Bundesverkehrsministerium stoppt Umschluesselungen

  • |SUZUKI| |Swift MZ Sport|

  • das heißt konkret????

    sind die mini kat umbauten und kaltlaufregler auch von betroffen, die dinger haben ja eigentlich eine abe und wenn man die dinger einbaut, muss man eine AU machen mit der bestätigt wird das die Abgaswerte i.o. sind

    warum werden solche möglichkeiten erst geschaffen und sollen dann wieder verboten werden.

    oder gilt das wieder nur für dieselfahrzeuge weil da steht

    ---- "Betroffen sind rund 430 000 seit 2007 umgerüstete Fahrzeuge, vornehmlich Transporter und LKW." ---------

    eine genauere aussage der typen wäre ja mal angebracht

    naja, was willst da noch groß sagen -.-

    • Offizieller Beitrag

    D.h. das Teilegutachten, die eine Umschlüsselung der Emissionsschlüsselnummern erlauben nicht mehr gültig sind!
    Die meisten Mini-Kats haben ABEs, d.h. sind davon nicht betroffen.

    Mit ein Grund: die Gültigkeit / Gesetzmäßigkeit einiger ausländische Teilegutachten wurden in letzter Zeit oft angezweifelt und auch widerlegt.

    Das Bundesverkehrsministerium hat halt einfach mal die Notbremse gezogen, weil viele unwirksame Abgasreinigungssysteme im Umlauf kamen und unberechtigt Steuererleichterungen erhielten.

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...

    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994

  • Zitat


    Original von the-transporter:
    das heißt konkret????

    muss man eine AU machen mit der bestätigt wird das die Abgaswerte i.o. sind

    NEIN, man macht nur einen Katfunktionstest. Heisst keine Plakette... und die Ergebnisse müssen nur in etwa OK sein.

  • Erstmal betrifft es wohl nur geplante Umbauten mit Teilen, zu denen nur ein (auslaendisches) Teilegutachten vorliegt. Die gehen nicht mehr! Abzuwarten ist, was mit bereits abgenommenen und eingetragenen Umbauten passiert, bei denen Zweifel bestehen, ob der gewuenschte (und mit der Eintragung anerkannte) Effekt ueberhaupt erreicht wird. Da kann es zur Aufhebung der Eintragung kommen. Das steht aber noch nicht fest.

    Betroffen sind nach meinen Recherchen ueberwiegend Dieselpartikelfilter, die auf Basis auslaendischer Teilegutachten eingetragen werden sollen. Das geht so nicht mehr, es seie denn, man kann die Wirksamkeit durch eine entsprechende Begutachtung am Einzelfall nachweisen. Ob es das dann wert ist?!

    |SUZUKI| |Swift MZ Sport|

  • Zitat


    Original von 92er-GTI:
    neue Au machen,


    FALSCH! Keine AU machen... sondern nur einen "Katfunktionstest"... Das ist was anderes (vorallem billiger!) als eine AU...