Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) = Eigentumsnachweis?

  • Hallo,

    ich möchte hier jetzt mal ein Thema starten das wahrscheinlich... garstig is! Und nur bedingt was mit Autos ansich zu tun hat...

    Es geht mir um die Eigentumsverhältnisse in unserem Land und um deren Nachweis.
    Hat sich jemand mal seinen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung TEIL 2!) genauer angesehen?
    - Falls diese nicht auf der Bank liegt.
    Falls nein solltet ihr das mal tun: Abschnitt C.4c !!!!
    Dachte immer der Brief wäre die "Eigentumsurkunde", darum will die Bank den ja haben, bis das Auto abbezahlt ist...
    Schein weist den Versichungsnehmer aus, nicht den Eigentümer, da passt der Satz c.4c!
    Zur Klarstellung:
    Eigentümer ist der dems gehört (z.B. Vermieter).
    Besitzer ist der ders momentan besitzt (z.B. Mieter).
    Und INHABER ist meiner Meinung nach der VERTRAGSINHABER, nicht der der den Vertrag grad in der Hand hält(=Besitzer), sondern der, der drin steht....

    Da stet doch tatsächlich:
    DER INHABER.... wird NICHT als EIGENTÜMER ausgewiesen. Wer isses denn dann???

    Die Frau vom Landratsamt sagt der Kaufvertrag sei der Eigentumsnachweis.... und der Abschnitt C4.c ist zu meiner eigenen Sicherheit. ?(

    Das hat Ratten...:
    1. Kaufvertrag ist formlos! D.H. kann auch mündlich sein.
    2. Den hab ich schon beim Kauf erhalten und die Bank will den Brief und nich den Kaufvertrag....
    3. Ich kann Eigentümer von etwas, auch durch SCHENKUNG oder Gewinn werden.
    4. Wieso Sicherheit??? Wie? Was ich nicht hab kann man mir nicht Pfänden oder wie?

    Ich Sage:
    Ihr habt Angst vor einer Enteignung? Ihr Seid schon längst enteignet... und keiner hats gemerkt. Irgendwo muss die Kreditwürdigkeit eines Landes ja herkommen....
    Dass lässt auch die geile "AbfXXkprämie" (=TOTSUBVENTIONIERUNG des Gebrauchtwagenmarktes, so wie mit der Landwirtschaft!) in einem ganz anderen Licht erscheinen!

    Freunde ich glaub wir haben hier in Deutschland größere Probleme als wir alle denken...

    Oder kann mir das jemand schlüssig erklähren? Würde mich freunen, such schon ne Weile...

    In diesem Sinne

    • Offizieller Beitrag

    Richtig, die Zulassungsbescheinigung II stellt keinen Eigentumsnachweis dar. Der, der da drin steht, ist maximal verfügungsberechtigt. Sollte allg. bekannt.


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    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...

    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994

  • Was ist dann der Eigentumsnachweis? Und wer Eigentümer? Wenn der Inhaber nur Verfügungsberechtigt ist.
    Irgendjemandem muss so ein Auto ja gehören.
    Ich erwerbe also beim Kauf nur ein "Nutzungsrecht" (also Miete) und kein Eigentum? ?(

  • Oje ... 8o

    Wer wann Eigentümer wird, regelt beim (Privat)Kauf das BGB, egal ob da ein grüner Zettel dabei ist oder nicht, egal ob es ein Auto oder ein Snickers ist, egal ob Suzuki oder Sushi.

    Macht doch nicht so einen Aufstand. Kaufvertrag / Quittung / Rechnung / Zeugen usw. sind Nachweis genug. Wenn man ganz sicher gehen will, dann nimmt man beim nächsten Autokauf einen Notar mit und läßt das beurkunden. 8|

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

    • Offizieller Beitrag

    Ich versteh jetzt auch nicht dein Problem? Wenn du ein Auto kaufst, wirst du der Besitzer, in der Regel per Kaufvertrag. Die Zul.bes.II ist nen halbwegs sicherer Anhaltspunkt, wer der Besitzer ist, aber eben nicht rechtssicher.


