ich habe gehört dass wenn man sein auto als 2-sitzer eintragen läßt und die "ladefläche" größer ist als der sitzbereich, den auch als lkw oder so laufen lassen kann und somit versicherung und steuern sparen kann....
kann da mal einer was zu sagen?
ich habe gehört dass wenn man sein auto als 2-sitzer eintragen läßt und die "ladefläche" größer ist als der sitzbereich, den auch als lkw oder so laufen lassen kann und somit versicherung und steuern sparen kann....
kann da mal einer was zu sagen?
Ist nicht mehr so einfach wie früher, unter anderem müssen die Befestigungen für Rückbank und Gurte "dauerhaft" unbrauchbar gemacht werden, ein simpler Schweißpunkt reicht den Prüfheinis nicht mehr. Die hinteren Seitenscheiben müssen dichtgemacht werden, zukleben reicht nicht. Der Laderaum muss vom Fahrerraum so getrennt werden daß keine Ladung nach vorne rutschen kann.
Umbauten und Abnahme kosten einiges, und die meisten Versicherungen versichern LKW- Zulassungen nur bis 75 % Schadensfreiheit in der Haftpflicht, von Kasko mal ganz zu schweigen, da ist der Steuersparfaktor schnell dahin. Und shyce sieht´s auch aus, ausser man bastelt sich nen Pickup
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"Es gibtn paar Sachen die Edwin ganz gut weiß. Und eins was Edwin genau weiß is, daß es nicht darauf ankommt wie man neben seinem Wagen stehen kann, sondern wie man mit ihm fahren kann."
TFATF
Bringt soviel ich weiß nur was bei Dieselfahrzeugen(!) mit großem Motor, weil man dann erheblich an der KFZ-Steuer spart.
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Zitat
Original von Christian:
...den auch als lkw oder so laufen lassen kann und somit versicherung und steuern sparen kann....kann da mal einer was zu sagen?
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Oje, sag´doch gleich das Dein Fräulein eine fahrbare Handtasche hat, vielleicht bekommst Du dann noch Rabatt weil ja so viel rein geht[Blockierte Grafik: http://www.swiftmania.de/forum/smilies/new/lastlaugh.gif]
Außerdem darf man dann nicht mehr Sontags fahren...
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Grüße aus Bremen
Have A Nils Day
Die Leuchte im Norden!!
Sorry, aber das Sonntagsfahrverbot zählt nur für gewerbliche LKW. Man darf z. B. auch Sonntags einen LKW als Umzugswagen fahren.
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Allahdings gibt es ja Bestrebungen der EU, die geltende LKW Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen auch auf Pickups und alles was als LKW fährt auszuweiten... Ich würd mir das überlegen ob ich mit 80 rumeiern will nur um etwas Geld zu sparen...
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"Es gibtn paar Sachen die Edwin ganz gut weiß. Und eins was Edwin genau weiß is, daß es nicht darauf ankommt wie man neben seinem Wagen stehen kann, sondern wie man mit ihm fahren kann."
TFATF
entweder ihr könnt euch eure Kisten leisten oder nicht :p
Is nicht noch ne Auflastung bis 2,7t nötig? Ausserdem, LKW-Zulassung beim Swift ---> Ich lach mich tot ;D
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In meinem Freundeskreis haben 2 "Opfer" ihre Autos 2001 als LKW umgebaut und so abgenommen bekommen - beide übrigens ohne Auflastung.
Der erste ist ein '88er VW Golf 2 (1,6 D, 54 PS) und der zweite war ein VW Golf 3 Variant (1,9 SDI, 68 PS). Bei beiden Fahrzeugen hat der (gleiche) Prüfer die dauerhafte Entfernung der hinteren Sicherheitsgurte sowie den Einbau eines ebenen Ladebodens und eine feste Trennwand zwischen Laderaum und Fahrgastraum gefordert. Die Befestigungsschrauben wurden wieder reingedreht und mit 2 Schweißpunkten gesichert. Beim Golf 2 wurde mit einer Sperrholzplatte ein Laderaumboden gebaut, beim Golf 3 Variant war das nicht nötig. Beide bekamen eine fest montierte Trennwand (ebenfalls aus Sperrholz), die so hoch sein mußte, wie die Rückenlehnen der vorderen Sitze.
