Begegnung in Grün/Weiß

  • Glaube das steht in §17 Abs. 2.
    Das man am tage nur bei sichtebhinderung durch nebel regen oder schneefall die Nebelscheinwerfer anschalten und bei Tageshelle mit der kombination Standlicht und Nebelscheinwerfer fahren darf

  • danke, nasenbär!
    Hab nachgeschlagen. Du kennst dich ja wirklich gut aus in der StVO...
    Was das jetzt kostet, ist ne andre Frage, aber ich glaube, ich bin in jedem Fall gut weggekommen mit kurz Kofferaum wegen Warndreieck ausräumen...

    VG

  • Jens

    mach dir nix draus ich werde bei uns seid dem die polizei mein auto einmal komplett durchsucht hat ( mit 10 polizisten und 4 grünweisen autos ) fast jeden tag angehalten und darf auch immer brav diesen drugwipetest machen. Als mein auto auseinandergepflügt wurde, sagten die nur (wörtlich) \"uns wurde ein tipp gegeben, das mit diesem Fahrzeug illegale waffen und Drogengeschäfte ablaufen\"
    Das war echt der knaller der jahrhunderts. versuch mal in nen swift ne grössere waffe zu verstecken :)

    nun gut so ist die rennleitung halt ...

    @ Thunder -GAM03-

    Nebels ohne Grund - 10€

  • Zu den Neblern:

    Wie ist denn dann die rechtliche Lage bei Fernlicht? Da dürfen sie ja mitbrennen, wenn sie separat dazugeschaltet werden (das wurde ja auch schon ein paar mal diskutiert).

    Dürfen die dann nur mitbrennen, wenn auch Nebel / Regen / Schneefall ist oder dürfen die immer mit dem Fernlicht mitbrennen?

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • Thunder:
    Hab den Paragraphen mal auswending gelernt, da es in Berlin ne ganze Menge Polizisten gab, die den unter schied zwischen Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte nicht kannten. Die wollten dann immer von mir 5EUR haben wenn ich bein einsetzendem Nieselregen die NSW mit angefeuert habe.

    Chris:
    Das weiß ich nicht genau wie sich das in Kombi mit Fernlicht verhält, aber das juckt mich irgendwie auch nicht, weil das Fernlicht musst du ja eh ausmachen, wenn nen anderes Auto in sichtweite ist. Ich würde aber mal vermuten dass es nicht erlaubt ist die bei Fernlicht immer mitbrennen zu lassen.

  • also darf ich die nebler vorne nu bei leichtem regen anmachen oder net? und warum mein gott nicht ganz normal wenn ich´s licht anhab es sind doch nur lampen die keinen stören

  • Zitat


    Ich würde aber mal vermuten dass es nicht erlaubt ist die bei Fernlicht immer mitbrennen zu lassen.

    Eben das hat aber mein TÜV-Mensch gesagt. Da es laut STVO nicht geregelt ist, was beim Fernlicht alles zusätzlich brennen kann und darf, soll es erlaubt sein, die Nebler dazuzuschalten.

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
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  • @all
    es ist folgendermaßen !


    Bei klarer Sicht:

    Nebler mit normalem licht = 10€
    Nebler mit Standlicht = 10€
    Nebeler mit Fernlicht =10€


    Bei leicht behinderter Sicht:

    Nebler mit normalem licht = 10€
    Nebler mit Standlicht = 10€
    Nebeler mit Fernlicht =10€


    Bei Schlechter Sicht ( stürmischer Regen Schnee etc. )

    Nebler mit normalem licht = ok
    Nebler mit Standlicht = 10€
    Nebeler mit Fernlicht = ok (nur ausserorts) !!! sonst 10€

  • Parargraph 17, Abs.3 :
    Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

    Ob und inwiefern ich der Meinung bin, dass meine Sicht stark behindert ist oder nicht ist Ermessenssache, und selbst wenn ein schwulgrün bekleideter Mensch meint, dass er noch genug sieht kann ich immer der Meinung sein, dass die Sicht stark eingeschränkt ist (also auch bei Nieselregen).

    hendrik:
    Deine Aussage mit dem Standlich hat somit schonmal keine Wert mehr.

