SSS-Rost trotz Rückruf !!!

  • so um das Thema nochmal anzuschneiden, bei mir gammelts trotz damaligem Rückrufs. heißt die ham 0815 gemacht!

    da mein Serviceheft nicht komplett ist, lehnte Suzukis "Garantieabteilung", die erneute Instandsetzung bzw. tauschen des Kofferraumbleches ab.

    Nun steh ich da mit nem rostendem Kofferraumblech.


    Ich weiß nicht warum Suzuki, für einen "Fehler" der vom Werk kommt und für den es Rückruf gab, für ein erneutes Flicken der Sache ein Serviceheft braucht.

    Das ist doch völlig unabhängig und wenn die Trottel in der Werke nur irgendwelchen Bullshit machen kann ich nix für und da bringt mir ein 1A Serviceheft auch nix.


    Bei allgemeinen Garantiesachen kann ich es nachvollziehen aber nicht bei nem Rückruf der wieder auftritt.

    Hab dem Händler gesagt der soll mir mal nen KVA machen zwecks Blech erneuern. ich schätze billig wird das nicht!

    Der Händler meinte auch der Quark blüht von unten die haben wohl mal reingeguckt bei nem ähnlichem Fall.


    Könnt brechen


    grüße

  • ... Suzuki wird sicherlich argumentieren, dass wenn du immer zur Inspektion gekommen wärst, hätte man den erneuten Rostbefall früher erkennen können und somit früher entfernen. So wäre der Austausch von dem Kofferraumboden vielleicht verhindert werden können und die ganze Sache kostengünstig abgehandelt.

  • Auf der anderen Seite hast du ja gegen Durchrosten eine längere allgemeine Garantie. Nur es wird so sein wie du schon sagst, keine regelmäßige Inspektion, dann pech für den Kunden.

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  • Die Karosseriegarantie wird auch nur mit jährl. Karosserieinsp. aufrecht erhalten. Im Fall eines solchen Vorkomnisses bei einem Rückruf kann man sich wieder streiten. Normalerweise liegt hier die Beurteilung (in wie weit der Rostbefall bei Bearbeitung des Rückrufes fortgeschritten war) beim Händler. Ist der Rostbefall zu stark um ihn gründlich zu entfernen, hätte er das an Suzuki weiter geben müssen.

  • Also ohne regelmäßige Inspektion war dies mal wieder, oder dein Händler kümmert sich um eine Kulanz Sache. Vielleicht kann er auch was biegen, woran ich aber nicht glaube.

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  • also für mich sieht das folgendermassen aus:
    entweder war bei dem rückruf noch kein rost, oder es war
    dezent angeknuspert und man hat das nur runtergeschliffen,
    grundiert und lackiert. sollte aber klar sein das beim runterschleifen
    die zinkschicht weg ist!

    interessant ist, das der sss etwas über 1 jahr beim händler
    angemeldet war bevor er verkauft wurde und der händler bzw.
    dann auch der folgebesitzer keine service mehr gemacht haben!

    es fehlen 2 service 2009 und 2010 und rosteintrag ist auch nur einer.

    da hab ich sicher dezent den zonk! hab jetzt mal den rost abgeschliffen
    und mal geguckt schlimm sind nur die löcher hinten. die sind fast doppelt
    so gross! die anderen vier richtung rücksitzbank, gehen das ist noch
    blech da!

    hab von unten hohlraumvers. reingegossen und die löcher im träger
    am unterboden mit gummi stöpsel zugemacht!

    sollte es weiter rosten (wird bestimmt dezent passieren) kann
    ich (sofern ich das fzg dann noch habe) den kofferraumboden
    in den nächsten 2 jahren wechseln lassen!
    andere hersteller rosten auch und teilweisse an dooferen stellen.
    ich kann das verstehen mit serviceheft und so, nur nicht
    das das auch auf verbockte rückrufe zutrifft.

    ich find meinen sss schon geil und würd ihn gerne noch länger fahren!!! :thumbup: :love:

    grüße

    mitm handy getippt

  • Ich fasse einmal zusammen:
    -Der Rost im Kofferraum ist Suzuki bekannt, es gab eine Rückrufaktion
    -Der Rost kam wieder hoch
    -Inspektionen wurden versäumt

    Das die Inspektionen fehlen ist "doof", jedoch entbindet dich persönlich das ersteinmal nicht vom Schwarzen Peter, wenn die Vorbesitzer diese versäumt haben.
    Wie Markus bereits schrieb, ist die jährliche Rostdurchsicht Voraussetzung. Denn hier hätte man den nochmaligen/weiteren Befall ggf. schon rechtzeitig erkennen können.

    Suzuki argumentiert: Keine Garantieleistung, da Inspektionen/Rostdurchsicht versäumt wurden
    Du argumentierst: Das Rostproblem betrifft einen Bereich, welcher von einem Rückruf betroffen war. Anscheinend unzureichend beseitigt.