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  • Ich weiss dass das BGB das regelt... und mir ist auch das Zustandekommen eines Kaufvertrags klar.
    Man wird EIGENTÜMER einer Sache wenn man sie kauft und komplett bezahlt hat! Besitzer ist man z.B. auch bei Miete oder Verleih!
    Wenn ich mein Auto meiner Freundin zum Einkaufen gebe, ist sie Besitzerin aber ich Halter und Eigentümer, falls es bazahlt ist...

    Eigentum: Bezeichnet das umfassendste Herrschaftsrecht, das die Rechtsordnung an einer Sache zulässt.
    Zu unterscheiden ist der
    Besitz: der sich auf die tatsächliche Herrschaft über eine Sache bezieht.
    Quelle:Wikipedia
    d.H: Eigentum=juristisch Besitz=faktisch
    Beides=die Ultimative Macht über eine Sache! :D

    Ich weiß: Wichtig ist der Besitz...

    Trotzdem dachte ich immer dass der (Vertrags-)Inhaber des Fahrzeugbriefes, nicht der Momentane Besitzer der Urkunde selbst, zwangsläufig auch der Eigentümer ist.
    Ein "Eigentümerwechsel" wird ja amtlich bestätigt durch Eintragung in besagter Urkunde (also dem Brief="verbrieftes" Eigentumsrecht!Oder?). Bzw. durch aushändigen eines neuen und Vernichtung/Ungültig stempeln des alten Briefes.
    Auch ohne Notar, aber behördlich oder amtlich... wie auch immer.

    Mir ist aber nicht klar warum es den Absatz C4c überhaupt gibt?
    Wenn nicht der eingetragene (Vertrags-)inhaber Eigentümer des KFZ ist, wer dann?

    Oder sagt der Absatz C4c am Ende aus dass der momentane Besitzer der Urkunde (Brief) = der Eigentümer des KFZ ist... wenn es der (Vertrags-)inhaber des Briefes es ja nicht ist.
    -Würde auch schlüssig erklären warum die Bank den Brief will, obwohl sie nicht im Brief eingetragen ist...

    Bin jedenfalls sehr verwirrt wegen dieses komischen Satzes im EU-KFZ-Brief. ?(
    Wäre halt gerne Besitzer und EIGENTÜMER! Bezahlen ja alle genug...

    Hab übrigens noch nen alten (ungültigen) Brief und da steht nix dergleichen drin. Bei meiner Uralten Mofa-ABE muss der alte Eigentümer sogar noch unter dem neu eigetragenen Unterschreiben...
    War logisch nachvollziehbar.

    Klingt für manchen wahrscheinlich so wie: "Warum muss ich zum Beenden auf START drücken ----"
    Aber: Wills halt genau wisssen!

    WARUM braucht der "neue-EU-Brief" einen solchen Satz und der Alte nicht!? Was bedeutet er juristisch?
    -Was treiben die da? und Wer is jetzt Eigentümer wenn ichs ganz bezahlt hab? EU,BRD,Bank,EZB,USA,Ich, das deutsche Volk, Hersteller, Erfinder??? :?: :D
    Habe ich jetzt all umfassendstes Herrschaftsrecht oder nur die tatsächliche Herrschaft weil ich Zugriff auf den Schlüssel hab?

    Vielleicht liest dass ja ein "suzifahrender" Jurist... :D

    Habe die Ehre

    Einmal editiert, zuletzt von Corny82 (31. Januar 2012 um 01:12)

  • Also grundsätzlich wird der Eigentumsnachweis durch den Kaufvertrag ersichtlich.
    Wer den Fahrzeugbrief hat, kann aber über das Auto entscheiden, auch wenn sein Name nicht drinnen steht..

    (darum hat ihn bei Finanzierungen auch die Bank, damit keine groben Veränderungen vorgenommen werden oder es gar einfach verkauft werden würde, ohne deren Zustimmung. Man kann diesen allerdings für Eintragungen beantragen und bekommt ihn zugeschickt, muss ihn danach allerdings wieder zurück schicken.)

    hoffe das war jetzt richtig so, ist schon spät :wacko: :sleeping:

  • :D Das is mir schon klar... Warum die Bank den will. Und auch das auf einen Kaufvertrag i.d.R. ein Eigentumswechsel folgt....

