Neue HU-Regelung beim TÜV... kann es hier Probleme mit der Versicherung geben?

  • Hallo zusammen...

    ich habe da mal eine Frage in die Runde. Und zwar geht es um die neue(n) Richtlinie(n) bei der HU (= Hauptuntersuchung) beim TÜV. Hier gelten ab dem kommenden 1. Juli neue "Regeln".


    Unter anderem - und jetzt kommt das Problem, das mir beim Lesen große Schmerzen in der Magengrube bereitet - beginnen die neuen HU (ab 1. Juli) mit einer Probefahrt, bei der der TÜV-Prüfer mit dem Fahrzeug seine Runde dreht...

    Schön und gut der Gedanke, den sich gewisse Leute am Tisch hierzu wieder in der Theorie gemacht haben... aber die Sache hat einen gravierenden Haken! ...und zwar:

    Was passiert in dem Fall, wenn der TÜV-Prüfer bei dieser Probefahrt den Wagen beschädigt oder gar zu Schrott fährt? Denn - und jetzt kommt ein weiteres Problem - ist es bei meiner Versicherung z.B. so geregelt, dass ich als alleiniger Fahrer eingetragen bin. D.h. meine Versicherung erlaubt es demzufolge nicht, dass ich einen anderen Fahrer hinter das Steuer meines Autos lasse... und wenn, zahlt sie im Schadensfall durch einen anderen Verursacher auch nicht! D.h. der TÜV-Prüfer darf rein rechtlich - aus den vorausgegangenen und bestehenden Versicherungsvereinbarungen - mein Fahrzeug nicht fahren!!!!


    Was passiert also dann, wenn der TÜVer 40.000 EUR gegen die Wand setzt und meine Versicherung sich dann weigert zu zahlen, weil ich ihn habe fahren lassen?


    Ich werde mich - wenn es nicht anders gehen sollte - rechtlich (mit Hilfe eines Anwalts) dagegen wehren, dass eine Person irgendwelche Probefahrten mit meinem Fahrzeug unternimmt, dass sie zuvor noch nie im Leben gefahren ist und sich damit keineswegs auskennt. Geschweige denn ich vor der Probefahrt keine schriftliche Absicherung dafür bekomme, dass im Schadensfall ALLE KOSTEN (und NICHT NUR DER "ZEITWERT") ersetzt werden!


    Was denkt ihr darüber?


    Beste Grüße,
    Fabian

  • Dann zahlt die Versicherung des TÜV.

    Wenn es Notwendig ist, dass der Eimer mit deiner Kiste deinen teuren Sprit in die Welt bläßt, dann soll auch sein Betrieb dafür haften wenn er das Ding an die Wand setzt. Und zwar in voller Höhe und nicht nur den Zeitwert!

    BTW. ich glaube nicht, das der TÜV genug Zeit hat um mit jeder Schrottkarre und jedem 100.000€ Wagen mal eben sinnlos durch die Gegend zu kurven 8| und danach auch noch den Wagen zu Überprüfen. Die haben ja so schon nicht wirklich viel Zeit.
    Woher hast du diese Angaben??

  • Die Regelung gilt aber auch nur für neu zugelassene PKW ab Juli 2012, betrifft Dich also (noch) nicht. :)

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung


  • Was denkt ihr darüber?

    Ich seh das ziemlich entspannt.

    - es sitzt ein Prüfingenieur am Steuer also kein Hampelmann von der Straße
    - bewegten die auch bisher dein Auto innerhalb des Prüfraums z.b. auf den Bremsenprüfstand oder zur AU
    (bei manchen Stationen ist das auch mal in der Nebenhalle)
    - ist das weit weniger als der KFZ Betrieb der in Deinem Auftrag eine Reparatur durchführt und eine Probefahrt macht.
    - wird das bei Motorrädern schon länger so praktiziert
    - ist der Versicherung klar das Dein Auto auch mal von einem Mechaniker bewegt werden muß.
    - was die wirklich damit fahren, mindest Anforderung ist soweit ich gehört hab über 10 km/h um zu prüfen das keine ESP, ABS, Airbag usw Lampen angehen.

    Ich denke die werden sich also nicht länger als eine halbe Minute mit der "Probefahrt" aufhalten...

