• Im grunde schauen beide abnehmbare besser wie ne starre aus.
    Aber die von butterberg find ich noch geiler da man bei der echt nicht gleich sieht dass das auto auch ne AHK hat.

    Klar sehen viele den Kugelkopf auch als parkdistanz, aber ersetzt mal an nem auto die defekten Teile wenn da einer den Kugelkopf in die front schiebt ;)

  • notebook_walter, wo ist Deine Aussage festgeschrieben,daß eine abnehmbare Anhängekupplung bei Nichtgebrauch abgenommen werden muß :sterne: ?da bei einen Auffahrunfall eines anderen man die Mitschuld mit trägt.Das wäre ja ein Ding.
    Und wer ist Schuld bei einer festen AHK oder Fahrradträger usw.
    Da bin ich mal gesannt auf Deine Erklärung.
    MfrGr.
    Butterberg

  • Hallo Butterberg, ich wurde von einem freundlichen grün gekleideten Herren bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle, darauf hingewiesen, dass ich bei Nichtgebrauch dden Kupplungskopf abnehmen soll, da ich sonst bei einem Auffahrunfall eine Teilschuld tragen würde, da ich den Schade, der durch den Kupplungskopf entstanden ist, hätte vermeiden können. Meine Frag war natürlich genau die gleiche: was wäre wenn ich eine feste Kupplung hätte. Daraufhin hat mir der nette grün gekleidete Herr mir das erklärt. Leuchtet ja auch ein. Eine starre Anhängerkupplung kann man ja wohl schlecht bei Nichtbenutzung mal eben abschrauben, damit im Falle eines Auffahrunfalls kein größerer Schaden beim gegnerischen Fahrzeug entsteht. Und das hab ich auf die schnelle auch noch gefunden:

    Bei http://www.kupplungsprofi.de/xtc/shop_conte…8c1b67627c1d6a1

    steht es so drin.....

    Muss der Kugelkopf der abnehmbaren Anhängerkupplung bei Nichtgebrauch abgenommen werden?
    Versicherungsrechtlich ist der Fahrzeugführer dazu angehalten, die abnehmbare AHK bei Nichtgebrauch abzunehmen.
    Bei Unfällen, bei denen eine nicht abgenommene AHK den entstandenen Schaden erhöht, kann der Fahrzeugführer
    unabhängig von der Schuldfrage haftbar gemacht werden.

  • Hier sind mal drei Fotos von meiner originalen Suzuki abnehmbaren Anhängerkupplung ( Hersteler Al-KO ). Die Kupplung ist icht abschließbar, hat nur ein Griff der einrastet und eine Kunststoffkappe die nur bei richtig eingerasteter Kupplung sich in den Griff einrastet.

  • Ich bin es nochmal. Die Kupplung von Butterberg ist aber bei Westfalia Bertelshofer nicht für die Facelifting Versionen verfügbar. Ich habe mal die SX4 mit den neuen Motoren 1.6 Benziner 120 PS und 2.0 Diesel mit 135 PS eingegeben. Sie zeigten mir keine passende Kupplung, sondern nur Fahrradträger an

  • Eine AHK muss bei Nichtgebrauch zwingend abgenommen werden wenn der Kugelkopf
    1. das Kennzeichen (oder Teile davon) verdeckt werden
    2. die Fahrzeugbeleuchtung - Nebelschlussleuchte, Rückfahrscheinwerfer ect. - verdeckt ist (oder Teile davon).

    Man bekommt mit einer montierten abnehmbaren Anhängerkupplung KEINE Schuld/Teilschuld - wäre ja noch schöner, wenn man Schuld ist weil einer hinten drauf knallt.

    Es KANN aber passieren dass die gegnerische Versicherung einen Teil des Kaskoschadens Schaden einklagt, wenn nachgewiesen werden kann dass der Schaden ohne die montierte abnehmbare AHK geringer ausgefallen wäre (z.B. nen Kugelkopf der im (Klima-) Kühler steckt bei nem Auffahrunfall mit Schrittgeschwindigkeit).

