Was sagt die STVO dazu?

  • Ich möchte in meinem Fußraum vorne 2 blaue Neon Röhren einbauen (beim fahrer und beifahrer) sie sollen auch mit einem schalter versehen sein zum an bzw ausmachen.
    1. kann ich die einbauen oder geht das nicht wegen Tüv etc...#
    2. Kann man die beim fahren anlassen, oder nur beim Stehen oder gar nicht.
    Kann mir jemand helfen?
    Habe schon mal Probiert in der Stvo nachzulesen, kann aber nix entziffern ob nun ja oder nein.

  • Das habe ich eben in nem anderen Forum entdeckt. Hat mich auch mal interessiert da ich jetzt auch grüne drin hab.


    Also, Zitat:

    \"Also ich hab bei bestimmt 6 Tüv und Gtü Stellen gefragt, und immer wieder die selbe ANtwort bekommen:

    Wenn ich eine Fussraumbeleuchtung z.b. In blau, mit Neonröhren, Kaltlichtkathoden oder ähnlichem eingebaut habe, so darf ich diese auch an haben.

    Im Stand sowieso, und während der Fahrt auch, Wenn...

    -Die Röhre darf nicht im Sichtbereich montiert sein
    -Die Röhre darf den fahrer nicht blenden
    -Die Röhre darf von aussen Nicht zu sehen sein
    -Die Röhre muss ordentlich befestigt sein
    -Der Lichtkegel muss Unterhalb der Sitzkanten bleiben\"

    Zitat ende.

    Wobei ich trotzdem denke dass das im ermessen des Polizisten liegt.

  • also, tüv brauchste keinen.
    aber die dürfen nur im stand leuchten.
    am besten über türkontaktschalter schalten, damit haste überhauptkeine probleme.
    über standlicht schalten kannst du nicht, weil normales licht (abblendlicht / aufblendlicht) ist ja mit standlicht gekoppelt, also fährst du in dem moment.

    so, ich hoffe du hast alles verstanden...
    aber vielleicht darf man das auch anders, aber ich kenn es nur so

  • Ich denke mal das das sich ähnlich wie mit den Unterbodenbeleuchtungen verhält, darf nur im Stand an sein und wenn die tür offen ist.

    Kleiner Tip schließe sie so an das sie nur dann angehen wenn die Tür offen ist und der Motor aus. Bau einen schalter ein der das ganz überbrückt und du das anschalten kannst wann du möchtest. Fahre zum TÜV und lasss es als Einstiegsbeleuchtung eintragen, ohne denen natürlich von dem Schalter zu erzählen. Bei denen sollte das nur funktionieren wenn Motor aus und Tür auf.

    Sollten dicdh die Bullen mal anhalten, weil sie das Licht gesehen haben, vorher natürlich eben ausschalten und sagst dann dein Handy habe geklingelt und hat das Licht verbreitet oder sowas und das die Leuchten nur funzen wenn die Tür auf ist udn Motor aus kannst denen dann ja zeigen, ist ja dann eingetragen;) Must nur den Schalter etwas versteckt anbringen.

    P.S. zum Glück kann ich hier in Frankriech ohne Probleme damit rumfahen, hier ist es erlaubt :biggrin:

    Just be swift and have fun!

  • hi dodo.
    einstiegsbeleuchtung oder innenraumleuchten müssen nicht eingetragen werden.
    also einbauen (eventuell auch mit schalter) und fertig.
    die polizei hat gegen diese art von einstiegsbeleuchtung im prinzip nichts....

  • Was heißt im prinzip?
    -Die Röhre darf nicht im Sichtbereich montiert sein
    -Die Röhre darf den fahrer nicht blenden
    -Die Röhre darf von aussen Nicht zu sehen sein
    -Die Röhre muss ordentlich befestigt sein
    -Der Lichtkegel muss Unterhalb der Sitzkanten bleiben\"
    ich glaube wenn man sich daran hält dürfte man nix falsch machen oder? ich kann die doch beim fahren mit dem schalter ausmachen und dann sehen die das auch net, wenn der tüv net meckert is doch alles ok.