Mängelschein Fahrwerk

  • Hallo Community,

    habe ein riesen Problem, ich hatte diese Woche eine allgemeine Verkehrskontrolle um genau zu sein Mittwoch. Dabei kam ans Licht das ich vom TÜV das Gutachten für mein Fahrwerk nicht hatte, wodurch ich einen Mängelschein bekommen habe den ich bis zum 18.1. bei Dekra/TÜV gezeigt haben muss und zur Polizei bringen/schicken muss.

    Da ich das Fahrwerk nicht selbst verbaut habe, sondern einer meiner Vorbesitzer hab ich nun gedacht gut der hat das wohl nicht gemacht, also hab ich gestern Nacht in meinen ganzen Autopapieren nach der Achsvermessung gesucht braucht man ja für ein Fahrwerk um es eingetragen zu bekommen bzw. Gutachten zu bekommen und fand dabei eine Kopie von einem TÜV-Gutachten wo alle meine Sachen drin stehen die auch jetzt noch eingebaut sind vom Vorbesitzer/n + das Fahrwerk, nur taucht dieses nicht im Fahrzeugschein auf.

    Ich dachte nun dann spar ich mir den Weg und das Geld zum TÜV zu gehen und fuhr nun gleich auf die Polizeiwache in den glauben alles wäre gut mit dem fund des Gutachtens, da aus dem Teilegutachten nicht hervorgeht ob das Fahrwerk eingetragen werden muss, ging ich davon aus das dies ein sehr seltener Fall ist in dem man keine Eintragung braucht, da im Teilegutachten jediglich steht das bei Einbau die Betriebserlaubnis erlischt und es vom TÜV in Form eines Gutachtens als unbedenklich eingestuft werden muss wodurch man die Betriebserlaubnis wiedererlangt.

    Nun gut war nun heute bei der Polizei, der freundliche Beamte hätte es mir auch fast unterschriebe,n nur dann hab ich ihn gefragt woran ich nun erkenne dass es eingetragen ist weil wir gemeinsam geknobelt haben, was einen bestimmten Eintrag in dem Fahrzeugschein betrifft "NABO4VA/HA" ich sprach ihn darauf gleich zu Beginn des Gesprächs an, ich hatte gemeint das es schon sein könnte dass das Fahrwerk eingetragen ist denn es ist 40mm tiefer und könnte ja eine cm Angabe sein die "4" und er sagte weder ja noch nein, nun er wollte gerade unterschreiben, da frag ich ihn nochmal woran ich nun das Fahrwerk erkenne da es im Gutachten detailiert beschrieben ist und Fahrzeugschein nicht mal ein Kürzel steht was auf ein FW hinweisen könnte ab da wandelte sich das Gespräch.

    Er ging für knapp 10min rein um scheinbar etwas zu prüfen kam raus zitierte mich rein und gab mir zu verstehen das es den Verdacht auf eine Fälschung gibt weil kein KFZ-Kennzeichen im Gutachten steht sondern nur die Fahrgestellnr. die meiner Meinung nach vollkommen ausreicht denn das Gutachten ist fürs Auto nicht für den Besitzer sein Kennzeichen den dieses kann sich änder die Fahgestellnummer aber nie. Ich fragte ihn nun wer der Angearschte ist und er sagte dass ich die erste Ansprechperson bin wenn es eine Fälschung ist.


    Meine Frage an euch, was blüht mir oder wie geht es weiter wenn es wirklich eine Urkundenfälschung ist und weiß eventuell jemand für was "NABO4VA/HA" steht ? (NABO4VA/HA wird durch Kommas abgegrenzt sprich es gehört somit nicht zu einen anderen Bauteil, VA/HA sind definitiv Vorder- u. Hinterachse wodurch ich vermute das die Zulassungsbehöre es eingekürzt hat, da ich relativ viel eingetragen habe normal gibt es ja dann mitn Tacker den anderen Wisch hinten dran laut Gutachen ist das Fahrwerk 2007 oder 2008 abgenommen wurden weiß es leider nicht mehr genau, da ich den Zettel mehr aus Zufall gefunden habe und heute woll auch zum vorerst letzten mal gesehen habe )

    Habe den Verdacht dass es näher Boden 4cm Vorder- u. Hinterachse heißen soll aber kein Plan eventuell wisst Ihr mehr und klärt mich auf. :)

    2 Mal editiert, zuletzt von Wzgljad (12. Januar 2013 um 22:38)

    • Offizieller Beitrag

    Kannst Du mal das Gutachten einscannen und mir per PN/Mail zuschicken? Weil so recht werd ich aus deinem Bericht nicht schlau.