  • Achso. ha! damnit hab falsch gelesen xD
    "neu zugelassene PKW ab Juli 2012"

    Dann ääääh ^^ Gibts kein TÜV mehr ^^

    Naja zur Not setzt ich mich Neben den Typ und dann hau ich ihn wenn er wo hängen bleibt. Dann hab ich wenigstens ne Befriedigung xD

    Aber wir ham ja alle schon unser Auto also...CHILL, Zisch n Bierchen und mach ne Shisha an :thumbup:

  • der tüv darf mit deinem auto fahren, auch wenn du der alleinige fahrer bist. es darf sogar jemand anders mit deinem wagen zum tüv fahren, auch wenn er nicht versichert ist...

    @


    AndyS

    ingenieur sind auch nur menschen...
    und auf privatgelände gilt eine andere versicherung, da dort keine stvo...

  • dund auf privatgelände gilt eine andere versicherung, da dort keine stvo...

    Dort gilt auch die StVO, siehe Verwaltungsvorschrift zur StVO, § 1, 2. II.

    Solange das Gelände nicht für "jedermann" abgesperrt ist, was eine TÜV-Station zu ihren Öffnungszeiten nicht ist, im Gegenteil: sie wird analog wie ein Parkplatz öffentlich genutzt, gilt auch dort die StVO.

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • @ EssIksVir :
    Bringst du deinen Wagen auch mal in die Werkstatt? Wegen Durchsicht, oder so? Weil auch da wird mal ein anderer, in diesem Fall ein Mechaniker, mit deinem Auto fahren. Wie verhält es sich da, wenn nur du versichert bist? Glaube da greift im ernstfall die Versicherung der Werkstatt. Ebenso wird es beim Tüv der Fall sein...

  • Jede Kfz-Werkstatt sowie TÜV/Dekra usw. haben eigene Volumenversicherungen für solche Fälle.
    Ein TÜVer hat schonmal das Auto meiner Mum mit der Stoßstange an einen Pflanzkübel gesetzt. Das war am Vormittag und als meine Mum das Auto am Abend wieder abgeholt hat, wurde ihr nur gesagt sie soll erstmal nicht in die Waschanlage fahren weil der der Lack auf der neuen Stoßstange noch nicht ganz durchgehärtet ist.
    Da braucht sich wirklich niemand 'nen Kopf machen...

  • @ EssIksVir :
    Bringst du deinen Wagen auch mal in die Werkstatt? Wegen Durchsicht, oder so? Weil auch da wird mal ein anderer, in diesem Fall ein Mechaniker, mit deinem Auto fahren. Wie verhält es sich da, wenn nur du versichert bist? Glaube da greift im ernstfall die Versicherung der Werkstatt. Ebenso wird es beim Tüv der Fall sein...

    Also wenn Fabian so penibel ist, wie ich, dann steht er in der Werkstatt sowieso immer neben seinem Auto. :)

  • Also wenn Fabian so penibel ist, wie ich, dann steht er in der Werkstatt sowieso immer neben seinem Auto. :)


    Aber hallo! SEHR penibel, wenn es um meine Kleine geht! ... und wenn ich bei meiner SUZI-Werkstatt bin (die u.a. mein Sponsor ist), stehe ich nicht nur "schauend" am Rand, sondern helfe immer aktiv mit - vor allem intertessiert mich das auch brennend, was die bei der Inspektion usw. alles machen - zudem kann ich so meine Fragen loswerden und noch kleine Dinge absprechen, die ggf. nicht oder zusätzlich gemacht werden sollen... die "Jungs" (Mechaniker) dort sind einfach klasse und wir haben immer viel zu quatschen :D ...kennen uns ja auch schon mehr als 1 Jahrzehnt und sind alle Per-Du. :thumbup:

    Ich lasse mein Auto nirgends in einer Werkstatt (egal wo und bei wem) einfach mal so unbeaufsichtigt stehen. Wenn die Werkstatt damit ein Problem haben sollte, gehe ich "dankend" wo anders hin. Aber ich wurde bisher bei jeder Werkstatt (egal ob beim Reifenhändler, Autohäusern usw.) immer mit offenen Türen empfangen... Warum ich auch immer dabei sein möchte, hat schon seinen Grund bzw. einen Hintergrund aus dem Freundeskreis... das wäre nun aber OT.