    Laut STVO ist jeder Fahrzeugführer angehalten sich so zu verhalten dass niemand zu Schaden kommt. Die Möglichkeit eine AHK abzunehmen (sofern sie abnehmbar ist) zählt dazu.

    Die meisten Leute die ich kenne wollten auch unbedingt eine abnehmbare AHK haben. Die wurde dann irgendwann einmal montiert und war nach nem halben Jahr oder zwei jahren so festgerostet, dass sie nicht mehr abzunehmen war.

    Aber das soll jeder für sich entscheiden. So oft wie ich mit nem Anhänger rumfahre kommt eh nur ne starre für mich in Frage, daher hab ich solche \"Gewissensprobleme\" nicht. Und Aussehen...naja...ne abnehmbare sieht man auch immer irgendwo (Arretierungsöffnung, Elektrikdose, Stoßstangenausschnitt....)

    Wenn es vom einen Hersteller keine AHK gibt für dein Auto, dann versuch es beim nächsten.
    Das ist ne Anhängerkupplung und kein Hochzeitsanzug!

  • Hallo,ich möchte mich doch nochmal wegen der abnehmbaren Anhängekupplung melden.
    Ich habe mich bei meiner versicherten Versicherung erkundigt,wegen des zwingend Abnehmen der AK bei Nichtgebrauch des Anhängers.
    Demnach brauch die AK nicht abgenommen werden ! :biggrin:
    Anbei die Antwort von meiner Versicherung.

    MfrGr.
    butterberg

  • Hallo,

    OK...deine Versicherung sieht das so.

    Es gab schon genug Fälle wo es bei einem Unfall dazu kam, dass Unfallgegner in Regress genommen worden.
    Man beruft sich dabei auf §1 Abs. 1 STVO

    Zitat


    Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Diese Formulierung ist sehr schwammig, kann dadurch aber auch vielfältig ausgelegt werden

    Siehe auch hier:
    http://www.anwaltzentrale.de/rechtsanwalt_f…chgebiet_id=157

    Auszug:

    Zitat


    Spezialthema:
    Muss eine abnehmbare Anhängerkupplung bei Leerfahrten abgenommen werden?
    Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw
    mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muss. Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt.

    Autor (ViSdP): Michaela Nolte, Rechtsanwältin Michaela Nolte, 22299 Hamburg

    Ich habe eigentlich auch extra in meinem GROSZ geschrieben, dass es passieren KANN, dass die Versicherung das Geld einklagt.

    Dessen sollte man sich bewusst sein, bevor man die AHZV festrosten lässt und sich ärgert, dass eine starre Ausführung nur ein drittel gekostet hätte. ;)

    Ich denke, dass wir das Thema (abnehmbare AHK immer demontieren, wenn nicht in Gebrauch) damit auch abschließen können.

  • hallo Leuts,

    da ich nach einer abnehmbaren Ahk, die bei abgenommen Kopf nicht sichtbar ist, gefragt habe, werde ich meine auch nur dann einhängen, wenn ich sie brauche und sonst nicht, da ich es schöner finde, wenn nichts zu sehen ist, dass ich aber so viele Infos bekam, da habe ich nicht mit gerechnet,dafür 1000 Dank an alle und wenn es so weit ist, dass alles da und montiert ist, werde ich sofort Bilder machen und sie hier einstellen, um eure Meinung zu Allem zu lesen

    bis denne
    golli

  • Na Servus,

    das hab ich ja noch nie gehört, das man ne abnehmbare bei Nichtgebrauch abnehmen muß...! Das wär ja genauso, wie wenn ich meinen Wohnwagen drann habe und es brummt jemand hinten drauf! Ohne Wohnwagen hätte der Bremsweg des Aufahrenden wohl gereicht oder wia...!?

    Eine AHK muss bei Nichtgebrauch zwingend abgenommen werden wenn der Kugelkopf
    1. das Kennzeichen (oder Teile davon) verdeckt werden
    2. die Fahrzeugbeleuchtung - Nebelschlussleuchte, Rückfahrscheinwerfer ect. - verdeckt ist (oder Teile davon).

    Da das beim SX4 net der Fall ist kann die AHK dranbleiben, es sei denn jemand stört es, das Teile des Unterfahrschutzes verdeckt werden, grins...!

    nothing for ungut...