    Zum Thema Fernlicht (§17, Abs. 2)
    Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

    Also is das mit innerorts oder außerorts auch völliger Blödsinn, denn wenn innerorts keine Straßenbeleuchtung da ist, und man keine Anwohner mehr mit seinem Flutlicht belästigt darf auch innerorst mit Fernlicht gefahren werden. Fernlicht ist tabu wenn auf ner Straße außerorts eine durchgehende Beleuchtung vorhanden ist (als Beispiel B1/B5 von Berlin Richtung Straußberg, Frankfurt/Oder).

    So sind die Gestze..wer was wie für oder gegen sich auslegt ist immer Sache des Betrachters.

    ..und ich wusste schon warum ich ne zeitlang immer ne aktuelle StVO im Handschuhfach zu liegen hatte, denn somit konnte jede angehende Streiterei mit lustigen Leuten mit roten Kellen sofort abgehakt werden.


    Und eine Aussage ob Fernlicht mit neblern nu erlaubt ist, oder nicht kann ich auch nicht finden. Und wenns nicht ausdrücklich verboten ist, dann ists zwar nicht ausdrücklich erlaubt, aber zumindest ncht strafbar.

  • :keule:

    man habt ihr Probleme.....schaltet die Dinger ein so wie ihr das denkt und werdet dann schon merken wann ihr 10 Euronen bezahlen dürft....

    Ich selber habe ja keine mehr dran wegen der Fibersportsfront und seh alles oder fahr halt dann langsamer....aber meine Meinung ist...die Dinger nur bei Nebel einschalten....oder seit ihr alle etwa Blind und seht nix ohne die Dinger....wenns um den Gegenverkehr geht...das man rechtzeitig oder besser erkannt werden soll....dann versteh ich das...aber es gibt auch Autos die haben die nicht dran und fahren auch bei Nebel oder schlechtem Wetter durch die Gegend.....

    soviel dazu

    Captn Kork

  • James..ich bin auch der meinung, dass man nicht immer mit Neblern fahren muss (obwohls natürlich geil aussieht), aber es geht ja gerade darum, dass oftmals die Bullen selber nicht wissen was laut gesetz erlaubt ist und was nicht. Und ich hab nicht soviel Geld, dass ich jedem Wegelagerer nen 10er in die hand drücken kann.

  • @Nasi

    war auch nicht so gemeint....

    natürlich sieht das geil aus....und ich gebe ja auch zu...wo ich die Dinger noch hatte....auch am Tag oder wenn ich zur Arbeit gefahren bin an hatte....
    aber einen schönen Tages...glaube Sonntag....da ham mich de Bullen in ne Seitenstrasse reingewunken....ich schnell die Nebler aus gemacht....dann die Bullen....die Nebler haben sich wohl von alleine ausgeschaltet....ich...hmm ja...das Ende vom Lied war das ich 15 Euronen bezahlen dürfte weil ich kein Warndreieck dabei hatte....bin ich selber Schuld warum hatte ich auch die dämlichen Dinger an....nur weils geil aussieht....ich hatte jedenfalls draus gelernt und nie wieder an....

    P.S. Warndreick habsch mir dann glei von nem Kumpel geben lassen damit ich nicht nochmal denen Geld in Hals schmeiße....

    bis Bergwitz Nasi....freu mich schon mit dir zu plaudern.....

    Captn Kork

  • findest du den aufkleber cool? mal ganz ehrlich!
    ich weiß ja nicht, was ihr schon alles für erfahrungen mit der polizei gemacht habt...
    ich als polizist hätte dich wegen beamtenbeleidigung angezeigt.

  • Jetzt werdet mal nicht kleinlich wegen dem bisserl Aufkleber!

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • Außerdem ists nur Beamtenbeleidigung wenn du einen polizisten persönlich verbal angreifst.
    Ich find den Aufkleber zwar lustig..aber ich würde mir den auch nicht ans Auto kleben, weil ich so schon mit meinem Auto bei jeder Kontrolle dabei bin....da brauch ich solche provokationen nicht noch zusätzlich.