Hey, da ich selbst nie etwas eintragen lassen habe, oder sonst irgendwie zum Tüv musste wollte ich fix etwas fragen ![]()
-Wenn ich ein Teil mit EG-Genehmigung habe, befreit es dann davon es eintragen zu müssen?
-Wenn der Tüv ein eingebautes Teil nach dem Prüfen akzeptiert, was dann? Bekomm ich was schriftlich? Und wenn ja, was muss ich damit dann machen? Und wo wird vermerkt bzw. bescheinigt das dieses Teil in meinem Auto seine Richtigkeit hat?
-Wenn ich ein Teil ohne Gutachten oder der gleichen habe, wie wird es dann eingetragen? Habe gehört es wird in den Fahrzeugschein eingetragen.. Nur wenn das Teil kein Gutachten oder dergleichen hat wird es doch auch schwer zu bezeichnen sein.. der Tüv wird ja kaum schreiben: So nen rundes Ding vorne im Motorraum : ) ) )
Das wär's erstmal.. vielleicht ergänze ich noch etwas
Aber danke erstmal !