    Also ist der der den Brief(ZulB Teil2) im Sack hat "tatsächlich Herrschend" also er verfügt über das KFZ. Also müsste der (Vertrags)inhaber des Briefes das "HerrschaftsRECHT" haben bis jemand anders drin steht.
    Im Absatz C4c Steht aber dass der (Vertrags)inhaber das "HerrschaftsRECHT" also das EIGENTUM nicht hat... Sehr verwirrend zur späten Stund, ich weiß.

    Also
    :sleeping:

    Einmal editiert, zuletzt von Corny82 (31. Januar 2012 um 01:42)

  • Wenns schon juristisch sein soll ... 8|

    Trotzdem dachte ich immer dass der (Vertrags-)Inhaber des Fahrzeugbriefes, nicht der Momentane Besitzer der Urkunde selbst, zwangsläufig auch der Eigentümer ist.
    Ein "Eigentümerwechsel" wird ja amtlich bestätigt durch Eintragung in besagter Urkunde (also dem Brief="verbrieftes" Eigentumsrecht!Oder?). Bzw. durch aushändigen eines neuen und Vernichtung/Ungültig stempeln des alten Briefes.
    Auch ohne Notar, aber behördlich oder amtlich... wie auch immer.

    Nein. Im alten Brief war auch nur der Halter eingetragen und damit der Halterwechsel dokumentiert. Der Brief war nie ein Dokument, daß das Eigentum am Fahrzeugs bestätigte. Der Brief war lediglich ein "Anscheinsbeweis" dafür. Das Eigentum war im begründeten Zweifel durch Kaufbeleg o.ä. nachzuweisen.

    Die StVO bzw. StVZO regeln ja auch kein Fahrzeugeigentum.

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    • Offizieller Beitrag

    Es heißt eben Zulassungsbescheinigung und nicht Brief. Es ist also lediglich ein Dokument, welches für die Zulassung notwendig ist und damit den möglichen Betrieb im Straßenverkehr regelt. Also nicht irgendwas "verbrieftes", kein "Vertrag" oder was du da sonst reininterpretieren willst.

    Noch ein einfaches Beispiel: bei Leasingfahrzeugen steht auch der "Mieter" in der Zulassungsbescheinigung, weil er eben der Verfügungsberechtigte ist. Er ist aber deswegen noch lange nicht der Eigentümer des Fahrzeuges, denn einen Kaufvertrag gibt es nicht.

    Also ganz entspannt sein und Autos nur per Kaufvertrag kaufen und gut ist.


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  • ok. Bin davon ausgegangen das zumindest der alte Brief einen Eigentumsnachweis darstellt.
    Das es nie so war wusste ich nicht... Egal so lange man etwas besitzt passt das ja...

    Aber die Nummer mit der Abf""ckprämie ist trotzdem Geil!
    Der Bürge(r) bekommt 2500€ und erhöht, aus dankbarkeit, die Kreditwürdigkeit des Landes (in dem er Bürge(r) ist )um den Fahrzeugwert,
    bzw um den 10fachen Fahrzeugwert. Da die Bank ja immer nur 10% Sicherheit behalten muss....
    Eigentum verpflichtet...

    Genial! So macht man Geld! Von verdienen redet keiner...:D

    Bekommnt man als Mieter eines Autos auch ZulB. Teil 2? - Hab noch nie eins gemietet... dann hat`s wirklich nichts mit Eigentum zu tun.

