Hi,
ich hab gelesen das die 3te Bremsleute erst als Pflicht 1998 eingefühlt wurde und dies galt und gilt nur für neu Fahrzeuge
http://rb-aa.bosch.com/advastaboschaa/P ... lication=1
Weis jemand ob das Stimmt? Meiner ist ja Bj.1997 und das würde ja bedeuten das ich sie entfernen darf
Nach § 53 (1) StVZO besteht für alle Kraftfahrzeuge (Mehrspurige Fahrzeuge) eine Pflicht mit zwei Bremsleuchten ausgestattet zu sein.
Was meint ihr den dazu???