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...

    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994

  • Das ist mir leider nicht möglich, da die Polizei es als Beweismittel einbehalten hat.

    [Blockierte Grafik: http://raak.net/blog/wp-content/uploads/2008/03/delphin_auflast_gutachten-mit-xxx.jpg]
    Quelle: Google

    So wie aufm Bild standen meine Felgen, Bodykit und alles mit drin und eben das Fahrwerk und von den Fahrzeugdaten auch genau so und es war halt richtig ausführlich alles schick nur im Fahrzeugschein steht alles was da vorkommt drin außers Fahrwerk eben.

    Und was NABO4VA/HA sein soll weiß ich auch nicht weil wenn der Platz voll ist kommt ja dann eine Anlage mit dran.

    Gutachten ist ebenfalls vom TÜV Rheinland.

  • OT: Wie doof das Sharx seit heute im Urlaub ist. :pinch:

    Topic: Ich finde es aber schon alles ziemlich merkwürdig wie man dir da garnicht wirklich hilft jetzt erstmal herauszufinden wie du dich da bestärken kannst, sondern es wird dir angehangen. Hast du nichts mehr von dem Kauf des Fahrzeuges so das du dich an den Vorbesitzer wenden könntest?

    Wegen dem KFZ-Kennzeichen im Gutachten, kann man eigentlich auch Sachen eintragen lassen wenn das Auto nicht angemeldet ist? Weil dann würde das vielleicht der Grund sein wieso da keins angegeben ist und es muss oder wurde vergessen nachzutragen?! Das kam mir so beim lesen noch in den Sinn, ich hoffe für dich das es so sein kann, weil dann könnte das ja noch einen guten Ausgang haben?!

  • Doch doch nur der eine Vater von mein Kumpel hat gemeint ich bin der Besitzer also isses mein Bier das andere große Problem ist das ich nur die Kopie vom Gutachten ist...man kann ein neues beantragen aber die Polizei hat ja alle meine Daten um mich über den aktuellen Stand zu kontaktieren. Vorbesitzer hab ich vieles das sollte nicht das Problem den dann zu kontaktieren.


    Man kann ein stillgelegtes/abgemeldetes Fahrzeug zum TÜV fahren braucht nur die Kennzeichen vom Fahrzeugschein (ohne Plaketen) und die Versicherung muss informiert werden z.B. bei einer wiedereinführung des Fahrzeugs.

  • @ Wzgljad

    Das Gutachten, das du hier eingestellt hast, wurde bei "RHD // SPEEDMASTER" vor Ort ausgestellt. Den Prüfer (Name siehe Gutachten) kenne ich, da er auch sämtliche Abnahmen + Eintragungen bei mir gemacht hat - eine absolut kompetente Person!

    D.h. auch, dass dieses (dein) Gutachten mit weiteren Unterlagen immer noch bei RHD // SPEEDMASTER liegt (in deren Archiv) und jederzeit eingesehen werden kann... So kannst du dort auch nachfragen, was die Abkürzungen "NABO4VA/HA" usw. heißen.


    Beste Grüße,
    Fabian

  • Bin zwar im Uralub, aber nicht aus der Welt. ;)

    Die ganze Geschichte klingt für mich ein wenig merkwürdig und es fällt mir schwer die Ausführungen richtig zu verstehen.
    Ich müsste schon das Gutachten in der Hand halten um mich klar äußern zu können. Also Hilfestellung kann ich jetzt leider keine leisten.

    Nichtsdestotrotz ist der Fahrzeughalter für den ordnungsgemäßen Zustand des Autos verantwortlich. Das fängt beim Kauf an.
    Es war dir doch bewusst, das ein Fahrwerk verbaut wurde, oder? Dann müsstest du eigentlich sofort klären, ob das Ding eingetragen ist und alle Unterlagen beisammen haben und mitführen. Dann wäre die Situation jetzt deutlich einfacher ;)

    Gruß Sven[b]

  • Ich hab gleich mal ne Frage:
    In meinem ist auch ein Fahrwerk verbaut, im Fahrzeugschein steht nix drin, aber das Originalgutachten hab ich aber im Auto... Reicht das aus bei ner Kontrolle oder sollte ich das lieber richtig eintragen lassen?