    Danke für eure Antworten

  • Also.
    Erstmal finde ich das Thema reichlich interessant.
    Meiner Meinung nach ist bei einem fremdbezahlten Auto der Besitzer meist ne Bank. Der, den man auch Kreditnehmer nennt, ist Eigner, also Eigentümer.
    Den Besitz regelt ein Vertrag, der Kaufvertrag. Da steht drin zb vorbehaltlich Finanzierung xy-Bank oder bezahlt durch Bank xy. Somit ist jetzt erstmal die Bank als zahler der Besitzer. Nach Ende der Finanzierung bekommt der Eigner einen Brief und die fehlenden Unterlagen (ZB2) überstellt. In dem Brief wird mit viel Honig rechtssicher gesagt, Karre bezahlt, is dein Teil und wir haben keinen Anspruch drauf.
    Wenn du dein Auto, neu oder gebraucht, Bar bezahlst, steht im Kaufvertrag Bar am Datum bezahlt.
    Bei Gewinn sollte es einen Brief geben, in dem steht Fahrzeug gewonnen, COC-Dokumente ausgehändigt.
    Der Brief und der Schein sind eh nichts wirklich Wert. Es ist wie eine Art Personalausweis und Reisepass. Geht das Auto (Besitzerwechsel) auf reise, braucht der Wagen seinen Reisepass, der ja nur sagt, das dieses Fahrzeug existent ist.
    Sollte der Kaufvertrag verloren gehen und der Händler hat auch nichts mehr, gilt das Gewohnheitsrecht. Sprich sollte der gelistete Besitzer einen neuen Brief beantragen, bekommt er den auch. Egal ob angemeldet oder nicht. Man versichert an eidesstatt, das kein dritter recht auf das Fahrzeug erhebt.
    In Belgien oder Italien werden LKWs gepfändet, wenn Schulden gegenüber dem Staat zb aus Bußgeldern zustehen. Der LKW-Fahrer hat ja bekanntlich nur den Schein dabei. Es ist geltendes EU-recht, so an sein Geld zu kommen. Die Fahrzeuge werden dann übrigens versteigert. Keine Angst, Deutschland ist das einzige Land, in dem genau dieses recht nicht umgesetzt wird.
    Ausnahme: Pfändung durch Gerichtsvollzieher. Auch wenn man den Brief nicht herausgibt, kann das Fahrzeug, wenn kein Anspruch dritter ( finanzierende Bank zb) einkassiert und versteigert werden.

    Aber keine Angst, der Staat wird sich nicht ausgerechnet dein Auto aussuchen, um sich gesund zu stoßen. Da würde der Staat über seine eigenen Gesetze stolpern.

    Jeder Tag ist ein neuer Anfang. Jede Nacht eine neue Versuchung...

  • Ach noch was: wenn du bei sixt zb ne Schüssel mietest, kann sogar sein das du nur ne beglaubigte Kopie des Scheins bekommst. Sprich, ne. Die ZB2 liegt meist bei den Herstellern, denn die Autos sind meist nicht mal gekauft. Irgendwie muss der Hersteller ja Werbung machen und seine Zulassungszahlen hoch puschen. Zb bei sixt wird ein Pkw maximal 6 Monate oder 30 tkm alt, je nach dem was zuerst eintrifft.

    Jeder Tag ist ein neuer Anfang. Jede Nacht eine neue Versuchung...

    • Offizieller Beitrag

    Mit Mieter meinte ich Leasing, was ja im Prinzip einem Mieten entspricht. Dort steht man auch als Halter in der Zul.-bescheinigung Teil II.
    Beim "normalen" mieten, bei Sixt & Co. steht man natürlich nicht in der Zulassungsbescheinigung und man bekommt allerhöchtens den Teil I oder die bereits erwähnte Kopie.

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  • OK. Jetzt bin ich schonmal etwas schlauer... Das mit dem Leasing wusste
    ich nich. Krass das da der Leasingnehmer in Zul-B. Teil 2 steht.
    Dann is die Sache eindeutig!
    Es gab also nie eine Eigentums"-Urkunde" für KFZ`s... harte Nummer. Ausser vielleicht Mofa-ABE`s.
    Also
    nur eine Auskunft darüber wer gerade aktuell über das Auto "herrscht",
    nicht wer das "eigenliche,ethisch-moralische herrschaftsRECHT" darauf
    hat!

    Wenn`s hart auf hart kommt ist es also gar nich so einfach
    das Eigentum(=HerrschaftsRECHT) einer Person auf ein KFZ nachzuweisen.
    Da isses mit dem Besitz(reale Herrschaft) schon einfacher... Videobänder, Blitzerfotos, Zeugen, Versicherungsnachweis, usw.
    D.H.
    der Besitzer(aktueller Herrscher!-) hat es im Zweifelsfalle deutlich
    einfacher das Gewohnheitsrecht nachzuweisen als z.B ein rechtmäßiger
    Eigentümer, der das KFZ nie fuhr.... Lustig! 8o


    Man erwirbt also quasie eben doch nur ein Nutzungsrecht beim Kauf...

