Hallo,
weiss jemand ob es mittlerweile eine legale Lösung gibt, um eine Anhängerkupplung an den Splash 1.0 anbauen zu dürfen?
Gruß Udo
Hallo,
weiss jemand ob es mittlerweile eine legale Lösung gibt, um eine Anhängerkupplung an den Splash 1.0 anbauen zu dürfen?
Gruß Udo
Egal ob der Splash nun ne vernünftige Auflastung erfahren hat oder nicht - meiner Meinung nach gehören AHK\'s an Fahrzeugen unter 100 PS (alternativ 250-300 NM Drehmoment) verboten! (oder eben nur die Zulasssung für diese Trägersysteme)
Gruß Splash1
Na zum Glück sitzt Du nicht Kraftfahrtbundesamt :laugh:
wo ein wille ist ist auch ein weg
vielleicht per einzelabname nach §21,es kommt auf den prüfer an.irgend einer wird mal mehr auflasten ,weil der swift baugleich ist dieselbe bodengruppe hat und auch dieselben aufnamepunkte für die kupplung. zb gtü und andere fahrzeugsachverständige als der tüv ,der im übrigen mit selbstgefälliger ignoranz arbeitet,könnten so was genemigen,einschliesslich testfahrt mit einem vergleichbaren swift auf einer teststrecke+anhänger.
bei einer einzigen bestandenen einzelabname,könnte man die als mustervorlage verwenden
also was brauchen wir
1. ein konto ,120 euro müssen so ca zusammen kommen
2. wir brauchen 1 swift ab 06 bis 2010 ,86 ps(mit ahk-800kg abe)
3. wir brauchen 1 Agila oder Splash ab 08 ebenfalls 86 ps(hat schon die 200 kg in der abe)ebenfalls mit der gleichen ahk/gleichertyp und hersteller
4. einen 1,3er diesel splash/agila und einen 1,0er slash/ agila
also insgesammt 4 autos(mit willigen besitzern) ,einen gemeinsamen termin,einem guten kfz sachverständigen ,der nach§ 21 abnimmt
er muss alle autos im vergleich auf der bühne haben
4. 2x die gleiche kupplung ,zb rammeader abnehmbare zugkugelkupplung
warum sollte das nicht gehen? selbst 300kg ungebremst/800 gebremst,ist real.
5. ein testanhänger ,ungebremst ca350 kg mit ladung(tatsächliches gesgewicht)
kleiner einsatz ,grosse wirkung
so hab ich mal einen selbstbau buggy abgenommen,und auch zugelassen bekommen,
hier im thread dann das mustergutachten bewerben und über ebay für ca 10 eus für den download anbieten
also,willige vor ,mit verschiedenen prüforganisationen oder kfz sachverständigen vorabchecken,unter angebe der fakten darlegen und hier im thread kommunizieren.
lg
ach ja ,
und eine stellungname seitens suzuki,das der splash /agila die gleiche bodengruppe,bremsen usw hat,also im grund genommen identische komponenten,würde helfen,wirkt solide und vorbereitet
Hallo splagila,
das hört sich nicht so kompliziert an. Ich würde auch mitmachen aber 4 Autos zur gleichen Zeit zu GTÜ oder DEkra dürfte nicht so leicht werden. Vielleicht könnten wir von hier aus auch Druck auf Suzuki und Opel ausüben, damit die mal nen bisschen in die Hufe kommen. Vielleicht ist ja jemand in einem Automobilclub und kann über diese Schiene versuchen, was zu erreichen. Ich werde mich mal bei GTÜ hier am Bodensee erkundigen, was die so von der Sache halten.
LG
Gibt ab Bj 2006 keinen 86ps Swift
nur den 1,3 mit 92PS
den 1,5 mit 102PS
und den 1,6 mit 125PS
Wofür planst du die 120Euro?
Für die AHK oder für die Abnahme?
Ich würde mal frech behaupten, dass sowohl die AHK als auch die Eintragung deutlich teurer sein dürften.
Wenn du da mit 2 oder 3 Autos aufschlagen willst (als Vergleich der Bodengruppen - wobei ich starke zweifel habe dass Splash/Agila/Swift die gleiche Bodengruppe haben -> vom hingucken her dürfte der Radstand sowie Spurweite beim Swift größer sein, kann aber auch täuschen) und dann noch mit einem Anhänger eine Fahrt über eine Teststrecke machen lassen willst, dann würde ich die Eintragung bei rund 500Euro ansetzen (alleine die Fahrt über die Teststrecke - wie auch immer diese dann auszusehen hat - dürfte den Rahmen der 300Euro sprengen).
