Luftfilterkasten; Ansauggeräusche

  • Hallo Leute,

    hab mal ne Frage bezüglich eines Luftfilterkastens?
    (Spezifizierung des Fahrzeuges; bei BMW)

    Wenn Löcher an der Unterseite am Luftfilterkasten sind,
    sind dann automatisch lautere Ansauggeräusche da?
    Sprich der Luftfilter selber aber noch drinnen ist und
    so nix verändert wurde, nur die Löcher zu finden sind.

    Lässt nen Luftfilter denn nicht nur ne gewissen Menge an Luft
    maximal durch, egal ob Löcher da sind oder net?
    Lauter dürfte das dann doch auch nicht werden, oder?

    gruß

  • Ansauggeräusch wird hörbarer. Is aber von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich. Beim 1,3er 8V war das richtig wild mit \\\'n paar Löchern im Luftfilterkasten. Beim 318 von BMW ist z.B. fast nichts zu hören.

    [right][f1]gepostet per WAP[/f1][/right]

  • wird defenitv lauter. leistungsmässig bringen tut es nichts. aber bevor ich löcher in luftfilterkästen schneide, würde ich den resonator ausbauen. selber effekt, ohne kostenaufwand wieder rückgängig zu machen.

    mfg Martin

  • Der Hintergrund ist der, dass mich die Polizei rausgezogen
    und an der Unterseite meines Luftfilterkastens Löcher gefunden hatte .
    Leider habe ich die nie davor gesehen und hatte nen Mängelschein bekommen.
    Kurze Zeit später ist bei mir nen Bußgeldbescheid eingegangen mit 3 Punkten und 80 Euro Geldstrafe. Habe Einspruch eingelegt, weil ...

    ich genau eine Woche vorher TÜV und ASU hatte und die nix gesehen haben
    und zweitens der Polizist über \"Hören\" festgestellt hatte, dass er durch die Löcher lauter ist, ich aber meine, das hier ein Dezibeltest hätte gemacht werden müssen (Mangelfeststellung). Meiner Meinung nach ist er durch die Löcher nicht lauter, da die Löcher vorm Luftfilter selber sind und der meiner Meinung nach nur ne gewissen Luftmenge durchlassen kann.
    Mein Auto hat auch einen etwas lauteren Endschalldämpfer, so dass der Karren soweiso Lauter ist, sprich, der Polizist das gar nicht beurteilen kann.

    Sehe mich hier nicht als Täter, da ich das nicht gemacht habe ...
    Naja, Gerichtstermin ist schon Ende November *kotz*

    Suche eigentlich nur was schriftliches, was beweist, das er nicht Lauter ist...

  • Fahr zu Dekra/TÜV und lass da ne Geräuschmessung machen. Sag dem Prüfer, dass er auf das Protokoll auch schreiben soll, dass da Löcher im LuFi-Kasten sind. Wenn er zu laut ist, dann hast Pech gehabt und wenn nicht, dann hast nen hieb- und stichfesten Beweis.
    Wo is das prob?

    Die Kosten für die db-Messung kannst dann einklagen, weil das Verfahren gegen dich ja diese Messung erforderlich gemacht hat. Bist du rechtsschutzversichert, dann nimm dir nen Anwalt, der weiß am besten wie man sowas angehen muss.

  • Zitat

    dass mich die Polizei rausgezogen
    und an der Unterseite meines Luftfilterkastens Löcher gefunden hatte .

    Haben die Dir Dein Auto zerlegt?

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • ääähm escudosm denn dreck saugt der auch mit dem resonator an. was soll der den aufhalten bitte???

    Abgesehen davon sitzt nicht in jedem auto der resonator im kotflügel wie beim swift. im rover 214 si sitzt der nach dem eigentlich filter im filterkasten und besteht aus einem verjüngtem rohr das von der filterseite her gesehen kontenuirlich grösser wird bis es den durchmesser des ansogrohrs errreicht hat.


    mfg martin

  • @ Supernasenbär,
    ist ne gute Idee. Hatte schon vor zwei Wochen ne Anfrage an
    die Dekra geschrieben, aber bisher noch keine Anwort bekommen.
    Muss mir dann nen \"neuen/ gebrauchten\" Luftfilterkasten kaufen,
    da ich meinen ja schon zugeklebt habe mit \"Heißkleber\"
    Könnte man aber bestimmt zu Testzwecken die Löcher wieder
    aufstechen. Hast du ne Ahnung, was der Messbericht kosten könnte?
    Grundsätzlich:
    Muss ich nen Messbericht mit und ohne Löcher erstellen lassen, oder
    gibt es irgend einen Dezibelgrenze, die der Luftfilterkasten
    grundsätzlich nicht übersteigen darf? Was würde mir denn helfen?