    "Früher musste man Drachen töten und konnte die Jungfrau heiraten.
    Heute gibt es keine Jungfrauen mehr, man muss den Drachen heiraten!"

    Und wenn du nun am Knorpel des Lebens rumkaust, sei nicht sauer deswegen... Nein... pfeif dir doch eins, denn pfeifen hilft dir die Dinge auf einmal ganz anders zu sehen... Verstehst du? uuuund -> Always look an the bright side of life!

  • Ein Fahrwerk muss man immer abnehmen lassen.... Die Pflicht es eintragen zu lassen ist nur gegeben, wenn das ganze 'ne §21 ist... Bei 'ner §19 Abnahme reicht es meisst zu, wenn man die Abnahme mitführt. Was gemacht werden muss steht immer unten auf dem Abnahme-schriebs drauf, den du von dem dekra/Tüv-Prüfer bekommst

    Hier könnte meine Signatur stehen...

  • EssIksVir Kann ich jetzt nicht 100% sagen dass es auch von RHD ist weil mein Gutachten ist ja nun erst mal weg, habe es nur aus Google verlinkt um temardo ein ungefähres Bild meines Gutachtens zu geben.

    Sharx Ist ja alles richtig nur hatte ich Anfangs ja nie ein Gutachten für die Eintragungen des Vorbesitzers (hat nur einer Teile eingebaut) und allein von der Anzahl der Teile beim Kauf komme ich auf die gleiche Zahl der Eintragungen die ich im Fahrzeugschein vorfinde und ich bin mir da auch relativ sicher das NABO4VA/HA etwas mit dem Fahrwerk zu schaffen hat das Einzige ist nur dass es im Gutachten viel ausführlicher aufgeführt wurde und im Fahrzeugschein ein einzelnes NABO4VA/HA ? Und da ich das Gutachten von Freitag-Samstag Nacht nur in meinen Griffeln hatte seit Kaufdatum kann ich mir nun auch nicht die Prüfstelle suchen die es gemacht hat um mir etwas nachsenden zu lassen.

    NemesisRising Lese alle Punkte im Teilegutachten durch zu 99% musst Du es eintragen lassen, steht aufjedenfall drin obs Eintragungspflichtig ist.

    Läuft dann wie folgt gehst zur Dekra und machst einen Termin mit denen sagst Du willst dein FW eintragen lassen. Gehste nun zum Termin hin erstellen die Dir ein TÜV-Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis (siehe Oben) wenn das fertig ist kannste es bei denen gleich Eintragen lassen.

  • das gutachten ist ja direkt vom tüv. die abnahme war schon.

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  • Nicht das Teilegutachten was Du zu den Federn bekommst oder meinst Direkt so eins wie oben ?

    Dann geh hin mit beiden Gutachten und dann ist es kein Problem es einzutragen koste 10-20 euronen :)


    Tomboy ist ne 19er hat der Polizist auch gemeint nur irgendwas am Gutachten fand er dann Merkwürdig ist halt nur einen Kopie da liegt ja der Wurm weil er meinte man könnte das ja so leicht Fälschen nur das der Drucker von dem ders 2007/2008 gedruckt hat nur nen halben Stempel mitgedruckt hat Fäsch mal sowas. X( Mir gehts halt aufn Piss das ich wieder unnötig hin und herdüsen muss weil die hätten ja sicher gestern noch auf gehabt als ich um 10rum bei der Polizeiwache war. (also der TÜV bei uns hat der Samstag auch von 9-12 auf) Hätte man da angerufen und alles wäre schick...

    Einmal editiert, zuletzt von Wzgljad (13. Januar 2013 um 12:42)

  • Hi,

    schnellster Weg die Sache aus der Welt zu schaffen ist doch ganz einfach!
    Auto hochnehmen, Nummer auf der Feder ablesen, das nem Prüfer durchgeben und wenn
    es ein Teile/Gutachten gibt ist diese Nummer definitiv im System Deutschlandweit hinterlegt!!!(egal ob TÜV oder Dekra)
    Und zur Not trägt man es nochmal ein, eine Achsvermessung ist beim Eintragen keine Pflicht!
    Sollte man natürlich aber immer machen lassen!

