gewährleistungsanspruch

  • so!

    also habe mir anfang december ein neues auto gekauft. 3 jahre alt! so zum kauf wurden die winterräder drauf gemacht weil ja winter war! toll was??

    na auf jeden fall wollte ich am we sie sommmer alus drauf ziehen und bemerke dasd in dem einen ein nagel steckt. so zum händler hin und der stellte sich quer weil ich ja damit gefahren sein könnte...aber nagel ist sau rostig und schon abgeschliffen und auch dort ist rost drauf. dann wolltre er plötzlich mit dem preis für einen neuern reifen runter gehen...mit kommt das komisch vor. ich denek das sie mir nach weisen müßen das der nagel von mir stammt bzw. das ich gefahren bzw der nagel zum kauf noch nicht drin war.

    also die frage: müßen die mir den gesamt preis für den neuen reifen bezahlen?? denn diese profi wird es nicht mehr geben und so sind schon zwei zu bezahlen...

    hoffe auf antworten...na los nachholer weißt doch sonst so viel!!

    danke danke danke...

  • wenn es ein guter händler ist, dann hätte er schon vor dem verkauf auch die sommerreifen auf fehler untersucht.
    da das anscheinend nicht der fall ist, denk ich dass er einfach geschlampt hat, und dass gibt keiner gern zu.

    einklagen kann man da nix. beiweislage viel zu schwammig und in dubio pro reo. also der kläger geht leer aus.

    ist aber nur meine meinung, gibt ja hier noch ein paar wahre rechtsexperten.

    --
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  • Peter:
    So hart wie es klingt: Da hast du keine Chance! Wenn der mit dem Preis für nen neuen Reifen runter geht, dann nutze die Gelegenheit! Es sei denn du bekommst woanders noch günstigere Reifen.
    --
    Wir sind für jeden Spaß zu haben - Tel.: 110

  • hmm. na mal sehen werde mal bei meiner verkehrsrechtschutz versicherung vorsprechen den die werden mir dann schon sagen ob das einen sinn hat.

    NACHHOLER!!! mache mal hin man! *feix* glaube du kennst dich in solchen sachen bestimmt gut aus. oder du kennst einen guten link zur rechtslage....

    wäre echt lieb!


    --
    In diesem Sinne
    dooor Pädooor
    :hasi: :hasi: :hasi:

  • BTW heißt das inzwischen Sachmangelhaftung! ;)

    An sonsten hat Klofi aber IMHO recht, alleine vom Streitwert her wäre eine gerichtliche Auseinadersetzung darüber ziemlich lächerlich!

    Und es sei die Frage erlaubt ob Du nicht genau so gepennt hast als Du die Reifen übernomen hast, denn da müsste der Nagel ja demnach auch schon drin gewesen sein! Ware prüft man bei Erhalt auf evtl. Mängel! ;)

    Ich würde auf das Kulanzangebot schnellstens einsteigen wenn der Preis ok ist! ;)
    --
    Grußsz, @rne

  • hmm, Peterle....

    ..die ham hier schon recht. Gepennt is gepennt. Ich bin da imma eher penetrant, die wollen mich immer alle aus'm Laden haben..;)
    BTW: wie übersieht man einen platten Reifen?!, oder hat der noch die Luft gehalten?!


    Ansonsten, wenn es um 'n ganzen Satz geht - weil man evtl. argumentieren könnte, daß es um ein flinkes Auto geht und da isses nich vorteilhaft, mit Reifen verschiedenen Alter und/oder Typs zu fahren. Treibt ja den Streitwert hoch.

    Weiterhin gibt es Schiedstellen für Sachen, für die sich kein Gericht lohnt. Einfach mal die KFZ-Innung ausfindig machen und nachfragen...(Tel-Buch...)

    Weiterhin gibt es beim http://www.verkehrsportal.de 'n Forum mit einigen rechtlich versierten Leuten. Mal dort zur Sprache bringen....

    Hmm, letztenendes wäre ich persönlich nach dieser Ansage das letzte Mal bei diesem Händler gewesen und hätte ihm das auch gesagt...

    ....shit happens
    --
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