    Treelo75:
    Ich
    habe keine Angst das der"Staat?"(die Verwaltung...naje egal), mir das
    Auto weg verkauft... Weils den Banken nicht um den Besitz,sondern ums
    Eigentum geht! Besitz ist Last, Eigentum Macht!
    Weil, wenn die BRD
    von der Bank Kredit will, will die Bank Sicherheiten. Das kann alles
    sein. Grund und Boden, potenzielle Arbeitskraft (Geburtsurkunden), oder
    eben
    Bürge(n/r) die mit ihrer Arbeitskraft und ihrem GrundundBoden
    dafür gerade stehen... D.H. will man mehr Kredit brauch man mehr von
    diesen Dingen.

    Gedankenspiel...:
    Frackt nun ein Bürge(r) sein
    altes Auto ab, zahlt die BRD ihm 2500.-. Dafür verpflichtet sich der
    Bürge(r), mehr Arbeitskraft in das Abbezahlen seines neuen Autos zu
    investieren.
    Dieses hat meinetwegen 22.500 gekostet. Also
    verpflichtet er sich diese Summe+Zins zu erarbeiten (=XXX Stunden). Er
    geht zur Bank nimmt einen Kredit über 20.000.- auf.
    Diese
    "versprochene Arbeitskraft" berchtigt die Bank dann mehr Geld zu
    drucken, welches der Kunde dann erhält (20.000). So weit so gut.

    Die
    B. muss aber nur 10% Lombardsicherheit einbehalten! D.H. Sie kann mit
    der "versprochenen Arbeitskraft" keine 20.000 drucken, sondern 200.000
    wovon der Kunde die 20.000 erhält...
    der Rest naja, der wird nich
    nach Afrika gespendet....... die "versprochene Arbeitskraft" einer
    realen Person erhält ein höheres "RATING" wie die "potenzielle
    Arbeitskraft" (Geburtsurkunde)...
    daher tauscht sie die BRD diese
    "WERTPAPIERE" gerne um, legt noch 2500 dazu und wir sagen noch DANKE!
    Der Umwelt zuliebe! Tolle Idee! :thumbup:
    Bank
    dankt BRD und umgekehrt. Die BRD ist wieder Kreditwürdiger und die Bank
    erhält legitimation zum drucken. Pefekt!-Für die Bank...
    Der
    Oberhammer is allerdings dass die auch noch mehr zurück wollen als sie
    ausgegeben/verliehen haben, und sie natürlich die einzigen sind die
    "ausgeben" dürfen! Nämlich genau 110% p.A. wollen sie wieder! Es sind
    aber nur 100% da!
    D.H. Automatisch kann ein Teil(10% der verlangten Summe) am Jahresende nicht zurückgezahlt werden.... Jedes Jahr!
    Dann wollen die was anderes als Ersatz.... EIGENTUM....welches sie wieder zum Drucken berechtigt ,damit man den nächsten
    Idioten
    die Scheine leiht, der glaub er könnte das lang durchhalten bzw
    gewinnen... Die Wetten wie lang ers Packt laufen schon(RATING)! X(
    Und
    Siehe da: In 10 Jahren sind 100% der damals verliehen, gedruckten
    Summe(Wertloses Papier) in reales EIGENTUM umgewandelt.. Welches
    deutlich mehr WERT hat als die Scheine...
    und übrigens auch nicht nach Afrika gespendet wird oder den Schuldenberg des Volkes senkt...

    Is
    das nich Genial? Geht nur auf Dauer nicht gut für alle anderen aus...
    meist funktionierts so 60-80 Jahre, bis alles den Eigentümer gewechselt
    hat und alle neuen potenziellen Eigentümer schon durch sind.

    Spannend, aber garstig! Genug philosphiert...