    Da jetzt hier das Argument "fehlende Rostdurchsicht" und "Rostbefall an bekannter Mangelstelle mit vorherigem Rückruf" kollidieren, könnte man es darauf ankommen lassen.
    Wobei die Argumentation bezüglich der Durchsicht bei der Inspektion schon gewichtig ist.
    Man könnte es darauf ankommen lassen.
    Du kannst den Mangel schriftlich bei Suzuki mit Fristsetzung anzeigen und deine Argumentation darlegen. Fraglich ist, ob das große "S" sich darauf einlässt...wahrscheinlich nicht. Aber ein Blatt Papier ist schnell Schwarz gemacht und abgeschickt, es kostet außer dem Porto und etwas Hirnschmalz beim Verfassen nichts.

    Will man es doch darauf ankommen lassen, so hätte sich eine Rechtsschutz empfohlen.
    Der beauftragte Anwalt hätte ebenfalls den Mangel mit Fristsetzung angezeigt, anfängliche Kostenübernahme wird i.d.R. von der Versicherung übernommen.
    Reagieren diese nicht, kann man dies einklagen. Hier holt die Versicherung aber im Vorfeld detailliert Information ein, wie hoch die Gewinnwahrscheinlichkeit ist. Ist diese zu niedrig, werden die Kosten nicht übernommen. Daraufhin lässt man die Klage an sich auch bleiben.
    Aber damit wurde "für Lau" alles "menschenmögliche" getan. Gutachter, Schriftverkehr, Rechtliche Relevanz...alles.

    Das Problem ist, man meint immer man braucht so etwas nicht.
    Dachte ich ebenfalls und jetzt habe ich hier parallel einen dicken Rechtsstreit wegen baulichen Mängeln in der Wohnung. Hätte ich keine Rechtsschutz, so hätte ich trotz Belegbarkeit aller Mängel einen Arsch voll Kosten den ich nebenbei niemals hätte stemmen können.
    BTW: Ein Schimmelgutachten kostet an die 1300 Euro :)
    Aber ich drifte ab.

  • Rechtsschutz hin , Rechtsschutz her , Suzuki hat ganz klar seine Garantiebestimmungen geregelt .

    Wird die jährliche Durchsicht versäumt hat sichs erledigt . Was will da ein Anwalt in Revision gehen , das ist einfach ein Fakt !

    Schade für dich , mehr als ein Anwalt würde dein Autohaus mit einem Kulanzantrag erreichen !

  • mir ist das schon bewusst das suzuki seine regeln hat!
    ohne da jetzt noch weiter rum zu lamentieren:

    rost war da, rückruf -> rost augenscheinlich beseitigt-> thema abgehakt!
    normalerweisse (laut dem freundlichen) wird bei nochmaligem
    befall, das komplette blech gewechselt!
    so dann wäre es doch völlig egal ob die den rost eher oder
    später sehen!
    jaja ich weiss die haben ihre regeln!

    nur: ich habe karosseriebau gelernt, und wenn bei
    uns was gerostet hat nach tausch von blechen bzw. nach dem
    lackieren, kamen die kunden wenn was war, selbst nach 2 jahren
    und wir habens neu gemacht! und wir haben nie son murks gemacht!

    naja egal kann ich nicht ändern ausser mich fragen, wie doof
    muss man sein um nach der 15tkm inspektion, NIX mehr zu machen!
    wäre mein fzg nicht schon länger aus der garantie, hätte ich logicherweise
    auf ein perfekt ausgefülltes serviceheft gepocht!

    finds schade aber das wird schon nochn paar jahre halten.
    vlei lass ichs auch wechseln mal sehen wie ich finanziell bock
    und mittel hab.

  • Zitat

    Rechtsschutz hin , Rechtsschutz her , Suzuki hat ganz klar seine Garantiebestimmungen geregelt

    Hast du toll gesagt...aber was essentielles vergessen:

    In dem Moment wenn der Hersteller dir eine Garantie zuspricht, kehrt sich die Beweislast für die Dauer der Garantie im Bezug auf Mängel um.

    Im Rahmen der Garantie steht der Hersteller in der Beweispflicht...nicht der Kunde!

    Anders als bei der Gewährleistung, wo die Beweispflicht des Verkäufers nach 6 Monaten endet.

    Kann man alles wunderbar im BGB nachlesen

    Suzuki kann erzählen was sie wollen, sie müssen/müssten beweisen dass die fehlenden Inspektionen die Ursache aus der versäumten Garantiezeit bzgl. der Inspektionen sind.

    Problem: Was machst du wenn ein Garantieantrag mit einer Aussage X abgeschmettert wird...oder ein Schaden wie dieser hier, wo ein Rückruf anscheinend mangelhaft durchgeführt wurde und man sich auf fehlende Inspektionen beruft? Richtig, du kannst Suzuki anschreiben und die zeigen die ggf. den Stinkefinger. Was machst du dann? Entweder die Klappe halten (wie die Masse), auf eigene Kosten Rechtsweg bestreiten (traut sich kaum einer wegen Kosten)...oder Rechtsschutz.

    Du wirst doch heute überall beschissen und dann soll man es denen auch noch so leicht machen?^^

    3 Mal editiert, zuletzt von -Manu- (6. Februar 2012 um 13:32)