geh mal zu VW-Dealer und besorg dir neue Software
Die hatten doch lang eine Kooperation. Da werden doch die paar Zeilen Quellcode abgefallen sein ![]()
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Die hatten doch lang eine Kooperation. Da werden doch die paar Zeilen Quellcode abgefallen sein ![]()
Der war gut ![]()
Der Wagen ist kein EU-Fahrzeug
Gruß
Frank
Frank, dann würde ich mal ganz genau in den Kaufvertrag schauen, vielleicht bekommst du ja dann mindestens ein Update auf Euro 6.
Ist leider laut Suzuki Deutschland nicht möglich.
Ja, leider Pech gehabt. Laut Suzuki wurde mein Wagen im März 2015 gebaut. Da gab es beim Sport Euro 6 noch nicht.
Ja, das alte Problem: Diejenigen, die es wissen müssten, reden Bullsh...
Unser Suzuki Swift Sport wurde auch im März 2015 gebaut und hat Euro 6. Der Unterschied mag darin liegen, dass unser Wagen ein für Tschechien vorgesehenes EU-Fahrzeug ist. Für die Typenprüfung (Erstabnahme einer neuen Modellreihe) gilt der 01.09.2014 als Datum für Euro 6 (beim Benziner Euro 6b). Davon war der Suzuki Swift NZ nicht betroffen, da dessen Typenprüfung vor 09/2010 erfolgt ist. Bei der Erstzulassung eines Einzelfahrzeugs auf den Halter gilt der 01.09.2015 als Stichtag, insofern hat Suzuki da mit Euro 5 bei Dir nichts falsch gemacht. Trotzdem gibt es da wohl ein uneinheitliches Datum. Warum, unbekannt.
Es ist vor allen Dingen nicht klar, was genau zu Euro 6 führt. Rein von der Grundlage der Norm her zielt Euro 6 in erster Linie auf Diesel-Fahrzeuge ab. Sie legt vornehmlich niedrigere Maximalwerte für Partikel- und Stickoxid-Emissionen der Autos fest. So dürfen Dieselmotoren ab September 2015 nur noch 80 mg Stickoxid pro Kilometer ausstoßen, für Benziner gelten 60 mg/km Stickoxid als Grenzwert. Die Euro 6 Norm nimmt aber vor allen Dingen die Feinstaubpartikel ins Visier. Davon betroffen sind vor allen Dingen Diesel und Otto-Motoren als Direkteinspritzer. Dazu zählt der Suzuki nicht. Diese Vorschrift gilt bei Benziner analog zur Regelung bei den Diesel-Motoren aber erst ab 2017 (gleicher Grenzwert).
Insgesamt scheint sich eigentlich nichts Erkennbares für den Halter getan zu haben. Die Emissionen haben sich nicht verringert, am Motormanagement von Benzinfahrzeugen wurde nichts verändert - die meisten Hersteller mussten nichts tun - vielleicht nur einen Umschlüsselungsantrag stellen.
In Deinem Fall könnte es allerdings sein, dass der Händler einfach das Euro 5 Fahrzeug ohne Mehraufwand bis zum 31.08.2015 los werden wollte - Danach hätte er es so nicht mehr verkaufen dürfen, es sei denn als vorher erfolgte Tageszulassung/Vorführfahrzeug etc.
DANKE. Sehr hilfreich. Schonmal einen Richter gehört, der gesagt hat: "Ich verurteile Sie wegen.... etwas was im Strafgesetzbuch steht. Lesen Sie es einfach durch. Vielleicht finden Sie es..."?
Die gewünschten Informationen sind übrigens z.B. "Suzuki hat Teil XY ausgetauscht" oder "hat die Motorsteuerung geändert". Glaube kaum, dass diese Info im Gesetz steht.
DANKE. Sehr hilfreich. Schonmal einen Richter gehört, der gesagt hat: "Ich verurteile Sie wegen.... etwas was im Strafgesetzbuch steht. Lesen Sie es einfach durch. Vielleicht finden Sie es..."?
Die gewünschten Informationen sind übrigens z.B. "Suzuki hat Teil XY ausgetauscht" oder "hat die Motorsteuerung geändert". Glaube kaum, dass diese Info im Gesetz steht.
Ich denke mal, dass solche Informationen unter das Firmengeheimnis fallen. Da wird Dir kein Hersteller sagen, mit welchen Mitteln er die Abgasnormen erreicht.
Außerdem, stand nicht die Frage im Raum, wo die gesetzlichen Unterschiede zwischen Euro 5 und 6 sind? Ich habe versucht mit den Links einen Beitrag zu der Lösung des Problems beizutragen. Wer das nicht lesen will, hat halt dann Pech gehabt. Andere Informationen habe ich nicht.
was Benziner betrifft:
Zitat(die) Überwachungsfrequenz für die Abprüfung der OBD relevanten Parameter und Systeme wurde allerdings für alle Ottomotoren erhöht
lange Version:
Zitat
"vielen Dank für Ihre Anfrage.Die Euro6-Norm betrifft, bezogen auf technische Änderungen, in der Hauptsache Fahrzeuge mit Dieselmotor. Dort sind umfangreiche Maßnahmen zur drastischen NOx-Reduzierung im Vergleich zu Euro5 nötig.
Die Abgasgrenzwerte für Fahrzeuge mit Ottomotor haben sich im Vergleich zur Euro5-Norm nicht geändert. Lediglich für Ottomotoren mit Benzin-Direkteinspritzung sind Grenzwerte für die emittierte Partikelanzahl festgelegt worden.
Die Steuergerät interne Überwachungsfrequenz für die Abprüfung der OBD relevanten Parameter und Systeme wurde allerdings für alle Ottomotoren erhöht (von 10% auf 30% der gefahrenen Fahrzyklen), d. h. die fahrzeugeigene Fehlerüberwachung wurde verschärft.
Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleiben"