Hallo zusammen...
ich habe da mal eine Frage in die Runde. Und zwar geht es um die neue(n) Richtlinie(n) bei der HU (= Hauptuntersuchung) beim TÜV. Hier gelten ab dem kommenden 1. Juli neue "Regeln".
Unter anderem - und jetzt kommt das Problem, das mir beim Lesen große Schmerzen in der Magengrube bereitet - beginnen die neuen HU (ab 1. Juli) mit einer Probefahrt, bei der der TÜV-Prüfer mit dem Fahrzeug seine Runde dreht...
Schön und gut der Gedanke, den sich gewisse Leute am Tisch hierzu wieder in der Theorie gemacht haben... aber die Sache hat einen gravierenden Haken! ...und zwar:
Was passiert in dem Fall, wenn der TÜV-Prüfer bei dieser Probefahrt den Wagen beschädigt oder gar zu Schrott fährt? Denn - und jetzt kommt ein weiteres Problem - ist es bei meiner Versicherung z.B. so geregelt, dass ich als alleiniger Fahrer eingetragen bin. D.h. meine Versicherung erlaubt es demzufolge nicht, dass ich einen anderen Fahrer hinter das Steuer meines Autos lasse... und wenn, zahlt sie im Schadensfall durch einen anderen Verursacher auch nicht! D.h. der TÜV-Prüfer darf rein rechtlich - aus den vorausgegangenen und bestehenden Versicherungsvereinbarungen - mein Fahrzeug nicht fahren!!!!
Was passiert also dann, wenn der TÜVer 40.000 EUR gegen die Wand setzt und meine Versicherung sich dann weigert zu zahlen, weil ich ihn habe fahren lassen?
Ich werde mich - wenn es nicht anders gehen sollte - rechtlich (mit Hilfe eines Anwalts) dagegen wehren, dass eine Person irgendwelche Probefahrten mit meinem Fahrzeug unternimmt, dass sie zuvor noch nie im Leben gefahren ist und sich damit keineswegs auskennt. Geschweige denn ich vor der Probefahrt keine schriftliche Absicherung dafür bekomme, dass im Schadensfall ALLE KOSTEN (und NICHT NUR DER "ZEITWERT") ersetzt werden!
Was denkt ihr darüber?
Beste Grüße,
Fabian