    Wenn ich \"frei\" gesproche werde kann ich die Kosten dann als Auslagen geltend machen?
    War zu dem Zeitpunkt leider noch nicht
    rechtschutzversichert, weil ich dachte, dass ich über meinem Vater
    dabei bin, dem war nicht so. Da es ein Amtsgericht ist,
    Streitwert 80 Euro, werd ich mich voraussichtlich selber verteidigen.
    Habe auch schon über ne Freundin ihrer Tante, die beim Anwalt
    arbeitet, beraten lassen. Nach dem soll ich gute Chancen haben,
    da der TÜV eine Woche davor war.


    @ Chris_SJ ,
    zerlegt kann man nicht sagen ... sehr penibel durchsucht.
    Es gibt halt noch richtige \"Ar*chloch\" Bullen, grad in Bayern.
    Haben mir auch am Gashebel rumgefummelt; seitdem habe
    ich irre Probleme mitm Standgas (wenn der Motor warm ist)
    Lässt sich aber schlecht beweisen, dass der Polizist schuld hat :(

    Nen Kumpel hat auch 3 Punkte bekommen, weil er Fusspedalen
    hatte, die \"TÜV geprüft\" sind aber nicht eingetragen waren.
    Auto war frisch gekauft und laut Vorbesitzer auch ganze 8 Jahre
    ohne Probleme verbaut. Das nimmt langsam Zustände an im Allgäu.


    gruß

  • @ dogita:

    Warst Du alleine unterwegs oder war ein Kumpel dabei? Wenn letzteres zutrifft, dann könnte der ja evtl. als Zeuge für dein Standgas auftreten.

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • dogitia
    Einige alte Fahrzeuge haben diesen sogenannten \"Luftfilterkasten\" überhaupt nicht. Im Fachjargon wird das Ding auch \"Ansauggeräuschdämpfer\" genannt.
    Es ist definitiv lauter wenn in dieses geschlossene System Löcher gebohrt werden, egal ob vor oder hinter dem Filter.
    Und jegliche Veränderungen am Fahrzeug müssen vom TÜV abgenommen werden.
    Ich denke, dass du da schlechte Karten hast. Du bekommst ja auch Punkte wenn du mit der Karre von nem Kupel fährst und der 4 Slicks drauf hat. Du hast vor Fahrtantritt den einwandtfreien Zustand des Fahrzeuges zu prüfen, auch beim Eigenen.
    Du kennst ja den Spruch: \"Unwissen schützt vor Strafe nicht!\"
    Und das du ne Woche vorher TÜV hattest beweist ja nicht, dass die Löcher zu dem Zeitpunkt schon drin waren.

    Gruß Philix

    seit 2002 92er Swift GTi-S mit vielen Modifikationen.

  • Zitat


    Original von dogitia:
    Hatte schon vor zwei Wochen ne Anfrage an
    die Dekra geschrieben, aber bisher noch keine Anwort bekommen.


    Wolltest du ne Geräuschmessung machen lassen, oder die Tochter vom Prüfer heiraten?
    da fährt man hin zur DEKRA und sagt: \"Guten Tag ich bin... , Ich habe folgendes problem..., ich benötige eine Geräuschmessung.\"

    Was das kostet weiß ich nicht. Ich weiß allerdings auch nicht, ob sie dir wegen den Löchern ans bein pissen können.
    Wenn du da nen Anwalt zur hand hast, dann frag den! Der kann dir am besten sagen was sinnvoll ist und was nicht. kann ja auch sein, dass er aus irgendwelchen juristischen Kniffen nix von ner DB-Messung hält.

  • Ich würde nicht ganz so schwarz malen, und schon gar nicht eine Haarspalterei betreiben.