    Gruß: susimichl :biggrin: :biggrin:

  • Na dann meld ich mich auch nochmal kurz zu Wort.
    1.) Ich hab nochmal in meine Bedienungsanleitung reingeschaut, da steht auch drin, dass bei Nichtgebrauch die Kupplung abgenommen werden muss.
    2.) Hab ich mir ne abnehmbare Kupplung zugelegt, damit ich sie nicht dran habe bei Nichtgebrauch.
    3.) Wer zu faul ist, oder auf sein Recht als freier Bürger besteht, kann sich ja gleich ne starre montieren. Da gibts dieses Problem erst garnicht.
    4.) Wer sich auf das Risiko, im Falle eines Unfalls eine Teilschuld zu bekommen, einlassen will, kann diese natürlich gerne nicht abmontieren.
    Ich wollte auch nur daraufhinweisen. Denn man weiß ja, hinterher das Gejammer: \" Oh, hab ich nicht gewusst..... Bekomm ich nicht meinen kompletten Schaden ersetzt? usw\"

  • susimichl:

    Was soll denn diese Stammtischjuristrei jetzt?

    Ich hab nun mittlerweile Mehrfach darauf hingewiesen dass es sein KANN, dass man eine unnötig erhöhte Schadenssumme eventuell zurückzahlen muss, und habe dazu auch Aussagen einer Rechtsanwältin für Verkehrsrecht gepostet.

    Am UNFALLselbst bekommt man auch keine Teilschuld! Nur am entstandenen Schaden bekommt man vielleicht eventuell eine Mitschuld.

    Und bevor du uns jetzt hier weiter erzählst was du alles noch nicht gehört hast belese dich und quatsch kein dummes Zeug.

    Es ist übrigens wirklich so, dass in fast allen ABEs für abnehmbare AHKs steht, dass der demontierbare Kugelkopf bei Nichtgebrauch abgenommen werden muss.
    Wenn man dem nicht nachkommt ist streng genommen eine Auflage der ABE nicht erfüllt und die BE des Autos erloschen...nur mal so am Rande.

    Kann dieses Stammtischgeschwafel jetzt bitte aufhören?
    Es interessiert niemanden was wer denkt bzw. der Wirt oder Tankwart einem gesagt hat.

    Wir halten uns hier an Fakten und Gesetze!
    Beispiele und Auslegungsmöglichkeiten habe ich gepostet.
    Entweder man nimmt es an oder lässt es bleiben. Schlaumeier gibts hier im Forum schon genug, die immer alles besser wussten und dann auf einmal angefangen rumzuheulen weils doch alles nicht so war.

    @Notebook Walter:
    Wenn dir einer hinten drauf fährt bekommst du deinen kompletten Schaden von der gegnerischen haftpflichtversicherung ersetzt, ohne Frage. Wenn der Unfall gegener aber eine kaskoversicherung hat, dann (ACHTUNG! Konjuntiv!) KÖNNTE die gegnerische Kaskoversicherung den Schaden geltend machen, der explizit nur durch den nicht abmontierten Kugelkopf entstanden ist.

    Beispiel:
    Auffahrunfall mit Schrittgeschwindigkeit.
    Am Auffahrenden Fahrzeug wäre eigentlich nur der Fronststoßfänger gerissen und auszuwechseln.
    Der (eigentlich demontierbare) Kugelkopf hat sich aber durch den Kühler und den Klimakühler gebohrt. Dadurch wurde der KASKO-Schaden am gegnerischen Fahrzeug ca. verdoppelt (Einbau, Neubefüllung, Dichtungen, Kleinteile usw).
    Das Geld KÖNNTE die Kaskoversicherung durchaus Einfordern/Einklagen da §1 Abs. 2 STVO und auch die Auflagen der ABE der AHK nicht erfüllt worden.
    Das in dem Moment von dem Fahrzeug die BE ebenfalls erloschen war interessiert die Versicherung eher weniger (das ist Sache der Polizei), da der Vorrausfahrer am Unfall selbst keine Schuld hatte.

