dann doch hoffentlich der, der verloren hat :)
    --
    ICH WILL NEN GTI :-/

  • swiftfreund

    Zitat :"du hast in dem vertrag (der link bei ebay) die rücknahme verweigert, und er hat mit seinem gebot sozusagen unterschrieben..."

    Das ist so nicht ganz korrekt . Man KANN eine Rücknahme ausschließen aber das Verschweigen von Mängeln und Defekten ist IMMER ein Grund für einen Vetragsrücktritt . D.h. wenn jemand ein Gerät nicht ausdrücklich als defekt verkauft und es ist doch defekt (muss man allerdings gleich reklamieren , nach ein paar Tagen ist das kaum mehr beweisbar) , dann muss der Verkäufer es zurücknehmen - genauso ist es mit falschen Bildern und Beschreibungen .

    Das ist auch der Grund , warum viele ihren Krimskrams gleich als "Defekt" verkaufen ..... aber ein ein guter Elektriker kriegt das sicher wieder hin (na klar ...... die CPU läuft auch mit drei abgebrochenen Ecken sicher noch :-)) .

    Oldi

    Nur mal meine Meinung dazu :

    "ich habe einen gutachter"

    pfffff .... ich auch , na und ? Wird nicht schwer sein ein Gegengutachten machen zu lassen .

    "die aussage vom rechtsanwalt"

    Das heißt noch garnix , weil der davon ausgeht , was der Mensch ihm gesagt hat und der wird dich wohl NICHT gelobt haben .

    "die zustimmung von ebay!"

    Die kannste in die Tonne treten - ganz ehrlich . Zustimmung .... damit kann er sich was kaufen .


    Ich bin ebenfalls der Meinung , das es ihm SEHR schwer fallen wird , das zu beweisen . Mehr sag ich dazu nicht :) , da ich die genauen Umstände ja nicht kenne !

    MfG Florian

    --
    ________________________
    May you be in Heaven half an
    hour before the devil knows you´re dead ! (Irish Saying)

  • Zitat


    Original von Oldi:


    also mein anwalt sagt das sie es zurücknehmen müssen , ebay sagt das gleiche!

    ...

    ich habe einen gutachter , die aussage vom rechtsanwalt, und die zustimmung von ebay!

    haha ich lach mich tot [Blockierte Grafik: http://www.cheesebuerger.de/smilies/lustig/7.gif] ebay hat absolut 0 Kundenservice! die aussage grenzt schon an verleumnung ;D

    würde auch sagen lass ihn ersma labern ... weil der Rechtanwalt kostet ihm auch erstmal geld (auch bei Rechtsschutz ... Zauberwort : Selbstebeteiligung! sind so 100€) und ob das sicher ist das er gewinnt!?

    ansonsten:

    [Blockierte Grafik: http://www.cheesebuerger.de/smilies/brutal/19.gif]

    mfg stutzi


    --
    und ich werd weiter GL cruisn :-p
    --
    [Blockierte Grafik: http://www.kurts-smilies.de/anbet3.gif] http://www.burnergott.de [Blockierte Grafik: http://www.kurts-smilies.de/anbet3.gif]

  • da hat er recht, mich hat damals einer um 80 eus abgezogen... einfach nie gelifert. hab x-mal an ebay geschrieben, käuferschutzprogramm etc... alles drei- viermal is mittlerweile über n jahr her, hab vor nem halben aufgegeben. nie auch nur eine antwort von ebay... nur die systemnachricht das ich bitte gedult haben mag und keine zweite anfrage stellen soll wenns dauert. was ich treotzdem getan hab, nach drei monaten und nochmal nach 2...

    also : dünnfug...

    mit m anwalt hat der nich gesprochen, sonst hätt so ein a... gleich mit paragraphen etc um sich geschmissen um seiner aussage noch mehr nachdruck zu geben...
    und polizei??? *lollollol* was soll die von dir wollen? wenn da was kommt einfach ne gegenanzeige, dann stehts aussage gegen aussage und die schuld muß er dir beweisen, nicht du deine unschuld!
    --
    kontrolle ist eine illusion. um so größer die kontrolle umso grö0er ist die illusion.