Bereits damals haben einige Prüfer den Ersatz der Heckscheibe und der hinteren Seitenscheiben durch Verblechung gefordert - unser Prüfer nicht! Er begründete es damals damit, daß er keinen Umbau anweisen würde, der die Verkehrssicherheit verschlechtern würde. Die Verglasung ermöglicht eine bessere Rundumsicht und konnte daher so belassen werden.
Der Golf 2 läuft noch, bekommt im nächsten Jahr einen "neuen" gebrauchten Motor - vorausgesetzt natürlich, daß er noch 'ne 2-Jahres-Plakette bekommt. Der Golf 3 starb unverschuldet nach einem Auffahrunfall auf der A 12.
Ob sich so ein Umbau allerdings heute noch lohnt - oder ob er so überhaupt noch abgenommen wird? Ich weiß es nicht...
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[Blockierte Grafik: http://www.swiftmania.de/forum/smilies/new/anbet.gif] - Hutfahrer - [Blockierte Grafik: http://www.swiftmania.de/forum/smilies/new/anbet.gif] ...es kann nur einen geben!
Beleidigungen sind die Argumente derer, die Unrecht haben. (Rousseau)
Ich habe ein Auto mit LKW Zulassung.
Ich fahre auch Sontags, und fahre auch mit dem auf der Bahn über 200 KM/H
Die Grenze ist dabei auch ne sache, glaube ab 3,5 T darf mann nur noch 80 km/h fahren.
Aber ich sage dir nur eins:
Steuern kosten die kaum, bezahle 79 Euro im Jahr,
aber Versicherung auf niedrichsten Satz 136 Euro Vierteljährlich, und das ist ein Fester Satz Auto und so spielt da keine Rolle.
Da fahre ich mit dem Swift GTI billiger.
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Rene´
Zur Geschwindigkeitsgrenze: Laut StvO gilt für alle Fahrzeuge über 3,5T Tempo 80 als Höchstgeschwindigkeit. Alles darunter ist bis jetzt nicht begrenzt.
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Dass es sich bei ´nem Benziner-PKW nicht wirklich lohnt wurde ja schon mehrfach geschrieben.
Einpauschales LKW-Sonntagsfahrverbot für kleine LKW gibt es nicht, ABER z. B.: Sonntagsfahrverbot für LKW mir ANHÄNGER und Parkverbot auf Gehwegen! Muss allles nicht so gehandhabt werden, kann aber!
Viel größeres Problem: Die Versicherung macht das zwar meist mit (wobei es ein irrglaube ist das ein LKW Versicherungsmässig billig wäre, wie René ja auch schon schrieb, eher das Gegenteil ist der Fall!) aber die Finanzämter sind grundsätzlich mal nicht an die Klassifizierung PKW oder LKW gebunden sondern besteuern nach "Nutzung" - und unterstellen bei einem Privathalter pauschal mal dass er den LKW wie einen PKW nutzt = PKW-Steuer fällt an, und das ist rechtlich abgesichert! Solche Altlasten wie sie Hutfahrer z. B. beschrieb werden auch spätestens bei Verkauf oder Umzug in einen anderen Kreis (mit anderem Finanzamt) verplättet und es ist wieder PKW-Kfz.-Steuer fällig! Einzige Ausnahmen bilden da Fahrzeuge mit mehr als 2,8 t. zulässigem Gesamtgewicht die als "Kombinationskraftwagen" wie LKW versteuert werden, aber alle Rechte und den Status eines PKW behalten, eine gesetzzeslücke weil der PKW überhaupt in D nur bis 2,8 t definiert ist und die europäische Variante Fahrzeuge über 2,5 t als leichte Nutfz. anzusehen nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt wurde ... !
Von daher: Vergiss es einfach!
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Grußsz, @rne
"Die Lage ist hoffnungslos aber nicht ernst!"
Genau so denke ich auch.
OK, an Steuern spare ich am Caddy natürlich einiges, weil nen GTI Motor mit 1,8L und ohne kat ne Menge kosten würde.
Aber wass soll´s der Spass ist die hauptsache, und den habe ich damitt auf jeden fall.
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Rene´
war ja nur ne frage.... hääte ja sein können;D danke für die auskunft
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SUBARU!
MEIN JUSTY