    Anders sieht es aus wenn du beim Rückwärtsfahren einen Schaden verursachst. Da greift nur deine haftpflichtversicherung für den gegnerischen Schaden. Und wenn der ohne montierten Kugelkopf geringer ausgefallen wäre wird die eigene Haftpflicht nicht den kompletten Schaden zahlen (dh: zahlen wird sie den Schaden schon, aber einen Teil zurückfordern). Deine Kasko-Versicherung wird aber den kompletten Schaden an deinem Auto bezahlen.

    Wir wissen alle, dass bei Geld jede Freundschaft aufhört. Und wenn eine Versicherung auch nur einen Cent nicht zahlen muss, dann tut sie das auch nicht!

  • Sorry,

    mein letzter Beitrag sollte eigentlich zum lächeln animieren! Hätte net gedacht, das sich jemand so auf den Schlips getreten fühlt...! Tja, so kann man sich täuschen. Jedenfalls ist mir das hier jetzt zu blöd und werde diese Mitgliedschaft beenden, sind mir zu viele Spießer hier...!

    Ach ja, ich bestehe auf mein Recht als freier Bürger und habe deßwegen auch ne starre AHK...

    Dann haltet Euch mal schön an die Gesetzte...

  • @ susimichl,
    Du brauchst Dich auch nicht auf den Schlips getreten fühlen und gleich die Flinte ins Korn zu schmeisen.
    Das ist hier eine freie Diskussion und jeder sagt was er möchte,ob seine Meinung richtig ist oder falsch ist doch unwichtig.
    Das jemand aufgebracht ist,ist doch normal.
    Jedenfalls wenn es besser ist die AHK abzunehmen und irgendwelchen Unannehmigkeiten ausweichen,nehme ich sie ab und Punkt.
    Und nochmal Deinen Schritt zu überdenken würde ich bitten.
    Noch einen schönen Sonntag wünsche ich allen.
    Tschüß :sonne:

    butterberg

    Ps:wir sind nicht alles Spießer!!!

  • Alter Schwede...ich bin gerade noch dabei meinen Kater vom Ouzo gestern zu bekämpfen..aber dazu kann ich mir jetzt nen Kommentar nicht verkneifen.

    Ich durfte mir ja echt schon die übelsten beschimpungen anhören, aber Spießer war da echt noch nicht dabei! *feier*

    Wenn du das Forum verlassen möchtest dann tu das bitte (Reisende soll man nicht aufhalten)!

    Den Schritt kann ich dennoch nicht verstehen. Wenn einer sein Stammtischgelaber hier postet und eigentlich von der ganzen Sache keine Ahnung hat dann wird es mir (dem absoluten Oberspießer in dem Haufen hier *ichbinimmernochamfeiern*) doch wohl gestattet sein auf nen Irrglauben hinzuweisen.
    Und Aussagen wie \"das hab ich ja noch nie gehört, das....\" sind da nunmal absolut fehl am Platz!
    Und die Aussage mit dem Wohnwagen hat dem ganzen noch die Krone aufgesetzt!
    Wenn man keine Ahnung hat dann einfach mal......

    Boah krass...meine Kopfschmerzen werden durch Lachen stärker.

    Lebe wohl (in welchem Forum du ab sofort auch immer rumrennst und erzählst was du schon alles gehöhrt hast)

    Der Beste von den Besten der Besten Spießern!

    ..ich geh jetzt erstmal kacken! *wasfüreinschrecklicherspießerichdochbin*

  • @Supernasenbär,
    bitte nicht so streitsüchtig,bin ich von Deinen Landsleuten gar nicht gewöhnt,seid doch normal friedliche Bürger,habe schon viel mit Deinen Landleuten zutun gehabt.
    Immer friedlich bleiben.
    Noch einen schönen Sonntag : :sonne:

    Mfr.Gr.
    butterberg

  • Servus,

    muß mich doch nochmal zu Wort melden! Supernasenbär, Deine Äusserungen passen zu meinem Bild Deiner Landsleute, große Klappe, immer alles besser wissen, immer der beste sein, vom Kapitalistenleben keine Ahnung! Ihr habt doch net amol an Stammtisch ghab`t im Ossiland. Und wenn, dann nur mit Stasiüberwachung, ach hör mir auf...! Der Tag der Deutschen Einheit ist für mich ka Feiertag, sondern a Volkstrauertag...!

