Einspruch gegen Verwarnung

  • Hallo.

    Meine Mudder hat heute nen "Bettelbrief" von Ordnungsamt bekommen.
    Haben sie angeblich mit 11 Km/H zuviel gefilmt.

    Aufem Bild ist nichts zu erkennen.
    Das könnte auch Mork vom Ork sein.
    Außerdem war sie zu der Zeit aufer Arbeit.
    Kanns also unmöglich gewesen sein!
    Als Fahrzeugfabrikat ist "unbeka" angegeben.
    Die Marke "unbeka" kenn ich gar nicht. :d_gutefrage:

    Mein Frage.
    Wenn sie jetzt Einspruch gegen das Verwarngeld einlegt, und das Ordnungsamt sich auf Sturr stellt, kanns dann teurer werden?

  • Zitat


    Original von Beavis:
    Wenn sie jetzt Einspruch gegen das Verwarngeld einlegt, und das Ordnungsamt sich auf Sturr stellt, kanns dann teurer werden?

    Das Ordnungsamt muss dann irgendwie beweisen, daß es sich um DIE Person / DAS Auto handelt.
    Kann es nicht, wird nichts passieren...
    kann es, kommen wahrscheinlich zusätzlichen Kosten dazu.

  • hi
    Deine Mutter ist nur drann weil Sie Fahrzeughalterin ist. Die werden in der Regel als erstes angemacht.

    Denke die werden das Pic mit dem hinterlegten Persobild der Familienangehörigen und Verwandtschaft deiner Mutter abgleichen und ggfs. den "Mork vom Ork" ermitteln. Der wird dann nochmal gesondert angeschrieben wobei Ihm mitgeteilt wird das er als Übeltäter ermittelt wurde zusammen mit der Aufforderung das Verwarnungsgeld zu begleichen.

    Wenn man noch etwas wartet mit der Überweisung schicken die sogar extra jmd. der das nächste Briefchen "Förmlich Zustellt", so schön mit Datum, Unterschrift und Uhrzeit und so. Klingt nach ABM.
    In der "Förmlichen Zustellung" ist dann aus dem "Verwarnungsgeld" ein "Bußgeld" geworden *lol* (komplett Hahnebüchen da Bußgeld imho erst ab 40 eur und 1 Punkt und nicht bei so ner 25 eur Kindekacke.)
    Jedenfalls kommen horrende Gebühren in Höhe von 3,80 eur Auslagen und 20 eur Gebühr dazu, was das ganze dann über die 40 eur treibt.

    Blöd is halt nur das die rechte Hand nicht weis was die linke treibt, d.h wenn "Mork vom Ork" sich nicht darum schert bekommmt deine Mutter noch paarmal Post, die können sich dann kurioser Weise nicht entscheiden WER denn nun auf dem Bild identifiziert wurde *gg* naja

    Dann sollte aber schon jmd. das Geld (ohne Gebühren und Auslagen) überweisen (falls man nicht vor hat sich zu wehren.), denn schlielich war das Geld schon unterwegs bevor die "Förmliche Zustellung" ankam.*zwinker*

    Wen interessiert die Fahrzeugmarke!?

    mfg

  • Also bei mir wars mal so: Ich hatte Einspruch eingelegt mit der Begründung, ich sei auf dem Foto nicht zu erkennen, wie auch das Kennzeichen nicht eindeutig dargestellt war.
    Daraufhin wurde das "Verfahren" eingestellt.
    Oder war das Glück?

  • HI
    Meine frau arbeitet bei Anwalt füt Verkersrecht.
    Und wenn sie sowas haben wiedu sagt. Dann wirt einfach Akteneinsicht beatragt.Also wenn du einen Anwalt hast der das macht maches einfach. Und noch besser wäre es wenn du im Rechtschutz bist.
    Das mit der Akteneinsicht hat mich auch schon vor ein paar Knölchen bewart. Weil sie dann einfach beim Amt zu faul sind die Akten raus zu suchen oder sie merken oh da ist doch nichts zu holen. Sie versuchen es ja offt genug. Und es gibt genug leute die Bezahlen nur weil sie keinen Ärger haben wolle.
    gruß Dirk

  • wenn deine Mutter nachweislich nicht gefahren sein kann, dann kann ihr erstmal nicht viel passieren.
    Allerdings ist noch die Frage: Ist es ihr auto gewesen? Ist das Kennzeichen deutlich zu erkennen? Wer ist gefahren?

    Wenn sie weiß wer gefahren ist, aber das nicht sagt, dann macht sie sich streng genommen strafbar (Falschaussage usw.), ab da kann ihr was passieren.
    Wenn das Ordnungsamt eine Fahrzeugführeremittlung einleitet, und es kommt heraus, dass ihr Sohn, Tochter, Enkel, Ehemann, Liebhaber (und was weiß ich wer noch alles das Auto benutzt) gefahren istwird es auch für sie brenzlich und u.U.auch teuer. Nächste Möglichkeit ist auch, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann, dass sie ein jahr lang nen Fahrtenbuck führen muss (und ich empfehle das dann auch penibelst zu tun).

    Wenn sie weiß wer gefahren ist, dann sollse ihre Anaben bei der Behördemachen..ansonsten Einspruch erheben mit der Bemerkung dass sie zu der zeit auf der Arbeit war. Vielleicht wird das Verfahren dann einfach eingestellt.

  • Um ein gut erkennbares Bild bitten... ggf. kann man auch das Bild bei der Behörde einsehn... Begründung: Unscharf, keine Personen erkennbar.

