FAQ's zum TÜV

  • Hey, da ich selbst nie etwas eintragen lassen habe, oder sonst irgendwie zum Tüv musste wollte ich fix etwas fragen :)

    -Wenn ich ein Teil mit EG-Genehmigung habe, befreit es dann davon es eintragen zu müssen?

    -Wenn der Tüv ein eingebautes Teil nach dem Prüfen akzeptiert, was dann? Bekomm ich was schriftlich? Und wenn ja, was muss ich damit dann machen? Und wo wird vermerkt bzw. bescheinigt das dieses Teil in meinem Auto seine Richtigkeit hat?


    -Wenn ich ein Teil ohne Gutachten oder der gleichen habe, wie wird es dann eingetragen? Habe gehört es wird in den Fahrzeugschein eingetragen.. Nur wenn das Teil kein Gutachten oder dergleichen hat wird es doch auch schwer zu bezeichnen sein.. der Tüv wird ja kaum schreiben: So nen rundes Ding vorne im Motorraum : ) ) )


    Das wär's erstmal.. vielleicht ergänze ich noch etwas ;) Aber danke erstmal !

  • 1. EG-Genehmigung = ABE. isn Wisch der wie bei getönten Scheiben am Auto mitgeführt werden muss. Also musste damit nicht zum TÜV

    Das andere wäre das Teilgutachten. Damit musst du zum TÜV und dann eine Abnahme machen. Hier wären wir bei Frage 2.

    2. Wenn die Abnhame deiner Anbauten (Spoiler, Schweller etc) erfolgreich ist, wird diese dann im Fahrzeugschein vermerkt.

    3. Wenn du nichts der beiden oberen genannten hast für dein Teil, dann musst du zum TÜV, Einzelabnhame machen und dann wird das ebenfalls im Fahrzeugschein vermerkt.

    Gilt auch für zB. felgen die nicht für dein Auto zugelassen sind. Auch hier gehts zum TÜV und du musst eine Einzelabnhame machen. Kommt häufig vor, wenn die Karre tiefergelegt ist, und von Original 17" auf zB. 20 Zöller gewechselt wird. Ums mal extrem auszudrücken^^

  • 1. EG-Genehmigung = ABE. isn wisch der wie bei getönten scheiben im auto mitgeführt werden muss. also musste damit nicht zum TÜV

    Das andere wäre das Teilgutachten. Damit musst du zum TÜV und dann eine Abnahme machen. Hier wären wir bei Frage 2.

    2. Wenn die abnhame deiner Anbauten (Spoiler, Schweller etc) erfolgreich ist, wird diese dann im Fahrzeugschein vermerkt

    3. Wenn du nichts hast für dein Teil, dann musst du zum TÜV, Einzelabnhame machen und dann wird das ebenfalls im Fahrzeugschein vermerkt

    Ehm aber wie? Wenn ich keinen gezielten Namen für das 'Ding' habe ? :S Habe ja auch keine Papiere wo es drin steht. Schreiben die nun Sportluftfilter rein könnte ich theoretisch ja alles rumpfuschen und andere Teile einbauen weil da ja nur 'Sportluftfilter' steht :O

  • Jein
    Wenn du n Sportluftfilter einträgst, kommt nur eine Nummer in den Fahrzeugschein soweit ich weiß. Bitte korrigieren wenns falsch is :/

    Wenn du nun statt nem Luftfilter ne AGA drunterhast, und die Cops sehen das und wollen mal schaun ob die eingetragen ist, dann hast dun Problem weil ja nur ein Luftfilter eingetragen ist.

    Der Luftfilter hat die nr. 123
    und die AGA 456

    die Bezeichnung kennen die Grünen :D oder aber es steht da "Sportluftfilter"


    Aber mal was andres worum gehts eigentlich?? Sportluftfilter oder suchst du ne Grauzone?^^ :D

  • Ehm aber wie? Wenn ich keinen gezielten Namen für das 'Ding' habe ?

    Dann darfst Du Dir einen "aussuchen".

    Das "Ding" muß eindeutig identifizierbar sein. Also durch Einrprägung, Schlagzahlen bzw. -buchstaben oder ähnliches. Dann kann man auch so Namen wie "Fluxkompensator" etc. verwenden.

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • Nicht direkt eine Grauzone. Ich habe DIESE Box drin. Ich will sie auch eintragen lassen! Nur ich möchte mir Möglichkeiten zur Veränderung freilassen. Sprich andere Rohre oder eine andere Anordnung

  • Nur mal so nebenbei...

