Wenn der Verkäufer entsprechend kulant ist bekommst du einen neuen Auspuff und er lässt den beschädigten abholen. Wie oben geschrieben: Ihr sitzt beide im gleichen Boot, er ist ja auch "Geschädigter"
Ich drück jedenfalls die Daumen.
Wenn der Verkäufer entsprechend kulant ist bekommst du einen neuen Auspuff und er lässt den beschädigten abholen. Wie oben geschrieben: Ihr sitzt beide im gleichen Boot, er ist ja auch "Geschädigter"
Ich drück jedenfalls die Daumen.
Wenn bestellte Ware bei einem Nachbarn abgegeben oder wie bei Dir einfach nur vors Haus gestellt wird dann gilt diese rechtlich gesehen als nicht zugestellt.
In dem Fall wirklich wie gesagt den Verkaeufer kontaktieren.
Das mag auf dem Papier so stimmen, in der Realität muss du dies erst einmal beweisen können. Und genau da wird es dann haarig, oft ist es dann Aussage gegen Aussage. Und dann hilft nur noch Anwalt.
Aber hier ist es ja ganz einfach da es den Herrn Eberle oder so gar nicht gibt ![]()
Also Urkundenfälschung vom Fahrer und das ist eine Straftat
Pakete dürfen wenn überhaupt nur an unmittelbare Nachbarn übergeben werden mit dem Hinweis des verbleibs beim Ursprünglichen Empfänger
Gesendet von meinem Funktelefon mit einer für dieses Forum kompatiblen App
Stimmt, Nachweis muss vorhanden sein. Bloß wenn da XY steht ist das zumindestens für den Paketdienst ein Nachweis.
Annahme verweigert geht in diesem Fall hier nicht mehr, ist ja von XY angenommen wurden.
Dem Zusteller nachweisen das er selbst unterschrieben hat und zur Anzeige bringen ist dann Aussage gegen Aussage.
Und wie gesagt: Rechtlich kann man als Käufer den Zusteller nicht wirklich etwas, man ist eben nicht der Auftraggeber. Das (sofern man den Zusteller nicht mit einer Abholung selber beauftragt hat) ist immer der Verkäufer. Und der ist der einzige der gegen den Zusteller vorgehen kann. Den auch der Verkäufer hat ja Interesse dran das seine verkaufte Ware heil und vollständig und überhaupt ankommt.
Im Einzel- oder Extremfall kann man auch direkt gegen den Zusteller vorgehen (wie es z.B. bei dir der Fall war) aber normalerweise ist das nicht notwendig.
Na das stimmt so ganz auch nicht .OK Urkundenfälschung ist nicht da es keine Urkunde ist ,aber fälschung der Unterschrift ist es schon.
Und damit kannste ihm eine verpassen.
Fl
Wie man es nennt ist glaube ich egal, es ist strafbar. Bloß wenn der Fahrer sagt: Habe ich nicht gemacht. Was willst du denn machen?
Und jetzt bitte nicht sagen "Schriftvergleich" ![]()
Der Hersteller haftet bis zum Gefahrenübergang...der findet mit Unterschrift und Annahme durch den Empfänger statt.
Wird ein beschädigtes Gut nicht angenommen, geht das zurück an den Hersteller. Die haben i.d.R. entsprechende Versicherungen und senden dann die neue Ware zu.
Wie genannt...wird wohl haarig.
DPD könnte sagen = "Haben wir ordnungsgemäß übergeben"
Bastuck könnte sagen = "Gefahrenübergang fand durch Annahme statt, das Ding kann auch beim Hochtragen vom Empfänger die Treppe runtergefallen sein"
Und in der Beweislast ist immer der, der fordert. Aber ich bin gespannt, wie das weitergeht. Verkorkste Sache.
Sodala, wieder was Neues...
habe gerade mit dem Fahrer telefoniert - er gibt zu, dass er das Paket einfach hingestellt und selber quittiert hat sowie, dass das Paket äußerlich auch beschädigt war - Er hat zugestimmt mir eine Bestätigung über die Beschädigung bei der Auslieferung zu schicken.
Dachte ich es mir doch gleich... echt übel! ![]()
Beste Grüße und Kopf hoch!
Fabian
Naja wie hätte es auch sonst sein sollen, irgendein Fußgänger wird es ja wohl nicht unterschreiben ![]()
Nach der Abwicklung der ganzen Sache würde ich mich aber auf jeden Fall über den Fahrer bei DPD beschweren!
Auch wenn die Fahrer meist die ärmsten Schweine sind, den ganzen Tag schuften und dafür auch einen Dreck bezahlt bekommen, sowas geht einfach nicht und bringt nur Probleme.
Gerade in dem Fall wo er es auch noch gesehen hat, dass das Paket beschädigt ist und genau weiß, dass ein normaler Mensch es gar nicht erst angenommen hätte!
Mit DPD und vorallem DHL habe ich bis jetzt nur schlechte Erfahrung gemacht. GLS ging bis jetzt, keine Probleme gab es mit UPS. Hermes kann ich nichts zu sagen.