    Ach ja, keine Ahnung? als Du mit nem Trabbi unterwegs warst Kollege, fuhr ich schon mit Autos für richtige Männer (1980)

    Dein Kommentar dazu kannst Dir sparen, weil ich den schmarrn gor nimmer lesen werd!!!

    So, jetz geh i zum Stammstisch und trink a paar. Bei uns in Bayern gehört des zum Gesellschaftlichem Leben dazu, net so wie im Ossiland, wo alle aus Frust saufen, weils mit wirklichem Leben net zurechtkommen...!

    Auf nimmer wiedersehn......!

  • @susimichel,
    was Du jetzt mit Deinen Beitrag losgelassen hast,schläg dem Faß den Boden raus.
    Das ist eine Beleidigung unserer Landleute sondersgleichen.
    Ich möchte mich nicht provizieren lassen und Dir die Wahrheit zusagen.
    Ich bitte Dich,wenn Du Dich nicht bei Supernasenbär unverzüglich entschuldigst,dieses Forum unverzüglich zu verlassen.

    Ich fordere die Forumleitung auf derartige Beiträge nicht zu veröffentlichen bzw.zu löschen

    butterberg

  • butterberg:
    Respekt, dass du dich jetzt so dazwischen wirfst. Hätte ich nicht erwartet! Danke!

    susimichl:
    Bis auf sinnlosen Mist und haltlose Kommentare hast du hier noch nichts sinnvolles zum Thema losgelassen und hast damit eigentlich nur noch bestätigt (nein...du hast es manifestiert!!) was ich so von einigen Leuten aus deinen Gefilden halte. Leider habe ich beruflich mit denen zu oft zu tun.

    Ist auch spaßig, dass du jetzt zu Stasi usw. kommst und beleidigend wirst..typisches Zeichen dafür, dass dir die Argumente ausgehen bzw. du eigentlich nie welche hattest. Oder poste doch mal nen Gerichtsurteil wo jemand mit ner abnehmbaren AHK ohne Anhänger vom erhöhten Schaden freigesprochen wurde.

    Erzähl du mir also bitte nichts davon, dass ich nen Besserwisser wäre.

    Ich schlage vor, dass du das Forum einfach verlässt und dich hier nicht mehr blicken lässt. Es ist glaube ich eine Verbesserung des Forums für alle.

    Auf irgendwelche politischen Diskussionen über Ost und West lasse ich mich hier schonmal garnicht ein, zumal dies auch nach den Boardregeln §2 verboten ist (hast du wahrscheinlich auch noch nie gehört - die hast du aber beim Eintritt in dieses Forum anerkannt).

    Mal abgesehen davon dass ich SM nur auf dem Kennzeichen zu stehen habe aber eigentlich aus einer völlig anderen Region komme...aber du scheinst ja die allerbeste Menschenkenntnis zu haben.

    Und nachdem du dich jetzt endgültig zum absoluten Holzmichl gemacht hast gehst du am besten in deine Kneipe und nimmst am sozialen Leben Teil. Dieses in anderen Regionen auch sehr ausgeprägt ist und kommt in den meisten Fällen ohne Kneipe aus.
    Wahrscheinlich ist das bei auch so, damit ihr vor lauter Bier garnicht mehr merkt was ihr für nen Stuss redet.

    Falls du also noch irgendwas sinnvolles zum Thema Anhängerkupplung zu sagen hast, dann her damit.
    Ansonsten lass es einfach...denn egal was du noch hier reinschreibst...du machst dich eh nur noch mehr lächerlich.

    Achja...auf jedwede Entschuldigung von dir kann ich persönlich gern verzichten!
    Wie du das mit allen anderen beteiligten ausmachst, die du hier angegriffen hast musst du mit dir selbst ausmachen!

    Danke nochmal an Butterberg, aber wenn du es mal realistisch betrachtest ist bei so einem doch sowieso Hopfen und Malz verloren.