    Beste Grüße,
    Fabian


  • Aber hallo! SEHR penibel, wenn es um meine Kleine geht! ... und wenn ich bei meiner SUZI-Werkstatt bin (die u.a. mein Sponsor ist), stehe ich nicht nur "schauend" am Rand, sondern helfe immer aktiv mit - vor allem intertessiert mich das auch brennend, was die bei der Inspektion usw. alles machen - zudem kann ich so meine Fragen loswerden und noch kleine Dinge absprechen, die ggf. nicht oder zusätzlich gemacht werden sollen... die "Jungs" (Mechaniker) dort sind einfach klasse und wir haben immer viel zu quatschen :D ...kennen uns ja auch schon mehr als 1 Jahrzehnt und sind alle Per-Du. :thumbup:

    Ich lasse mein Auto nirgends in einer Werkstatt (egal wo und bei wem) einfach mal so unbeaufsichtigt stehen. Wenn die Werkstatt damit ein Problem haben sollte, gehe ich "dankend" wo anders hin. Aber ich wurde bisher bei jeder Werkstatt (egal ob beim Reifenhändler, Autohäusern usw.) immer mit offenen Türen empfangen... Warum ich auch immer dabei sein möchte, hat schon seinen Grund bzw. einen Hintergrund aus dem Freundeskreis... das wäre nun aber OT.


    Beste Grüße,
    Fabian


    Ich bin nicht alleine! :thumbup:

  • Heute ist im Berliner Kurier auch ein Artikel dazu.

    Ich zitiere mal auszugsweise.
    Ab 1. Juli treten neue Regelungen in Kraft. Was sich ändert:

    Man erhält jetzt einen viel detailierteren Prüfbericht in dem jeder Mangel auch als "erheblich" oder "leicht" eingestuft wird.
    Der Bericht kommt einem genauen Reparaturauftrag an die Werkstatt gleich...

    Am Anfang der HU steht für alle Autos ab jetzt eine Probefahrt mit 8 km/h, bei der vor allem Bremsen und Lenkung überprüft werden.

    Für Fahrzeuge die ab 1.7.2012 erstzugelassen werden, kommt eine intensivere Überprüfung aller elektronischen Helfer, vom Airbag bis zum ESP hinzu.
    Die Rückdatierung wird abgeschafft. Wer bisher vergessen hatte, für sein Auto rechtzeitig eine neue Plakette zu bekommen, dem wurde der Zeitpunkt für die nächste technische Überprüfung um die Monate der Fristüberschreitung zurückdatiert...
    Ab sofort ist die neue Plakette grundsätzlich 24 Monate gültig, auch wenn die Prüffrist mehr als 2 Monate überzogen wurde.

    Neu auch: Bei einer Überziehung des Termins schreibt der Gesetzgeber eine intensivere Prüfung mit einem Preisaufschlag von 20 Prozent vor.

  • [...] Am Anfang der HU steht für alle Autos ab jetzt eine Probefahrt mit 8 km/h, bei der vor allem Bremsen und Lenkung überprüft werden. [...]


    Das war ja bisher immer der Fall und da wurde das Auto auch nicht vom Gelände zu einer Probefahrt entfernt... bei jedem TÜV den ich bisher aufgesucht habe, wurde das in der jeweiligen Halle gemacht.

    [...]Neu auch: Bei einer Überziehung des Termins schreibt der Gesetzgeber eine intensivere Prüfung mit einem Preisaufschlag von 20 Prozent vor.


    Weiß man dazu mehr, was DIESE "intensivere Prüfung" beinhaltet?


    Beste Grüße,
    Fabian

  • Hier mal noch n kleiner Zusatz. "Auch sehr schön."

    Ebenfalls ändern werden sich die Regeln für die Besitzer von neuen
    Autos. Für alle Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2012 neu zugelassen sind,
    wird eine umfassende Elektronikprüfung eingeführt. Dabei wird von 2013
    an ein von den Prüforganisationen speziell entwickelter HU-Adapter zum
    Einsatz kommen. Dafür machen die Prüfer eine kurze Probefahrt, um die
    elektronischen Systeme aussagekräftig prüfen zu können. Der HU-Adapter
    wird an eine spezielle Diagnosestelle angeschlossen. So können die
    Prüfer sämtliche Fehlermeldungen auslesen. Bislang mussten sie sich auf
    die manuelle Prüfung der Hersteller verlassen.

    So konnten die Kontrolleure zum Beispiel nicht sagen, ob
    der Airbag im Notfall wirklich funktioniert. In den modernen Autos gibt
    es immer mehr Elektronik. Und das bringt Schwierigkeiten bei der
    Untersuchung der Fahrzeuge mit sich. "Da kann ich nicht reingucken". Zudem gebe es eine Menge Tricks, um die
    Elektronik zu manipulieren. Solche Manipulationen können die Prüfer
    künftig feststellen. Ebenfalls feststellen können sie mit dem neuen
    Adapter eventuell am Fahrzeug durchgeführte, aber nicht zugelassene
    Tuning-Maßnahmen.