Bloß was du gerade erlebst mit "habe ich selber unterschrieben" geht ja mal gar nicht. Ich drück weiter die Daumen, schaut aber gerade gar nicht so schlecht für dich aus...
Aber hier ist es ja ganz einfach da es den Herrn Eberle oder so gar nicht gibt
Also Urkundenfälschung vom Fahrer und das ist eine Straftat
Pakete dürfen wenn überhaupt nur an unmittelbare Nachbarn übergeben werden mit dem Hinweis des verbleibs beim Ursprünglichen Empfänger
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Aber selbst dann gilt die Ware nicht als zugestellt. Kann ja sein das der Empfaenger gerade im Urlaub ist und erst in 2 oder 3 Wochen zurueck ist.
Na das stimmt so ganz auch nicht .OK Urkundenfälschung ist nicht da es keine Urkunde ist ,aber fälschung der Unterschrift ist es schon.Und damit kannste ihm eine verpassen.
Fl
Fällt auch unter den Bereich "Urkundenfälschung"
Das Fälschen einer Unterschrift bzw. mit falschem Namen unterschreiben, ist eine Straftat und wird mit Geldbuße oder Freiheitsentzug bestraft!!
Aber selbst dann gilt die Ware nicht als zugestellt. Kann ja sein das der Empfaenger gerade im Urlaub ist und erst in 2 oder 3 Wochen zurueck ist.
Das stimmt. Dann kann der Empfänger das Päckchen aber auch nicht vermissen ![]()
Sollte er dennoch sagen er hats nicht wird seitens DPD beim Nachbarn, oder wo auch immer, nachgefragt wo es ist.
Wenn dieser das Paket auch nicht hat, gilt es erstmal als verloren und der Empfänger (Nachbar) muss nun nachweisen das er es nicht hat. Obwohl er ja eigentlich für den Erhalt unterschrieben hat ![]()
Der Hersteller haftet bis zum Gefahrenübergang...der findet mit Unterschrift und Annahme durch den Empfänger statt.
Wird ein beschädigtes Gut nicht angenommen, geht das zurück an den Hersteller. Die haben i.d.R. entsprechende Versicherungen und senden dann die neue Ware zu.Wie genannt...wird wohl haarig.
DPD könnte sagen = "Haben wir ordnungsgemäß übergeben"
Bastuck könnte sagen = "Gefahrenübergang fand durch Annahme statt, das Ding kann auch beim Hochtragen vom Empfänger die Treppe runtergefallen sein"
Darum gilt immer "Pakete auf Beschädigung prüfen und Quittieren lassen" denn sonst wie schon gesagt "das Ding kann auch beim Hochtragen vom Empfänger die Treppe runtergefallen sein".
Somit ist das Selbstverschuldet und keiner Haftet für nichts ![]()
Mal wieder ein Update:
Hab gestern dem Verkäufer per Mail den Schaden gemeldet und auch unverzüglich Rückmeldung erhalten. Heute hat er sich wieder gemeldet und mir geschrieben, dass der Schaden gemeldet wurde. Ich darf den Endschalldämpfer nun montieren, sollte dann irgendetwas Probleme machen bekomme ich einen Neuen.
Also werde ich heute die Auspuffanlage montieren lassen und schauen ob damit alles in Ordnung ist (mit einem optischen Makel könnte ich leben)...
Auf jeden Fall bis jetzt großes Lob an den Verkäufer!
aber ohne jegliche Entschädigung würde ich das jetzt auch nicht machen..
Kostet ja auch ein bisschen was, dann soll er schon auch völlig in Ordnung sein, zumindest eine Preisminderung ist da schon drinnen ![]()
Ich würde ihn auch nicht einfach montieren. Wenn ich nen neuen Auspuff kaufe will ich keinen mit ner Delle, selbst wenn es nur optisch wäre und so wie ich das verstanden habe hat der Fahrer ja schon zugegeben dass er selbst unterschrieben hat und das Paket da bereits zerbeult war. Dafür sind Versicherungen schließlich da und DPD hat auch Kohle für diese Versicherung kassiert.
Meine Bastuckanlage war sehr gut verpackt. ich hatte ein riesen Paket was per Sperrgut geliefert worden ist über DHL.
So zwei Pakete wie bei dir habe ich nicht erhalten.
Zudem verkäuft Bastuck ihre Anlagen an Händler und nicht über sich selbst. Somit kommt die Anlage erst zu Verkäufer ,der wiederum schickt es an dich.
In deinem Fall hat war dem Verkäufer der Sperrgut über DHL zu teuer und er verpackte es einzeln.
Bei mir kam sie zum Tuningshop vom Freund und da packte ich die Anlage aus und nahm sie in ihren 3 Teilen mit ![]()
Meine Bastuckanlage war sehr gut verpackt. ich hatte ein riesen Paket was per Sperrgut geliefert worden ist über DHL.
So zwei Pakete wie bei dir habe ich nicht erhalten.
Zudem verkäuft Bastuck ihre Anlagen an Händler und nicht über sich selbst. Somit kommt die Anlage erst zu Verkäufer ,der wiederum schickt es an dich.
