Tach...
Rechtskräftiges Urteil...und? Wenige Urteile haben Präzedenzcharakter und solche, die sehr situationsabhängig sind erst recht nicht. Das LG München (Az.: 261 C 2070/01) hat z.B. hier anders entschieden:
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Wird ein Pkw, ausgerüstet mit einem serienmäßigen Dachspoiler, in einer Fahrzeugwaschanlage an diesem Spoiler beschädigt, dann ist eine Haftung für den Schaden durch den Waschanlagenbetreiber dann zu bejahen, wenn ein Angestellter dieser Waschanlage am Fahrzeug eine manuelle Vorwäsche vorgenommen hatte und das "kritische Element" des Dachspoilers hätte erkennen können. Das Gericht sah gleichwohl beim Fahrzeughalter ebenfalls ein Verschulden, weil in der Fahrzeugbedienungsanleitung dieser Spoiler als schadensanfällig in einer Waschanlage beschrieben war. Der Fahrzeughalter erhielt daher zwei Drittel seines Schadens vom Gericht zugesprochen.
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Is sicher nur ein weiterees Urteil für solchartige Fälle, es wird noch mehr geben die anders, ähnlich oder sonstwie lauten.
Im übrigen soll eben jener Gutachter nur den ggf. ordnungsgemäßen Anbau bestätigen (Möglicherweise ersichtlich an ausgebrochenen Befestigungen etc), mitnichten den Hergang. Das kann er selbstverständlich nicht.
Aber, Rechtsschutz ist hierbei in der Tat zu empfehlen *unterschreib*