    Bei Einzel- / Sonderabnahmen werden von dem abzunehmenden Umbauten immer Fotos gemacht. Diese werden digital hinterlegt. Sollte also jemand im Nachhinein Zweifel an der Echtheit der Abnahme genau dieses Bauteils haben, werden Die Fotos abgerufen. Sind hier gravierende Unterschiede oder auch völlig andere Komponenten vorhanden, hast du ein Problem... und zwar ein gewaltiges.

    Bei mir stehen z.B. auch nur "SPARCO" Sitze drin... aber ich wäre selbst dumm, wenn ich jetzt andere SPARCOs einbaue und mich damit erwischen lasse...

    Ebenso steht bei meinem Filter auch nur "SIMOTA SX4 mit Verrohrung"...


    ...für jedes Teile sind von meinen Umbauten z.B. mind. 1 bis 10 Bilder beim TÜV hinterlegt... gerade was Fahrwerksumbauten angeht - da werden massig Bilder gemacht.


    Beste Grüße,
    Fabian

  • was du beschreibst fabian sind aber komplett andere dinge als die die eingetragen wurden

    ob asuka nun die box rechts oder links oder unten hat und wie das rohr im motorraum verläuft is ja wurst. es bleibt die selbe box. wenn nun die box getauscht wird, oder aber in den kofferraum gebaut wird, dann ist das natürlich nicht mehr eingetragen

  • [...]ob asuka nun die box rechts oder links oder unten hat und wie das rohr im motorraum verläuft is ja wurst [...]

    Dann könnte ich praktisch auch eine bereits eingetragene Abgasanlage komplett neu verrohren und dann im Zweifelfall behaupten: "Tja... der ESD ist eingetragen... mit dem Rest kann ich ja dann machen was ich will, weil der ESD eingetragen wurde."

    Ich glaube kaum, dass das was du meinst "wurst" ist...


    ..lasse mich aber gerne von Gegenteil überzeugen...


    Beste Grüße,
    Fabian

  • Das neu verorhren der AGA ist aber auch eine Bautechnische änderung und somit verfällt hier wieder die Eintragung. Der ESD ist so wie er Eingbaut wurde, abgenommen. Wenn du ihn nun verlängerst, dickere Rohre etc. nimmst ist das nicht mehr eingetragen da Bautechnisch verändert.

    Da du beim Umsetzten der Filterbox nichts am Gerät selbst änderst, kannst mit dem Ding gemütlich im Motorraum Tetris spielen

  • ...dein Wort in Gottes Ohr! ... :thumbup:

    Ich weiß es eben nicht... daher bin ich mir da einfach nicht so sicher, da sich ggf. bei einer anderen Verlegung der Rohre im Motorraum auch gravierend die Lautstärke von der Filterbox an sich ändern kann...


    Beste Grüße,
    Fabian

  • Bei meinem Polo war die Box auch erst wie bei Krügerl eingebaut. Dann hab ich sie aber unter die Batterie gesetzt und den Ansaugschlauch weg. Fazit: 3PS mehr und ca 4dB Unterschied. Der TÜVler meinte nur das Ding verliert nicht seine Eintragung.

    Aber das war vor ca 2 Jahren....ob das immernoch gilt weiß ich auch nicht. Aber wenn man sich nicht sicher ist, dann einfach mal den TÜV anrufen. In Zeiten der Flatrates kost das ja auch kein Geld mehr :D

  • Ich weiß es eben nicht... daher bin ich mir da einfach nicht so sicher, da sich ggf. bei einer anderen Verlegung der Rohre im Motorraum auch gravierend die Lautstärke von der Filterbox an sich ändern kann...

    Aus den Erfahrungen aus meinem Projekt kann ich sagen, dass dadurch gewaltige Unterschiede in der Lautstärke entstehen können! Bei der Abnahme wird mit Sicherheit auch eine Lautstärkemessung gemacht und das Ergebnis hinterlegt werden.

  • Kleine Ergänzung zum Thema EG-Genehmigung: Das is nicht automatisch ein Freibrief! Nur weil ne E-Nummer drauf ist, muss das noch lange nicht eintragungsfrei sein. Ein Beispiel: Ich hab mir von Fox ein Anschweißendrohr mit EG-Genehmigung angeschweißt und musste es dennoch eintragen lassen, weil im Beiblatt mein Baleno nicht aufgeführt war. Die Abnahme kann man sich bei ABE oder EG-Ge. nur sparen, wenn dein Fahrzeug im beiliegenden Gutachten auch aufgeführt ist.