    Die Hauptuntersuchungen
    werden in Zukunft wegen der neuen Untersuchungsmöglichkeiten länger
    dauern.

    Und weiter...

    Vom TÜV NORD

    Zum modernen Fahrzeug gehören immer mehr sicherheits- und
    umweltrelevante Fahrzeugeinrichtungen mit elektronischen Komponenten,
    beispielsweise Antiblockiersysteme, Airbags und Motorsteuergeräte.
    Innovative Assistenzsysteme wie fahrdynamische Stabilitätssysteme,
    Bremsassistenten, aktive Lenkanlagen, Abstandswarngeräte oder
    Abbiegelicht sind auf dem Vormarsch.
    Diese Systeme funktionieren nur
    mittels einwandfreier elektronischen Steuerungen, Sensoren, Aktoren
    sowie elektronischen Kontakten und Leitungen.
    Diese technischen
    Entwicklung zeigt sich auch in der StVZO: Sicherheitsrelevante
    elektronische Fahrzeugbauteile /-systeme müssen regelmäßig technisch
    untersucht werden.
    Bei Fahrzeugen mit einem On-board-Diagnosesystem
    (OBD-Fahrzeugen) überprüfen wir die Systemdaten folgender acht
    elektronischer Fahrzeugbaugruppen /-systeme:


    Bauteile / Systeme
    Beispiele

    Bremsanlage
    Antiblockiersystem (ABS), elektromechanische Feststellbremse, Bremsassistent

    Lenkanlage
    Elektronisch gesteuerte variable Übersetzung (Aktivlenkung), elektromechanische Lenkung

    Aktive lichttechnische Einrichtungen
    Kurvenlicht, Abbiegelicht, automatische Leuchtweitenregelung, adaptives Bremslicht, automatisches Licht


    Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme
    Automatischer Gurtstraffer, Pre-Safe bei Erkennung von Unfallgefahr (Sitz und Kopfstützen aufstellen, Fenster schließen usw.)

    Airbag
    Front-, Seiten-, Kopf- und Knieairbag, Airbagsteuerung bzw. An/-Abschaltung in Abhängigkeit von der Sitzbelegung

    Dynamischer Überrollschutz
    Bei Unfallgefahr (Parameter: Verzögerung, Wank- und Nickwinkel) automatisch ausfahrender Überrollbügel bei Cabrios

    Geschwindigkeitsbegrenzer
    Geschwindigkeitsregelsysteme

    Fahrdynamische Regelsysteme mit Eingriff in die Bremsanlage
    Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP), Automatisches
    Sperrdifferenzial (ASD), Aktive Geschwindigkeitsregelung
    (Cruise-Control), Antriebs-Schlupfregelung (ASR)

    Systemdaten können sein:

    • Verbau- und Lageinformationen sowie Identifizierungsmerkmale
    • Fehlercodes
    • definierte Prüfabläufe
    • Messwerte physikalischer Größen
    • manipulationssichere Anzeigen

    Für elektronische Baugruppen/Systeme gibt es folgende Prüfmöglichkeiten:

    • Identifizierung und Versionskontrolle von Komponenten (Steuergeräte, OBD, Bussysteme)
    • Vergleich mit Referenzdaten (Messwerte, Anzeigen)
    • Abarbeiten eines vorgegebenen Prüfalgorithmus, z.B.
    • Ein- und Ausschalten der Zündung in bestimmter Reihenfolge unter
      Beachtung des definierten Aufleuchtens / Erlöschens von Kontrollleuchten
    • Betätigung von Pedalen, Lenkrad und Schaltern in bestimmter Reihenfolge
    • Beachtung der Reaktionen der Anzeigen im Bord-Display und des Aufleuchtens / Erlöschens von Kontrollleuchten
    • Durchführen einer „Testfahrt“ mit Schrittgeschwindigkeit (max. 8 km/h)

    Auslesen von Fehlerspeichern ist bei der HU zurzeit noch nicht vorgesehen.

    Die Systemdatenprüfung soll sicher stellen, dass:

    • alle sicherheitstechnisch erforderlichen Systeme verbaut sind
    • die korrekte Elektronik- und Programmversion vorhanden ist
    • die Systeme sicher und einwandfrei arbeiten