In deinem Fall hat war dem Verkäufer der Sperrgut über DHL zu teuer und er verpackte es einzeln.Bei mir kam sie zum Tuningshop vom Freund und da packte ich die Anlage aus und nahm sie in ihren 3 Teilen mit
Da ruziman aus Österreich kommt war wohl keine anderer Versand möglich (DHL sendet kein Sperrgut nach Österreich), somit hat der Verkäufer
sogar 2 x Versand bezahlt und das bestimmt nicht um zu sparen...
Auszüge aus dem ADSp, dies wurde auch bedingungslos von DPD unterschrieben und akzeptiert:
Der Spediteur ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf irgendwelchen
das Gut betreffenden Mitteilungen oder sonstigen Schriftstücken oder die
Befugnis der Unterzeichner zu prüfen, es sei denn, daß an der Echtheit oder der
Befugnis begründete Zweifel bestehen.
7. Kontrollpflichten des Spediteurs
7.1 Der Spediteur ist verpflichtet, an Schnittstellen
7.1.1 die Packstücke auf Vollzähligkeit und Identität sowie äußerlich erkennbare Schäden
und Unversehrtheit von Plomben und Verschlüssen zu überprüfen und
7.1.2 Unregelmäßigkeiten zu dokumentieren (z.B. in den Begleitpapieren oder durch
besondere Benachrichtigung).
7.2 Schnittstelle ist jeder Übergang der Packstücke von einer Rechtsperson auf eine
andere sowie die Ablieferung am Ende jeder Beförderungsstrecke.
13. Ablieferung
Die Ablieferung erfolgt mit befreiender Wirkung an jede im Geschäft oder Haushalt
des Empfängers anwesende Person, es sei denn, es bestehen begründete
Zweifel an deren Empfangsberechtigung.
22. Haftung des Spediteurs, Abtretung von Ersatzansprüchen
22.1 Der Spediteur haftet bei all seinen Tätigkeiten (Ziffer 2.1) nach den gesetzlichen
Vorschriften. Es gelten jedoch die folgenden Regelungen, soweit zwingende oder
AGB-feste Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.
22.2 Soweit der Spediteur nur den Abschluß der zur Erbringung der vertraglichen Leistungen
erforderlichen Verträge schuldet, haftet er nur für die sorgfältige
Auswahl der von ihm beauftragten Dritten.
22.3 In allen Fällen, in denen der Spediteur für Verlust oder Beschädigung des Gutes
zu haften hat, hat er Wert- und Kostenersatz entsprechend §§ 429, 430 HGB zu
leisten.
22.4 Soweit die §§ 425 ff und 461 Abs. 1 HGB nicht gelten, haftet der Spediteur für
Schäden, die entstanden sind aus
22.4.1 - ungenügender Verpackung oder Kennzeichnung des Gutes durch den
Auftraggeber oder Dritte;
22.4.2 - vereinbarter oder der Übung entsprechender Aufbewahrung im Freien;
22.4.3 - schwerem Diebstahl oder Raub (§§ 243, 244, 249 StGB);
22.4.4 - höherer Gewalt, Witterungseinflüssen, Schadhaftwerden von Geräten
oder Leitungen, Einwirkung anderer Güter, Beschädigung durch Tiere,
natürlicher Veränderung des Gutes
nur insoweit, als ihm eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen
wird. Konnte ein Schaden aus einem der vorstehend aufgeführten Umständen
entstehen, so wird vermutet, daß er aus diesem entstanden ist.
Das bedeutet
1. Wer hat das Paket entgegen genommen und ist diese Person überhaupt befugt? (Wenns diese Person nicht gibt, wirds eng für DPD)
2. Wurde die Sendung "hinter die erste verschliessbare Tür" abgestellt, abgeliefert, gelagert, übergeben?
3. DPD hat mit Entgegennahme des Auftrages die Verpackung des Transportgutes für ausreichend befunden. Somit ist DPD in der Beweispflicht, das der Unternehmer getäuscht wurde, was annähernd unmöglich ist. Wer schonmal in einem HUP war, weiss das auch schwere und grosse Packstücke fliegen können. Die Landung ist meisst nicht so soft...
Also was du machen kannst:
Du hast keine Sendung bekommen. Kann aber gefährlich werden wegen Eidesstattliche Versicherung etc.
Du hast die Sendung bekommen, Diese ist aber beschädigt. DPD hat für Ersatz zu sorgen. Das bedeutet, der Wert der Sendung muss durch die Transportversicherung übernommen werden.
Geh zum Anwalt, die werden in jedem Fall auf Zeit spielen. Jeder Versicherungsfall kostet mehr Prämie und die allgemeine Taktik der Expressdienste ist nunmal so, das man sehr langatmig handelt und auch eine Ablehnung mit im Prozess der Schadensabwicklung zum guten Ton gehört. Deswegen nicht mit den Leuten rumdiskutieren, bringt eh nix. Gleich zum Anwalt. Die winden sich wie ne Schlange, wird reichlich lustig...
Das geht jetzt schlecht Carsten, wenn der Zusteller schon zugegeben hat, dass er selbst unterschrieben hat und das Paket einfach vor die Türe gestellt hat..
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