neue zulassungsbescheinigungen

  • Zitat


    Original von ThoBlitzzz:
    höh? wie jetzt??


    Teil 1 is der Fahrzeugschein (des Faltdings)
    Teil 2 is der Fahrzeugbrief (A4-Blatt)

    So, und in Teil 1 steht jetzt bei mir unter Bemerkungen:

    \"*Ziff.13H M.Fahrwerkfed., Herst.MAD, KZ VH MAD L054Front/MADL178REAR, Federfarbe Gelb* m. Luftfiletrkit K&N, Herst. Racimex, Typ. 57i, Höhe 110mm, Aussendurchm. 85/125mm* \"

    Mehr nicht! Der ganze Rest, was vorher mit Felgen und Reifen drin stand, fehlt. Oben in Zeile 15.1 und 15.2 steht nur 155/70R13 75T
    Von den 185er Reifen ist nirgends was erwähnt.

  • scheise :/ ditt muss aber....
    jedes alurad muss eingetragen werden es sei denn du hast ne abe dafür die aber auch wieder ungültig wird sobald man anderes fahrwerk oder lenkrad montiert hat...

    wie war das du fährst die felgen eh nicht mehr lange? dann is vieleicht net ganz so wild?
    neyneyney nur ärger wegen temardo :>

  • Hallo zusammen,

    der ADAC hat auch schon vieles an der neuen Zulassungbescheinigung beanstanden. Zum einen auch die Auflistung der Reifengrößen.
    Es stand dabei, dass die Polizei die Nachweispflicht hat, das die Reifen nicht eingetragen sind, da ja nur eine Größe sichtbar sind.
    Zum anderen dazu geraten, dass der \"alte\" Brief sicherheitshalber kopiert werden soll und trotzdem mitgeführt werden soll.
    Also muss hier die Polizei erstmal beweisen ... sonst können die gar nix!

  • Also ...

    das hat mir jetzt keine Ruhe gelassen und ich hab die noch mal angerufen!

    Laut den neuen Bestimmungen muss lediglich eine Reifengröße eingetragen sein. Sicherheitshalber soll ich mir den alten Brief kopieren und ins Auto legen, dann kann keiner meckern.

    Fall (für mich) erledigt!!!

    Wie es dann mit Neueintragungen aussieht, is mir erst mal egal, dass merk ich früh genug *grins*

  • Daß der POL-Beamte DIR nachweisen muß, daß die verbauten Teile abgenommen oder eingetragen sind, ist mir neu!

    Vielmehr mußt DU bei jeder Veränderung am Fahrzeug nachweisen, daß sie entweder auf ABE-Basis zulässig ist bzw. ihre Zulässigkeit durch eine Begutachtung nachgewiesen ist.

    Wenn Deine von der Hersteller-ABE abweichende Rad-/Reifen-Kombination nicht eingetragen ist, dann hast Du jetzt salopp gesagt die A*schkarte und darfst die Aluräder erst wieder fahren, wenn sie erneut abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind. Das Gutachten von der Abnahme wirst Du ja nicht mehr haben da es ordnungsgemäß nach der damaligen Eintragung eingezogen wurde.

    Also bitte wieder 155/70 R13 auf Serienstahlfelgen fahren und die Abnahme der Räder erneut vornehmen lassen und damit auch wieder eine neue Zulassungsbescheinigung erstellen lassen! Viel Spaß dabei...

    |SUZUKI| |Swift MZ Sport|