ZitatAlles anzeigen2008-01-09, [...]: Das Bundesverkehrsministerum wies heute Prüforganisationen und Zulassungsbehörden an, Änderungen der Emissionseinstufung auf Basis einer Abnahme mit Teilegutachten negativ zu bescheinigen und abzulehnen. In der Begründung heißt es, Änderungsabnahmen auf Basis eines Teilegutachtens wurden bislang immer ohne Abgasbegutachtung am einzelnen Fahrzeug vorgenommen, was keine Gewähr dafür bietet, dass das vorgeführte Fahrzeug die geforderten Grenzwerte überhaupt eingehalten kann.
Ob auch Begutachtungen und damit erfolgte Eintragungen bereits umgerüsteter Fahrzeuge betroffen sind ist noch unklar, wird aber nach erwiesener Unwirksamkeit einzelner Nachrüstlösungen in Erwägung gezogen. Im Fall des Zurückziehens der Eintragung würde die Verbesserung der Emissionseinstufung von Amts wegen aufgehoben. Die Halter betroffener Fahrzeuge werden angeschrieben und müssen die Fahrzeugdokumente zur Einziehung vorlegen. Die entsprechenden Eintragungen werden gelöscht, Dokumente auf Halterkosten neu erstellt. Kommt ein Halter der Aufforderung nicht nach, ist die Zulassungsbehörde gezwungen, die Betriebserlaubnis zu entziehen.
Betroffen sind rund 430 000 seit 2007 umgerüstete Fahrzeuge, vornehmlich Transporter und LKW. Viele PKW wurden dagegen mit Teilen auf ABE-Basis umgerüstet, die weiter Bestand haben. Die Umrüstungen ermöglichen Fahrzeugführern die Einfahrt in die eingerichteten Umweltzonen. Ältere Fahrzeuge, die nur Euro 1 erreichten, durften nach einer Umrüstung zumindest in Berlin 2 Jahre länger in die Umweltzone. Die Umrüstungen verbesserten die Emissionsschlüssel im Normalfall um eine Euro-Klasse.
Bislang hatten die Prüforganisationen bei Teilegutachten aus EU-Mitgliedsstaaten keinen Ermessensspielraum. Eine ABE wird dagegen durch das KBA auf Basis nationalen Rechts erstellt und kann auch später jederzeit zurückgezogen werden, was zuletzt bei unwirksamen Dieselfiltern der Fall war.
- Pressefrei ab 15.30 Uhr -
Bundesverkehrsministerium stoppt Umschluesselungen
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das heißt konkret????
sind die mini kat umbauten und kaltlaufregler auch von betroffen, die dinger haben ja eigentlich eine abe und wenn man die dinger einbaut, muss man eine AU machen mit der bestätigt wird das die Abgaswerte i.o. sind
warum werden solche möglichkeiten erst geschaffen und sollen dann wieder verboten werden.
oder gilt das wieder nur für dieselfahrzeuge weil da steht
---- "Betroffen sind rund 430 000 seit 2007 umgerüstete Fahrzeuge, vornehmlich Transporter und LKW." ---------
eine genauere aussage der typen wäre ja mal angebracht
naja, was willst da noch groß sagen -.-
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- Offizieller Beitrag
D.h. das Teilegutachten, die eine Umschlüsselung der Emissionsschlüsselnummern erlauben nicht mehr gültig sind!
Die meisten Mini-Kats haben ABEs, d.h. sind davon nicht betroffen.Mit ein Grund: die Gültigkeit / Gesetzmäßigkeit einiger ausländische Teilegutachten wurden in letzter Zeit oft angezweifelt und auch widerlegt.
Das Bundesverkehrsministerium hat halt einfach mal die Notbremse gezogen, weil viele unwirksame Abgasreinigungssysteme im Umlauf kamen und unberechtigt Steuererleichterungen erhielten.
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Zitat
Original von the-transporter:
das heißt konkret????muss man eine AU machen mit der bestätigt wird das die Abgaswerte i.o. sind
NEIN, man macht nur einen Katfunktionstest. Heisst keine Plakette... und die Ergebnisse müssen nur in etwa OK sein.
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Erstmal betrifft es wohl nur geplante Umbauten mit Teilen, zu denen nur ein (auslaendisches) Teilegutachten vorliegt. Die gehen nicht mehr! Abzuwarten ist, was mit bereits abgenommenen und eingetragenen Umbauten passiert, bei denen Zweifel bestehen, ob der gewuenschte (und mit der Eintragung anerkannte) Effekt ueberhaupt erreicht wird. Da kann es zur Aufhebung der Eintragung kommen. Das steht aber noch nicht fest.
Betroffen sind nach meinen Recherchen ueberwiegend Dieselpartikelfilter, die auf Basis auslaendischer Teilegutachten eingetragen werden sollen. Das geht so nicht mehr, es seie denn, man kann die Wirksamkeit durch eine entsprechende Begutachtung am Einzelfall nachweisen. Ob es das dann wert ist?!
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Hallo,
ich lese hier immer von Mini- Kat und Leerlaufreglern?!
Was bringt das bei nem EA 1,3? :augenroll: -
euro 2
7 euro steuern pro 100ccm statt 15 euro
so zahlste dann 98 euro steuern statt 190
gruß
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Welcher Aufwand steckt dahinter?
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... Minikat bei ebay kaufen, einbauen, neue Au machen, mit den Papieren zum Verkehrsamt und umschlüsseln lassen und ab dann sparen.
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Was für nen Mini- Kat wäre das denn für nen 1,3 71PS und was kostet soetwas?
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... gibst in die Suche bei ebay mal Suzuki Swift Minikat ein, da wirst du genug finden. Kosten zwischen 50 und 60 Euro.
Hier im Forum gibts auch irgendwo eine einbauanleitung vom transporter -
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Zitat
Original von 92er-GTI:
neue Au machen,FALSCH! Keine AU machen... sondern nur einen "Katfunktionstest"... Das ist was anderes (vorallem billiger!) als eine AU...