Gerichtsverfahren wegen GTI MOTOR

  • ja und das hat mir der kunde über ebay geschrieben
    Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab: Suzuki Swift Gti motor mit getriebe (#4597223477)
    Zahlungsmethode: Barzahlung
    Zahlungsdatum: 05. Jan. 2006
    Weitere Informationen: Der Motor hat auf 2 Zylinder keine Kompression, es fehlten Teile, wurde alles dem verkäufer Telefonisch
    mitgeteilt,

    Wenn ich keine Antwort erhalte werde
    ich diese Sache ein Anwalt übergeben, und Auf Kosten des Verkäufers mit voller Kaufpreis Erstattung
    und KM - Geld 600 Km plus Porto zum zurücksenden des Artikels verklagen.

  • Was sollen denn für Teile fehlen?

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • die schaltstange zum getriebe( gehört beimir nicht dazu)
    dann würde vom ölfilter ner schraube fehlen
    dann würde doe motorhalterung fehlen dabei war alles dabei

  • sag ma könntest du den anwalt ma was fragen? wenn du den eh schon hast... soweit ich ma gehört hab, isses mit der Garantie als Privatperson net so einfach, daß man hinschreibt ohne garantie ud rücknahme, da ds nur bei normalen Auktionen geht, wo der Käufer die möglichkeit hat, sich vorher die Ware anzugucken, bei ebay isst dieser spruch mit dem Verkauf als Privatperson quasi ungültig... (bei dir isses sowieso egal, da du ja zeugen hast, daß er ging) könntest du ma fragen, ob das so richtig iss, oder ob ds auch wieder nur irgendwo herkommt?

  • ich glaube das ist irgendwo hergekommen weil sonst hätte er vorhin irgendwas gesagt wegen der garantiesache
    er meinte steht alles drauf keine garntie und keine rückname
    kein problem
    und auserdem hätte er doch ein gutachten von mir verlangrn können!!!

  • Es gibt auch bei Privatverkäufen eine beschränkte Sachmängelhaftung. Das heißt, wenn du den Artikel falsch beschrieben hast (Der Artikel hat Mängel, die dir bekannt waren und die du nicht mit beschrieben hast!) dann kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten.
    Allerdings ist dann der Käufer in der Beweispflicht, das der Mangel schon bei Kauf bestand und dem Verkäufer bekannt war.

    Aber davon kann hier natürlich keine Rede sein.

  • Zitat

    dann würde vom ölfilter ner schraube fehlen

    Vom Ölfilter eine Schraube? Was ist denn das für ein Hellibrelli?

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • würde auch sagen, daß er seinem Anwalt gerne etwas Geld geben kann (muß ja schließlich auch Leben *g*), denn von DIR wird er sicher nichts bekommen ;) ... bei der Sachlage - da hilft ihm sein \"Frechheit siegt\" auch nix

  • Wahrscheinlich hat der Käufer keine Chance, aber wenn Du an den falschen Richter kommst kann es sein das er gewinnt. Du hast in der Auktion stehen:

    \"Privatverkauft, keine Garantie und Rücknahme ausgeschlossen\"

    Richtiger wäre gewesen:

    „Der Motor wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Garantie
    verkauft.“

    Du hast gemäß den Buchstaben Deines Textes die Garantie ausgeschlossen anstatt die Gewährleistung. Für die Rechtsverdreher ist das ein riesen Unterschied. Ein Richter wird aber üblicherweise dem juristischen Laien abnehmen, daß er den Ausschluß der Gewährleistung gemeint hat.

    Blueswiftcabrio

  • Vorsicht, \"Formfehler\" sind auf´m juristischen Parkett die halbe Miete!

    Auch wenn die Aussichten für den Kläger scheinbar nicht so gut sind, ich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn auf hoher See und vor Gericht ist der Mensch auf sich allein gestellt - und die Bandbreite richterlicher Entscheidungen ist unglaublich groß!

    Die Dir zur Verfügung stehenden Zeugenaussagen sind sicher schon was wert, trotzdem obacht!

  • Was ja so pauschal mit Verlaub Quatsch mit Soße ist:

    Der (privat)Verkäufer KANN bei einer gebrauchten Sache die Sachmangelhaftung ausschließen, dies ist jedoch nicht PAUSCHAL bei einem Privatverkauf der Fall, GRUNDSÄTZLICH und wenn dies nicht anders genannt/vereinbart ist gewährt auch der Privatverkäufer Sachmangelhaftung, und selbst wenn wäre das im Falle einer arglistigen Täuschung - und darauf will der Kläger ja wie´s aussieht hinaus - ohnehin irrelevant!

    http://dejure.org/gesetze/BGB/444.html

  • *lol*..der soll dich ruhig verklagen, da kann dir nix passieren wenn du es so reingeschrieben war wie du es gesagt hast, hatte auch schon mal den gleichen fall mit einem getriebe, dass dann angeblich kaputt war. ging so aus das der käufer dann die verhandlung auch noch zahlen musste, hätte ihm ja gern noch ne zivilrechtliche klage im anschluss an hals gehängt, aber was solls.. *:o)