Jo, Würde auch an deiner Stelle zum Anwalt gehen, und deiner Ex Feuer unterm Hintern machen. Normal musste das nich zahlen, denn 1. hast du das wie du sagst nciht bestellt, und wenns auf deinen Namen bestellt wurde, muss beim abgeben immer noch ne Unterschrift deinerseits erfolgen, sonst ist kein richtiger Vertrag zustande gekommen. Denn sonst kann ich ja auf irgendnen Namen sachen bestellen, annehmen, udnd er hat dann das Problem.... So einfach ist das nciht, und da sind einige Sachen im Fernabsatzgesetz, was bei dir zum tragen käme, die dich als Kunden/Käufer schützt vor genau solchen Fällen.
Also, besser noch heute als morgen zum Anwalt, und zusehen dass du den Baleno rettest...