    Fakt ist, dass die Art der Mängelfeststellung subjektiv durch das Gehör des Polzisten erfolgte - und nicht über ein amtliches Messgerät. Löcher sind drin, okay, aber die waren definitiv schon vorher drin, wenn man nach den Aussagen von Carlo geht. Da gibts bestimmt jemanden, der auch subjektiv über sein Gehör bezeugen kann, dass das Auto sich im Klang nicht verändert hat. Damit stünde Aussage gegen Aussage, die man mit etwas Know How, wenn man nicht ganz auf dem Kopf gefallen ist, zu seinen Gunsten biegen kann. Ich lass mich doch von ein paar Grünschnäbeln nicht so abkassieren.

    Wo kämen wir denn da hin, wie die Pozilei alles machen kann, was sie will? Wir sind doch nicht in Österreich, wo sie auch die Geschwindigkeit schätzen dürfen, auch wenn das Allgäu nicht weit davon entfernt ist.

    Die Aussage, dass jegliche Veränderungen am Fahrzeug von einer anerkannten Prüfstelle abgenommen werden müssen, ist prinzipiell auch richtig, aber was wurde schon alles über dieses allgemeine Thema in zig Foren diskutiert? Die Grenzen sind fließend und von Ort zu Ort vom Faktor Mensch abhängig.

    Ein Beispiel: im Suzuki-Offroad-Forum wollte jemand, um die Offroad-Eigenschaften seines Fahrzeugs zu verbessern, den vorderen Stabi seines SJs ausbauen. Er ging also zum TÜV und wollte den Stabi \"austragen\" lassen. Was hat der gute TÜV-Mensch gesagt? Er kann den ausbauen, aufgrund der realtiv schwachen Motorisierung und der niedrigen Endgeschwindkeit habe er keine Bedenken, ABER: er kann das nicht eintragen, weil ja nix drangebaut, sondern weggebaut wird.
    Was macht der wohl, wenn das bei einer Kontrolle auffällt - wenn überhaupt?

    ???

    Fazit: Letztendlich bleibt immer der Faktor Mensch, der jedem Reglement einen Strich durch die Rechnung macht. Carlo kam halt an einen nicht gerade freundlichen Polizisten, der halt wieder was für seine Statistik tun will.
    Ein Bekannter von mir arbeitet bei der Polizei (in einer Großstadt). Er hat sich vom \"Außendienst\" zur EDV-Verwaltung versetzen lassen, da ihm der \"Konkurrenzkampf\" zu blöd geworden ist. Diejenigen, die die meisten Strafzettelchen und sonstiges verteilt haben, bekamen komischerweise am ehersten in die Gunst einer Beförderung.

    Bleibt letzendlich die Frage, aufgrund welchem Paragraphen der gute Mann 80 Euro Bußgeld und drei Punkte hergegben hat, denn schließlich erfolgte zuerst ein Mängelschein, bei dem man, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, eine gewisse Frist hat, um das in Ordnung zu bringen, ehe die Bußgeldstelle einen Brief verschickt.

    Oder irre ich da?

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung

  • Zitat


    Original von Chris_SJ:

    Bleibt letzendlich die Frage, aufgrund welchem Paragraphen der gute Mann 80 Euro Bußgeld und drei Punkte hergegben hat, denn schließlich erfolgte zuerst ein Mängelschein, bei dem man, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, eine gewisse Frist hat, um das in Ordnung zu bringen, ehe die Bußgeldstelle einen Brief verschickt.

    Oder irre ich da?


    Du irrst dich!
    Die können dir mit dem Mägelschein Punkt und Bußgeld verpassen, und wenns arg heftig kommt sogar eine Anzeige wegen Gefährdung im Straßenverkehr.
    Ich hatte damals nen Mängelschein wegen der nicht vorhandenen Rückbank bekommen und musst die Kiste als 2 Sitzer umtragen lassen, damit ich meine Anlage wieder verbauen konnte. Da hätt bestimmt niemand sitzen können und die ham trotzdem gestresst.
    Beim ausgebauten Stabi merkst keiner, aber beim angebohrten Lufikasten würd ich zahlen und ruhig bleiben, das wird nur teurer und ärgerlich!

    Aber ich denk wir werdens ja dann Ende November erfahren!

    Gruß Philix

    seit 2002 92er Swift GTi-S mit vielen Modifikationen.