    Aber jetzt is mir klar: ZulB. Teil2 ist kein Eigentumsnachweis, nie gewesen. Warum auch.

    Danke ;)

  • Auch wenns jetzt schon OT ist, Deine praktischen Ausführungen zum Zinseszinseffekt treffen ins Schwarze, das Verfallsdatum unseres Geldsystems ist eigentlich schon lange wieder erreicht.

    Im Grunde ist es nur Mathematik, das ganze wird aber von einer "psychologischen Komponente" begleitet. Leute, die vom System profitieren werden auch auf Biegen und Brechen versuchen, das System so lange wie möglich am Laufen zu halten. Von daher wirds noch etwas dauern, bis alles an die Wand gefahren wird.

    Zurück zum Fahrzeugschein, -brief & -postkarte.

    Meine Suzukis:
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  • Also deine Ausführungen sind gut, nix für flatbrains...
    Im Gründe hast du recht. Nur was sollen wir machen? Man kann auch in ein anderes Land ziehen, da ist es doch genauso.

    Aber nochmal zurück zu den zb's.
    Die ZB1 hast ja im Auto oder im Geldbeutel oder so. Die ZB2 ist entweder auf der Bank oder daheim.
    Die ZB2 sollte man trotzdem nicht mitführen, denn damit kann man das Fahrzeug zb auch ausführen und somit, bevor der Besitzer das merkt, das Fahrzeug verkaufen. Man kann auch sagen, das der Brief schon als besitzurkunde angesehen wird und als solches auch landläufig akzeptiert wird. Rechtssicher ist aber nur der schriftliche Vertrag.

    Wegen dem beweisen. Du hast das mit blitzerfotos angesprochen. Ja, sowas zum Beispiel. Das bedeutet im umkehrschluss, das wenn du zb Mamas Auto fährst, weil sie gesundheitlich nicht mehr kann, könnte ohne überlassungsvertrag es so ausgehen, das du auf einmal ein Auto hast.

    Überlassungsvertrag:
    Jede Autovermietung macht das mit seinen Kunden, um vor Strafen geschützt zu sein und um deren Auto wieder zu bekommen. Probefahrten bei Händlern ist es ähnlich.

    Wie du siehst, nur weil du den Brief hast, ist das trotzdem mal ganz schnell nicht mehr dein Auto...

    Jeder Tag ist ein neuer Anfang. Jede Nacht eine neue Versuchung...

  • Danke! Ich bin froh und bisschen erstaunt es auch hier Suchende und Sehende gibt! Und die Sache mit dem Schein is jetzt klar!

    Ich kuck mir die scheiße jetzt schon über 1/4 Jahrhundert an und muss feststellen dass es letztenendes nur 2 Möglichkeiten gibt....:

    1.-Augen zu, Aufgeben und (als Nation) untergehen!
    oder
    2.-KÄMPFEN! (In welcher form auch immer)

    Und wer sagt ein einzelner kann nix erreichen, irrt gewaltig. Es waren immer nur einzelne Männer/Frauen die etwas geschichtsbewegendes erreicht haben!
    Wer nur einen Menschen zum Nachdenken bewegt, hat schon mehr für die Menschheit getan als der ganze Haufen dieser verlogenen und geldgeilen Schauspieler in unserem ParlXXXt!
    Und Umziehen bringt wirklich nix... ;)

    Ein Anfang wäre es schon den Artikel 146 des Grundgesetzes durchzusetzen.....
    oder sich "Crashkurs Geld und Recht" von Andreas Clauss reinzuziehen!

    Es müssen nicht viele Überzeugt werden, nur einer, -->Der richtige für den Job! Ein Mann mit Eiern!-)

    In diesem Sinne: Wacht auf deutsche(die ihr noch nicht völlig verblödet seid!). Es geht um aller Menschen Arsch.

    Aber: Iggy fahren macht trotz Zins Laune! :thumbup:

  • Corny, dann hoffen wir alle mal, das du so richtig dicke, haarige bullenklöten hast, denn dann haben wir den richtigen Mann für den Job gefunden: dich!!!! :D

    Jeder Tag ist ein neuer Anfang. Jede Nacht eine neue Versuchung...