- Offizieller Beitrag
Volkwagen zog gegen Suzuki vor das EU-Gericht in Luxemburg, um gegen die 2003 von Suzuki eingetragene Marke "Swift GTi" Widerspruch einzulegen.
VW besitzt die Marke „GTI“ (für sportliche Modelle) und legte mit der Begründung der Verwechslungsgefahr den Widerspruch ein. Die EU-Richter sahen das anders. Sie wiesen die Klage von Volkswagen gegen die Entscheidung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt ab. Begründung: Viele Hersteller (etwa Nissan, Peugeot, Toyota) nutzen das Kürzel, um technische Merkmale ihrer Modelle anzugeben. Die Branche verwendet den Begriff Gran Turismo Injektion (kurz GTI) üblicherweise als Typenkürzel für sportliche Autos mit Benzin-Einspritzmotor.
Das von Suzuki benutzte Phantasiewort SWIFT (Modellname) am Anfang der angemeldeten Marke reiche zur Unterscheidung vollkommen aus.![]()