    Ciao Tino
    FiberDynaMix

  • Hi FiberDynamMix

    Ja weiß ich nur jetzt hat das Gutachten ja eh die Polizei und wenn sich rausstellt es ist eine Fälschung hab ich dann kein Auto mehr weils sicher stillgelegt wird und eine Urkundenfälschung an den Backen wo ich nichts für kann. Deswegen die hätten ja dort anrufen können aber naja wer weiß, alles andere was mit im Gutachten steht ist ja auch eingetragen im Fahrzeugschein das ist ja das Kuriose.

    Ist eine §19 Abnahme also können die ja anrufen und dann dürft alles schick sein weil meine Tiefbettfelgen vom Vorbesitzer stehen auch mit im Gutachten

  • ich hab direkt so was wie oben. eine abnahme von nem tüv-mensch mit stempel, datum und unterschrift und alles...

    "Früher musste man Drachen töten und konnte die Jungfrau heiraten.
    Heute gibt es keine Jungfrauen mehr, man muss den Drachen heiraten!"

    Und wenn du nun am Knorpel des Lebens rumkaust, sei nicht sauer deswegen... Nein... pfeif dir doch eins, denn pfeifen hilft dir die Dinge auf einmal ganz anders zu sehen... Verstehst du? uuuund -> Always look an the bright side of life!

  • Nemesis: Auf diesem Gutachten, was du vom Tüv bekommen hast, steht weiter unten ein Satz der etwa so lautet: "Eine Eintragung in die Fahrzeug Papiere ist unverzüglich erforderlich." Oder aber: "Dieses Gutachten ist immer im Fahrzeug mitzuführen und auf Verlangen (z.B. Polizei) vorzuzeigen". Damit solltest du wissen, was zu tun ist. Wenn´s im Fahrzeugschein steht, bist du immer auf der sicheren Seite. Kostet etwa 12 euro bei der Zulassungsstelle... (je nach Region)

  • Hi,

    ich rede nicht vom Gutachten sondern von den Nummer auf den Federn, diese Nummer sind
    im Gutachten hinterlegt und darüber findet man das!
    Und wenn du ein Gutachten hast wo die Nummer drin steht und auch das Fahrwerk, es aber nicht
    im Fahrzeugschein steht ist das doch egal, kann doch auch sein das die Zulassungstelle es vergessen hat mit einzutragen(menschliche Fehlerquelle).
    Ich hätte das Problem in 5 Minuten gelöst, ist doch wirklich easy! Es wird doch heute alles elektronisch hinterlegt und zur
    Polizei zu gehen und sich die Gutachtennummer geben zu lassen geht doch auch, zumal sie dir das Gutachten hätten gar nicht einziehen
    dürfen ohne dir eine Kopie zu machen!
    Wenn das Gutachten egal ob nun nen §21 oder §19.3 rechtmäßig ist, zählt das Gutachten!!! Nur ein amtlich anerkannter Gutachter ist hier die
    entscheidende Person, nicht Polizei oder Zulassungstelle, die besitzen gar keine Ausbildung dafür!
    Also Gutachtennummer ranholen, zu einer Prüfstelle und die Nummer dort überprüfen lassen!


    Ciao Tino
    FiberDynaMix

  • So war heute noch mal bei den Freundlichen, weil ich Rechnungen vom TÜV Rheinland gefunden habe auf dem es um ein Paragraph 19.3 STVZO geht (Original - beide gleiches Datum) und ich meine mich zu erinnern das der Prüfer auf den beiden Scheinen der selbe ist der auf meiner Kopie steht.


    Fazit ohne lange herumzulabern: "Kommen Sie morgen wieder der Herr "X" ist morgen ab 18Uhr hier."

    Denn sie können sein Fach nicht öffnen ohne seinen Schlüssel. :thumbup:


    Edit: So nach 30min Wartezeit alles top und geklärt, wenn man denen nicht alles vor die Hufe trägt tut sich erstmal nichts und es wären ja nur läppische 3Punkte gewesen. :D

    Einmal editiert, zuletzt von Wzgljad (16. Januar 2013 um 20:14)