  • Zitat


    Original von Supernasenbär:
    Wenn das Ordnungsamt eine Fahrzeugführeremittlung einleitet, und es kommt heraus, dass ihr Sohn, Tochter, Enkel, Ehemann, (und was weiß ich wer noch alles das Auto benutzt) gefahren istwird es auch für sie brenzlich und u.U.auch teuer.


    Das glaub ich nicht.
    Soweit ich weiß muss man keinen aus der Familie belasten.

  • man muss keinen aus der familie belasten. und bei 11km/h würd ich das auch nich. is der polizei doch egal wer das bezhalt. bei bußgeldern mit fahrverbot ist das was anderes, wenn meine mutter mit meinem auto fährt und in den bußgeldbereich kommt, nehme ich doch nicht das fahrverbot für meine mutter auf.

    fakt: lass dir das foto zeigen wo das kennzeichen zu erkennen ist.
    und wenn das eindeutig identifiziert ist dann muss wohl jemand mit dem auto gefahren sein.
    und automarke unbekannt ist egal, das tut nichts zur sache.
    wenn deine mutter auf arbeit war, dann muss sie identifizieren wer gefahren ist. wenn das keiner von euch ist, dann wird das auto wohl jemand geklaut haben, aber das is dann wieder ne andere sache.....

  • Hmm ich weiß ja nicht wie das mit den Anwaltsgebühren ist...aber mal ehrlich 11 Km/h zu viel ist doch eine Bagatelle...und wenn sich jemand 100%ig sicher ist dass er nicht gefahren ist und es sein Auto nicht gewesen sein kann, dann kann man zu dem Vorfall doch Stellung nehmenund die Überweisung guten Gewissens verweigern...

  • Wenn kleiner gefahren ist, warum dann bezahlen???

    -->Anwalt funktioniert auch nur dann, wenn man es nicht bezahlen muss. Deshalb in meinen Augen totaler Quatsch nen Aktenzeichen einzufordern. Davon hat auch nur nen Anwalt was... Akteneinsicht bekommt der Bürger ja auch nicht.

  • wieso denn anwalt ?
    erstmal widerspruch einlegen, dann wird der fall nochmal angeguckt und man bekommt als beweis eine aufnahme.
    und dann kann man weitersehen.
    anwalt brauch man erst wenns vors gericht geht... und dazu muss man glaub ich 3mal widersprechen erst dann gehts vor nen richter.

    die sind erstmal in der beweispflicht dir zu beweisen das sie euer auto identifizieren konnten.
    dann gehts daran, wer ist gefahren.
    wenn es euer auto ist aber keiner von euch wars, dann wird es wohl jemand gestohlen haben und damit zu schnell gewesen sein, das auto dann aber wieder auf dieselbe stelle gestellt haben und keine spuren hinterlassen haben.....:P

  • Richtig!
    wie snorf schon schrieb, sind die Ämter in der Beweispflicht, euch nach zuweisen das es euer Auto war, aber genauso müsst ihr nachweisen das deine Mutter nicht gefahren ist.

    Wenn sie 100% zusagt das sie nicht gefahren ist, muss ihr das Auto gestohlen worden sein oder sie will niemanden belasten.

    Wenn ihr das Auto gestohlen wurde, muss sie eine Diebstahlsanzeige machen gegen unbekannt, aber warum stellt dann der Dieb das Auto genau wieder auf den Parkplatz?
    Wenn es ein möglicher Kollege war, der ihr heimlich die Schlüssel klaute, damit in einen Blitzer fuhr und dann wieder das Auto zurück stellte, muss sie ebenfalls eine Diebstahlsanzeige machen um das Amt zu überzeugen das sie es nicht war.

    Für den Fall der Fälle, dass sie nicht beweisen kann das jemand anderes gefahren ist, kann es passieren das sie alle umkosten sowie Mahngebühren und Gerichtskosten zahlen muss
    oder ihr wird ein Fahrtenbuch aufgebrummt, was sie für einen Gewissen Zeitraum führen muss.

    greez Tobi

  • Es gehtdoch nur darim Akten einsicht zu fordern. Deswegen Anwalt . Es will keiner vor Gericht gehen. Und wenn man im Rechtschutz ist dann Beazhlen die das eh. Aber egal . Habs selber schon paar mal so gemacht. Und meine frau arbeitet beim Anwalt füt Verkehrsrecht.

  • aaaahhhhh

    was meinste denn mit akteneinsicht ? einsicht in die akte ? hab ich doch auch wenn ich a: das schreiben von denen kriege b: das foto anfordere...
    da brauch ich weder ne rechtsschutz noch nen anwalt....

    aber is ja auch egal, so oder so würd ich mir das foto angucken !

  • ..wildes rumspekuliere hier...

    Jetzt mal bitte einfache Fragen beantworten (bitte vom Threadstarter und nicht von irgendjemandem der irgendwas vermutet was nen anderer gedacht haben könnte).

    War es das Auto deiner Mutter?
    Ist es auf dem Foto deutlich erkennbar dass es ihr auto ist?
    Wer ist gefahren?

    @Snorf unser kleiner Rechtsverdreherhilfling:
    Akteneinsicht bekommt NUR nen Rechtsanwalt...nicht der normale Bürger. Akteneinsicht heißt, dass man Auskunft über Messverfahren, Messgerät, Zeitraum der Messung, Gesamtanzahl der Messungen, Durchschnittliche Geschwindigkeit der Gemessenen, letzte Prüfung/Eichung des Messgerätes usw. usf. bekommt....und nicht der Mist den se dir schicken.