Bestätigung Dieselpartikelfilter im SX4 (Ex: Ärger mit dem Finanzamt)

  • Hallo,

    meine Freundin hat heute den neuen Steuerbescheid für den SX4 bekommen, sie soll 16,- € nachzahlen und ab der nächsten Jahresfälligkeit 332,- € statt 308,- € Steuer bezahlen, weil - der SX4 DDiS keinen Partikelfilter hat! :totlach:

    Dass das nicht so ist, ist ja klar (dem Finanzamt halt net :laugh: ), aber wie macht man denen das am besten und schnellsten klar? In dem Schrieb steht, dem KBA muss eine Bescheinigung des Herstellers vorliegen, dann wird die ganze Sache wieder geändert. Suzuki wird das ja doch wohl nicht vermasselt haben... :t_teufelboese:

  • hallo!

    also mittlerweile weiss zumindest die zulassungsstelle dass der sx4 von haus aus nen dpf hat.
    weil als ich meinen im sep 07 zugelassen habe (gebraucht) hat der nette angestellte gesagt in der zulassungsbescheinigung II (die vom vorbesitzer bekommst ja jetzt mit) isses noch nicht vermerkt pm5 oder so?! aber in seinem rechner ist es jetzt aktualisiert, das ALLE SX4 nen DPF ham.

    Und die bekomen doch die infos vom KBA!!!

  • Hier nun die Antwort von Suzuki auf meine Anfrage zu dem Thema:

    "Sehr geehrte ...,

    vielen Dank für Ihre Anfrage per E-Mail.

    Im Anhang zu dieser Mail finden Sie die Bescheinigung zum Modell SUZUKI SX4
    DDiS, die Partikelminderungs-Stufe PM 5 betreffend.

    Wir möchten Sie bitten, sich unter Vorlage dieser an die örtliche
    Zulassungsstelle zu wenden, um die Eintragung in die Fahrzeugpapiere von
    dort vornehmen zu lassen.

    Leider besteht durch SUZUKI International Europe GmbH nicht die
    Möglichkeit, die entstehenden Kosten der Umschreibung zu übernehmen, da die
    vorliegende Sachlage letztendlich durch die verspätete und lange Zeit
    unklare Definierung seitens der Bundesregierung entstanden ist, und daher
    für zurückliegende Modellstände des Jahres 2006 nur nachträglich
    bescheinigt werden kann.

    Wir freuen uns dennoch, wenn wir Ihnen mit dieser Unterstützung hilfreich
    sein konnten, denn letztendlich bedeutet es für den Endkunden einen dennoch
    monetären Vorteil.

    Mit freundlichen Grüßen

    ..."

    Letztlich läuft es darauf hinaus, die Tatsache, dass ein serienmäßiger Partikelfilter verbaut ist, nachträglich kostenpflichtig in die Papiere eintragen zu lassen, um einer Steuererhöhung zu entgehen, obwohl eigentlich allen Parteien klar ist, das der Filter verbaut ist.

    Das ist weder eine sinnvolle noch befriedigende Lösung.

  • Nimm das Schreiben von Suzuki und schreib einen formlosen Brief an das Finanzamt, daß das Auto einen DPF hat. Sollte eigentlich funktionieren. Würde ich probieren, bevor ich den eintragen lasse. Hintergrund: Das Finanzamt geht nach den Schlüsselnummern der eingereichten Fahrzeugpapiere, was de facto in der Zulassung schriftlich festgehalten wurde, ist zweitrangig. Die Schlüsselnummer des Fahrzeugs weist den DPF aus (Klar, den DDiS gibt es nicht ohne). Probier einfach mal so nach dem Motto "bestimmt nur vergessen worden"....
    btw.: Kannst Du die Bescheinigung mal online stellen? Danke!

    • Offizieller Beitrag

    wegen Allgemeininteresse: hab das Dokument mal auf der Hauptseite in den Downloads zur Verfügung gestellt und ich ändere mal den Titel des Threads.

    Meine (ehemaligen) Suzukis:
    2011 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 GTi: Heigo Überrollkäfig, Sparco Vollschalensitze, 195/45R15, K-Sport Gewindefahrwerk, Sportlenkrad, Domstreben ...

    2014 - 21 93er Suzuki Swift 1.3 Cabrio GTi: Eibach Federn,195/45R15, Stahlflexbremsschläuche ...

    2013 - 16 Suzuki SX4 1.6 City+ Bj. 2013 | 2009 - 10 Suzuki Swift 1.0 GLS Bj. 1996 | 2007 - 10 Suzuki Grand Vitara 1.9 DDiS limited Bj. 2007 | 1997 - 2004 Suzuki Swift 1.3GS Bj. 1994

  • Aktuelle Info:

    Auf einen Brief ans Finanzamt, in dem ich den Sachverhalt geschildert und die Bescheinigung zusammen mit einer Kopie des Fahrzeugscheins (zwecks Abgleich der Schlüsselnummern) beigelegt hatte, kam als Antwort bereits gestern der geänderte Steuerbescheid, lt. dem der SX4 (zumindest unserer!) "partikelgemindert PM5" ab Erstzulassung ist und demnach die "Strafsteuer" aufgehoben ist.

    Somit ist also kein Nachtrag in den Fahrzeugpapieren erforderlich. :biggrin: