[MA] blaues standlich legal oder nicht

  • wenn du auf Privatgrund stehst darfst..
    alles andere fällt unter die StVo und somit nicht erlaubt..

    wenn du sowas willst, würde ich dir aber zu weißen LED\'s raten, die haben auch eine bläuliche Lichtfarbe, sind aber nicht so auffällig.

    habe ich auch drinnen:

    [Blockierte Grafik: http://www.bildercache.de/minibild/20111117-171138-864.jpg]

    EDIT: aber um kein Missverständnis zu erzeugen, LED\'s sind in jeder Farbe nicht erlaubt, aber ist halt nicht ganz so auffällig wie blaue Birnen..

  • Und um kein weiteres Mißverständnis zu erzeugen: die Zeiten, wo blaue, grüne oder rote Standlichter \"in\" waren, sind schon lange vorbei. Ist eher peinlich.

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • davon mal abgesehen ;)

    und die weißen LED\'s haben halt eher so bisschen Xenon Optik..bzw sind halt reiner und heller als das gelbliche..

  • Wenn ein Leuchtmittel kein \"E\" zeichen hat, ist es in Deutschland nicht für den Betrieb im Straßenverkehr zugelassen.

    In the beginning I looked around, but couldn't find the car I dreamt of, so I decided to build it myself. (Ferry Porsche)

  • Zitat


    Original von Jörg L.:
    Wenn ein Leuchtmittel kein \"E\" zeichen hat, ist es in Deutschland nicht für den Betrieb im Straßenverkehr zugelassen.


    Was dann auch für LED´s gilt. Kein E-Zeichen drauf, keine Erlaubnis...

  • stvzo lesen!!!

    zum thema beleuchtung! signal farben, sind gelb, blau und grün! gelb zum warnen, wie rundumleuchte an baustellen fahrzeugen! und blau den einsatzfahrzeugen zugeordnet, polizei, feuerwehr, trw.....usw.....somit dürfen diese farben nicht anderweitig benutzt werden...

  • Da Blau als Beleuchtung, egal in welcher Stärke und an welcher Stelle am Fahrzeug, eine hoheitliche Farbe ist, Darfst du diese Beleuchtungen nur mit einer Sondergenehmigung angebaut haben. Das bedeutet, selbst ein altes Feuerwehrauto muss die blauen Lichtkappen in ziviler Hand entfernt bekommen, nur das Leuchtmittel ausbauen ist nicht zulässig.

    Gelbes Licht:
    Also als Rundumlicht, wie bei zum Beispiel Abschleppfahrzeuge, ist es ein Warnsignal, welches gesetzlich ähnlich gehandhabt wird wie die Warnblinkanlage. Gelbes Dauerlicht ist laut StVzO erlaubt, wenn es seitlich als Begrenzungsbeleuchtung eingesetzt wird. Nach vorne gerichtet ist es in Deutschland ohne Sondergenehmigung erlaubt, wenn die seitlichen Konturen (Standlicht) in weisser Beleuchtung ausgeführt sind. Bedeutet, die Karre darf gelb leuchten (nicht blinken oder blitzen), so lange die Ecken weiss beleuchtet sind.

    Grundsätzlich sind an Fahrzeugen ausnahmslos die Farben Weiß, Gelb und Rot zulässig.

    Wenn wir schon dabei sind:
    Reflektionsstreifen sind in Deutschland grundsätzlich nur zulässig, wenn eine KBA-Nummer vorhanden ist. Der Anbau ist so vorzunehmen, das die komplette Kontur in Reflektion zu erkennen ist. Bedeutet, man darf zum Beispiel nicht nur einen Teil der Fahrzeuglänge damit bekleben, sondern das muss vorne anfangen und hinten aufhören. Das gleiche gilt auch mit der Breite oder der Höhe.

    Jeder Tag ist ein neuer Anfang. Jede Nacht eine neue Versuchung...

  • Eigentlich wurde alles gesagt, wenn du aber nochmals den gezetzlichen Hintergrund nachlesen willst, dann schau dir mal §49a bis §54a der StVZO an, dort ist alles bzgl. der Beleuchtung von Fahrzeugen beschrieben. Für das Standlicht speziell §51c.

    Gruß Philix

    seit 2002 92er Swift GTi-S mit vielen Modifikationen.