Zulässige Tachoabweichung? Wie groß darf sie sein?

  • Ich will die serienmäßigen 175/65 R14 durch breitere Reifen auf anderen Felgen ersetzen. Zur Verfügung habe ich Felgen in 6 x 14 \" mit ET 37. Die Freigängigkeit mit 195/60 R14 ist einwandfrei gegeben. Das haben wir bereits geprüft.

    Die geplanten 195/60 R14 haben -1,12 % Tachoabweichung. Entspricht bei angezeigten 100 km/h dann gefahrenen 101.12 km/h.

    Alternativ würden 195/55 R14 eine Abweichung von +2,25 % bringen. Würde bei angezeigten 100 km/h gefahrene 97,75 km/h bedeuten.


    Welche Erfahrungen habt ihr? Was wird toleriert???

    |SUZUKI| |Swift MZ Sport|

  • Hallo Hutfahrer,

    ich bin zwar in anderen Dimensionen wie Du unterwegs, kann Dir aber vielleicht trotzdem ein paar Hinweise geben.

    Serienmäßig ist mein Samurai auf 205/70 R15 unterwegs. Die haben einen Abrollumfang von rund 2,15 m.

    Im Moment fahre ich 255/70 R15 (aber mit kürzerem Getriebe). Hier habe ich noch keine Tachoangleichung gebraucht. Die Herstellerangabe des Umfangs liegt bei 2,38 m. Ich habe mal nachgemessen und bin auf 2,31 m gekommen. Aber die sieben Zentimeter reißen es auch nicht mehr raus.

    Macht also im schlechtesten Fall eine Differenz von 23 Zentimentern, oder, von der Originalgröße ausgehend: 10,7 Prozent, im praktischen Zustand aber nur sechzehn Zentimeter, also rund 7,5 Prozent.
    Jetzt kommt das Lustige: Mein Tacho zeigte nach dem Umrüsten auf diese Reifengröße etwas zuwenig an. Der Prüfer hat aber darauf gar nicht geachtet, da für den Samurai eine Freigabe für noch größere Reifengrößen ohne Tachoangleich vorliegt.
    Mittlerweile habe ich die Feder im Tacho etwas nachjustiert, so dass er wieder auf rund fünf km/h genau stimmt.

    Kann man über den Drehzahlmessser machen, indem man die Geschwindigkeit bei einer bestimmter Drehzahl über die Übersetzung ausrechnet (hängt natürlich auch wieder vom Fehler des Drehzahlmessers ab), oder man nimmt ein GPS-Gerät her.

    Ich weiß jetzt nicht, wie Dein Prüfer reagiert, aber: sobald der Tacho weniger anzeigt als Du wirklich fährst, sehen die meisten rot. Über die Genauigkeit des Tachometers wurden schon in so vielen Foren verschiedenste Meinungen kund getan, jeder sagt was anderes. Zu wenig darf er nicht anzeigen. Wenn er genau stimmt, kann der Prüfer nix sagen und alles was er zuviel anzeigt, hängt oft vom Prüfer ab. Dem einen ist es egal, ob drei oder zehn km/h mehr, der andere hat seine festen Prozentwerte im Kopf.

    + 2,25 % mehr dürften aber kein Hemmschuh für eine Eintragung sein, -1,12 % schon eher. Aber wie gesagt... alles Ermessenssache - und: Frage: Stimmt Deine Tachozeige mit der jetztigen Reifengröße auf den Stundenkilometer genau?

    Liebe Grüße,

    Christian

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • Wenn der Hersteller das Fahrzeug so zugelassen bekommen hat dann ist das die Referenz, egal ob der Tacho 100 %ig genau arbeitet oder nicht. Von dieser Referenz werden dann die Abweichungen berechnet. Meine Erkenntnisse besagen, daß der Tacho 5 % Abweichung haben darf. Er darf 1 % zuwenig anzeigen aber bis zu 4 % zuviel.

    Abweichend davon habe ich mit genau den gleichen 1,12 % zuwenig angezeigter Geschwindigkeit 1998 ebenfalls 195/60 R14 auf \'nem VW Jetta abgenommen bekommen. Hatte damals Alufelgen von \'nem Passat geschenkt bekommen und die einfach montiert. Der Prüfer hätte auch 195/55 R14 lieber gesehen - wies mich darauf hin, mich sehr genau an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.

    Nun war das 1998 und ich weiß nicht was sich auf diesem Gebiet in der Zwischenzeit verändert hat. Werde wohl einfach die Räder mal montieren und unseren Prüfer einfach fragen.

    |SUZUKI| |Swift MZ Sport|

  • Da fällt mir noch ein...

    Bei Fahrzeugen neueres Baujahres mit ABS ist es nicht so einfach andere Reifengrößen aufzuziehen, wenn die um einiges von der Standardgröße abweichen und diese Änderung nicht im Steuergerät gespeichert werden kann.

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • Der Einwand ist berechtigt. Es geht bei Problemen mit den ABS-Systemen aber hauptsächlich um die Verwendung unterschiedlicher Abrollumfänge auf einem Fahrzeug. Das bringt die Sensoren in der Tat durcheinander. Ansonsten ist dem ABS prinzipiell der Radumfang egal - es wird ja nur auf Drehzahlunterschiede der Räder beim Bremsvorgang geachtet.

    |SUZUKI| |Swift MZ Sport|