  • Zitat


    Original von Durnschuuh:
    dogitia
    kannst ja auch einfach den ansaug stutzen abbauen bringt auch nen schönen klang und die Polizei hat da bis jetzt auch nix dazu gesagt!!!!


    Deswegen hatte ich bei meinem 1.0er auch schon nen Mängelschein bekommen!
    Und damit ziehste dir auch viel Warmluft!

    seit 2002 92er Swift GTi-S mit vielen Modifikationen.

  • Zitat

    Du irrst dich!

    Sag ja schon nix mehr...

    Zitat

    Die können dir mit dem Mägelschein Punkt und Bußgeld verpassen, und wenns arg heftig kommt sogar eine Anzeige wegen Gefährdung im Straßenverkehr.

    Naja, aber die Argumentation der Pozilei möchte ich hören, mit der man mir ein Bußgeld (und kein Verwarnungsgeld!) begründet, nur weil ich ein paar Löcher im Luftfilterkasten habe.

    Meine Suzukis:
    seit 2005: 2005er 1.3 Jimny Urban Challenge 25, APIO 58*STAR / Front Bumper / GOKU / Intake Chamber / Panhards / HD Radius Arms, ARB Air Locker, ASFIR VTG-Schutz, BF Goodrich MT 215/75 R15, Dotz Hammada Dark, Fox V2A ESD, trail master comfort +50mm, Waeco MS-402 Autopilot
    2001 - 2005: 89er Samurai GTi, Babylobster, 255/70 R15 ATs auf CW, Eberspächer B5W-Standheizung


  • Es stimmt zwar, das \"Unwissenheit nicht vor Strafe schützt\",
    aber es wirkt strafmildernd. Es ist doch ein erheblicher Unterschiede,
    ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Spiel ist.
    Die drei Punkte sind doch die \"Maximalstrafe\" oder!?! Somit
    wurde mir ja Vorsatz unterstellt ...
    Die Löcher sind aber nicht erkennbar für mich gewesen, da Sie auf der Unterseite
    des Luftfilterkastens gebohrt wurden, sprich auch wenn man den
    Luftfilterkasten geöffnet hatte, hat man das nicht gesehen, da der
    Luftfilter im Weg war, und gehört habe ich
    das auch nicht, darum meine ich, dass der gar nicht lauter
    war mit Löchern, sonst hätte ich das ja gehört.
    Ein geschlossenes System ist das ja auch nicht, weil
    nach vorne hin ein Kegelförmiges Teil drinne ist mit Öffnung.
    Und wenn der TÜV das nicht mal geplant hat, wie soll ich das
    denn checken? Dafür zahl ich doch knapp 100 Euro für die
    Hauptuntersuchung ...
    Mit ner Verwarnung hätte ich mich ja zufrieden gegeben ...

    Bei deinem Beispiel mit Slicks sehe ich das jedoch wie du,
    da es ersichtlich wäre ... ob die Reifen Profil haben oder nicht ...

    p.s. das waren zwei Locher (links und recht am Luftfilterkasten)
    etwa so groß wie ein zwei Cent Stück ...

    gruß Carlo


  • Hi,
    das Auto war schon voll besetzt, nur ist keiner mit ausgestiegen ...
    somit hat das keiner gesehen, das der Polizist am Gashebel rumgeschraubt hat. Erst, als ich den Motor anmachen musste und
    der Polizist dann am Gashebel gezogen hat, haben es die Insassen
    mitbekommen. Denk, dass ich da keine Chance habe ...

    Habe erfahren, dass der Polizist, der mir den Mängelschein ausgefüllt hatte,
    nun befördert wurde in den \"gehoben Dienst\" ...
    Echt ungerecht ...

    Vom Zeitablauf her hat das schon gepasst:
    - Mängelschein bekommen
    - Mangelbehebung (3- Tages Frist bekommen)
    - Bußgeldbescheid 2-3 Monate später bekommen
    - Gerichtstermin wieder 2-3 Monate später

    = genaue Daten müsste ich nachkucken ...


    Im Mängelschein wurde auch keine Verwarnung angekreuzt, mit
    der ich ja einverstanden gewesen wäre, sondern gleich
    Anzeige das ich mich ja im Punktebereich befinde.


    Naja, muss ich abwarten, was rauskommt.
    Denke, das es auf den Richter drauf ankommt, ob
    er junge Leute \"ab\" kann oder nicht ...


    gruß Carlo