Hallo,
ich möchte hier jetzt mal ein Thema starten das wahrscheinlich... garstig is! Und nur bedingt was mit Autos ansich zu tun hat...
Es geht mir um die Eigentumsverhältnisse in unserem Land und um deren Nachweis.
Hat sich jemand mal seinen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung TEIL 2!) genauer angesehen?
- Falls diese nicht auf der Bank liegt.
Falls nein solltet ihr das mal tun: Abschnitt C.4c !!!!
Dachte immer der Brief wäre die "Eigentumsurkunde", darum will die Bank den ja haben, bis das Auto abbezahlt ist...
Schein weist den Versichungsnehmer aus, nicht den Eigentümer, da passt der Satz c.4c!
Zur Klarstellung:
Eigentümer ist der dems gehört (z.B. Vermieter).
Besitzer ist der ders momentan besitzt (z.B. Mieter).
Und INHABER ist meiner Meinung nach der VERTRAGSINHABER, nicht der der den Vertrag grad in der Hand hält(=Besitzer), sondern der, der drin steht....
Da stet doch tatsächlich:
DER INHABER.... wird NICHT als EIGENTÜMER ausgewiesen. Wer isses denn dann???
Die Frau vom Landratsamt sagt der Kaufvertrag sei der Eigentumsnachweis.... und der Abschnitt C4.c ist zu meiner eigenen Sicherheit. ![]()
Das hat Ratten...:
1. Kaufvertrag ist formlos! D.H. kann auch mündlich sein.
2. Den hab ich schon beim Kauf erhalten und die Bank will den Brief und nich den Kaufvertrag....
3. Ich kann Eigentümer von etwas, auch durch SCHENKUNG oder Gewinn werden.
4. Wieso Sicherheit??? Wie? Was ich nicht hab kann man mir nicht Pfänden oder wie?
Ich Sage:
Ihr habt Angst vor einer Enteignung? Ihr Seid schon längst enteignet... und keiner hats gemerkt. Irgendwo muss die Kreditwürdigkeit eines Landes ja herkommen....
Dass lässt auch die geile "AbfXXkprämie" (=TOTSUBVENTIONIERUNG des Gebrauchtwagenmarktes, so wie mit der Landwirtschaft!) in einem ganz anderen Licht erscheinen!
Freunde ich glaub wir haben hier in Deutschland größere Probleme als wir alle denken...
Oder kann mir das jemand schlüssig erklähren? Würde mich freunen, such schon ne Weile...
In diesem Sinne