Und mal ganz ehrlich:
Wenn ich einen Anhänger zu huase stehen habe und/oder oft mit nem Anhänger rumfahre, dann ist die erste Frage beim Autokauf \"Was hat das Fahrzeug für eine zulässige Anhängelast?\"
Aber ich wünsche euch trotzdem viel Erfolg bei der ganzen Sache, falls das überhaupt was wird...
na ja ,ca 120,wenns einer besser weiss für die abname
ein ganzes auto nach §21 kostet beim tüv zwischen 120 und 150
zwei leute,die schon eine haben oder wollen,also ein splash und ein swift,
abnehmbare ahk bei ebay mit e-satz 300 eus /passt laut abe an beide modelle,also
der splash hat obs gefällt oder nicht die bodengruppe vom swift,nebst bremsen stossdämpfer achskinematik dem 1,3 er diesel,ddis so auch spurweite und radstand usw . stell sie mal nebeneinander.rat mal wer grösser ist,nurn bissel mehr vorn und hinten/gesammtlänge,...nicht gemeint platz und innenraum ladevolumen,da ist der splash überall vorn
und seit dem new swift aktuell auch den 1,2er benziner mit 94 ps im agila splash dito im swift
6680 agilas 4800 splash wurden verkauft in D nur im letzten jahr ,da dürften sich doch ein paar willige finden.insgesammt genauso viele wie beim swift ,der hatte 11000 zulassungen
und keiner will wohnwagen ziehen damit oder pferde,aber schon mal 400 ungebremst schafft............ freiraum.........wenigstens ein bissel
also meldet euch, gern zahlreich
Mit 200 kg Anhaengelast kannst bzw. darfst Du nichts vernuenftiges ziehen. Es ist anzunehmen, dass die fuer das Fahrzeug zulaessige AHK vom Hersteller lediglich zur Montage von Fahrrad-Hecktraegern gedacht ist. Das Geld kannste dir wohl sparen...
alle bitte erst mal vorabchecken,reden kann man viel,
wir brauchen nur -einen- sachverständigen der ein mustergutachten erstellt wo sich andere baugleiche fahrzeuge anlehnen können.
ich stelle schon mal meinen agi 1,2 86 ps und meinen splash ddis zur verfügung. wobei mein haupinteresse an einer kupplug für den ddis liegt,für den gar keine abe vorliegt,er aber bestimmt kräftig genug ist,aber ne abnehmbare zugkugel .
100 splash/agila interessierte mit 5 euro einsatz ,macht 500 eus im pott,schon mal,risiko pro nase im bereich einer schachtel zigaretten/currywurst rotweis
alle können dran teilhaben die mitfinanziert haben,
also leute mal die ohren auf und mal frägen überall,
bei genügend resonanz machen wir einen eigenen threat auf ,
bei ebay kann man so eine option einstellen mit 5 eus,bei bezahlung mit ppal kann man sich auch relativ sicher sein auch was für sein geld zu bekommen oder eben wieder zurückbekommen,wenns nicht funst.
also leute ,wir brauchen erst mal nen guten sachverständingen mit ahnung,so das zumindest die sache vorab erfolg verspricht,
vielleicht sogar einer der auch einen splash oder agi oder swift hat
Genau,sie ist nur für einen fahrradträger gedacht....das wussten aber alle bevor sie sich das auto gekauft haben...bodenguppe vom swift ist anders..mfg
bist du ein kfz sachverständiger?
und warum wird ein und die selbe kupplung für den splash und den swift angeboten?gleiche bestellnummer,gleiche anbauanleitung,gleiche schrauben und besfestigungspunkte? mhh
Bloß weil die Befstigungspunkte gleich sind kann bei dem einen Auto der Rahmen/Heckrahmen aus 5mm starkem Blech sein und durch das komplette Auto gehen (Lastverteilung/Kräftefluss usw.) und bei dem anderen aus 2mm starkem Blech bestehen und und irgendwo an einem Querträger angepunktet sein.
Wenn ein Fahrzeug für 1000kg und ein anderes \"baugleiches\" nur für 200kg Anhängelast zugelassen ist muss doch irgendwo ein Unterschied sein, oder?
der 1,2 er darf,der diesel nicht ,hat der vielleicht auch dünneres blech,
wir reden hier nicht vom golf 1 mit 800 kg sondern von 1155 kg leergewicht,bremsen ,gleicher grösse wie beim b5 audi a4
schön wäre mal einer, der weiss wovon er redet
swift und splash teilen sich lediglich achsteile aber nicht die bodengruppe....die hängerkupllung hat zwar die selbe nummer aber wird anders angebaut...suzuki hat von anfang an darauf hingewiesen das die ahk nur für fahrradträger tauglich ist...dazu gab es extra ein rundschreiben das dass fahrzeug nicht füe eien normale ahk ausgelegt ist...dafür wurde der wagen auch nicht konzipiert....sowieso sinnlos an so ein auto nen hänger machen zu wollen...ich glaube nicht das eine auflastung möglich ist aber morgen steht bei uns ein splash mit ahk und morgen ist auch der tüv da und da werde ich mal fragen.mfg
da bin ich gespannt, was der Mann vom TÜV sagt. Ich hatte ja vor einem Jahr an Suzuki geschrieben und die Aussage war, dass der Splash nicht für eine AHK homologisiert wurde. Das hat man wohl einfach vergessen. Wer den Thread ganz gelesen hat, könnte wissen, dass man mit einem Splash sehr wohl 800 Kg ziehen könnte. Vor 40 Jahren wurden mit ner Ente schon Wohnwägen gezogen. Ich werde auch an der Sache dran bleiben.
So,also der tüv prüfer würde es nicht abnehmen weil er zweifel an der steifigkeit hat,er hätte auch scon von anfragen von opel kunden gehört aber bis jetz hat keiner eine auflastung bekommen...es würe schon gründe geben warum das \"vergessen\" wurde
Da fällt mir das dazu ein:
http://pds.exblog.jp/pds/1/200906/2…20_22581436.jpg
Gruß Splash1